Reform der Erbschaftsteuer: DBV begrüßt grundsätzliche Einigung
Nachbesserungsbedarf bei Lohnsummenprüfung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Grundsatz begrüßt. Damit hätten die familiengeführten bäuerlichen Betriebe jetzt ein wenig mehr Planungssicherheit für die Generationennachfolge, erklärte der DBV.
Der vorgesehene Verzicht auf eine rückwirkende Änderung der geltenden Verschonungsregelungen ist nach Ansicht des DBV positiv zu beurteilen. Nachbesserungsbedarf sieht der DBV bei der so genannten Lohnsummenprüfung. So soll die maßgebliche Beschäftigtengrenze, ab der Unternehmer nach einer Betriebsübertragung nachweisen müssen, dass die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten bleiben, von 20 auf drei Beschäftigte deutlich verringert werden. Zwar sollen künftig, wie vom DBV gefordert, Auszubildende, langzeiterkrankte Arbeitnehmer und nach wie vor Saison- und Leiharbeitskräfte bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nicht mitgezählt werden. Allerdings führte die abgesenkte Beschäftigtengrenze zu mehr Bürokratieaufwand für kleinere und mittlere Betriebe und sollte daher deutlich auf sieben bis zehn Beschäftigte angehoben werden.
Bei den anstehenden parlamentarischen Beratungen dürfen sich auch die Länder einer vernünftigen und schonenden Erbschaftsteuer nicht verschließen. Die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft müssen bei der Diskussion weiterhin berücksichtigt werden, betonte der DBV.