Bauernverband: Kritik der EU-Kommission hat formale Gründe
Klarstellung zum Vertragsverletzungsverfahren zur FFH-Richtlinie
In Deutschland hat der Naturschutz große Bedeutung. Laut Bundesamt für Naturschutz gab es im vergangenen Jahr mehr als 4.000 FFH-Schutzgebiete mit einem Flächenanteil von rund zehn Prozent der Landesfläche. Die Flächen für Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind danach zwischen 1990 und 2011 erheblich ausgeweitet worden: Die Nationalparks vergrößerten sich flächenmäßig um 48 Prozent, die Naturschutzgebiete um 176 Prozent und die Biosphärenreservate um 286 Prozent. Wenn die EU-Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet und die Umsetzung der FFH-Richtlinie in Deutschland bemängelt, dann betrifft dies nicht den Umfang der Schutzgebietsmeldungen sondern Formalitäten: Deutschland hat nach Auffassung der EU-Kommission versäumt, besondere Schutzgebiete und die Festlegung von Erhaltungsprioritäten sowie die nötigen Erhaltungsmaßnahmen formal auszuweisen. Dies stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) klar im Hinblick auf missverständliche Interpretationen in einigen Medien. Die EU-Kommission habe nicht den tatsächlichen Umfang der FFH-Gebiete in Deutschland kritisiert, wie fälschlicherweise berichtet wurde, betonte der DBV.