„Unternehmerische Freiheiten und Marktrisiken nehmen gleichermaßen zu“
Folgart auf der Anhörung des Bundestages zum Ende der Milchquote
„Die Milchbauern erhalten mit dem Ende der Milchquote ab 1. April 2015 neue unternehmerische Freiheiten, müssen sich aber auch neuen Herausforderungen stellen.“ Dies betonte der Milchbauernpräsident und Vize-Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Folgart, auf der Anhörung des Deutschen Bundestages zum Auslaufen der planwirtschaftlichen Milchmengenregulierung in der EU. Das Ende der Milchquote wurde bereits mit der EU-Agrarreform im Jahr 2003 zum 31. März 2015 beschlossen. „Seitdem haben sich die deutschen Milchbauern und ihre Molkereien auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten etabliert und damit einen innovativen Sektor mit guten Zukunftsaussichten geschaffen. Damit dieser Weg weiter beschritten werden kann, bedarf es auch einer verlässlichen Agrarpolitik für die deutschen Milcherzeuger“, betonte der Milchbauernpräsident.
Mit Sorge beurteilte Folgart die derzeit auswuchernde Auflagenflut und die damit verbundene Gefährdung einer flächendeckenden Milcherzeugung in Deutschland. Immer neue Vorgaben für die Betriebsführung und im Umweltrecht setzen vor allem kleine und mittlere Betriebe unter wirtschaftlichen Druck. „Begrenzte Futterflächen und wachsende Produktionsauflagen, zum Beispiel zur Haltungstechnik, zum Bau- oder Düngerecht werden die Wachstums- und Einkommensmöglichkeiten der Milchbauern zukünftig begrenzen und den Strukturwandel weiter vorantreiben“, stellte Folgart fest.
Die derzeitigen Marktchancen wertete Folgart positiv.
„Bei einem konstanten Absatzpotenzial im Binnenmarkt nimmt die weltweite Nachfrage nach Milch und Milchprodukten – vor allem in den Schwellenländern – zu.“ In den vergangenen Jahren hätten die deutschen Molkereien ihre Exportaktivitäten deshalb verstärkt und würden weiter internationale Absatzmärkte erschließen. „Allerdings müssen wir die Diversifizierung nach Ländern und Produkten ausbauen, so dass keine einseitigen Abhängigkeiten von einzelnen Märkten entstehen. Ein verbesserter Marktzugang zu Drittländern muss auf der politischen Agenda Vorrang haben“, betonte Folgart. Hierzu gehörten das Durchsetzen ausgewogener Handelsabkommen sowie der Abbau von veterinärrechtlichen Handelshemmnissen. Daneben müsse die EU die Exportstrategien der europäischen Milchindustrie mit Absatzförderungsmaßnahmen aktiver unterstützen.
Konsequenzen seien nach Folgarts Ansicht auch aus der Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts zur Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels zu ziehen, insbesondere bei der Fusionskontrolle und den Regelungen für das missbräuchliche Ausnutzen marktbeherrschender Positionen. Außerdem seien das Einfordern sogenannter Hochzeitsrabatte sowie Verkäufe unter Einstandspreis zu unterbinden.
Die Beibehaltung eines unteren Sicherheitsnetzes, bestehend aus privater Lagerhaltung und öffentlicher Intervention, diene der Krisenvorsorge vor abstürzenden Milchpreisen im liberalisierten Milchmarkt, so Folgart. Eine neuerliche Regulierung der Milchmenge zum gezielten „Marktmanagement“ lehne der Bauernverband aber strikt ab. Vielmehr benötigten Landwirte eine Möglichkeit, in ertragreichen Jahren Krisenvorsorge betreiben zu können. Die Forderung nach einer Risikoausgleichsrücklage bzw. weiteren steuerlichen Vorsorgeelementen bleibe somit aktuell, betonte Folgart.