Weihnachtsgruß Präsident Martin Lüdeke

Liebe Bäuerinnen und Bauern, Gärtnerinnen und Gärtner sowie alle weiteren Mitglieder und Freunde des Bauernverbandes Hamburg!

Wieder einmal haben viele Bauernfamilien ein schwieriges Jahr hinter sich gebracht. Vor einem Jahr hat uns der ständige Regen zu schaffen gemacht, in 2018 war es dagegen die extreme Trockenheit, die uns das Leben schwer machte. Im Vergleich zu vielen Flächenländern ist die Hamburger Agrarwirtschaft aufgrund ihrer besonderen Struktur noch relativ glimpflich davongekommen. Die meisten Gemüsegärtner und vor allem unsere Obstbauern im Alten Land werden 2018 als positiv in Erinnerung behalten. Auch bei den Milchbauern war das letzte Jahr aufgrund der Preiserholung deutlich besser.

Der Klimawandel lässt sich nicht länger verleugnen, Extremwettereignisse nehmen in immer kürzeren Abständen zu und natürlich ist auch Hamburg davon betroffen. Der Ruf nach staatlichen Geldern ist verständlich und in extremen Notfällen auch absolut notwendig, greift langfristig aber viel zu kurz. Wir Hamburger Bauern verstehen uns als Unternehmer, für die selbstverständlich die gleichen Marktgesetze gelten, wie für andere Berufsgruppen auch. Anstelle kurzfristiger Hilfen wollen wir aktiv nach nachhaltigen Lösungen suchen. So halten wir die steuerliche Gewinnglättung für eine adäquate Antwort auf landwirtschaftliche Krisenereignisse. Auch die bereits in vielen europäischen Staaten geförderte Risikoversicherung gegenüber Unwetterereignissen  ist ein denkbarer Weg. Vor Ort müssen wir unsere Kulturverfahren weiter verbessern und uns intensiv um ein modernes Wassermanagement kümmern.

Der Berufsstand des Bauern ist bei den Deutschen hoch angesehen und steht nach den Ärzten gleich an zweiter Stelle der Beliebtheitsskala. Dennoch müssen wir in 2019 noch mehr Anstrengungen in unsere politsche Arbeit vor Ort sowie generell in der Öffentlichkeitsarbeit leisten. Dafür steht als erster offizieller Termin im Januar der Antrittsbesuch beim Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher an. Eine Reihe weiterer Termine und Aktionen sind geplant. Bitte halten Sie schon jetzt den 07.06.2019 frei, dann möchten wir gemeinsam mit Ihnen unseren „4ten Hamburger Bauerntag“ feiern.

Sehr froh bin ich darüber, dass unsere neue Webseite jetzt freigeschaltet ist. Damit steht uns nun eine Plattform zur Verfügung, über die wir sowohl Händler als auch Endverbraucher professionell über unsere Arbeit und die Landwirtschaft informieren können. Schauen Sie über die Feiertage doch einfach mal rein unter https://ackernfuerhamburg.de/

Weitere Informationen über unsere Aktivitäten sowie den Ausblick auf des Jahr 2019 erhalten Sie in den kommenden Tagen mit unserem Neujahrs-Rundschreiben.

Im Namen des gesamten Vorstandes wünsche ich Ihnen ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein frohes Neues Jahr 2019.

Ihr

Martin Lüdeke

 

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Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel

(DBV) Zum Jahreswechsel treten eine Reihe von Gesetzesänderungen im Bereich der Landwirtschaft in Kraft. Auf folgende wichtige Punkte weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin: 

Änderungen im arbeitsrechtlichen Bereich
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 Euro/Stunde (brutto), wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und der Bundesregierung per Verordnung beschlossen wurde. Bereits jetzt steht fest, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro/Stunde steigt.

Im Jahr 2019 werden ebenfalls die Sachbezugswerte für die Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 246 Euro auf 251 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 55 Euro für Frühstück sowie jeweils 97 Euro für Mittagessen und Abendbrot. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 226 Euro auf 231 Euro. Wenn ein Arbeitgeber dem Beschäftigten Verpflegung und/oder Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung stellt, werden die Sachbezugswerde zur Bewertung herangezogen und auf dieser Basis der Sozialversicherungspflicht und ggf. der Steuerpflicht unterworfen.

Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung
Ab 1. Januar 2019 treten die längeren Zeitgrenzen für eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung unbefristet in Kraft. Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung von 2 auf 3 Monate bzw. von 50 auf 70 Arbeitstage hat sich positiv für die Betriebe und die Arbeitnehmer ausgewirkt. Sie bietet den Bauern mehr Handlungsraum beim Einsatz von Saisonarbeitskräften. Die verlängerten Zeitgrenzen sollten zunächst nur bis Ende 2018 gelten und waren mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 als abfedernde Maßnahme in Kraft getreten.

