DBV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf
Die aktuellen Vorschläge des Bundesumweltministeriums für ein Insektenschutzgesetz sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisch: „Dieser Gesetzentwurf ist unausgewogen. Nichtlandwirtschaftliche Einflussfaktoren, etwa Lichtverschmutzung oder Flächenfraß, werden nicht ernsthaft angegangen, während der Teil zur Landwirtschaft Regelungen im Übermaß vorsieht“, so der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken. „Die geplanten Gewässerrandstreifen stellen ein faktisches Ackerbauverbot für viele Flächen dar, da dort Pflanzenschutz nicht mehr möglich sein wird. Das BMU schießt hiermit einmal mehr weit über das Ziel hinaus und legt die Axt an freiwillige Gewässerrandstreifenprogramme der Länder. Auch artenreiches Grünland und Streuobstwiesen pauschal unter Schutz zu stellen, ist nur ein Anreiz, solche Biotope gar nicht erst entstehen zu lassen. Eine gesetzliche Unterschutzstellung dieser Biotope macht eine Förderung dieser Flächen unmöglich und gefährde die erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf diesen besonderen Standorten.“ Es sei sinnvoller, mit Agrarumweltmaßnahmen und positiven Anreizen zu arbeiten. Als übergriffig müssten die Versuche des BMU gewertet werden, Einfluss auf die landwirtschaftliche Bodennutzung zu nehmen. Das BMU sei stattdessen gefordert, endlich den Flächenverbrauch konsequent anzugehen. „Wir sehen bei diesem Gesetzesentwurf noch einiges an Nachbesserungsbedarf“, so Krüsken.
Pressemitteilung DBV 05.08.2020