DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung
Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohns vorgelegt, mit dem die Entgeltgrenze, ab der die Dokumentationspflichten entfallen, abgesenkt werden soll. Der Deutsche Bauernverband (DBV) beanstandet, dass diese Lockerung nicht für Landwirtschaft und Gartenbau gelten soll, die nach Auffassung des BMAS nicht dem Mindestlohngesetz, sondern weiterhin dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterliegen sollen. Das Hauptanliegen der landwirtschaftlichen Familienbetriebe sei damit im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt worden. Weiterlesen