Änderungen im agrarsozialen Bereich
Zum 1. Januar 2019 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL), teilt der DBV mit. Die Beiträge betragen dann in den alten Bundesländern 253 Euro/Monat (Vorjahr: 246 Euro) und in den neuen Bundesländern 234 Euro/Monat (Vorjahr: 219 Euro). Sie steigen somit um 2,8 Prozent (West) bzw. 6,4 Prozent (Ost). Der Beitrag zur AdL ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes steigt der Beitrag in der AdL trotz des stabilen Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt im Jahr 2018 weiterhin 18,6 Prozent.

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt ebenfalls in allen Beitragsklassen 3 bis 19 um ca. 14 %, in den Beitragsklassen 1, 2 und 20 um 1 %. Der Beitrag für freiwillig in der LKV versicherte Mitglieder steigt ebenfalls und zwar um ca. 5 bis 11 %. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Seite der SVLFG eingesehen werden (http://www.svlfg.de/50-vmb/vmb06/vmb0601/vmb060108/index.html; www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Beitrag Krankenkasse > Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige > Beitragshöhe landwirtschaftliche Unternehmer).
Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird gleichfalls steigen. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis von Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung.

Bei sinkendem Gesamt-Beitragssatz zur GKV (2019: 15,5 %; 2018: 15,6 %) und steigenden Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2019 (3,05 %, 2018: 2,55 %), steigt der prozentuale Zuschlag zum LKV-Beitrag deutlich gegenüber dem Jahr 2018.

Der Zuschlag beträgt im Jahr 2019 19,7 Prozent (Vorjahr: 16,3 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 21,31 Prozent (Vorjahr: 17,90 Prozent). Die konkrete Höhe des Zuschlags ist ebenfalls unter dem o.g. Link einsehbar.

Änderungen im Straßenverkehr
Am 1. Januar 2019 treten Änderungen beim Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und beim Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in Kraft, für die sich der Deutsche Bauernverband zusammen mit dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) erfolgreich eingesetzt hat. Danach sind sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen von land- oder forstwirtschaftlichen (lof)-Erzeugnissen und lof Bedarfsgütern mit lof-Fahrzeugen bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) rechtssicher möglich, ohne dass eine Maut anfällt oder eine Erlaubnispflicht nach GüKG besteht. Etwaige Kontrollen konzentrieren sich auf augenscheinliche Fakten und bedeuten damit eine erhebliche Vereinfachung. Über 40 km/h bbH sind land-und forstwirtschaftliche Transporte von der Mautpflicht bzw. von der GüKG-Erlaubnispflicht befreit, soweit sie für eigene Zwecke im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und im Rahmen von Maschinenringen erfolgen.

Änderungen beim EEG2017
Am 1. Januar 2019 treten Änderungen des Energiesammelgesetzes (Anpassungen im EEG2017) in Kraft, für die sich der Deutsche Bauernverband zusammen mit dem Fachverband Biogas und dem Bundesverband Bioenergie erfolgreich eingesetzt hat. Einigen Biogasbetreibern, die den Formaldehyd-Bonus erhalten und erst im Nachhinein einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bedurften, drohten aufgrund eines Urteils des OLG Stuttgart Vergütungsrückforderungen. Über eine Klarstellung im Energiesammelgesetz konnte erreicht werden, dass Anlagen mit ursprünglicher baurechtlicher Genehmigung weiterhin Anspruch auf den Formaldehyd-Bonus haben. Der Flex-Deckel wurde dahingehend geändert, dass der Zeitraum für die Realisierung von derzeit 2 auf 16 Monate verlängert wurde. Sobald der Flex-Deckel erreicht ist, kann somit innerhalb der darauffolgenden 16 Monate noch zusätzliche Leistung genehmigt werden. Bei der Förderung von Güllekleinanlagen wurde von installierter Leistung auf Bemessungsleistung umgestellt. Dadurch können in Zukunft auch Güllekleinanlagen etwas größer gebaut und flexibel betrieben werden. Ab 2019 wird es auch zwei Ausschreibungstermine im Jahr für die Biomasseausschreibungen geben. Die ursprüngliche Vergütungsabsenkung im PV Bereich konnte abgemildert werden. Ab Februar 2019 wird die Vergütungsabsenkung für PV-Anlagen bis 750 kW schrittweise von 9,87 ct/kWh auf 8,9 ct/kWh bis April 2019 erfolgen.

