Insektenschutzpaket

DBV-Kernforderungen und Übersicht
Umwelt & Artenschutz




Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Das geplante Paket aus den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes hilft dem Insektenschutz nicht, wird aber die Landwirtschaft massiv belasten. Die pauschalen Auflagen und Verbote zerstören Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende Biodiversitätskonzepte in den Bundesländern. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung (Kernforderungen des DBV) im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.

Kernforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Insektenschutzpaket

  • Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
  • Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
  • Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.)
  • Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.

Wie geht es weiter?

Das Insektenschutzpaket geht jetzt seinen gesetzgeberischen Gang in Bundesrat und Bundestag. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde bereits in den Bundesrat eingebracht und die Länder können im ersten Durchgang im Bundesratsplenum am 26. März 2021 ihre Änderungsvorschläge einbringen – im Anschluss wird es im Bundestag beraten. Im Bundestag ist eine Einbringung in erster Lesung für Mitte April vorgesehen. Wenn sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD untereinander geeinigt haben, soll eine Verabschiedung im Bundestag im Plenum in zweiter und dritter Lesung im Mai stattfinden. Dann kann der Bundesrat am 28. Mai entweder zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet. Es ist geplant, diese auch im Mai im Bundesrat einzubringen und parallel mit der Änderung des Naturschutzgesetzes zur Entscheidung zu stellen (28. Mai). Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung braucht die aktive Zustimmung mit mindestens 35 von 69 Stimmen im Bundesrat. Die Enthaltung einer Landesregierung, etwa wegen einer Koalitionsregierung, wirkt dabei genauso stark wie eine ablehnende Stimmabgabe.

https://www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/themendossiers/Umwelt_Artenschutz/Insektenschutzpaket/005_Vermerk_UEbersicht_AEnderungen_PflSchAnwV___BNatschG_.pdf

Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/5-aenderung-pflanzenschutz-anwendungs-vo.html

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes:

https://www.bmu.de/gesetz/gesetzentwurf-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes/

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UBA-Veröffentlichung bestätigt Klimaerwartungen des DBV

Krüsken: Landwirtschaft erfüllt Klimaziele für 2020

Pressemitteilung

Logo Deutscher Bauernverband e.V.

Laut neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen Deutschlands hat die Landwirtschaft im Jahr 2020 das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2020 (70 Mio. t) erfüllt. „Das Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern deutlich unterschritten. Auch im Jahr 2020 konnten die Treibhausgasemissionen der deutschen Landwirtschaft weiter gesenkt werden“, betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. „Die aktuellen Klimadaten unterstreichen das Engagement der Landwirte im Klima- und Ressourcenschutz. Die Landwirte konnten die Emissionen auch im letzten Jahr wieder beispielsweise durch einen verminderten und effizienteren Einsatz von Mineraldünger deutlich senken.“ Krüsken sieht die Landwirte in Deutschland auf dem richtigen Weg.

Während ein großer Teil der gesamtdeutschen Emissionsminderungen auf coronabedingte Produktionsrückgänge zurückzuführen sind, konnte die deutsche Landwirtschaft bei ähnlich hoher Produktion ihr Sektorziel nicht nur erreichen, sondern auch unterschreiten. Dies bestätige die Anstrengungen der Landwirte zur Vermeidung von Emissionen und zur Steigerung der Effizienz der Produktion, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Gleichzeitig zeige die Pandemie die Wichtigkeit einer heimischen und qualitativ hochwertigen Lebensmittelproduktion auf. Aus Sicht des DBV muss die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch eine Optimierung der Produktionsprozesse erfolgen, sodass die Klimaeffizienz in der Lebensmittelerzeugung auch weiterhin verbessert werden kann. Ordnungsrechtliche Maßnahmen ohne Einbeziehung der Landwirte führen zu tiefen Einschnitten in landwirtschaftliche Strukturen, Produktionsrückgängen oder sogar Verlagerungseffekten, welche den CO2-Fußabdruck Deutschlands im Zweifelsfall erhöhen.

Die seitens des Umweltbundesamtes veröffentlichte Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen beziffert den Rückgang der Treibhausgasemissionen des landwirtschaftlichen Sektors für das Jahr 2020 auf 2,2 % bzw. über 1,5 Mio. t. Seit 1990 konnten die Emissionen des Sektors Landwirtschaft somit von 87 Mio. t. auf 66,4 Mio. t reduziert werden. Dies entspricht einem Rückgang von knapp 24 %.

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