Bauernverband zum Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat
Pressemitteilung
Vor der ersten Befassung des Bundesrats mit dem Insektenschutzpaket fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, eine grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpakets und eine Ausrichtung auf Kooperation mit der Landwirtschaft. „Dieses Insektenschutzpaket setzt nach wie vor die falschen Schwerpunkte. Moderner Natur- und Insektenschutz kann nur in Kooperation mit uns Landwirten gelingen und nicht gegen uns. Pauschale Verbote oder Schutzgebietsausweisungen sind der völlig falsche Weg“, betont Rukwied vor der ersten Beratung des ersten Teils des Insektenschutzpakets am morgigen Freitag im Bundesrat.
Die Bundesländer seien jetzt gefordert, den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zu folgen und eine grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpakets einzuleiten. „Dazu gehört vor allem die Eins-zu-eins-Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung wie auch ein von den Ausschüssen des Bundesrates gefordertes Förderprogramm für freiwillige, kooperative Biodiversitätsmaßnahmen insbesondere in FFH-Gebieten. Die bereits in den Ländern auf den Weg gebrachten kooperativen Initiativen im Natur- und Insektenschutz wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen müssen einen rechtssicheren Vorrang haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die geplanten Regelungen ist zwingend notwendig. Die Umsetzung dieser Protokollerklärung ist für die Landwirtschaft der Maßstab für die weitere Umsetzung des Insektenschutzpakets“, betont Bauernpräsident Rukwied. In diesem Sinne sollte auch ein Plenarantrag des Landes Niedersachsen Unterstützung finden, der eine gesetzliche Verankerung eines finanziellen Ausgleichs der Länder für die Landwirte im Pflanzenschutzgesetz fordert.
Am Freitag steht das Bundesnaturschutzgesetz im ersten Durchgang im Bundesrat zur Abstimmung, bevor sich im Anschluss der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz beschäftigt. Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird das Bundesnaturschutzgesetz im Mai zusammen mit dem zweiten Teil des Insektenschutzpakets, der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, erneut im Bundesrat beraten und verabschiedet.