Jetzt bewerben! Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zeichnet Engagement für den Insektenschutz in der Landwirtschaft aus.

Jetzt mitmachen und bis zu
5.000 Euro gewinnen!
Sie engagieren sich für Insektenschutz in der Landwirt –
schaft? Dann bewerben Sie sich bis 28. Februar 2021
für den Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben.“.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
zeichnet Landwirtinnen und Landwirte aus, die
sich alleine oder zusammen mit anderen Akteuren aus
ihrer Region mit viel Herzblut und guten Ideen für eine
insektenfreundliche Landwirtschaft einsetzen.
Zeigen Sie uns, was Sie tun, um Insekten zu schützen!
Zum Beispiel, indem Sie …
 blühende P anzen über die ganze Saison wachsen
lassen wie Wildblumenstreifen, Untersaaten oder
Zwischenfrüchte;
 Nahrungsangebote, Nistmöglichkeiten und Lebensräume
für Insekten bieten wie Hecken, Totholz,
Tümpel oder Brache;
 Lebensräume wie Übergänge zum Wald, Säume oder
Fließgewässer schützen;
 für mehr Insektenschutz neue Technologien oder
Anbaumethoden nutzen;
 auf einen Mix unterschiedlicher Maßnahmen setzen
und mit anderen Aktiven aus der Region zusammenarbeiten.
Insektenschutz lohnt sich!
Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirt –
schaftlich genutzt. Damit trägt die Landwirtschaft eine
hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen
Vielfalt – von der sie gleichzeitig auch pro tiert. Viele
Insekten sind wertvolle Unterstützer auf Feldern, Obstplantagen
oder im Gemüseanbau. Sie vertilgen Schädlinge,
bestäuben Pflanzen und helfen dabei, den Boden
fruchtbarer zu machen.
Insekten reagieren aber oft sensibel auf die Art und
Weise, wie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet
werden. Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen
sich bereits seit Jahren aktiv für die Erhaltung der bio –
logischen Vielfalt ein. Dieses Engagement würdigt das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
mit dem Bundeswettbewerb „Land.Vielfalt.Leben.“.
Die Auszeichnung von besonders erfolgreichen, praxisbewährten
sowie zukunftsweisenden Maßnahmen
soll andere Betriebe und Akteure anregen, sich ebenfalls
für den Insektenschutz zu engagieren.
Auch andere Projekte sind willkommen. Die Auswahl
der Preisträgerinnen und Preisträger trifft eine unabhängige
Jury, der Vertreterinnen und Vertreter aus der
Wissenschaft, der Landwirtschaft und des Naturschutzes
angehören. Wir sind gespannt auf Ihre Ideen!
Wer kann teilnehmen?
Bewerbungen sind in zwei Kategorien möglich :

  1. Einzelbetriebe
    Hierzu gehören Landwirtinnen und Landwirte im Neben- und
    Haupterwerb aller Produktionsrichtungen und
    Produktionsweisen.
  2. Kooperationen
    Regionale Zusammenschlüsse oder Netzwerke, zu denen
    mindestens ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört. Mögliche
    Partner sind beispielsweise andere landwirtschaftliche
    Betriebe, aber auch Vereine, Verbände, Kommunen, Imkereien,
    Bürger innen und Bürger, Naturschutzinitiativen,
    Jagdpächterinnen und -pächter.
    Pro Kategorie werden drei Preise vergeben.
    Interessiert?
    Bewerben Sie sich jetzt.
    Die Teilnahmeunterlagen und
    weitere Informationen  finden Sie
    auf www.land-vielfalt-leben.de.
    BMEL_

Haben Sie Blühstreifen oder Hecken angelegt, in denen Insekten Futter und Unterschlupf finden? Integrieren Sie blühende Zwischenfrüchte oder Untersaaten in Ihre Fruchtfolge? Oder haben Sie eine andere Maßnahme umgesetzt, um Insekten in Agrarlandschaften besser zu schützen? Dann bewerben Sie sich als Einzelbetrieb oder als Kooperation beim Bundeswettbewerb insektenfreundliche Landwirtschaft „Land.Vielfalt.Leben.“.
Viele Landwirtinnen und Landwirte setzen sich bereits seit Jahren aktiv für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für den Insektenschutz ein. Dieses Engagement würdigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit diesem Bundeswettbewerb. Die Auszeichnung von besonders erfolgreichen, praxisbewährten sowie zukunftsweisenden Maßnahmen soll den Erfahrungsaustausch fördern und andere Betriebe und Akteure anregen, ebenfalls etwas für den Insektenschutz zu tun.
Rund die Hälfte der Fläche in Deutschland wird landwirtschaftlich genutzt. Damit trägt die Landwirtschaft eine hohe Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt von der sie gleichzeitig auch profitiert.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021. Die Auszeichnung erfolgt in zwei Kategorien. Pro Kategorie werden drei Gewinner gekürt und Preisgelder zwischen 2.500 und 5.000 Euro vergeben. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingesetzte, unabhängige Jury wählt unter allen Bewerbungen, die insgesamt sechs Gewinner aus.
Die genauen Teilnahmebedingungen und die Bewerbungsunterlagen für den Bundeswettbewerb finden Sie auf der Website www.land–vielfalt–leben.de.



„Der Rückgang der Insekten
geht uns alle an. Insektenschutz
braucht krea tive und
vielseitige Lösungen, auch
in der Landwirtschaft. Mit
dem Bundeswettbewerb
‚Land.Vielfalt.Leben.‘ wollen
wir den Erfahrungsaustausch
fördern – und all jenen eine
Bühne bieten, die sich mit vielen
guten Ideen für den Schutz
von Insekten engagieren.“
Julia Klöckner
Bundesministerin für Ernährung
und Landwirtschaft


Insektenschutzgesetz: Entwurf geht am Ziel vorbei

DBV sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf

DBV-Pressefoto

Die aktuellen Vorschläge des Bundesumweltministeriums für ein Insektenschutzgesetz sieht der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisch: „Dieser Gesetzentwurf ist unausgewogen. Nichtlandwirtschaftliche Einflussfaktoren, etwa Lichtverschmutzung oder Flächenfraß, werden nicht ernsthaft angegangen, während der Teil zur Landwirtschaft Regelungen im Übermaß vorsieht“, so der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken. „Die geplanten Gewässerrandstreifen stellen ein faktisches Ackerbauverbot für viele Flächen dar, da dort Pflanzenschutz nicht mehr möglich sein wird. Das BMU schießt hiermit einmal mehr weit über das Ziel hinaus und legt die Axt an freiwillige Gewässerrandstreifenprogramme der Länder. Auch artenreiches Grünland und Streuobstwiesen pauschal unter Schutz zu stellen, ist nur ein Anreiz, solche Biotope gar nicht erst entstehen zu lassen. Eine gesetzliche Unterschutzstellung dieser Biotope macht eine Förderung dieser Flächen unmöglich und gefährde die erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz auf diesen besonderen Standorten.“ Es sei sinnvoller, mit Agrarumweltmaßnahmen und positiven Anreizen zu arbeiten. Als übergriffig müssten die Versuche des BMU gewertet werden, Einfluss auf die landwirtschaftliche Bodennutzung zu nehmen. Das BMU sei stattdessen gefordert, endlich den Flächenverbrauch konsequent anzugehen. „Wir sehen bei diesem Gesetzesentwurf noch einiges an Nachbesserungsbedarf“, so Krüsken.

Pressemitteilung DBV 05.08.2020