Erstmalig war es im elektronischen Sammelantrag 2023 notwendig, den aktuellen Beitragsbescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Agrarantrag hochzuladen.
Dieser Bescheid dient dem Nachweis der Eigenschaft als „aktiver Landwirt“ und war zwingend notwendig, um den Antrag stellen zu können.
Häufig war nicht bei allen Antragstellern dieser BG-Bescheid zur Hand, da er beim Steuerberater abgegeben wurde oder in den Akten nicht auffindbar war.Im Juli und August kommt der neue BG-Beitragsbescheid.
Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen schon jetzt bei Ihren
Antragsunterlagen abzulegen oder eine Fotokopie anzufertigen, bevor Sie den Bescheid aus der Hand geben.