SVLFG – Was bringt mir die Alterskasse?

Übernehmen Eheleute einen landwirtschaftlichen Betrieb, werden beide in der Alterskasse versichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich von dieser Versicherung befreien lassen. Dies kann aber auch Nachteile mit sich bringen.

 

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) ist die Rentenversicherung der Landwirte. Es besteht eine Versicherungspflicht für den Unternehmer, seinen Ehepartner und für mitarbeitende Familienangehörige (Mifa), wenn der Betrieb eine bestimmte Größe hat.

 

Befreiungsoption

Der monatliche Beitrag an die LAK beträgt für den Unternehmer und seinen Ehepartner jeweils 312 Euro. Der vom Unternehmer zu zahlende Beitrag für einen Mifa beträgt die Hälfte seines Beitrags.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn eine andere Altersabsicherung gegeben ist oder der Landwirt erst so spät versicherungspflichtig wird, dass er nicht mehr genügend Beiträge für eine spätere Rente der LAK aufbauen kann. Die häufigsten Befreiungsgründe sind:

 

  • Außerlandwirtschaftliches Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit von mehr als dem Zwölffachen der Geringfügigkeitsgrenze (sogenannte Minijob-Grenze), aktuell also 6.672 Euro jährlich.

 

  • Kindererziehung oder Pflege eines Pflegebedürftigen, solange dafür Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

 

Besonders häufig machen Frauen von der Befreiung Gebrauch, wenn sie Kinder erziehen oder Eltern beziehungsweise Schwiegereltern pflegen. Dann zahlt entweder der Staat oder die Pflegekasse die Beiträge auf das Versicherungskonto der Frau bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

 

Ein Beispiel

Angelika Z. ist 28 Jahre alt und hat einen Landwirt geheiratet. Vor der Geburt ihrer Tochter war Angelika als Erzieherin im gemeindlichen Kindergarten angestellt. Ob sie nach der Elternzeit wieder in ihren alten Job einsteigt oder künftig zu Hause bleibt und eventuell noch weitere Kinder bekommen will, weiß sie heute noch nicht. Wegen der Heirat mit dem Landwirt wird Angelika versicherungs- und beitragspflichtig zur LAK. Wenn sie sich wegen der Kindererziehung befreien lassen möchte und innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht (hier die Heirat) einen Antrag stellt, wirkt die Befreiung von Anfang an.

Sind die drei Jahre mit Beiträgen wegen Erziehung in der Deutschen Rentenversicherung vorüber, lebt die Beitragspflicht zur LAK wieder auf, wenn Angelika keine weiteren Kinder bekommen hat und sie kein eigenes Einkommen aus einer Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft erzielt. Um dennoch weiterhin befreit zu bleiben, ist es möglich, dass ihr Ehemann sie im landwirtschaftlichen Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Verdienst muss die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.

 

Befreiung bei Anstellung sinnvoll?

Während die Befreiung wegen Kindererziehung oder Pflege praktisch kostenlos ist, sollten bei einer Anstellung innerhalb der Familie Kosten und Nutzen gegenübergestellt werden: Nehmen wir an, das monatliche Gehalt beträgt 600 Euro (sogenannter Midijob). Dies wandert vom Ehemann zur Ehefrau, bleibt also in der Familie und damit außer Betracht. Die Gesamtabgaben an die Sozialversicherung und an das Finanzamt betragen 236,53 Euro im Monat. Davon fließen 78,34 Euro in die Rentenversicherung. Der Rest wandert in Krankenversicherung, Lohnsteuer und Umlagen. Für ein Jahr Midijob mit einem Bruttogehalt von
600 Euro erwirbt Angelika eine spätere Rente von 5,71 Euro monatlich. Hätte sie sich nicht von der LAK befreien lassen und den Beitrag von 312 Euro (nicht einmal das Doppelte der Abgaben an die Sozialversicherung) ein Jahr lang in die Alterskasse gezahlt, entspräche das einer monatlichen Rente von 18,82 Euro. Das ist mehr als das Dreifache als beim Midijob.

