Bundesrat hat Chance beim Insektenschutzpaket vertan

Antrag Niedersachsens abgelehnt

Bundesrat hat Chance beim Insektenschutzpaket vertan

Pressemitteilung

Der Bundesrat hat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt, erklärt der Deutsche Bauernverband im Nachgang der heutigen Bundesratssitzung. Obwohl sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt. Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu. Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen zu stellen.

Agrarministerkonferenz einig zur Verteilung der EU-Agrarförderung

Rukwied: „Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte“

Pressemitteilung

Agrarministerkonferenz einig zur Verteilung der EU-Agrarförderung

Zur Entscheidung der Länder-Agrarministerkonferenz über die Agrarförderung bis 2027 stellt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, fest: „Der Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte in der Agrarförderung mit sich. Kritisch ist die massive Mittelumschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule ohne wirkliche Garantie, dass diese Gelder tatsächlich vollständig an die Landwirte fließen. Außerdem verringert sich die Einkommenswirkung der Direktzahlungen drastisch um eine geschätzte Größenordnung von 40 Prozent. Diese harten Einschnitte können allenfalls dadurch abgemildert werden, wenn durch die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule sichergestellt wird, dass die umgewidmeten Mittel auch tatsächlich in der Landwirtschaft ankommen. Dafür hat der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und wirksame Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt. Dann können die Landwirte für rund 1,8 Milliarden Euro zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Positiv ist der Verzicht auf Kappung und Degression der Direktzahlungen, zugleich gibt es einen maßvollen Zuschlag für die ersten Hektare. Unter dem Strich bleibt ein schmerzhafter Kompromiss, der zwar erste Rahmenbedingungen bis 2027 setzt, aber den Strukturwandel weiter beschleunigen wird.“

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Bundesrat muss Insektenschutzpaket grundsätzlich überarbeiten

Bundesrat muss Insektenschutzpaket grundsätzlich überarbeiten

Bauernverband zum Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat

Pressemitteilung

Vor der ersten Befassung des Bundesrats mit dem Insektenschutzpaket fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, eine grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpakets und eine Ausrichtung auf Kooperation mit der Landwirtschaft. „Dieses Insektenschutzpaket setzt nach wie vor die falschen Schwerpunkte. Moderner Natur- und Insektenschutz kann nur in Kooperation mit uns Landwirten gelingen und nicht gegen uns. Pauschale Verbote oder Schutzgebietsausweisungen sind der völlig falsche Weg“, betont Rukwied vor der ersten Beratung des ersten Teils des Insektenschutzpakets am morgigen Freitag im Bundesrat.

Die Bundesländer seien jetzt gefordert, den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zu folgen und eine grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpakets einzuleiten. „Dazu gehört vor allem die Eins-zu-eins-Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung wie auch ein von den Ausschüssen des Bundesrates gefordertes Förderprogramm für freiwillige, kooperative Biodiversitätsmaßnahmen insbesondere in FFH-Gebieten. Die bereits in den Ländern auf den Weg gebrachten kooperativen Initiativen im Natur- und Insektenschutz wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen müssen einen rechtssicheren Vorrang haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die geplanten Regelungen ist zwingend notwendig. Die Umsetzung dieser Protokollerklärung ist für die Landwirtschaft der Maßstab für die weitere Umsetzung des Insektenschutzpakets“, betont Bauernpräsident Rukwied. In diesem Sinne sollte auch ein Plenarantrag des Landes Niedersachsen Unterstützung finden, der eine gesetzliche Verankerung eines finanziellen Ausgleichs der Länder für die Landwirte im Pflanzenschutzgesetz fordert.

Am Freitag steht das Bundesnaturschutzgesetz im ersten Durchgang im Bundesrat zur Abstimmung, bevor sich im Anschluss der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz beschäftigt. Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird das Bundesnaturschutzgesetz im Mai zusammen mit dem zweiten Teil des Insektenschutzpakets, der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, erneut im Bundesrat beraten und verabschiedet.

