Kennzeichnung der Herkunft von frischem Fleisch ab dem 1. April
Schweinehalter müssen Herkunft auf Lieferscheinen dokumentieren
Zum 1. April 2015 tritt eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft. Darauf macht der Deutsche Bauernverband (DBV) aufmerksam. Für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung besteht die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben über die Herkunft des Fleisches. Landwirte sind verpflichtet, zu den bestehenden Informationspflichten auch Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.
Für die Schweinemäster hat dies zur Folge, dass eine Information in Form von „Geboren und aufgezogen in Deutschland“, „Aufgezogen in Deutschland“ oder „Aufgezogen in …“ im Rahmen der sogenannten Lebensmittelketteninformation erfolgen muss. Dies bedeutet für alle Tierhalter, die Ferkel aus den Niederlanden oder aus Dänemark mit einem durchschnittlichen Gewicht von weniger als 30 Kilogramm je Ferkel einkaufen und mit mehr als 80 Kilogramm Lebendgewicht schlachten lassen, diese Tiere als „Aufgezogen in Deutschland“ zu kennzeichnen. Der Viehhandel und die Viehvermarktungsorganisationen werden dazu praktikable Lösungen für ein einfaches Ankreuzen auf den Lieferscheinen bereitstellen. Die Angaben zur Herkunftskennzeichnung werden im Rahmen des QS-Audits überprüft.
Die Verbraucher erhalten mit dieser ergänzenden Herkunftskennzeichnung noch klarer als bisher die Information, ob ein Nutztier in Deutschland geboren ist oder hier aufgezogen wurde und damit, ob die Haltung unter den hohen Tierschutz-, Qualitäts- und Sicherheitsstandards Deutschlands stattgefunden hat. Nach Einschätzung des DBV werde der Markt zeigen, wie die Verbrauchernachfrage auf die Herkunftsangabe reagieren wird.