 

Allein aus Sicht der Sozialversicherung ist die Befreiung von der Alterskasse mit einem Midijob nur wenig oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze innerhalb der Familie damit nicht rentabel. Hier müssten schon enorme steuerliche Vorteile mitspielen, um dies empfehlen zu können.

 

Ein weiteres Beispiel

Joachim L. ist gelernter Landwirt und hat nach der Ausbildung zunächst in seinem Lehrbetrieb weitergearbeitet, bevor er in den elterlichen Betrieb zurückkehrte. Sein Vater hat ihn als Mifa angemeldet und die Beiträge an die Alterskasse gezahlt. Nach sieben Jahren hat Joachim den Betrieb übernommen. Von da an zahlte er Beiträge als Unternehmer. Nach weiteren zwei Jahren hat er den Betrieb umstrukturiert, die Tierhaltung aufgegeben und eine Halbtagstelle am gemeindlichen Bauhof angenommen. Seitdem ist er zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert – für ihn eine willkommene Möglichkeit, sich von der Alterskasse befreien zu lassen.

 

Ein Fehler, wie sich herausstellen wird: In der Alterskasse hat er insgesamt neun Beitragsjahre auf seinem Versicherungskonto aufzuweisen – sieben Jahre als Mifa und zwei Jahre als Unternehmer. Das reicht nicht für eine Altersrente. Auf seinem Konto bei der Deutschen Rentenversicherung stehen noch fünf Jahre aus seiner Lehrzeit und der Anstellung danach. Diese erkennt die Alterskasse auf die Wartezeit an.

 

Das wären dann schon mal 14 Jahre, die aber immer noch nicht ausreichen. Die Beiträge, die er in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gesammelt hat, helfen ihm auch nicht weiter. Eine Anrechnung dieser Beiträge ist nicht möglich.

 

Joachim überlegt, ob er sich die eingezahlten Beiträge erstatten lassen kann. Grundsätzlich ist das möglich, sobald er sein Beitragskonto nicht mehr zum Rentenalter mit den nötigen Beiträgen füllen kann. Er kann also ein Jahr vor seinem Rentenbeginn die Erstattung seiner Beiträge beantragen. Es werden allerdings nur die von ihm selbst gezahlten Beiträge zur Hälfte zurückgezahlt. Die sieben Jahre mit Mifa-Beiträgen bleiben in der Alterskasse.

 

Bei Ehepartnern Anrechnung großzügiger

Etwas milder hat der Gesetzgeber die Anrechnung von Beitragszeiten für Ehepartner geregelt. Bei ihnen können die Pflichtbeiträge in der GRV auch dann als Wartezeit in der Alterskasse angerechnet werden, wenn eine Befreiung ausgesprochen wurde. Die Begründung: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der LAK und dem Ehepartner des Unternehmers obliegt nicht die Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen fortgeführt oder abgegeben wird.

 

Auch hierzu ein Beispiel: Monika M. hat seit ihrer Heirat 1996 Beiträge zur LAK bezahlt. Nach zwölf Jahren kehrte sie in ihren Beruf als Krankenschwester zurück und ließ sich von der LAK befreien. Ein Fehler, denn die zwölf Jahre lang gezahlten Beiträge zur LAK reichen nicht für eine Rente. Dafür wären 15 Jahre erforderlich. Doch Monika hat Glück im Unglück. Die seit 2008 gezahlten Beiträge zur GRV werden ihr auch in der LAK als Wartezeit angerechnet. Die fehlenden drei Jahre bekommt sie leicht zusammen. Wenn sie später in Rente geht, kann sie neben der GRV-Rente doch noch eine LAK-Rente beziehen.

 

LAK als zweites Standbein

Jeder Mensch braucht nur eine Krankenversicherung. Bei der Altersvorsorge sieht dies in den meisten Fällen anders aus, weil nur eine Absicherung nicht ausreichen könnte. Vielmehr verbessern mehrere Bausteine die Versorgung im Alter. Die Angebote sind vielfältig und reichen von gesetzlichen und freiwilligen Versicherungen in der GRV über Angebote der privaten Versicherungswirtschaft, der eigenen Immobilie und Aktien bis zur LAK. Wie dieser Artikel zeigt, beschränkt sich das Leistungsangebot der LAK nicht auf die Regelaltersrente. Sie ist keine „Sparkasse“, sondern hat ein breites Leistungsangebot. Und wie anhand der Eckwerte leicht festzustellen ist, hält sie auch bei der Wirtschaftlichkeit einem Vergleich stand.

