Der i.m.a – information.medien.agrar e.V. besteht seit sechzig Jahren
Berlin, 23. November 2020)Es gibt
bundesweit wohl kaum eine andere Institution in der Landwirtschaft, die seit
sechzig Jahren derart nachhaltig Informations- und Bildungsarbeit betreibt, wie
der i.m.a e.V. Am 24. November 2020 begeht der gemeinnützige Verein sein
Jubiläum. Aus der ursprünglichen „Aufklärungsarbeit“ über die Landwirtschaft
hat sich ein Aufgaben-Spektrum entwickelt, das von der Verbraucherinformation
über Bildungsarbeit bis zu wissenschaftlichen Forschungsarbeiten reicht.
Als „Brücke zur Stadt“ war der i.m.a e.V. bei seiner Gründung 1960 in Hannover
eine regionale Institution. Man wollte die Bevölkerung in den Städten über die
Arbeit und das Leben der Bauernfamilien informieren. Schon damals mangelte es
an der Wertschätzung der Landwirtschaft durch Kreise der Gesellschaft – ein
Problem, das heute noch zu beobachten ist. Mit dem Erfolg der Arbeit wuchs das
Interesse an dem Verein und er wurde bundesweit aktiv. Materialien wie das „1 x
1 der Landwirtschaft“ – eine der traditionsreichsten Publikationen der
Agrar-Branche – oder die „Drei-Minuten-Informationen“ gehören seit jeher zu den
bekanntesten Publikationen und sind bei den Verbrauchern sehr begehrt.
Mit Bildungsmaterialien für Schulen entwickelte sich eine Kernkompetenz des
i.m.a e.V., die inzwischen von mehr als 70.000 Lehrkräften geschätzt wird. Sie
nutzen die Unterrichtsposter und Sachinformationen, lesen das Lehrermagazin
„lebens.mittel.punkt“ oder lassen sich zu Expeditionen auf den „Lernort
Bauernhof“ anregen. Der Verein unterstützt die Lehrkräfte durch die Rezension
von Schulbüchern, die seit diesem Jahr erstmals auch auf seiner
Online-Plattform nach landwirtschaftlichen Sachthemen und vielen weiteren
Aspekten recherchiert werden können.
Das Agri-Lexikon, ein „Wikipedia“ der Landwirtschaft, oder die Begleitung
wissenschaftlicher Examensarbeiten sowie repräsentativer Umfragen zum „Image
der deutschen Landwirtschaft“ und die Zusammenarbeit mit Universitäten unterstreichen
die Bedeutung des i.m.a e.V. auch in diesen Bereichen der Bildungsarbeit. Nicht
zuletzt (re)präsentiert der Verein die Landwirtschaft auf Veranstaltungen wie
der Bildungsmesse „didacta“, der Internationalen Grünen Woche oder auf anderen
großen Verbrauchermessen.
Seit neun Jahren hat der i.m.a e.V. seinen Sitz in der Bundeshauptstadt. Doch
auch von hier aus bleibt er der Landwirtschaft eng verbunden. Landwirte nutzen
die i.m.a-Materialien für ihre Kommunikationsarbeit, der Verein bringt
Verbraucher mit seiner Transparenz-Initiative „EinSichten in die Tierhaltung“
auf die Bauernhöfe oder bietet jungen Verbrauchern mit seiner
i.m.a-Schülerpressekonferenz eine Plattform für den Austausch mit Landwirten.
Wie vor sechzig Jahren so gilt auch heute unverändert, dass man die
Landwirtschaft am besten verstehen kann, wenn man sie erlebt. Mit dem i.m.a
e.V. ist die „Brücke zur Stadt“ zu einem nachhaltigen Bauprojekt geworden, das
immer größer und bedeutender wird.
Anlässlich des sechzigjährigen Bestehens des Vereins i.m.a.e.V. ist die Broschüre „Zukunft der deutschen Landwirtschaft“ erschienen. Diese können die Mitglieder des Bauernverbandes Hamburg e.V. kostenlos im Büro des Bauernverbandes erhalten.
