Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Neuer Alterskassenbeitrag

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017 festgesetzt und bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar ändert sich der Beitrag von 236 auf 241 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern von 206 auf 216 Euro.

Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages: 120,50 Euro monatlich (Vorjahr 118,00 Euro) und in den neuen Bundesländern 108,00 Euro (Vorjahr 103,00 Euro).

Die Beitragszuschüsse werden entsprechend angepasst. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen eines Beitragszuschusses stehen im Internet unter www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Beitrag Alterskasse.

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