Rukwied: „Bundestag berücksichtigt schwierige Wirtschaftslage der Landwirtschaft“
Agrarhaushalt 2016 nimmt Forderungen des Berufsstandes auf
„Mit der heute beschlossenen Aufstockung des Agrarhaushaltes 2016 wird den Herausforderungen des ländlichen Raums und der Förderung der Energieeffizienz Rechnung getragen. Insbesondere aber reagiert die Große Koalition damit auf die Preiskrise an den Agrarmärkten und auf die schlechte wirtschaftliche Situation der Bauernfamilien.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, anlässlich der Debatte des Deutschen Bundestages über den Bundesagrarhaushalt. Nach dem Beschluss des Bundestages steigen die Ausgaben im Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums in 2016 um rund 245 Millionen Euro (Einzelplan 10) auf 5,60 Milliarden Euro.
Der größte Teil der Erhöhung (78 Millionen Euro) kommt der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung zugute. Damit wird jeder bundesmittelzuschussberechtigte landwirtschaftliche Betrieb entlastet, wofür sich der DBV eingesetzt hat. Im Durchschnitt verringert sich die Beitragslast um ca. 16 Prozent. Neben dem EU-Hilfspaket ist dies ein weiterer Schritt zur Entschärfung der angespannten Liquiditätssituation in den landwirtschaftlichen Betrieben infolge der Preis- und Erlöseinbrüche, erklärte der DBV. Im Agrarhaushalt 2016 wird zudem die Ankündigung der Großen Koalition und von Bundesminister Christian Schmidt umgesetzt, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um neue Maßnahmen zu erweitern. Die dafür geplanten zusätzlichen 30 Millionen Euro können nach Ansicht des DBV ein guter Einstieg sein und sollten vorrangig dazu verwendet werden, Wachstum und Investitionen im ländlichen Raum zu fördern.
Große Erwartungen hat der landwirtschaftliche Berufsstand in das neue Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und Energieberatung in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Das Programm geht auf den von der Bundesregierung Ende 2014 beschlossenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zurück und gilt für die Jahre 2016 bis 2018. Im Bundesagrarhaushalt sind dafür 15 Millionen Euro in 2016 und in den beiden Folgejahren jährlich 25 Millionen Euro vorgesehen.