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Neujahrsgrußwort des Präsidenten

Liebe Bäuerinnen und Bauern,

für viele Bauernfamilien geht ein schwieriges Jahr zu Ende. Der Dürresommer hat zahlreiche Betriebe hart getroffen. Aber wir sollten dennoch positiv nach vorne schauen und uns immer wieder bewusst machen, welch großes Privileg es ist, mit und in der Natur arbeiten zu dürfen und welche Bedeutung die Landwirtschaft für die Gesellschaft hat. Wir Bauern und Bäuerinnen haben nach wie vor einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung. Laut einer repräsentativen Umfrage ist der Berufsstand auch in Zukunft besonders wichtig für die Gesellschaft und rückt in der Rangliste der am meisten genannten Berufe auf Platz zwei vor – direkt hinter den des Arztes. Unser Image ist in der Bevölkerung also deutlich besser als das in der gesellschaftlichen Diskussion.

Angesichts der Herausforderungen, denen sich die deutsche Landwirtschaft in diesen Tagen stellen muss, sind fortschrittlich handelnde Landwirte wichtiger denn je. Es ist unerlässlich, sich auf die Veränderungen durch den Klimawandel intensiver einzustellen. Hier muss die Landwirtschaft zukünftig noch ressourcen- und umweltschonender agieren. Nachhaltigkeit spielt auf unseren Höfen eine große Rolle. Diesen Weg werden wir weitergehen. Damit aber auch in der Öffentlichkeit ankommt, wie sich Landwirtschaft verändert, müssen wir verstärkt öffentliche Aktionen durchführen – nach dem Motto: Tue Gutes und rede darüber. Aber auch das Verbraucherverhalten muss sich deutlich ändern. Wir müssen unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vermitteln, dass es nicht möglich ist, auf der einen Seite die Erwartungen an Tierwohl und Naturschutz zu erhöhen, aber auf der anderen Seite keine Bereitschaft zu zeigen, dafür im Supermarkt auch mehr Geld auszugeben.

Wir wollen der Jugend eine Perspektive geben, damit sie ihre Zukunft in der Landwirtschaft sieht. Dafür müssen die Betriebe zum einen wirtschaftlich auf soliden Beinen stehen, zum anderen müssen die politischen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sie in einem harten internationalen Wettbewerb bestehen können. Noch mehr Bürokratie ist nicht tragbar, im Gegenteil: wir brauchen eine Entschlackung bei den Vorgaben. Dafür setzt sich der Deutsche Bauernverband intensiv ein.

Landwirtschaft heißt Innovation: Wendigkeit und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Impulsen sind wichtig. Wir Bauern tragen unseren Teil zur Zukunft Deutschlands bei. Mit unseren Investitionen in die Betriebe sichern wir tausende Arbeitsplätze und setzen uns dafür ein, dass zukünftige Generationen auf dem Land gute Lebensbedingungen vorfinden. Davon profitieren letztlich alle Menschen im ländlichen Raum.

Ich danke allen Ehren- und Hauptamtlichen, die sich im zurückliegenden Jahr für die Bauernfamilien eingesetzt haben. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2019.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Rukwied

 

 

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Landwirtschaftliche Unternehmensergebnisse: Stabil bis zur Dürre

Rukwied: Schauen mit Sorge auf das laufende Wirtschaftsjahr

(DBV) Die deutsche Landwirtschaft verzeichnet für das zurückliegende Wirtschaftsjahr 2017/18 stabile Ergebnisse. „Trotz der Frostschäden im vergangenen Jahr sind die Unternehmensergebnisse stabil. Das ist erfreulich, aber wir schauen mit Sorge auf das laufende Wirtschaftsjahr, wenn die gestiegenen Kosten und vor allem die Dürre zu Buche schlagen“, sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied.

Deutschlands Bauern haben inzwischen etwa 8.000 Anträge auf Dürrehilfen gestellt, allein in Niedersachsen sind es über 4.000. In einigen Bundesländern sind die Antragsfristen verlängert worden oder noch nicht abgeschlossen. „Dass trotz der hohen Hürden so viele Anträge gestellt werden, zeigt, dass die Hilfe nötig ist. Aber langfristig ist das keine Lösung. Wir brauchen eine Stärkung des Risikomanagements der Betriebe“, so Rukwied.

Das Wirtschaftsjahr 2017/18 endete am 30. Juni 2018. Im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe verbesserten sich die Unternehmensergebnisse 2017/18 um ein Fünftel auf 65.200 Euro je Betrieb bzw. 45.700 Euro je Familienarbeitskraft (FAK).