DBV begrüßt Schritt zur Erweiterung der generell unzulässigen Handelspraktiken
(DBV) Anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts am 18.11.2020 zur Umsetzung der UTP-Richtlinie begrüßt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dass die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken auch unter Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume endlich voranschreitet. „Das Gesetzgebungsverfahren muss nun zügig abgeschlossen werden. Wettbewerbsschädliche Konzentrationen im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und teilweise in den vorgelagerten Stufen führen zu Wertschöpfungsverlusten in der Landwirtschaft und bewirken die Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Der Gesetzentwurf des BMEL stärkt die Position der Landwirte in der Lieferkette. Unlautere Handelspraktiken müssen endlich ein Ende haben“, so Rukwied. Eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes besteht daher in einer klareren Abgrenzung zwischen hartem Verhandeln und Missbrauch von Marktmacht in der Lebensmittellieferkette. Die EU hat dafür mit der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken eine wichtige Grundlage geschaffen, die von den Mitgliedstaaten auch weitergehend ausgestaltet werden kann. Aus Sicht des DBV müssen insbesondere die so genannten „relativ unzulässigen“ Praktiken (d.h. die dann unzulässig sein sollen, wenn sie nicht ausdrücklich vorab vereinbart sind) grundsätzlich untersagt werden. Solche Vorab-Vereinbarungen sind in der Regel nicht das Ergebnis von Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern schieben häufig einseitig Risiken und Kosten dem schwächeren Lieferanten zu. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat man dieser berufsständischen Forderung Rechnung getragen und ist über eine reine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgegangen. Generell verboten werden soll auf diesem Weg beispielsweise das Zurückschicken von nicht verkauften und nicht mehr verwendbaren Erzeugnissen ohne Bezahlung und ohne Übernahme der Beseitigungskosten oder die Abwälzung von Lagerkosten des Käufers auf den Lieferanten. Dennoch bleibt die Regelung aus Sicht des DBV unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro begrenzt. Die Vertragspartner in der Lieferkette sollten daher über diesen begrenzten Anwendungsbereich hinaus und grundsätzlich unlautere Handelspraktiken in ihren vertraglichen Lieferbeziehungen ausschließen. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.
„Wir setzen darauf, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als angedachte nationale Durchsetzungsbehörde ihre Befugnisse auf der Grundlage der EU-Richtlinie konsequent zur Anwendung bringt. Wir erwarten, dass nach Feststellung von Verstößen diese getroffenen Entscheidungen veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass die von der Durchsetzungsbehörde festzulegenden Sanktionen wirksam und abschreckend sind. Die im Gesetzentwurf bis zu einer Maximalhöhe von 500.000 Euro vorgesehenen Geldbußen sind aus unserer Sicht zu niedrig und werden den EU-Kriterien noch nicht gerecht“, so Bauernpräsident Rukwied.
Landwirtschaft und Umwelt: Veränderung gestaltet Zukunft
Veränderung gestaltet Zukunft. Gemeinsam müssen wir
Landbewirtschaftung und Tierhaltung so verändern, dass wir Umwelt, Klima
und Artenvielfalt schützen und gleichzeitig den wirtschaftlichen und
sozialen Zielen einer zukunftsfähigen Landwirtschaft gerecht werden.
Veränderung braucht einen Rahmen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist das wichtigste agrarpolitische Instrument in der EU
und in Deutschland. So weitreichend und finanzstark diese gemeinsame
Politik ist, so groß und nachhaltig muss nun auch ihr Beitrag zur Lösung
der aktuellen Herausforderungen der Zukunft sein.
Die Einigungen der EU-Agrarministerinnen
und Minister und des Europäischen Parlaments zur Reform der gemeinsamen
Agrarpolitik waren noch kein Durchbruch, auch nicht für den
europäischen Green Deal und seine Strategien „Vom Hof auf den Tisch“ und
die Biodiversitätsstrategie. Gelingen muss die Reform daher jetzt in
der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – also im deutschen
Strategieplan für die gemeinsame Agrarpolitik. Das BMU
möchte seinen Vorschlag dazu auf dem Agrarkongress 2021 mit Expertinnen
und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis diskutieren.
Wir laden Sie ein, sich aktiv an der Veranstaltung zu beteiligen.
Der Agrarkongress wird vom BMU als virtuelle Veranstaltung organisiert, ein Livestream der gesamten Veranstaltung wird angeboten.
12. November 2020 Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
In Hamburg wurde der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8
mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen. Im Nachbarbundesland
Schleswig-Holstein hat sich die Zahl der Nachweise von Geflügelpest bei
Wildvögeln auf über 100 Fälle erhöht. Zudem wurde die Geflügelpest in
zwei Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt.
Daraufhin wurde eine landesweite Aufstallung von Geflügel angeordnet.
Aufgrund
der Befunde in Hamburg und des insgesamt hohen Risikos in
Norddeutschland ordnen auch die Hamburger Bezirke die Stallpflicht an.
