DBV: 12 Forderungen zum „Fitness-Check“ von Natura 2000

Kurzmitteilung

DBV: 12 Forderungen zum „Fitness-Check“ von Natura 2000

DBV-Präsidium ruft zur Teilnahme an EU-Konsultation auf

„Die Zusicherung, dass Land- und Forstwirte in Natura-2000-Gebieten die bisherige Bewirtschaftung fortführen können, wurde nicht eingehalten.“ Dies stellte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einer Erklärung am 12. Mai 2015 zu dem Natura-2000-Schutzregime (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) fest. Die EU-Kommission hat sich für Natura 2000 einen sogenannten „Fitness-Check“ begonnen, den der DBV ausdrücklich begrüßt. Insgesamt müsse das Naturschutzrecht stärker auf eine Kooperation mit den Landnutzern ausgerichtet werden, so der DBV.
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„Dauergrünland-Regelung der EU schadet dem Grünlanderhalt“

Kurzmitteilung

„Dauergrünland-Regelung der EU schadet dem Grünlanderhalt“

Präsidium des DBV fordert kurzfristige Änderungen auf europäischer Ebene

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) fordert kurzfristige Änderungen der Definition und der Auslegungen des Dauergrünlandbegriffs auf europäischer Ebene. Die am 12. Mai 2015 vom Präsidium verabschiedete Erklärung zur aktuellen Dauergrünland-Problematik unterstreicht die gravierenden Auswirkungen für die gesamte Agrar- und Umweltpolitik, die sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Herbst letzten Jahres und weitere Auslegungen der EU-Kommission zum Dauergrünlandbegriff ergeben. Aus Sicht des Bauernverbandes sind die „aktuellen Dauergrünland-Regelungen im Sinne des Eigentums- und Vertrauensschutzes völlig inakzeptabel, aus ökologischen Gesichtspunkten zutiefst kontraproduktiv und stehen dem Ziel der Grünlanderhaltung völlig entgegen“.
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Deutscher Bauernverband lehnt lettischen Kompromiss zur Revision der EU-Öko-Verordnung ab

Kurzmitteilung

Deutscher Bauernverband lehnt lettischen Kompromiss zur Revision der EU-Öko-Verordnung ab

Drohende Mehrkosten von bis zu 190 Millionen Euro für deutsche Ökobetriebe

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt den Kompromissvorschlag der lettischen Ratspräsidentschaft zur Revision der EU-Öko-Verordnung ab, der am kommenden Montag im EU-Agrarministerrat in Brüssel beraten wird. Dies betrifft insbesondere die Option zur Einführung von Sondergrenzwerten auf dem Niveau von Babynahrung. Der DBV hält den Ansatz der EU-Kommission, den Ökolandbau zukünftig über Rückstandsfreiheit zu definieren, für einen Irrweg. Der Ökolandbau definiere sich über den Produktionsprozess, hebt der DBV hervor. Eine Abkehr vom Prozessprinzip hin zur Produktkontrolle stellt nach Ansicht des DBV die Idee des Ökolandbaus in Frage, denn ökologisches Kreislaufprinzip und Tierwohl lassen sich nicht über Rückstandsfreiheit, sondern nur über die Prozessregeln erzielen. Der Ansatz der EU-Kommission diene auch nicht dem Gesundheitsschutz, denn bereits die gesetzlichen Grenzwerte seien wissenschaftlich ermittelt und garantierten gesundheitliche Unbedenklichkeit, betonte der DBV. Die von der Kommission geplanten Sondergrenzwerte nahe der Rückstandsfreiheit würden daher zu unvorhersehbaren Vermarktungsrisiken führen und schädigten das Image der Ökoprodukte, die aufgrund geringster Befunde ihre Öko-Zulassung verlieren könnten, befürchtet der DBV. Der DBV fordert daher Bundesminister Christian Schmidt auf, die im Agrarrat als Kompromiss vorgelegten Optionen zur Einführung von Sondergrenzwerten konsequent abzulehnen. Darüber hinaus hätten sich die europäischen Dachverbände der Landwirtschaft COPA-COGECA, der Ökolandwirtschaft IFOAM und des Handels EFFAT gemeinsam gegen die Einführung von Sondergrenzwerten und für die Beibehaltung jährlicher Öko-Kontrollen ausgesprochen.