Bundesrat verabschiedet Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Praktikable Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft gefunden

(DBV) Nach der heute vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßen­mautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen. Mit der Gesetzesnovellierung gilt die Mautpflicht ab Mitte 2018 für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf allen Bundes­straßen. Bislang besteht die Mautpflicht für derartige Fahrzeuge nur auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Damit folgt der Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages und damit einer Initiative der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, die der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) gemeinsam angestoßen hatten. Die Verbände konnten in ihrer Argumentation überzeugen, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden.

Zu den land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge), die bislang von der Mautpflicht befreit sind, gehören Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer 891000 bzw. 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 bzw. 872000 von der Mautpflicht befreit, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt, sofern sie für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben. Mit der jetzt beschlossenen Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden nun auch lof-Fahrzeuge bei gewerblichen bzw. geschäftsmäßigen Beförderungen von der Maut befreit, allerdings – um nicht in den Wettbewerb mit dem Güterverkehr zu treten – bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Der zusätzliche Ausnahmentatbestand lautet im Gesetz „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“. In der Begründung dazu wird darauf verwiesen, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe hauptsächlich Land- und Forstwirtschaft betreiben und der Transport von Gütern nur eine untergeordnete Tätigkeit darstellt. Bei dieser untergeordneten Tätigkeit falle der mit der Mauterhebung verbundene bürokratische Aufwand dann auch verhältnismäßig stärker ins Gewicht als bei gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen. Mit der Neuregelung werde unverhältnismäßige Bürokratie verhindert.

Rukwied „Die EU mit einer starken Agrarpolitik ist unverzichtbar“

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Agrarpolitischer Abend des DBV in Brüssel

(DBV) „Die Europäische Union ist für Frieden, Freiheit und eine positive wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Sie muss in ihren Strukturen und Politikbereichen weiterentwickelt und darf nicht in Frage gestellt werden. Denn gerade in politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, wird die EU zu einem nationalen und internationalen Stabilitätsfaktor. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügen wir über einen starken Grundpfeiler dieser EU.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem agrarpolitischen Abend des DBV in Brüssel. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der bisherige Leiter des Brüsseler DBV-Büros, Willi Kampmann, in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger, Dr. Simon W. Schlüter, offiziell eingeführt.

Rukwied betonte, dass die EU-Agrarpolitik ab 2020 auf der Basis der heutigen Leistungen weiterentwickelt werden muss. „Wir benötigen eine Evolution der Gemeinsamen Agrarpolitik, keine Revolution und keine Schwächung. Vielmehr ist eine starke EU-Agrarpolitik mit der Erhaltung und Stärkung des Zwei-Säulenmodells unser Ziel“, so der Bauernpräsident. Für die Landwirte in der EU sei eine starke erste Säule Grundvoraussetzung für ihr wirtschaftliches Überleben. Die zweite Säule müsse wegen zusätzlich neuer Herausforderungen wie den Klimawandel, Innovationen und Investitionen in nachhaltige Technologien für Umweltschutz und Tierwohl aufgewertet werden.

„Ein wichtiger Teil der Evolution ist auch die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik. An der Bürokratie verzweifeln nicht nur unsere Landwirte, sondern ersticken auch die staatlichen Verwaltungen. Nicht nur die Regelungen müssen einfacher werden, wir müssen auch die Last der Kontrollen reduzieren“, betonte Rukwied.

Rukwied sieht gute Marktchancen für Obst und Gemüse aus Deutschland

DBV – Pressemitteilung 08.02.2017

Bundesminister Schmidt eröffnet Fruit Logistica 2017

(DBV) „Obst und Gemüse aus Deutschland zeichnen sich durch höchste Qualität, Frische und Geschmack aus sowie durch eine nachhaltige Produktion bei guter Klimabilanz. Damit können wir verbrauchernah die Wünsche unserer Kunden erfüllen und zeitnah die Märkte bestücken.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, aus Anlass der Eröffnung der Fruit Logistica 2017 am 8. Februar. In diesem Jahr findet die Fruit Logistica zum 25. Mal statt; Deutschland ist im Jubiläumsjahr Partnerland.

Die deutschen Erzeugerorganisationen unter dem Dach der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen (BVEO) sind seit dem Start der internationalen Handelsmesse 1993 eine feste Größe auf der Fruit Logistica. Ihr diesjähriger Auftritt steht unter der Verbraucherkampagne „Deutschland – Mein Garten“. Ziel dieser Kampagne ist es, die Verbraucher über die vielen Qualitäts-, Frische- und Umweltvorteile von Obst und Gemüse aus Deutschland zu informieren. Weitere wichtige Themen sind aus deutscher Sicht auch das Mindestlohngesetz und die Auswirkungen auf die deutsche Erzeugung, der Klimawandel und die Herausforderungen im Anbau und in der Produktions-steuerung sowie die Rahmenbedingungen der Agrarpolitik ebenso wie die Digitalisierung und der auch bei frischen Erzeugnissen fortschreitende Onlinehandel.

Gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt eröffneten der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Manfred Nüssel, und DBV-Präsident Rukwied in der Lounge der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen auf dem Berliner Messergelände die Fruit Logistica. Anschließend besuchten DBV-Präsident Rukwied, DRV-Präsident Nüssel und ZVG-Präsident Mertz in der Halle 20 die deutschen Erzeugerorganisationen. Fast alle deutschen Erzeugerorganisationen sind auf dem Gemeinschaftsstand der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen vertreten und geben somit den breiten Überblick über das deutsche Angebot von frischem Obst und Gemüse.

 

Die Fruit Logistica ist vom 8. bis 10. Februar 2017 die Plattform für das weltweite Angebot von Obst und Gemüse mit über 3.000 Ausstellern aus mehr als 80 Ländern und erwarteten 70.000 Besuchern.

DBV fordert sofortigen Stopp der Reim-Kampagne des Bundesumweltministeriums

DBV – Pressemitteilung 08.02.2017

Kampagne diffamiert und verschwendet öffentliche Gelder

(DBV) „Die vom Bundesumweltministerium (BMUB) gestartete Werbekampagne zu den neuen Bauernregeln muss umgehend gestoppt werden. Es ist inakzeptabel, wenn Bundesministerien ganze Berufsgruppen pauschal diffamieren oder ausgrenzen.“ Mit dieser klaren Forderung bezieht der erweiterte Verbandsrat des Deutschen Bauernverbandes (DBV) unter dem Vorsitz von DBV-Präsident Joachim Rukwied Stellung zu der Reimkampagne des SPD-geführten Ministeriums, auf die Landwirte im gesamten Bundesgebiet mit Bestürzung und großer Verärgerung reagiert hatten.

Der Anspruch auf seriöse Regierungsarbeit gebietet das sofortige Aussetzen der Kampagne. Dem DBV-Verbandsrat geht es bei dieser Grundsatzkritik auch um die leichtfertige Verschwendung von öffentlichen Mitteln, aber vor allem um das in der Kampagne zum Ausdruck kommende Rollenverständnis des Bundesumweltministeriums in der politischen Auseinandersetzung. „Ministerien müssen in ihrer Kommunikation anderen Ansprüchen genügen als Aktivisten oder Nichtregierungsorganisationen“, betont DBV-Präsident Rukwied.

Seit vergangener Woche verbreitet das Bundesumweltministerium über die Sozialen Netzwerke und Plakate in mehr als 70 Städten elf „Neue Bauernregeln“. 1,6 Millionen Euro will das Ministerium dafür aufbringen. Im erweiterten Verbandsrat des DBV sind die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der 18 Landesbauernverbände vertreten.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Neue Broschüren zu Pferdehaltung und Körperschutz

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat ihre Broschüren zu den Themen „Pferdehaltung“ und „Körperschutz“ neu aufgelegt. Sie sind für Versicherte kostenfrei erhältlich und können im Internet heruntergeladen werden.

Die Pferdehaltung gehört zu den Unfallschwerpunkten in der Landwirtschaft. So verzeichnet die SVLFG nach aktuellster Statistik in diesem Bereich jährlich knapp 2.500 meldepflichtige Unfälle, vier davon mit Todesfolge. Aufgrund des hohen Unfallrisikos und der Schwere der Unfälle hat die Information der Versicherten hier eine besonders hohe Bedeutung.

Für den Körperschutz ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA) immer dort zu tragen, wo technische und organisatorische Maßnahmen nicht möglich sind oder deren Wirkung nicht ausreicht, die Sicherheit und Gesundheit zu wahren. Hierfür sind Kenntnisse über die jeweils geeignete PSA unbedingt erforderlich.

Beide Broschüre können im Internet unter www.svlfg.de > Service > Broschüren > Prävention abgerufen werden.

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Unternehmersein in ländlichen Räumen

DBV-Pressemitteilung 03.02.17

Herausforderung für Handwerker und Landwirte

(DBV) Landwirtschaft und Handwerk sind im ländlichen Raum tief verwurzelt, sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit Nahrungsmitteln aus der Region. Sie stehen für transparentes Handeln und Tun sowie für Heimat und Genuss ihrer erzeugten hochwertigen Lebensmittel. Unternehmer aber, die die Wirtschaftskraft und Vitalität ländlicher Räume stärken helfen, brauchen unternehmerische Freiräume. Häufig aber scheitern Unternehmerinitiativen nicht an guten Ideen und Innovationen, sondern einfach an überbordender Bürokratie, von überzogenen Bauvorschriften angefangen bis hin zu nicht mehr nachvollziehbaren Nachweis-, Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Hier ist die Politik gefordert, Unternehmen, die die Vitalität und Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume sicherstellen, in ihrem unternehmerischen Handeln zu unterstützen. Anstatt immer mehr Kennzeichnungsvorschriften ist der mündige Verbraucher gefragt. Gleichzeitig wird von diesem mündigen Verbraucher eine höhere Wertschätzung der Lebensmittel verlangt.

