DBV-Pressemitteilung vom 17.03.17
DBV-Präsidium verabschiedet Positionspapier zum „Neustart“ der ELER-Förderung
(DBV) Die Umsetzung der EU-Förderung hat bei vielen Maßnahmen in der zweiten Säule ein bürokratisches Ausmaß erreicht, das auf Fördernehmer abschreckend wirkt und die eigentlichen Förderziele in den Hintergrund treten lässt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert daher grundlegende Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. In einem Positionspapier betont das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes die Bedeutung einer effizienten und ergebnisorientierten europäischen Förderpolitik für die ländlichen Räume, die die Ziele der EU für die ländliche Entwicklung wirksam stützt und zugleich den Mitgliedstaaten und Regionen einen möglichst großen, ausreichend dezentralen Gestaltungspielraum gewährt. Dazu ist dringend ein Kurswechsel erforderlich.
Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen gestärkt werden, indem die EU nur wesentliche Ziele (Kernziele) vorgibt und mit den Mitgliedstaaten/Regionen Vereinbarungen auf der Ebene von Zielen trifft. EU-Vorgaben zu Verfahren, Antrag, Bewilligung, Kontrolle, Sanktionierung, Publizität sowie Details zu Bewirtschaftung, Zeiträumen/Zeitpunkten oder Flächenpauschalen würden entfallen.
In seinem Positionspapier fordert der DBV vor allem eine Abkehr von der bestehenden „Misstrauens- und Kontrollkultur“. Anstatt eines vielschichtigen Prüf- und Kontrollsystems, in dem die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof die Kontrolle der Kontrolle ausüben, wird ein einziges Kontrollsystem (Single Audit-System) gefordert, und das sowohl in der zweiten als auch in der ersten Säule der GAP. Ein solches Single Audit-System, wie es bei den anderen Strukturfonds bereits heute gang und gäbe ist, würde vor allem den Anlastungsdruck nehmen und damit den Mechanismus der extremen Fehlervermeidung durchbrechen helfen.
Schließlich müssen die Verwaltungsvorgaben praxisgerecht und der Kontrollrahmen angemessen sein. Sanktionsfähige Fehler müssen von ihren Auswirkungen her bedeutend und vorsätzlich sein. Geringfügige Abweichungen oder Fehler formaler Natur müssen durch angemessene Bagatellgrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten von der Qualifizierung als Fehler ausgenommen werden. Auch in der ersten Säule der GAP müssen Bagatell- und Toleranzgrenzen genauso auf ein „vernünftiges Maß“ angehoben werden.
Das Positionspapier finden Sie unter www.bauernverband.de/neustart-eler zum Download.