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Insektenschutzpaket

DBV-Kernforderungen und Übersicht
Umwelt & Artenschutz




Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Das geplante Paket aus den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes hilft dem Insektenschutz nicht, wird aber die Landwirtschaft massiv belasten. Die pauschalen Auflagen und Verbote zerstören Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende Biodiversitätskonzepte in den Bundesländern. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung (Kernforderungen des DBV) im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.

Kernforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Insektenschutzpaket

  • Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
  • Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
  • Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.)
  • Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.

Wie geht es weiter?

Das Insektenschutzpaket geht jetzt seinen gesetzgeberischen Gang in Bundesrat und Bundestag. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde bereits in den Bundesrat eingebracht und die Länder können im ersten Durchgang im Bundesratsplenum am 26. März 2021 ihre Änderungsvorschläge einbringen – im Anschluss wird es im Bundestag beraten. Im Bundestag ist eine Einbringung in erster Lesung für Mitte April vorgesehen. Wenn sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD untereinander geeinigt haben, soll eine Verabschiedung im Bundestag im Plenum in zweiter und dritter Lesung im Mai stattfinden. Dann kann der Bundesrat am 28. Mai entweder zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet. Es ist geplant, diese auch im Mai im Bundesrat einzubringen und parallel mit der Änderung des Naturschutzgesetzes zur Entscheidung zu stellen (28. Mai). Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung braucht die aktive Zustimmung mit mindestens 35 von 69 Stimmen im Bundesrat. Die Enthaltung einer Landesregierung, etwa wegen einer Koalitionsregierung, wirkt dabei genauso stark wie eine ablehnende Stimmabgabe.

https://www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/themendossiers/Umwelt_Artenschutz/Insektenschutzpaket/005_Vermerk_UEbersicht_AEnderungen_PflSchAnwV___BNatschG_.pdf

Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/5-aenderung-pflanzenschutz-anwendungs-vo.html

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes:

https://www.bmu.de/gesetz/gesetzentwurf-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes/

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UBA-Veröffentlichung bestätigt Klimaerwartungen des DBV

Krüsken: Landwirtschaft erfüllt Klimaziele für 2020

Pressemitteilung

Logo Deutscher Bauernverband e.V.

Laut neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen Deutschlands hat die Landwirtschaft im Jahr 2020 das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2020 (70 Mio. t) erfüllt. „Das Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern deutlich unterschritten. Auch im Jahr 2020 konnten die Treibhausgasemissionen der deutschen Landwirtschaft weiter gesenkt werden“, betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. „Die aktuellen Klimadaten unterstreichen das Engagement der Landwirte im Klima- und Ressourcenschutz. Die Landwirte konnten die Emissionen auch im letzten Jahr wieder beispielsweise durch einen verminderten und effizienteren Einsatz von Mineraldünger deutlich senken.“ Krüsken sieht die Landwirte in Deutschland auf dem richtigen Weg.

Während ein großer Teil der gesamtdeutschen Emissionsminderungen auf coronabedingte Produktionsrückgänge zurückzuführen sind, konnte die deutsche Landwirtschaft bei ähnlich hoher Produktion ihr Sektorziel nicht nur erreichen, sondern auch unterschreiten. Dies bestätige die Anstrengungen der Landwirte zur Vermeidung von Emissionen und zur Steigerung der Effizienz der Produktion, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Gleichzeitig zeige die Pandemie die Wichtigkeit einer heimischen und qualitativ hochwertigen Lebensmittelproduktion auf. Aus Sicht des DBV muss die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch eine Optimierung der Produktionsprozesse erfolgen, sodass die Klimaeffizienz in der Lebensmittelerzeugung auch weiterhin verbessert werden kann. Ordnungsrechtliche Maßnahmen ohne Einbeziehung der Landwirte führen zu tiefen Einschnitten in landwirtschaftliche Strukturen, Produktionsrückgängen oder sogar Verlagerungseffekten, welche den CO2-Fußabdruck Deutschlands im Zweifelsfall erhöhen.