 

Fazit

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der LAK sollte gut überlegt werden. Lassen Sie sich vorher von uns oder Ihrem Berufsverband kostenlos beraten!  

 

 

 

Die Leistungen der Alterskasse

 

  • Regelaltersrente: Für Landwirte und Mifa, wenn sie die Regelaltersgrenze (derzeit 66 Jahre und zwei Monate) erreicht haben und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.

 

  • Vorzeitige Altersrente:

 

  • Für Landwirte und Mifa, wenn die maßgebliche Altersgrenze (derzeit 64 Jahre und sechs Monate) erreicht, die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist und mindestens 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten vorliegen.

 

  • Für Landwirte und Mifa, wenn die maßgebliche Altersgrenze (65 Jahre) erreicht und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

 

  • Für Landwirte bis zu zehn Jahren vor Erreichen der eigenen Regelaltersgrenze, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist und der Ehepartner bereits Anspruch auf eine Altersrente hat.

 

  • Rente wegen Erwerbsminderung: Für Landwirte und Mifa, wenn eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung zur LAK gezahlt wurden.

 

  • Witwer-/Witwenrente: Wenn der überlebende Ehepartner die Altersgrenze (derzeit 46 Jahre und vier Monate) erreicht hat oder ein Kind erzieht, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der verstorbene Ehepartner die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat.

 

  • Waisenrente: Für Kinder eines verstorbenen Versicherten. Der Verstorbene muss die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Waisenrente wird längstens bis zum 27. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn es sich in Ausbildung befindet oder wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

 

  • Beitragszuschuss: Für Landwirte, wenn ihr jährliches Einkommen unter 26.964 Euro liegt. Bei Verheirateten liegt die Einkommensgrenze bei 53.928 Euro. Je geringer das Einkommen, desto höher der Zuschuss.

 

  • Betriebs- und Haushaltshilfe: Die Alterskasse erbringt eine Betriebs- oder Haushaltshilfe bei Tod eines Landwirts, bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Reha- und Vorsorgekuren.

 

  • Überbrückungsgeld: Bei Tod des Landwirts kann der hinterbliebene Ehepartner Überbrückungsgeld erhalten, wenn dieser den Betrieb weiterführt, im Haushalt ein waisenrentenberechtigtes Kind lebt, welches das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außer
    Stande ist, sich selbst zu unterhalten, und der verstorbene Unternehmer einen Anspruch auf Beitragszuschuss hatte.

 

  • Leistungen zur Teilhabe: Darunter werden Maßnahmen zur Prävention, medizinischen Rehabilitation und Nachsorge verstanden. Während dieser Maßnahmen kann auch Betriebs- und Haushaltshilfe erbracht werden.

 

SVLFG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

sicher & gesund aus einer Hand

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – ist der Verbundträger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse. Die SVLFG erbringt übergreifend Leistungen sicher und gesund aus einer Hand und ist der einzige Sozialversicherungsträger für Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Mit den Kenntnissen über die besonderen Bedürfnisse der Versicherten und deren Betriebe trägt die SVLFG als Partner im ländlichen Raum zur größtmöglichen Arbeitssicherheit bei und unterstützt bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise. Dabei gehören Leistungen wie die Betriebs- und Haushaltshilfe und speziell auf die Grüne Branche zugeschnittene Gesundheitsangebote zum herausragenden Portfolio. Die SVLFG zeichnet sich durch wirkungsvolle, versicherungszweigübergreifende Präventionsarbeit aus. Durch die berufsständische Selbstverwaltung ist die direkte Mitwirkung der Versicherten sichergestellt.

Fachartikel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zum Thema „Was bringt mir die Alterskasse?“

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Feierliche Eröffnung der Apfelsaison 2025 im Alten Land

Hamburg, 29. August 2025 – Mit einem symbolischen Apfelpflücken und prominenten Gästen aus Politik und Landwirtschaft wurde heute auf dem Obsthof Oliver Blohm in Hamburg die Apfelsaison 2025 feierlich eröffnet. Die Veranstaltung markiert den Start der Erntezeit in einer der bedeutendsten Obstbauregionen Europas: dem Alten Land.

