Puffer- und Randstreifen im Greening nutzen

Kurzmitteilung

Puffer- und Randstreifen im Greening nutzen

Neuer Flyer erschienen

„Wir machen Greening“ – unter diesem Motto haben 7 Verbände aus Natur- und Gewässerschutz, Landwirtschaft und Jagd einen Flyer herausgegeben, der gemeinsame Empfehlungen für die Anlage von Pufferstreifen an Gewässern bzw. von Randstreifen an Wegen und Waldrändern als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening gibt. In dem Flyer gehen neben dem Deutschen Bauernverband (DBV) der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft, der Deutsche Imkerbund, der Deutsche Jagdverband, der Deutsche Verband für Landschaftspflege, der Fachverband Biogas und der Industrieverband Agrar davon aus, dass die Landwirte im Rahmen ihres Anbaus und je nach konkreter betrieblicher Situation darüber entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie das Greening erfüllen wollen und welche Maßnahmen sich am besten in die landwirtschaftliche Praxis umsetzen lassen. Die Verbände werben zugleich dafür zu berücksichtigen, dass Puffer- und Randstreifen einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Gewässern und für den Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft leisten können.
Bestandteil des Greening ist bekanntlich, dass Landwirte auf mindestens 5 Prozent ihrer Ackerflächen ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen. Der neue Flyer enthält Informationen, Anregungen und Empfehlungen für das Anlegen von Feld-, Rand- und Pufferstreifen an Gewässern, Wegen und Waldrändern. Es werden praktische Maßnahmen mit Vorteilen für Gewässerschutz und Artenvielfalt aufgezeigt. Gemeinsam haben die Verbände und Organisationen, die das Greening aus teils unterschiedlichen Perspektiven betrachten und beurteilen, die Empfehlungen erstellt.

Der Flyer kann ab 50 Exemplaren gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten bei d.schulz@bauernverband.net bestellt werden.

„Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät“

Kurzmitteilung

„Viele Detailregelungen zum Greening kommen zu spät“

DBV zur Direktzahlungen-Verordnung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass viele Detailregelungen zur Umsetzung des Greening ab 2015, etwa bei den Randstreifen und den Leguminosen für ökologische Vorrangflächen, zu spät kommen und die Landwirte bei der jetzt anstehenden Herbstaussaat nicht mehr reagieren können. Der DBV appelliert an Bund und Länder, die Regelungen zur nationalen Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik so zügig wie möglich zu beschließen, damit die Landwirte Klarheit über die Vorgaben haben. Grundsätzlich unterstütze der DBV den Ansatz des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die verschiedenen Umsetzungsoptionen im Rahmen des EU-rechtlich Möglichen pragmatisch auszugestalten.
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EU-Kommission darf Konsens zum Greening nicht unterlaufen

Kurzmitteilung

EU-Kommission darf Konsens zum Greening nicht unterlaufen

Erklärung des DBV-Präsidiums zur Umsetzung der GAP-Reform

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert die EU-Kommission auf, die politische Einigung zur GAP-Reform nicht zu unterlaufen und insbesondere das Greening nicht als faktische Flächenstilllegung auszugestalten. Auch das Europäische Parlament und den Agrarministerrat sieht der DBV in der Verantwortung, gegen den Entwurf der EU-Kommission für einen Delegierten Rechtsakt zur Direktzahlungsverordnung Einspruch zu erheben
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