Das sind Ergebnisse einer Podiumsdiskussion, die der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf der diesjährigen Internationalen Grünen Woche auf dem Erlebnisbauernhof veranstalteten. Teilnehmer der Diskussion waren der Präsident des Deutschen Fleischer-Verbandes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Lebensmittelhandwerk, Herbert Dohrmann, der Präsident des Deutschen Konditorenbundes und Beauftragter des ZDH-Präsidiums für ländliche Räume, Gerhard Schenk, der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd und Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes, Eberhard Hartelt, und der Stellvertretende Generalsekretär des DBV, Gerald Dohme.

Die Vertreter von Handwerk und Bauernverband betonten aber auch die Bedeutung von funktionstüchtigen Infrastrukturen im ländlichen Raum. Eine hinreichende Versorgung mit Kindergärten, Schulen, medizinischen Dienstleistungen und ganz besonders mit schnellem Internet sei eine wesentliche Voraussetzung für die Bleibeperspektiven von Menschen im ländlichen Raum. Schnelles Internet sei immer mehr auch Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen und eine nachhaltige Sicherung der Fachkräfteversorgung.

Angesichts der vielen gemeinsamen Herausforderungen vereinbaren ZDH und DBV künftig noch enger zusammenzuarbeiten – eine Zusammenarbeit, die bis in die Regionen ausstrahlen soll.

Ein Foto zum Download finden Sie unter www.bauernverband.de/unternehmersein-laendliche-raeume.

 

 

 

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Europäische Kommission startet öffentliche Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik

Pressemitteilung Europäische Kommission
Brüssel, 2. Februar 2017

Durch die Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), eines der am längsten bestehenden Politikbereiche der Europäischen Union, kann den sozialen, politischen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen besser begegnet werden. Heute hat die Europäische Kommission den Startschuss für die erste Phase der Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegeben und eine dreimonatige öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Kommission wird die eingegangenen Beiträge nutzen, um die Prioritäten der künftigen Agrarpolitik festzulegen. Mit einer modernisierten und vereinfachten Gemeinsamen Agrarpolitik könnte den wichtigsten Herausforderungen für die Landwirtschaft und die ländlichen
Gebiete begegnet werden und gleichzeitig ein Beitrag zu den politischen Prioritäten der Kommission (vor allem Wachstum und Beschäftigung), zu nachhaltiger Entwicklung, zu einem ergebnisorientierten Haushalt sowie zu Vereinfachung und Subsidiarität geleistet werden.
In seiner Ankündigung des Konsultationsverfahrens erklärte der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Phil Hogan: „Heute leiten wir die nächsten Schritte zur Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik des 21. Jahrhunderts ein. Im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation bitten wir alle Interessenträger und alle, die sich für die Zukunft des Nahrungsmittelsektors und der Landwirtschaft in Europa interessieren, daran mitzuwirken, eine Politik für alle Menschen in Europa zu gestalten. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation
fließen direkt in den Fahrplan für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik ein, den Präsident Juncker im Dezember angekündigt hat. Die Gemeinsame Agrarpolitik bringt bereits jetzt jedem europäischen Bürger großen Nutzen im Bereich der Ernährungssicherheit, der Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete, der ländlichen Umwelt und des Beitrags zur Bewältigung der durch den Klimawandel bedingten Herausforderungen. Ich bin überzeugt, dass der Fahrplan für die Zukunft zu einer noch
leistungsfähigeren Gemeinsamen Agrarpolitik führen wird. Doch dazu müssen wir die Agrarpolitik weiter verbessern, ihr neue Impulse verleihen und – natürlich – ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.“
Die öffentliche Konsultation wird 12 Wochen dauern und Landwirten, Bürgern, Organisationen und allen anderen Interessierten die Möglichkeit geben, ihre Meinung zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik zu äußern. Die Kommission wird bis Ende 2017 eine Mitteilung erstellen, in die die Beiträge aus der Konsultation einfließen werden und die – gestützt auf verlässliche Informationen – Schlussfolgerungen
zur derzeitigen Leistung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie mögliche politische Optionen für die Zukunft enthalten wird. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden im Internet veröffentlicht und im Juli 2017 von Kommissar Hogan auf einer Konferenz in Brüssel vorgestellt.

Hintergrund
Die Gemeinsame Agrarpolitik, die im Jahr 1962 ins Leben gerufen wurde, ist einer der am längsten bestehenden Politikbereiche der EU und hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt, um den sich verändernden Herausforderungen der Agrarmärkte zu begegnen. Auch wenn die jüngste Reform erst 2013 durchgeführt wurde, hat es seither einige grundlegende Entwicklungen gegeben, auf die die Gemeinsame Agrarpolitik wirksamer reagieren muss, wie z. B. die zunehmende Unsicherheit auf den
Märkten und fallende Preise sowie neue internationale Verpflichtungen in Bezug auf den Klimawandel und die nachhaltige Entwicklung. Angesichts dieser und anderer Herausforderungen muss die Gemeinsame Agrarpolitik modernisiert und
vereinfacht werden, um den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern. Darüber hinaus gilt es, für mehr Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU zu sorgen, um einen optimalen Beitrag zu den 10 politischen Prioritäten der Kommission, den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzübereinkommen zu leisten.
Weitere Informationen
Links zur Konsultation

https://ec.europa.eu/agriculture/consultations/cap-modernising/2017_de