Die entsprechenden Verfügungen der Bezirke werden am 13. November 2020
in Kraft treten und sind hier zu finden.
Die
flächendeckende Aufstallung kann das Risiko einer Übertragung auf Haus-
und Nutztierbestände deutlich einschränken. Eine Stallpflicht ist für
viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein gravierender Eingriff.
Oberste Priorität muss aber sein, einen Ausbruch in einem Bestand zu
verhindern, da dies noch gravierendere Folgen hätte und betroffene Tiere
getötet werden müssten.
Die aviäre Influenza, bekannt als
Geflügelpest oder Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung
bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken
können. Jedes Jahr im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die
Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel,
die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von
ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome
auf.
Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen. Durch den
Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot sowie durch
ungenügende Biosicherheitsmaßnahmen kann das Virus dann in Haus- und
Nutzgeflügelbestände eingeschleppt werden und dort zu hohen
Tierverlusten führen.
Unabhängig von den aktuellen Fällen werden in Hamburg im Institut für Hygiene und Umwelt
ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Geflügelpest
vorgenommen (Influenza Wildvogelmonitoring). Nach den aktuellen Funden
wurde dieses Monitoring noch einmal verstärkt.
Das
Wort „Vogelgrippe“ bezeichnet eine Geflügelerkrankung durch
Vogel-Influenzaviren, die so genannte Aviäre Influenza. Diese Viren
kommen natürlicherweise bei Geflügel vor und sind häufig harmlos. Es
entstehen aber immer wieder neue Varianten, die beim Geflügel tödliche
Erkrankungen hervorrufen können. In der Tiermedizin unterscheidet man
zwischen Vögel stark krankmachenden (hochpathogenen) und wenig
krankmachenden (niedrigpathogenen) Vogelinfluenzaviren. Der Begriff
Geflügelpest bezieht sich auf die hochpathogenen Aviäre Influenza-Viren,
wie sie aktuell vom Typ H5N8 auftreten. Diese können bei Hausgeflügel
wie Hühnern schwere Schäden an den Tierbeständen verursachen, da ein
Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Bei
Kontakten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel, wenn zum Beispiel beide
im gleichen Gebiet nach Nahrung suchen, kann es zu einer Übertragung des
Virus kommen. Das Virus kann aber auch von frei lebenden Wildtieren,
Insekten, Schadnagern und auch von Menschen und Transportfahrzeugen, die
nur mangelhaft gereinigt und desinfiziert wurden, weiter verbreitet
werden. Sowohl das Auftreten der hochpathogenen als auch der
niedrigpathogenen Form des Aviären Influenza-Virus ist anzeigepflichtig
und wird durch Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung bekämpft.
Ist die Geflügelpest für Menschen gefährlich?
Infektionen
des Menschen mit den aktuell auftretenden H5N8-Viren wurden bislang
weltweit nicht nachgewiesen. Wie bei allen Geflügelpestviren sind aber
auch bei H5N8 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell
infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich
können alle Vogelarten an der hochpathogenen Aviären Influenza
(klassische Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders
empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem
Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie
Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere
Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen,
spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und
erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser
wie Hunde und Katzen können sich theoretisch infizieren, wenn sie große
Mengen des Erregers aufnehmen. Praktisch sind solche Fälle bislang
nicht bekannt geworden. Hunde und Katzen können das Virus allerdings
weiterverbreiten. Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder
kranken Vögeln verhindert werden. Es wird empfohlen, Hunde anzuleinen.
Ist Vogelkot gefährlich?
Eine
Infektionsgefahr von Tier zu Mensch ist in der derzeitigen Situation
nicht gegeben. Vögel scheiden jedoch mit ihrem Kot immer verschiedenste
Erreger aus. Deshalb sollte man sich nach dem Kontakt mit Wildvögeln
oder ihren Ausscheidungen gründlich die Hände waschen. Infektionen des
Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt.
Kann man Geflügelfleisch auch essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?
In
Deutschland dürfen nur Geflügelfleisch, Eier und sonstige
Geflügelprodukte auf den Markt kommen, die aus Hausgeflügelbeständen
stammen, die frei von Geflügelpest sind. Geflügelprodukte aus
betroffenen Beständen werden nach den Vorgaben der
Geflügelpest-Verordnung vernichtet und gelangen nicht auf den Markt. Das
Virus ist zudem hitzeempfindlich. Daher ist der Konsum von vollständig
durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit
Aviärer Influenza befallenen Tieren für die menschliche Gesundheit nach
aktuellem Stand unbedenklich. Beim Umgang mit rohem Geflügelfleisch und
Geflügelfleischprodukten sollte man zudem grundsätzlich die
Hygieneregeln beachten.
