Neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2024

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 in Berlin
ihren Vorschlag für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.

Sie schlägt eine Erhöhung in zwei Stufen vor und empfiehlt, den mindestens zu zahlenden Stundenlohn von heute 12 Euro
auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und
auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025
anzuheben.

Dies entspricht einer Erhöhung von 3,4 Prozent im ersten und 3,3 Prozent im zweiten Jahr.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat im Rahmen der Entscheidung die Tarifentwicklung seit der letzten Mindestlohnanpassung der Kommission auf 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission war es wichtig, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt. Aus Sicht der Arbeitgeber hätte die derzeit bestehende Mindestlohnhöhe auch im Jahr 2024 weiter Bestand haben sollen. Dies war mit der Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission nicht vereinbar. Die Vorsitzende hat daher einen Vermittlungsvorschlag entworfen, bei dem sie die Möglichkeit der Zustimmung beider Seiten angenommen hat. Die Arbeitgeber haben dem Vermittlungsvorschlag zugestimmt.
Die Bundesregierung kann nunmehr die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Dabei ist sie an den Vorschlag der Mindestlohnkommission insoweit gebunden, als sie den Vorschlag entweder übernehmen kann oder aber
den Mindestlohn nicht erhöht. Sie kann keinen anderen, höheren Mindestlohn festlegen.


Im Vorfeld hat die Mindestlohnkommission eine Vielzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Wohlfahrtsverbänden etc. um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Die
Mindestlohnkommission hat neben ihrem Beschluss auch einen Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link abgerufen werden:

Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung
Ergänzungsband zum Dritten Bericht der Mindestlohnkommission

 

Quelle:

Alice Arp
Bauernverband Schleswig-Holstein
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LIFEHACK – Neue BG-Bescheide verschickt

Erstmalig war es im elektronischen Sammelantrag 2023 notwendig, den aktuellen Beitragsbescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Agrarantrag hochzuladen.
Dieser Bescheid dient dem Nachweis der Eigenschaft als „aktiver Landwirt“ und war zwingend notwendig, um den Antrag stellen zu können.
Häufig war nicht bei allen Antragstellern dieser BG-Bescheid zur Hand, da er beim Steuerberater abgegeben wurde oder in den Akten nicht auffindbar war.Im Juli und August kommt der neue BG-Beitragsbescheid.
Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen schon jetzt bei Ihren
Antragsunterlagen abzulegen oder eine Fotokopie anzufertigen, bevor Sie den Bescheid aus der Hand geben.

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