Das Alte Land – Herzstück des deutschen Apfelanbaus

Das Alte Land ist das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Nordeuropas und erstreckt sich über Teile Hamburgs und Niedersachsens.

  • Rund 500 Obstbaubetriebe bewirtschaften eine Fläche von 10.000 Hektar
  • Jeder dritte Apfel, der in Deutschland gegessen wird, stammt aus dem Alten Land
  • Etwa 90 % der Anbaufläche ist dem Apfel gewidmet
  • In diesem Herbst werden die rund 500 Familienbetriebe an der Niederelbe voraussichtlich etwa 320.000 Tonnen Äpfel ernten – das sind 28 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Deutschlandweit werden insgesamt eine Million Tonnen Äpfel erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von 14,7 Prozent zum Vorjahr. Europaweit wird mit einer Ernte von 10,5 Millionen Tonnen Äpfel gerechnet, was in etwa der Vorjahresmenge entspricht.

 

Stimmen aus Politik und Landwirtschaft

Die Eröffnung wurde begleitet von Grußworten der Zweiten Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrar, Katharina Fegebank, sowie der Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen, Vanessa Zobel.

Obstbauer Oliver Blohm betonte:

„Die Apfelsaison steht für mehr als nur Ernte – sie ist ein Symbol für regionale Wertschöpfung, nachhaltige Landwirtschaft und den Erhalt unserer Kulturlandschaft.“

v.l.: Zweite Bürgermeisterin und Senatorin der BUKEA Katharina Fegebank, Vanessa Zobel MdB CDU/CSU, Altländer Blütenkönigin Ella Weilert, Obstbauer Oliver Blohm, Landrat Kai Seefried, h.: Vorstandsmitglied in der Fachgruppe Obstbau im Bauernverband Hamburg Ulrich Harms Foto: S.Meyer

Christian Maack, Obstbauer und Vorstandsmitglied im Bauernverband Hamburg, ergänzte:

„Ich glaube nicht, dass wir in Deutschland durch Abwanderung der Produktion von Obst ins Ausland irgendeinen positiven Beitrag in Sachen Klimaschutz, Artenvielfalt oder gesunder Ernährung erreichen würden.“

Claus Schliecker, Vorsitzender der Fachgruppe Obstbau im Landvolk Niedersachsen, brachte zum Ausdruck:

„Wir gehen schonend mit Boden, Wasser, Klima und Luft um und sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Trotzdem haben wir unseren wirtschaftlichen Erfolg nicht allein in unseren Händen. Wir brauchen auskömmliche, faire Erzeugerpreise, um unsere Betriebe zukunftsfähig aufzustellen und in neue, bessere und schonende Technik zu investieren.“

Katharina Fegebank unterstrich die Bedeutung des Obstbaus für die Region:

„Beim Pflanzenschutz wollen wir konstruktive Wege gehen und gemeinsam Lösungen finden. Hamburg und Niedersachsen müssen gemeinsam den Wirtschaftsraum gestalten – nur so sichern wir langfristig die Zukunft unserer landwirtschaftlichen Betriebe.“

Vanessa Zobel sprach über ihre persönliche Verbindung zum Apfel:

„Ich bin mit Butterstulle und Apfel in der Brotdose groß geworden – und halte das auch bei meinen Kindern so. In die Brotdose gehört es knackig frisch und heimisch.“

Sie betonte zudem die Notwendigkeit, sich weiterhin für eine Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte auf Bundesebene einzusetzen. Der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen wird, was einer Steigerung seit der Einführung 2015 um 63,5 Prozent entspricht.

v.l.: Ulrich Harms, Christian Maack, Altländer Blütenkönigin Ella Weilert, Heinz Cordes, Jannis Schröder, Jochen Quast, Sybille Meyer, Katharina Fegbank, Claus Schliecker, Kristine Anschütz Foto: privat

Vielfalt und Qualität der Apfelsorten

Die Apfelsaison dauert bis in den Spätherbst und bietet eine beeindruckende Sortenvielfalt:

  • Klassiker wie Elstar, Red Jonaprince, Boskoop, Gala und Braeburn
  • Bei Elstar werden 89.000 t erwartet, bei der immer beliebter werdenden Sorte Wellant sind es bereits 18.000 t

Die Äpfel werden von Hand gepflückt, sorgfältig sortiert und unter kontrollierten Bedingungen gelagert – mit reduziertem Sauerstoffgehalt und erhöhtem CO₂-Anteil, um ihre Frische lange zu erhalten.