Was passiert, wenn in Deutschland Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel auftreten?
Für
die Bekämpfung der Geflügelpest gelten europäische und nationale
Vorschriften wie die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Wenn
Geflügelpest festgestellt wird, können Gebiete um den Ort des Ausbruchs
mit besonderen Vorgaben festgelegt werden. Betroffene Betriebe
unterliegen dann verschiedenen Maßnahmen, unter anderem müssen das
Fleisch von Geflügel und Eier sowie vorhandene tierische Nebenprodukte,
Futtermittel und Einstreu unschädlich entsorgt werden. Zudem werden nach
der Geflügelpestverordnung Maßnahmen zu einer optimierten Hygiene und
Desinfektion vorgeschrieben. Die Verordnung enthält auch mögliche
Betretungsverbote, um eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet
durch Tierkontakte, indirekten Kontakt über Personen,
Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Eierkartons oder Einstreu zu
verhindern.
Dürfen Enten, Schwäne und Tauben gefüttert werden?
Enten
und Schwäne sollten unabhängig von der Geflügelpest grundsätzlich nicht
gefüttert werden. Das Wasser in kleineren Gewässern wird durch das
Füttern schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich um ihr Futter
zu kümmern. Darüber hinaus besteht in Hamburg aus Gründen des
Tierschutzes und der allgemeinen Hygiene ohnehin ein Fütterungsverbot
von Tauben auf öffentlichen Flächen.
Was kann man tun, um ein Weiterverbreiten dieser Seuche zu verhindern?
Die
Geflügelpest lässt sich sehr leicht verbreiten – zum Beispiel über
Kleidung oder Schuhe. Jeder kann den Erreger so unbewusst weitertragen.
Das Virus kann vorhanden sein, ohne dass man es bemerkt. Deshalb sollte
man beim Fund von toten Vögeln die Kadaver nicht anfassen und Hunde
sowie Katzen möglichst nicht frei laufen lassen, damit sie mit den
Kadavern nicht in Kontakt kommen und das Virus unbemerkt weitertragen.
Wie erkennt man kranke Tiere? Wie verhalte ich mich auf Spaziergängen?
Einzelne
tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Tote
Vögel findet man immer wieder einmal. Im Herbst sterben beispielsweise
viele Vögel an Entkräftung. Vögel sterben auch an Altersschwäche.
Verendete
Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf
einem Privatgrundstück gefunden werden, im Hausmüll (in der
Restmülltonne) entsorgt werden. Aus hygienischen Gründen ist es
empfehlenswert, Kadaver nicht mit bloßen Händen zu transportieren (zum
Beispiel Handschuhe tragen oder Schaufel nutzen).
Liegen viele
tote Vögel an einem Ort oder finden Sie größere Vögel wie Gänse,
Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, gilt: Informieren Sie das örtlich zuständige Verbraucherschutzamt.
Dieses kann dann die Untersuchung einleiten. Ob ein verendeter Vogel am
Vogelgrippe-Virus gestorben ist, lässt sich nur durch eine Untersuchung
herausfinden.
Wie kann ich mein Geflügel vor der Geflügelpest schützen?
Kontakt
von Hausgeflügel zu Wildvögeln muss verhindert werden. Neben den
allgemeinen Hygienegrundsätzen sind vor allem Maßnahmen zur
Biosicherheit zu beachten:
Besucherverkehr
auf das notwendige Mindestmaß reduzieren. Besucher sollten
betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen.
Wechseln
des Schuhwerks vor Betreten der Stallungen und die Nutzung von
Desinfektionsmatten/-bädern unmittelbar vor den Eingängen für Stiefel
etc. Auch die Desinfektion der Reifen von Fahrzeugen, die zum Beispiel
Einstreumaterial in die Ställe bringen, ist strikt durchzuführen.
Vor Tierkontakt: Hände waschen und desinfizieren!
Futter und Einstreu vor Vogeleinflug und Verunreinigungen wirksam schützen.
Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keine Zugangsmöglichkeit haben, durchführen.
Auslaufbereiche unattraktiv für Wildvögel gestalten (kein Oberflächenwasser)
Oberflächenwasser sollte auf gar keinen Fall zur Tränke verwendet werden.
Die gewissenhafte Kontrolle des Gesundheitszustandes der Herde muss regelmäßig durchgeführt werden.
