Geflügelpest Hamburgweite Stallpflicht für Geflügel

12. November 2020 Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen. Im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln auf über 100 Fälle erhöht. Zudem wurde die Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Daraufhin wurde eine landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.

Aufgrund der Befunde in Hamburg und des insgesamt hohen Risikos in Norddeutschland ordnen auch die Hamburger Bezirke die Stallpflicht an. Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke werden am 13. November 2020 in Kraft treten und sind hier zu finden.

Die flächendeckende Aufstallung kann das Risiko einer Übertragung auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken. Eine Stallpflicht ist für viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein gravierender Eingriff. Oberste Priorität muss aber sein, einen Ausbruch in einem Bestand zu verhindern, da dies noch gravierendere Folgen hätte und betroffene Tiere getötet werden müssten.

Die aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf.

Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen Tierverlusten führen.

Unabhängig von den aktuellen Fällen werden in Hamburg im Institut für Hygiene und Umwelt ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest vorgenommen (Influenza Wildvogelmonitoring). Nach den aktuellen Funden wurde dieses Monitoring noch einmal verstärkt.

Sollten vermehrt Befunde von Geflügelpest bei Wildvögeln auftreten, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Maßnahmen werden anhand der geltenden Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest festgelegt. Zusätzliche Informationen gibt es auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung.

Fragen und Antworten zur Geflügelpest

Was ist die Vogelgrippe bzw. Geflügelpest?

Das Wort „Vogelgrippe“ bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren kommen natürlicherweise bei Geflügel vor und sind häufig harmlos. Es entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche Erkrankungen hervorrufen können. In der Tiermedizin unterscheidet man zwischen Vögel stark krankmachenden (hochpathogenen) und wenig krankmachenden (niedrigpathogenen) Vogelinfluenzaviren. Der Begriff Geflügelpest bezieht sich auf die hochpathogenen Aviäre Influenza-Viren, wie sie aktuell vom Typ H5N8 auftreten. Diese können bei Hausgeflügel wie Hühnern schwere Schäden an den Tierbeständen verursachen, da ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Bei Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wenn zum Beispiel beide im gleichen Gebiet nach Nahrung suchen, kann es zu einer Übertragung des Virus kommen. Das Virus kann aber auch von frei lebenden Wildtieren, Insekten, Schadnagern und auch von Menschen und Transportfahrzeugen, die nur mangelhaft gereinigt und desinfiziert wurden, weiter verbreitet werden. Sowohl das Auftreten der hochpathogenen als auch der niedrigpathogenen Form des Aviären Influenza-Virus ist anzeigepflichtig und wird durch Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.

Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?

Infektionen des Menschen mit den aktuell auftretenden H5N8-Viren wurden bislang weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.

Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?

Grundsätzlich können alle Vogelarten an der hochpathogenen Aviären Influenza (klassische Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.

Können auch andere Haustiere wie Hunde und Katzen infiziert werden?

Fleischfresser wie Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen.

Ist Vogelkot gefährlich?

Eine Infektionsgefahr von Tier zu Mensch ist in der derzeitigen Situation nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt.

Kann man Geflügelfleisch auch essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?

In Deutschland dürfen nur Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte auf den Markt kommen, die aus Hausgeflügelbeständen stammen, die frei von Geflügelpest sind. Geflügelprodukte aus betroffenen Beständen werden nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung vernichtet und gelangen nicht auf den Markt. Das Virus ist zudem hitzeempfindlich. Daher ist der Konsum von vollständig durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit Aviärer Influenza befallenen Tieren für die menschliche Gesundheit nach aktuellem Stand unbedenklich. Beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte man zudem grundsätzlich die Hygieneregeln beachten.

Was passiert, wenn in Deutschland Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel auftreten?

Für die Bekämpfung der Geflügelpest gelten europäische und nationale Vorschriften wie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Wenn Geflügelpest festgestellt wird, können Gebiete um den Ort des Ausbruchs mit besonderen Vorgaben festgelegt werden. Betroffene Betriebe unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen, unter anderem müssen das Fleisch von Geflügel und Eier sowie vorhandene tierische Nebenprodukte, Futtermittel und Einstreu unschädlich entsorgt werden. Zudem werden nach der Geflügelpestverordnung Maßnahmen zu einer optimierten Hygiene und Desinfektion vorgeschrieben. Die Verordnung enthält auch mögliche Betretungsverbote, um eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu verhindern.

Dürfen Enten, Schwäne und Tauben gefüttert werden?

Enten und Schwäne sollten unabhängig von der Geflügelpest grundsätzlich nicht gefüttert werden. Das Wasser in kleineren Gewässern wird durch das Füttern schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich um ihr Futter zu kümmern. Darüber hinaus besteht in Hamburg aus Gründen des Tierschutzes und der allgemeinen Hygiene ohnehin ein Fütterungsverbot von Tauben auf öffentlichen Flächen.

Was kann man tun, um ein Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?

Die Geflügelpest lässt sich sehr leicht verbreiten – zum Beispiel über Kleidung oder Schuhe. Jeder kann den Erreger so unbewusst weitertragen. Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass man es bemerkt. Deshalb sollte man beim Fund von toten Vögeln die Kadaver nicht anfassen und Hunde sowie Katzen möglichst nicht frei laufen lassen, damit sie mit den Kadavern nicht in Kontakt kommen und das Virus unbemerkt weitertragen.

Wie erkennt man kranke Tiere? Wie verhalte ich mich auf Spaziergängen?

Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Tote Vögel findet man immer wieder einmal. Im Herbst sterben beispielsweise viele Vögel an Entkräftung. Vögel sterben auch an Altersschwäche. 

Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen ist es empfehlenswert, Kadaver nicht mit bloßen Händen zu transportieren (zum Beispiel Handschuhe tragen oder Schaufel nutzen). 

Liegen viele tote Vögel an einem Ort oder finden Sie größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, gilt: Informieren Sie das örtlich zuständige Verbraucherschutzamt. Dieses kann dann die Untersuchung einleiten. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, lässt sich nur durch eine Untersuchung herausfinden.

Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?

Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss verhindert werden. Neben den allgemeinen Hygienegrundsätzen sind vor allem Maßnahmen zur Biosicherheit zu beachten:

  • Besucherverkehr auf das notwendige Mindestmaß reduzieren. Besucher sollten betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen.
  • Wechseln des Schuhwerks vor Betreten der Stallungen und die Nutzung von Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Eingängen für Stiefel etc. Auch die Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Beispiel Einstreumaterial in die Ställe bringen, ist strikt durchzuführen.
  • Vor Tierkontakt: Hände waschen und desinfizieren!
  • Futter und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen wirksam schützen.
  • Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keine Zugangsmöglichkeit haben, durchführen.
  • Auslaufbereiche unattraktiv für Wildvögel gestalten (kein Oberflächenwasser)
  • Oberflächenwasser sollte auf gar keinen Fall zur Tränke verwendet werden.
  • Die gewissenhafte Kontrolle des Gesundheitszustandes der Herde muss regelmäßig durchgeführt werden.

Handlungshinweise für Geflügelhalter gibt es auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts

Stand: 12. November 2020