Die seitens des Umweltbundesamtes veröffentlichte Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen beziffert den Rückgang der Treibhausgasemissionen des landwirtschaftlichen Sektors für das Jahr 2020 auf 2,2 % bzw. über 1,5 Mio. t. Seit 1990 konnten die Emissionen des Sektors Landwirtschaft somit von 87 Mio. t. auf 66,4 Mio. t reduziert werden. Dies entspricht einem Rückgang von knapp 24 %.

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Neue Medienlisten für Landwirte und Lehrkräfte

Anregungen für die landwirtschaftliche Kommunikationsarbeit

(Berlin, 10. März2021)Erstmals gibt es jetzt eine i.m.a-Medienliste fürLandwirte und deren spezielle Bedürfnissein der Öffentlichkeitsarbeit. Die neue Liste hilft Landwirten dabei, unterdenmehr als 180 Infomaterialien des i.m.a e.V. die passenden Produktezu entdecken, mit denen Hofbesucher informiert werden können, aber auch Bildungsarbeit auf dem Betrieb unterstützt werden kann. Die Medienliste für Landwirte ergänzt die bereits eingeführte Medienliste für Lehrkräfte, die in einem neuen Design erscheintund in der die Lehr-und Lernmaterialien entsprechend ihrer Eignung für die unterschiedlichen Einsatzgebiete im Schulbetrieb geordnet sind.

„Die Fülle an i.m.a-Materialien hat es immer schwieriger gemacht, diese Vielfalt innureiner Medienliste darzustellen, ohne daraus einen Katalog zu machen“, erläutert i.m.a-Geschäftsführer PatrikSimon die Entscheidung für die Produktionvon zwei unterschiedlichen Medienlisten. Gerade bei Landwirten habe der Bedarf an geeigneten Info-Materialien für die Information von Verbrauchern stetig zugenommen. Darauf habe der Verein mit der Produktiongeeigneter Materialien reagiert. „Nun war es Zeit, den Landwirten eine Orientierungshilfe zu geben, wie sie diese Materialien am besten einsetzen können“, so Simon.Die neuen Medienlisten vermitteln anschaulich den Nutz-und Mehrwert einzelner Produkte. Sie beschreiben deren Anwendungsbereiche und motivieren dazu, sich an den verschiedenen i.m.a-Projekten wie der Transparenz-Initiative„EinSichten in die Tierhaltung“, der Kampagne „Gesichter Landwirtschaft“ oder demBildungsangebot„Lernort Bauernhof“ zu beteiligen. Der i.m.a-Geschäftsführer betont, dass den Landwirten „natürlich auch die Medienliste für Lehrkräfte zur Verfügungsteht“.Gerade Landwirte, dieauf ihren Betriebenz.B. als „Lernort Bauernhof“Bildungsarbeit betreiben, finden darin wertvolle Anregungen.Sie könnten die Liste auch Hofbesuchern mit Schulkindern übergeben, damit die Medienliste auf diese Weise den Weg zu den Lehrkräften in den Schulen findet. Simon: „Am Ende geht es immer darum, auf möglichst vielen Wegen über die Arbeit in der Landwirtschaft zu informieren. Wir unterstützen dabei den bäuerlichen Berufsstand und vertrauen darauf, dass er künftig noch intensiver unsere zumeist kostenlosen Produkte nutzt.“Simon erinnert daran, dass es bundesweit kaum noch Anbieter unterstützender Materialien für die landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit gibt, der Bedarf und das Engagement des Berufsstandes jedoch weiter zunehmen.Neben den Landwirtennutzen auchVerbände die i.m.a-Materialien.In den Schulen setzen bereits tausende Lehrkräfte die Angebote des gemeinnützigen Vereins ein, die online bestellt werden können (www.ima-shop.de).Wie alle Produkte, die der i.m.a e.V. seit vergangenem Jahr neu produziert bzw.nachdruckt, so wurden auch die Medienlisten klimaneutral auf zertifiziertem FSC-Papier hergestellt.Damit werde man dem Anspruch auf Ressourcenschutz nachhaltig gerecht.