Austausch und Ausblick

Neben der offiziellen Eröffnung bot die Veranstaltung Gelegenheit zum Austausch zwischen Erzeugern, Handel, Politik und Medien. Die Apfelsaison ist nicht nur ein wirtschaftlicher Motor, sondern auch ein kulturelles Ereignis, das die Region verbindet und stärkt.

Es werden Spitzenqualitäten erwartet – knackig, frisch und aromatisch. Im Supermarkt oder auf dem Wochenmarkt hat der Kunde die Wahl. Mit der Entscheidung zu heimischem Obst spiegelt er Wertschätzung gegenüber den Familienbetrieben und der Qualität aus Deutschland wider, statt zu Überseeprodukten zu greifen.

Besuch von Bundestagsabgeordneten der Grünen auf Hamburger Landwirtschaftsbetrieben

Am 11.07.25 besuchten die Sprecherin der Grünen Hamburg für Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz Frau Lisa Maria Otte  und Frau Melanie Nerlich zwei exemplarische landwirtschaftliche Betriebe in Hamburg: den Betrieb von Carsten Jacobsen sowie den Hof Stender Gartenbau. Eingeladen hatte der Bauernverband Hamburg und der Wirtschafts- und Gartenbauverband Nord um den Dialog zwischen Politik und Praxis zu stärken und aktuelle Herausforderungen der Branche direkt vor Ort zu diskutieren.

Im Mittelpunkt des Besuchs standen Themen wie nachhaltige Produktion, regionale Vermarktung, Fachkräftemangel und die Auswirkungen agrarpolitischer Entscheidungen auf die tägliche Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte. Die Gespräche verliefen offen und konstruktiv – mit dem gemeinsamen Ziel, die Zukunft der Hamburger Landwirtschaft ökologisch wie ökonomisch tragfähig zu gestalten.

Foto: S. Meyer

Betriebsübersicht

🔹 Betrieb Carsten Jacobsen – Landwirtschaft mit Verantwortung Der familiengeführte Betrieb von Carsten Jacobsen liegt am Stadtrand von Hamburg und bewirtschaftet rund 120 Hektar Fläche. Der Schwerpunkt liegt auf dem Anbau von Getreide und der Haltung von Rindern. Besonders hervorzuheben ist die Integration moderner Technik zur ressourcenschonenden Bewirtschaftung und die enge Zusammenarbeit mit regionalen Vermarktungspartnern. Der Betrieb engagiert sich zudem in der Ausbildung junger Landwirte und ist aktives Mitglied im Bauernverband Hamburg.

🔹 Hof Stender Gartenbau – Vielfalt unter Glas und im Freiland Der Hof Stender Gartenbau ist ein traditionsreicher Gartenbaubetrieb mit Spezialisierung auf Blumen- und Kräuterproduktion. Auf mehreren Hektar Freiland sowie in modernen Gewächshäusern werden Stauden und aromatische Kräuter für den regionalen Markt angebaut. Der Betrieb setzt auf nachhaltige Bewässerungssysteme, biologische Schädlingsbekämpfung und kurze Lieferketten. Besonders geschätzt wird die enge Bindung zu lokalen Floristen,den Hamburger Blumengroßmarkt und Wochenmärkten. Erkennen kann der Verbraucher die Pflanzen und Kräuter am Vierländer Frische LOGO auf den Töpfen aufgedruckt.

Foto: S. Meyer

Stimme des Bauernverbandes Hamburg „Wir freuen uns über das Interesse der Politik an der praktischen Landwirtschaft in Hamburg. Der direkte Austausch ist essenziell, um realistische und zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln“, betonte Martin Lüdeke, Präsident des Bauernverbandes Hamburg.

