„Mindestlohn und Bürokratie gefährden Zukunftsfähigkeit des Sonderkulturanbaus“
Bauernpräsident Rukwied demonstriert mit Obst- und Gemüsebauern
„Wir brauchen Korrekturen und Erleichterungen bei den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zum Mindestlohn sofort – nicht erst nach sechs Monaten Überprüfungszeit!“ Dies forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf einer Demonstration süddeutscher Obst- und Gemüsebauern, Winzer und Hopfenanbauer im baden-württembergischen Tettnang. Aus allen süddeutschen Anbauregionen waren über 1.500 Bäuerinnen und Bauern mit rund 300 Traktoren nach Tettnang gekommen, um unter dem Motto „Mit dem Rücken zur Wand – für die Zukunft unserer Betriebe“ gegen die existenzgefährdenden Folgen des Mindestlohngesetztes für den deutschen Sonderkulturanbau zu demonstrieren.
Rukwied forderte das Bundesarbeitsministerium auf, Landwirtschaft und Gartenbau nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sondern ins Mindestlohngesetz einzuordnen. Damit könne ein unnötiges bürokratisches Übermaß bei den Aufzeichnungspflichten nicht nur für Saisonarbeitskräfte, sondern auch für ständig Beschäftigte und für mitarbeitende Familienangehörige vermieden werden. Darüber hinaus müsse für kurzfristige Beschäftigte wie Saisonarbeitskräften eine Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten auf ein praktikables Minimum zurückgeführt werden.
„Für unsere Familienbetriebe, die mit Aushilfen und Saisonarbeitskräften ihre Arbeitsspitzen bewältigen und die Ernte einbringen, bedeuten die Dokumentationspflichten im Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine bürokratische Überlastung. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis“, betonte der Bauernpräsident. Folge der derzeitigen Regelung wird letztlich der Abbau von Arbeitsplätzen und die Verlagerung des Anbaues arbeitsaufwändiger Obst-und Gemüsekulturen in Regionen außerhalb Deutschlands sein. „Mit diesen Aufzeichnungspflichten hat die Große Koalition ein Bürokratie-Monster geschaffen.“ In dieser Einschätzung seien sich die Bauern mit den Handwerkern, dem Hotel- und Gaststättengewerbe und dem gesamten Mittelstand einig.
Unabhängig von den Umsetzungsproblemen beim Mindestlohngesetz sieht der Bauernpräsident Anpassungsbedarf bei den derzeitigen Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz für landwirtschaftliche Betriebe. „Arbeit in der Landwirtschaft ist witterungsabhängig. In der Ernte geht es um die um die Bergung von verderblichen Lebensmitteln. Dafür und bei saisonalen Arbeitsspitzen sind die derzeitigen Regeln mehr als weltfremd“, so Rukwied. Daher seien entsprechende Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes dringend erforderlich.