Über den i.m.a e.V.:Als gemeinnütziger Verein informieren wir über die Arbeits-und Lebensbedingungen der Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und über die Bedeutung der Landwirtschaft für dieGesellschaft. Weil immer mehr Menschen immer seltener Gelegenheit haben, sich selbst ein reales Bild von der Landwirtschaft zu machen, kommt es insbesondere darauf an, bereits Kindern undJugendlichen durch die Bereitstellung vonLehrmaterialien und mit Hilfe von Pädagogen Einblicke in die heutigeWelt der Landwirtschaft zu vermitteln. Die i.m.a-Arbeit wird von den deutschen Bäuerinnen und Bauern getragen und von der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziell gefördert.

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Registrierung Zukunftsgespräch Landwirtschaft

Eine virtuelle Veranstaltung der Zukunftskommission Landwirtschaft. Übertragung aus dem Futurium Berlin.

Dienstag, 16. März 2021, 14:00 Uhr

Wie unsere Lebensmittel erzeugt werden, interessiert nicht nur die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), sondern uns alle. Landwirtschaft erzeugt unsere Lebensmittel, Landwirtschaft prägt die Landschaft, Landwirtschaft beeinflusst die Umwelt und ist von Umwelt abhängig. In diesen Zusammenhängen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, bewegt sich die Zukunftskommission Landwirtschaft, die im Auftrag der Bundesregierung Empfehlungen für ein nachhaltiges Landwirtschaftssystem erarbeitet.

Beim Zukunftsgespräch stellt die Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Peter Strohschneider ihre Arbeitsweise vor und greift Impulse von Teilnehmenden auf. Die Mitglieder der Zukunftskommission aus den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt- und Tierschutz stellen Perspektiven eines nachhaltigen Landwirtschaftssystems vor.

Gestalten Sie mit!
Lassen Sie uns mit Ihrer Anmeldung wissen, welche Aspekte besondere Aufmerksamkeit bekommen sollten und welche die aus ihrer Sicht wichtigsten Ansatzpunkte für eine nachhaltige Entwicklung sind. Während der Veranstaltung können Sie über ein Beteiligungstool Input geben und Fragen stellen.

Melden Sie sich an!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 12. März 2021.

Den Link zum Veranstaltungsstream sowie technische Hinweise zum Beteiligungsverfahren erhalten Sie am Vortag der Veranstaltung per E-Mail.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung. Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Peter Strohschneider erarbeitet die ZKL Empfehlungen, um eine nachhaltige, das heißt ökologisch und ökonomisch tragfähige sowie gesellschaftlich akzeptierte Landwirtschaft auch in Zukunft zu ermöglichen. Mitglieder der ZKL sind Vertreter*innen aus Landwirtschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt und Tierschutz sowie Wissenschaftler*innen. Vorname * Nachname * E-Mail * Institution

Helfen Sie uns bei der Vorbereitung der Veranstaltung und lassen Sie uns wissen, welche Aspekte Sie interessieren und wo Sie Potentiale für ein nachhaltiges Ernährungssystem sehen. Ihre Angaben werden nicht mit Ihrem Namen in Verbindung gebracht.