Artikel über die aktuelle Arbeit der Schorlemer Stiftung des DBV
Corona macht es auch uns nicht leicht. Aber mit viel Einfallsreichtum und prominenter Unterstützung versuchen wir die Schorlemer Stiftung des Deutschen Bauernverbandes unsere internationale Bildungsarbeit weiter fortzuführen. Wenn auch anders als bisher. Gerade in diesen Wochen merken wir es wieder: auch wir hier in Deutschland sind nur Teil eines großen Ganzen. Sei es durch die GAP Verhandlungen, an der neben Deutschland noch 26 weitere Staaten teilnehmen, oder an der vor keiner Landesgrenze haltmachenden Corona Pandemie.
Wir leben in einer globalisierten Welt, in der es spannend und durchaus auch wichtig sein kann, zu erfahren, wie unsere internationalen Mitmenschen eigentlich so ticken. Jedes Jahr bieten wir deshalb jungen Menschen aus den Grünen Berufen die Möglichkeit, aus erster Hand zu erfahren, wie Landwirtschaft in anderen Ländern unter anderen klimatischen, wirtschaftlichen, sozialen und technischen Bedingungen eigentlich funktioniert und ob unsere internationalen Kolleginnen und Kollegen nicht auch manchmal mit genau den gleichen Problemen und Themen beschäftigt sind wie wir hier in Deutschland. Seit über 40 Jahren vermitteln wir Praktika in unsere 12 Partnerländer, darunter EU-Länder wie Frankreich und Irland, die „Klassiker“ USA, Kanada, Australien und Neuseeland sowie Japan und seit 2019 auch Uganda.
Aus bekanntem Anlass können wir derzeit nicht absehen, wie sich die Situation im kommenden Jahr entwickeln wird. Dennoch möchten wir reiselustige, junge Menschen aus der Grünen Branche dazu ermutigen, sich bei uns zu melden.
Je nach Wunschland und Zeit versuchen wir, in Absprache mit unseren Gastbetrieben und Partnerorganisationen im Ausland und unter Berücksichtigung sämtlicher Vorsichtsmaßnahmen, Auslandspraktika für das kommende Jahr zu ermöglichen.
Neben technischen Kenntnissen können Jungbäuerinnen und Jungbauern auch Erfahrungen zu moderner Betriebsführung und agrarwirtschaftlichen Zusammenhängen sammeln. Besonders das persönliche Wachsen durch die praktischen Erlebnisse während des Aufenthalts erhöht die fachliche Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit. Und um die Zeit zu überbrücken, bis es wieder los gehen kann mit dem Abenteuer Auslandsaufenthalt, haben wir viele kleine und große digitale Alternativen ins Leben gerufen. Diese richten sich vor allem aber nicht nur an deutsche Interessenten der tropischen, ostafrikanischen Landwirtschaft. Um den Jungbauern und Jungbäuerinnen aus unserem Partnerland Uganda die deutsche Landwirtschaft trotz Reisebeschränkungen näherbringen zu können, entwickelten wir eine Webinar-Reihe, an der sowohl ugandische als auch deutsche Interessenten teilnehmen können. In regelmäßigen Abständen organisieren wir ein moderiertes, einstündiges Online Seminar zu jeweils einem spannenden landwirtschaftlichen Thema. In der Vergangenheit konnten wir bereits Herrn Werner Schwarz, Vizepräsident des DBV, sowie Dr. med. v et. Philipp A. Zimmermann, Wissenschaftsredakteur und Gründer von Entosiast (www.entosiast.de), für einen Vortrag in unserer Reihe gewinnen. Thematisch ging es u.a. um die Covid 19 Pandemie und ihre Auswirkungen in der Landwirtschaft, um die Rolle von Insekten in der Lebensmittelwertschöpfungskette und um Organisationen im ländlichen Raum.
Am 03. Dezember führen wir gemeinsam mit dem Deutschen Landfrauenverband (dlv) ein Webinar durch, in dem sich zwei bäuerliche Partnerorganisationen des dlv in Ghana und unser Partner in Uganda zu aktuellen Themen austauschen.
Am 10. Dezember wird sich mit den Folgen des Klimawandels für die deutsche und die ugandische Landwirtschaft auseinandergesetzt.
Die Webinare finden auf Englisch statt.Unverbindliches Reinschnuppern ist natürlich jederzeit erwünscht! Weitere Informationen zu unseren Auslandspraktika und alles Wissenswerte inklusive Zugangsdaten zu unseren Webinaren finden Sie auf www.schorlemerstiftung.de bzw. www.schorlemerstiftung afrika.de