„Zukunft für Bioenergie im EEG erhalten“
Gemeinsame Stellungnahme zur Einführung von Ausschreibungen im Erneuerbare Energien Gesetz
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Fachverband Biogas und dem Bundesverband Bioenergie gefordert, den von der Bundesregierung gewollten Umstieg auf ein Ausschreibungsverfahren im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Sinne der Weiterentwicklung der Bioenergie zu gestalten. Dazu fordert Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des DBV: „Die Landwirte brauchen möglichst bald klare politische Signale, damit die für eine bedarfs- und marktgesteuerte Stromerzeugung notwendigen Investitionen zum Beispiel in zusätzliche Generatorkapazitäten auch tatsächlich in Angriff genommen werden können. Die Bundesregierung muss dies schon in der kommenden EEG-Novelle 2016 umsetzen. Ansonsten droht eine zunehmende Stilllegung von Biogas- und Holzenergieanlagen ab 2020 – gerade dann, wenn die Bioenergie wegen des Ausstiegs aus der Kernenergie besonders gebraucht wird.“
Der DBV und die Bioenergiebranche bewerten es grundsätzlich positiv, dass das Bundeswirtschaftsministerium auch Bestandsanlagen in das Ausschreibungsverfahren einbeziehen möchte. Der Vorschlag, Neuanlagen von den Ausschreibungen künftig generell auszuschließen, wird jedoch von den Verbänden zurückgewiesen. Alle Anlagenkonzepte sollten sich dem gleichen Wettbewerb in den Ausschreibungen stellen können. Die Verbände setzen sich in ihrer Stellungnahme auch dafür ein, dass dezentrale und bäuerlich getragene Konzepte in den Ausschreibungen gegenüber großtechnischen Anlagenkonzepten nicht benachteiligt werden.