1. Von der Zukunftskommission Landwirtschaft würde ich gerne erfahren… Ihre Antwort

2. Der Aspekt mit dem größten Potenzial für eine nachhaltige Entwicklung des Landwirtschaftssystems ist… Ihre Antwort

3. Ein Thema, das mehr Aufmerksamkeit bekommen sollte, ist… Ihre Antwort

Die eingegebenen Daten werden zum Zwecke der Organisation der Veranstaltung durch die Geschäftsstelle der Zukunftskommission Landwirtschaft beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Datenschutzbestimmungen) und den Dienstleister Invitario GmbH verarbeitet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
ZKL-Veranstaltungssekretariat c/o Fraunhofer ISI 
Telefon: +49 721 6809-212 | E-Mail: info@zkl-anmeldung.de

Impressum

https://zkl-anmeldung.de/de/zukunftsgespraech-landwirtschaft

Einkommen der Milchviehhalter nicht ausreichend zur Finanzierung steigender Ansprüche

DBV-Vizepräsident Schmal zur Eröffnung des 11. Berliner Milchforums

Einkommen der Milchviehhalter nicht ausreichend zur Finanzierung steigender Ansprüche


Pressemitteilung

Anlässlich der Eröffnung des 11. Berliner Milchforums erläutert DBV-Vizepräsident und – Milchpräsident Karsten Schmal die schwierige wirtschaftliche Situation der Betriebe sowie die Stimmungslage unter den Milchviehhaltern: „Ein ständiges Drehen an den Produktionsanforderungen und das gleichzeitige Drücken der Preise passen nicht länger zusammen. Klar ist, dass Erzeugerpreise von 33 Ct/kg beim Großteil der Betriebe nicht ausreichen, um die Umsetzung von höheren Tierwohl- und Umweltschutzanforderungen zu erfüllen. Unsere Molkereien sind gefordert, die Erzeugerpreise zeitnah und spürbar anzuheben. Die positive Entwicklung am Markt für Milchprodukte gibt dies her.“

Zum aktuellen Stand der Umsetzung der Milch-Strategie 2030 erklärt Schmal weiter: „Wir haben uns als Milchbranche vor etwas mehr als einem Jahr ambitionierte Ziele gesetzt, deren Umsetzung wir trotz des Corona-Geschehens vorantreiben konnten. Die gemeinsame Kommunikationsplattform der Branche geht noch im Frühjahr 2021 an den Start. Auch bei der Standardsetzung aus der Branche heraus liefern wir: Das Konzept zur Auslobung von QM-Milch auf Milchprodukten wird im Sommer stehen und kann Anfang 2022 im Markt zur Umsetzung kommen. Gleichzeitig wird am Zusatzmodul ‚QM Tierwohl‘ gearbeitet. Grundüberlegung dieses Moduls ist: Wenn durch höhere Tierwohl- und Tiergesundheitsstandards höhere Kosten in der Kette anfallen, müssen diese auch finanziell entlohnt werden. Auch dieses Konzept wird im Sommer stehen und kann Anfang des kommenden Jahres an den Start gehen. In den kommenden Wochen müssen die Unternehmen des Lebensmittelhandels die Karten auf den Tisch legen, wie viel Sie tatsächlich für ein Mehr an Tierwohl zu zahlen bereit sind.“ Die Initiativen der Branche zeigten aus Sicht des DBV-Vizepräsidenten, dass Landwirte eine hohe Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Tierhaltung zeigen, wenn gleichzeitig eine verlässliche Finanzierung der damit verbundenen Mehrkosten durch Staat oder Marktpartner gewährleistet würde.

Das 11. Berliner Milchforum wird heute eröffnet und findet erstmals in digitaler Form statt. Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Deutschen Bauernverband und dem Milchindustrie-Verband in Kooperation mit dem Deutschen Raiffeisenverband und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft ausgerichtet. Auch als digitale Plattform bestätigt sich das Berliner Milchforum mit 400 Teilnehmern als das „große Klassentreffen“ der Branche, mit dem der Austausch über aktuelle Herausforderungen gefördert wird.

