Puffer- und Randstreifen im Greening nutzen

Kurzmitteilung

Puffer- und Randstreifen im Greening nutzen

Neuer Flyer erschienen

„Wir machen Greening“ – unter diesem Motto haben 7 Verbände aus Natur- und Gewässerschutz, Landwirtschaft und Jagd einen Flyer herausgegeben, der gemeinsame Empfehlungen für die Anlage von Pufferstreifen an Gewässern bzw. von Randstreifen an Wegen und Waldrändern als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening gibt. In dem Flyer gehen neben dem Deutschen Bauernverband (DBV) der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft, der Deutsche Imkerbund, der Deutsche Jagdverband, der Deutsche Verband für Landschaftspflege, der Fachverband Biogas und der Industrieverband Agrar davon aus, dass die Landwirte im Rahmen ihres Anbaus und je nach konkreter betrieblicher Situation darüber entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie das Greening erfüllen wollen und welche Maßnahmen sich am besten in die landwirtschaftliche Praxis umsetzen lassen. Die Verbände werben zugleich dafür zu berücksichtigen, dass Puffer- und Randstreifen einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Gewässern und für den Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft leisten können.
Bestandteil des Greening ist bekanntlich, dass Landwirte auf mindestens 5 Prozent ihrer Ackerflächen ökologische Vorrangflächen zur Verfügung stellen. Der neue Flyer enthält Informationen, Anregungen und Empfehlungen für das Anlegen von Feld-, Rand- und Pufferstreifen an Gewässern, Wegen und Waldrändern. Es werden praktische Maßnahmen mit Vorteilen für Gewässerschutz und Artenvielfalt aufgezeigt. Gemeinsam haben die Verbände und Organisationen, die das Greening aus teils unterschiedlichen Perspektiven betrachten und beurteilen, die Empfehlungen erstellt.

Der Flyer kann ab 50 Exemplaren gegen Erstattung von Porto- und Versandkosten bei d.schulz@bauernverband.net bestellt werden.

Rukwied begrüßt erhöhten Zuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Kurzmitteilung

Rukwied begrüßt erhöhten Zuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Erhöhung des Bundeszuschusses bringt kurzfristige Entlastung der Betriebe

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßt die Erhöhung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 78 Millionen Euro für 2016: „Dieser im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt gefasste Beschluss hilft allen landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Der betriebsbezogene Beitrag wird dadurch um durchschnittlich ca. 16 Prozent gesenkt. Nach den Unterstützungsmaßnahmen im europäischen Hilfspaket hat nun die Koalition auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen weiteren wichtigen Schritt zur Entlastung der angespannten Liquiditätssituation in den landwirtschaftlichen Betrieben auf den Weg gebracht.“ Der maßgeblich vom politisch verursachten Russland-Embargo angetriebene Verfall der Erzeugerpreise habe eine solche kurzfristige Maßnahme erfordert. „Unabhängig davon müssen wir die mittel- und langfristig wirksamen Schritte nicht aus dem Auge verlieren. Dazu zählen eine Exportoffensive und verbesserte steuerliche Möglichkeiten für eine einzelbetriebliche Risikovorsorge“, so Rukwied.

Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltet

Kurzmitteilung

Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltet

DBV sieht intensiven Beratungsbedarf der Praxis

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Verabschiedung der Neugestaltung der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte durch den Deutschen Bundestag (12.11.2015). Die Regierungsparteien setzen damit ihre Festlegung aus dem Koalitionsvertrag um, die Hofabgaberegelung neu zu gestalten. Danach bleibt die Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte grundsätzlich erhalten, was der DBV positiv bewertete. Vor allem die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD in den Bundestagsausschüssen für Ernährung und Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales hatten sich dafür eingesetzt. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die neugestaltete Hofabgaberegelung auf jeden Fall eine intensive Beratung der Praxis verlangt, damit keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstehen.

„Europäische Agrarpolitik muss auch nach 2020 gemeinsam bleiben“

Kurzmitteilung

„Europäische Agrarpolitik muss auch nach 2020 gemeinsam bleiben“

Rukwied: Direktzahlungen sichern Standards

„Die Direktzahlungen für die europäische und deutsche Landwirtschaft müssen auch nach der nächsten EU-Agrarreform über das Jahr 2020 hinaus Bestandteil der Agrarpolitik bleiben. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft, die nach europäischen Umwelt-, Naturschutz- und Tierschutzstandards arbeitet.“ Mit dieser klaren Aussage wies der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem Kreisbauerntag Hannover am 10. November 2015 Überlegungen von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Veränderung der Ziele der Direktzahlungen zurück. Die Bundesumweltministerin hatte gefordert, die Direktzahlungen in der nächsten EU-Agrarreform für Naturschutzmaßnahmen zu nutzen. Diese Forderung ist Bestandteil der Naturschutz-Offensive 2020 des Ministeriums.