Bei den auf Milchviehhaltung spezialisierten Betrieben stieg das Unternehmensergebnis je Arbeitskraft von 35.900 Euro/FAK in 2016/17 auf 60.200 Euro/FAK an. Für die Ackerbaubetriebe ist eine wirtschaftliche Stagnation festzustellen. Die Unternehmensergebnisse lagen mit 36.100 Euro/FAK um 1 Prozent niedriger als im Vorjahr. In der Schweinehaltung waren die Ergebnisse deutlich niedriger, vor allem wegen rückläufiger Erzeugerpreise. Bei den Veredlungsbetrieben sind die Unternehmensergebnisse von 63.600 Euro/FAK auf 41.600 Euro/FAK zurückgegangen. Bei den Weinbaubetrieben waren die Unternehmensergebnisse mit 39.600 Euro/FAK stabil. Im ökologischen Landbau wurden Unternehmensergebnisse von 57.000 Euro je Familienarbeitskraft erzielt, das sind 6.300 Euro mehr als im Vorjahr.

Die Investitionstätigkeit der Betriebe war im Wirtschaftsjahr 2017/18 eher verhalten. Die Bruttoinvestition lag mit 51.300 Euro je Betrieb nur um 3 Prozent über dem Vorjahr. Die Nettoinvestitionen (nach Berücksichtigung der Abschreibungen) lagen bei 6.900 Euro je Betrieb.

Grundlage der Berechnung sind 11.900 Buchführungsabschlüsse von landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben mit durchschnittlich 90 Hektar.

Der aktuelle Situationsbericht ist online abrufbar unter www.bauernverband.de/situationsbericht-2018/19.

 

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Grüne Berufe weiterhin gefragt

Ergebnisse der BiBB-Erhebungen zum 30.09.2018 vorgelegt

 (DBV) Entgegen dem demographischen Trend sind die Zahlen in den Ausbildungsberufen der Landwirtschaft („Grüne Berufe“) weitgehend stabil. Im laufenden Ausbildungsjahr 2018/2019 wurden bislang bundesweit insgesamt 13.465 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Das waren lediglich 237 Neuverträge (1,7%) weniger als im Vorjahr. Davon entfielen 10.882 Neuverträge (minus 1,3%) auf Westdeutschland und 2,583 Neuverträge (minus 3,7%) auf Ostdeutschland. Das geht aus der kürzlich veröffentlichten jährlichen Zwischenerhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (Stichtag 30.09.) hervor.

Der Ausbildungsberuf Landwirt/in hat sich mit bundesweit 4.068 Neuverträgen (minus 3,6 %) leicht rückläufig entwickelt. Zahlenmäßig vorn bleibt der Beruf Gärtner/In mit 5.309 Neuverträgen (plus 0,7 %). Steigende Ausbildungszahlen verzeichnen auch die Berufe Pferdewirt/In mit 788 Neuverträgen (plus 3,8 %) und der 2013 neu geschaffene Beruf Pflanzentechnologe/-technologin mit 49 Neuverträgen (plus 6,5 %). Rückläufige Ausbildungszahlen verzeichnen aktuell die Berufe Tierwirt/in mit 353 Neuverträgen (minus 3,6 %), Winzer/in mit 317 Neuverträgen (minus 3,8 %) und Hauswirtschafter/in (landwirtschaftlicher Bereich) mit nur noch 66 Neuverträgen (minus 16,4 %). Im Ländervergleich sind die Ausbildungszahlen in Bayern mit 2.268 Neuverträgen (+ 4,2%) und Nordrhein-Westfalen mit 2.509 Neuverträgen (+ 4,1%) am deutlichsten gestiegen. Überdurchschnittliche Rückgänge verzeichneten Sachsen mit 645 Neuverträgen (- 11,2%), Rheinland-Pfalz mit 649 Neuverträgen (-11,3%), Baden-Württemberg mit 1.448 Neuverträgen (- 7,6%) und Brandenburg mit 448 Neuverträgen (- 6,9%).

Die Gesamtzahl neu abgeschlossener Neuverträge über alle Wirtschaftsbereiche stieg bundesweit auf 531.414 (+ 1,6%), davon 455.448 (+ 1,5%) in Westdeutschland und 75.966 (+ 1,8%) in Ostdeutschland. Davon entfallen 309.831 (+ 1,8%) auf den IHK-Bereich, 145.308 (+ 1,1%) auf das Handwerk, 46.245 (+ 2,5%) auf die freien Berufe, 14.448 (+ 1,4%) auf den öffentlichen Dienst und 1.992 (- 5,5%) auf den Bereich der Hauswirtschaft.

Auf dem Ausbildungsstellenmarkt wurden bundesweit insgesamt 78.618 (- 2%) unversorgte Bewerber bei gleichzeitig 57.657 (+ 17.7%) nicht besetzten Ausbildungsplätzen registriert. Auch im Agrarbereich sind nach aktueller Informationslage aus den Bundesländern immer noch Ausbildungsplätze unbesetzt.

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