Handel und Landwirtschaft etablieren erstmals Koordinationszentrale

Fairer Interessenausgleich im Sinne marktwirtschaftlicher Lösungen

2. März 2021
Pressemeldung

Die führenden Wirtschaftsverbände der Landwirtschaft und des Handels haben sich auf eine neue Vorgehensweise in der Zusammenarbeit geeinigt. Der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), und der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) verständigen sich in einer gemeinsamen Erklärung auf die grundlegende Verbesserung der Zusammenarbeit in der Lieferkette. Mit der Einrichtung einer „Zentrale Koordination Handel Landwirtschaft“ (Koordinationszentrale) gehen die Marktpartner neue Wege, um Konflikte gemeinsam zu erörtern und auf neutraler Ebene zu lösen.
„Diese gemeinsame Vorgehensweise kennzeichnet einen Neuanfang nach den immer wieder auftretenden Eskalationen zwischen Landwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel“, sagt Josef Sanktjohanser, Präsident des Handelsverband Deutschland (HDE).
Die Markt- und Preisvolatilitäten und die Diskussion über Produktionsauflagen haben eine Vielzahl von Konflikten erkennen lassen, die die Zusammenarbeit in der Kette zwischen Erzeugern, Verarbeitern und dem Handel zunehmend erschwerten. Vor diesem Hintergrund erklären Handel und Landwirtschaft die Optimierung der Lieferkette als primäres Ziel. Gemeinsam erreichte Effizienzgewinne und höhere Wertschöpfung sollen allen Teilnehmern der Kette, insbesondere den Landwirten, zugutekommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) erklärt dazu: „Unsere landwirtschaftlichen Betriebe benötigen dringend eine Perspektive für bessere Marktbedingungen und für eine angemessene Honorierung von hohen Standards bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen.“
Die Koordinationszentrale wird die Interessen der Marktbeteiligten über alle Stufen der Lieferkette hinweg angemessen berücksichtigen unter Einbeziehung der gesellschaftlich relevanten Themen und Verbraucherinteressen. „Die von den Landwirten getragenen genossenschaftlichen Unternehmen können in ihrer Eigenschaft als Verarbeiter und Vermarkter den Wettbewerbsdruck ohne besser abgestimmte Standards in der Lieferkette nicht alleine ausgleichen“, führt dazu Franz-Josef Holzenkamp, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) aus.
Die Zusammenarbeit der Beteiligten in der Koordinationszentrale orientiert sich an der unternehmerischen Selbstbestimmung im Rahmen der europäischen Marktordnungen und den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Alle Handlungen unterliegen der nationalen sowie der europäischen Rechtssetzung, mit besonderer Beachtung des Wettbewerbsrechts.

