Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ist ein Erfolg
Bauernverband fordert sachliche statt tendenziöse Information
Die jüngste Auswertung des Bundesamtes für Verbraucherschutz dokumentiert einen um 27 Prozent verringerten Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung seit der ersten Erfassung in 2011. Dies zeigt sehr deutlich, dass das Antibiotika-Monitoring von Wirtschaft und Behörden bereits nachhaltig zu einem verringerten Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung beigetragen hat. Das betont der Deutsche Bauernverband (DBV) in Reaktion auf einen Medienbericht der Süddeutschen Zeitung. Statt die damit verbundenen Bemühungen und Erfolge der Nutztierhalter hervorzuheben und anzuerkennen, verfällt der Bericht laut DBV mit tendenziösen Aussagen in eine Pauschalkritik, die der näheren Betrachtung nicht standhält. Der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung wird in Deutschland seit 2012 in einer privaten Datenbank (QS) und seit 2014 in einer behördlichen Antibiotika-Datenbank dokumentiert.
Dem Vorwurf der Intransparenz widerspricht der DBV ebenfalls vehement. So können nach Aussage des DBV die Überwachungsbehörden sehr wohl Einsicht in alle Daten nehmen, um den individuellen Handlungsbedarf bei den einzelnen Betrieben einschätzen zu können. Dabei ist ein verlässlicher Datenschutz eine wichtige Voraussetzung, um die einzelnen Betriebe zu schützen.
Auch die Kritik der Süddeutschen Zeitung, wonach „sich Tausende Landwirte der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht entziehen konnten“ trägt nicht. Denn in der QS Antibiotikadatenbank werden 95 Prozent aller Schweinehalter erfasst. Diese Daten werden auch an die staatliche Datenbank weitergeleitet. Kritisch sind nach Ansicht des DBV die mit der staatlichen Datenbank verbundene Bürokratie und die wenig praxisgerechte Umsetzung durch die Länder. Der DBV habe sowohl in der Entwicklungsphase als auch in den letzten Monaten immer wieder auf die mangelnde Praxistauglichkeit der staatlichen Antibiotikadatenbank hingewiesen und seine Mithilfe bei deren Weiterentwicklung angeboten.
Vor dem Hintergrund möglicher Antibiotikaresistenzen setzt sich der DBV intensiv für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika und insbesondere für einen restriktiven Einsatz sogenannter Reserveantibiotika ein. Deswegen verwehrt sich der Bauernverband gegen pauschale Aussagen in der Süddeutschen Zeitung, wonach „die Medikamente oft in Fällen eingesetzt werden, in denen dies gar nicht notwendig wäre“. Fest steht, dass der Einsatz von Antibiotika – dies gilt auch für alle weiteren Medikamente – ausschließlich nach sorgfältiger Abwägung und tierärztlicher Indikation erfolgt.
Gleichzeitig weist der DBV darauf hin, dass das Problem von Resistenzen in der Tierhaltung und gleichermaßen in der Humanmedizin bekämpft werden müsse. Auch und gerade der Einsatz von Reserveantibiotika muss weiterhin nach sorgfältiger Abwägung und in Einzelfällen möglich bleiben, bei denen keine andere therapeutische Alternative zur Verfügung steht. Die Forderung, Reserveantibiotika generell für die Tierhaltung zu verbieten, ist daher gerade mit Blick auf den Tierschutz nach Meinung des DBV unverantwortlich. Zudem machen diese Reserveantibiotika nur etwa 1 Prozent der abgegebenen Gesamtmenge aus, wie es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit heißt.