Im Fokus stehen zunächst die Frischeartikel im Lebensmittelhandel, die im Wesentlichen die Produktgruppen Milch, Fleisch, Eier und Geflügel sowie Obst und Gemüse umfassen. Perspektivisch werden weitere Bereiche hinzukommen.
Bestehende wirtschaftsgetragene Standards wie das QS-Prüfsystem, QM-Milch und KAT, die ITW und andere werden bei auftretenden Konfliktthemen hinzugezogen. Die Behandlung und Lösung solcher Themen erfolgen wo immer möglich, in den Gremien dieser Standards zur Qualitätssicherung, zur Rückverfolgbarkeit und zum Tierwohl.
Standards werden diskriminierungsfrei entwickelt und umgesetzt. Themen für eine denkbare weitere Standardsetzung ergeben sich aus der abgestimmten Priorisierung aktueller und zukünftig erwartbarer Brennpunkte und Konflikte. Exemplarisch seien hier Themen wie Herkunfts- und Haltungskennzeichnung und Regionalisierung, Nachhaltigkeit und Klimawandel sowie Fondslösung zu Verfahren zur Honorierung zusätzlicher Standards genannt. Die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse aus den aktuell laufenden Agrargesprächen des BVLH wird sichergestellt.
Bezogen auf die Zusammenarbeit in der Lieferkette wird die Koordinationszentrale für einen besseren Dialog und Klarheit sorgen, zeigen sich die Präsidenten überzeugt. Es geht darum, eine Verhärtung der Fronten zu vermeiden, aktiv Beiträge zur Befriedung zu leisten, sowie Lösungen zur Beilegung bestehender bzw. erkennbarer Konflikte zwischen den Marktbeteiligten in der Lieferkette anzubieten. Es wird eine Ombudsstelle eingerichtet.
Darüber hinaus vereinbaren die Marktpartner einen gemeinsamen Lebensmittelkodex zu entwickeln, der die Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Lieferkette definiert. Dieser legt verbindliche Verhaltensregeln sowie klare Prozesse zur Streitbeilegung fest. Der Kodex ist freiwillig und wird für die Marktbeteiligten verbindlich, die sich diesem Kodex anschließen. Die Mitwirkung steht allen Marktbeteiligten offen.
Gründer und Träger der Koordinationszentrale sind der Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)., der Deutsche Bauernverband e. V. (DBV) sowie der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (DRV). Weitere Verbände/Organisationen werden hinzugezogen und eingebunden.
In den Gesprächen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner wurde der Vorstoß der Wirtschaftsverbände insbesondere auch mit Blick auf die UTP-Regeln positiv aufgenommen, erklärte Josef Sanktjohanser.
Die Koordinationszentrale wird aus der Wirtschaft heraus organisiert, agiert neutral und versteht sich dabei als Dialogpartner für alle Wirtschaftsbeteiligten in der Kette. „Handel und Landwirtschaft haben mit dem genossenschaftlichen Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung große Marktbedeutung erlangt und daher lässt es sich erfolgversprechend auf die Lieferkette übertragen“, zeigt sich Markus Mosa, Vize-Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE) überzeugt. Gedankliches Vorbild und konzeptionelle Grundlage stellen die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und auch die Tierwohl-Initiative (ITW) dar, deren Organisationsmuster auf der freiwilligen Selbstverpflichtung in der Lebensmittelkette basiert. Hier ist es gelungen, unternehmensübergreifend und unter Einbeziehung aller Beteiligten in der Kette, flankiert durch eine schlagkräftige Organisation, wirksame Konzepte umzusetzen und im Prozess erkennbare Konflikte zwischen den Beteiligten in der Sache konstruktiv zu lösen.
Die Präsidenten/Vizepräsidenten der Träger bilden den Vorstand. Er initiiert und entscheidet über die Grundlagen der Arbeit der Koordinationszentrale und die Grundzüge des Lebensmittelkodex. Die beteiligten Initiatoren und Akteure leisten die Aufbauarbeit der Koordinationszentrale und sorgen für ihr zukünftiges Wirken.
Ein Lenkungskreis, der sich aus zu benennenden Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels und der Landwirtschaft zusammensetzt, erarbeitet Vorschläge zu den Regeln, Maßnahmen und Aktivitäten und bildet das operative Führungsgremium. Bei der Besetzung des

Lenkungskreises werden Vertreter der Ernährungswirtschaft der oben genannten Branchen Fleisch- und Milch, Eier und Geflügel sowie Obst und Gemüse (BVLH, VDF, BVDF, MIV, ZDG, BVEO und weitere) berücksichtigt. Besondere Beachtung findet die fachgerechte Einbringung der Interessen der Landwirtschaft. Themenbezogen werden Arbeitsgruppen eingerichtet, die dem Lenkungskreis zuarbeiten.
Für die zukünftige Leitung der Koordinationszentrale konnte Herr Dr. Hermann-Josef Nienhoff gewonnen werden. Die Präsidenten bezeichnen die Berufung von Herrn Dr. Nienhoff, der als langjähriger QS-Geschäftsführer in der Land- und Ernährungswirtschaft einen ausgezeichneten Ruf genießt, als erste Wahl.

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