Foto: S. Meyer

Mentoring-Programm: Dritte Bewerbungsphase für „Kompass“ startet

Foto:DBV

Junge Frauen in der Landwirtschaft gesucht: Mentoring-Programm „Kompass“ startet in die dritte Runde

Die Bewerbungsphase für das erfolgreiche Mentoring-Programm „Kompass“, einer Initiative des Fachausschusses Unternehmerinnen des Deutschen Bauerverbandes, geht in die dritte Runde.

„Auf geht’s! Bewerbt euch! Das Kompass-Mentoring-Programm zeigt die Vielfalt der Frauen in der Landwirtschaft, auch als nächste Generation von Betriebsleiterinnen. Genau diese Vielfalt brauchen wir im Verband, weshalb wir mit dem Programm in die nächste Runde gehen“, sagt Susanne Schulze Bockeloh, Vizepräsidentin und Vorsitzende des Unternehmerinnen-Fachausschusses im Deutschen Bauernverband (DBV). Das Bewerbungsverfahren für das Kompass-Mentoring-Programm ist am 1. September wieder gestartet. Bis zum 15. Oktober können sich interessierte Frauen aus der Landwirtschaft bewerben. „Das Kompass-Programm bietet den Teilnehmerinnen einen intensiven Einblick in die Verbandsarbeit, stärkt die Frauen bei Diskussionen zu landwirtschaftlichen Themen und ermöglicht die Vernetzung mit landwirtschaftlichen Unternehmerinnen aus dem ganzen Bundesgebiet“, so Schulze Bockeloh.

Das Programm besteht aus zwei Teilen: Mentoring und Weiterbildungstrainings. Ein Jahr lang werden die Teilnehmerinnen von einer Mentorin aus der Landwirtschaft begleitet. Gemeinsam mit der Mentorin können Themen wie Hofübernahme, Vereinbarkeit von Familie / Hof und Ehrenamt, aber auch mögliche Zukunftspläne in der Landwirtschaft (Diversifizierung / Finanzierung / Weiterbildung) besprochen werden. Der zweite Teil des Programms besteht aus vier Trainings, die über ein Jahr verteilt in Zusammenarbeit mit der Andreas Hermes Akademie durchgeführt werden. Hier stehen die Themen Zeitmanagement, Persönlichkeitsentwicklung, Medienarbeit (Social Media / Kameratraining) und vor allem Kommunikation und Netzwerken im Vordergrund. Die Trainings, in denen Mentorinnen und Mentees zusammenarbeiten, verknüpfen die Entwicklung persönlicher Methodenkompetenz mit gegenseitigem Empowerment und Erfahrungsaustausch. Die Teilnehmerinnen werden auch an Fachausschusssitzungen und Parlamentarischen Abenden des Bauernverbandes teilnehmen und sich so ein überregionales Netzwerk aufbauen. Außerdem profitieren sie von dem bereits bestehenden Unternehmerinnennetzwerk mit über 200 Unternehmerinnen.

Für den neuen Durchgang suchen wir 10 Mentees, die aktiv in der Landwirtschaft sind, sich persönlich weiterentwickeln und Teil eines umfassenden Netzwerks in der Agrarbranche werden möchten. Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. September bis zum 15. Oktober 2025. Das Programm startet im Februar 2026 in Berlin. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website Deutscher Bauernverband e.V. – Kompass – Das Mentoring-Programm für Frauen in der Landwirtschaft. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie Theresa Kärtner unter kompass@bauernverband.net.

Der DBV-Fachausschuss Unternehmerinnen wurde 2022 gegründet und besteht aus Unternehmerinnen aus allen Landesbauernverbänden. Die Vorsitzende des Fachausschusses wird als Vizepräsidentin in den DBV-Vorstand kooptiert. Seit 2022 ist Susanne Schulze Bockeloh Vorsitzende und Vizepräsidentin des DBVs. Der Fachausschuss setzt sich aus drei Pfeilern zusammen: Agrarpolitik, Netzwerk und Stärkung der Frauen in der Landwirtschaft und im Verband.

Stefanie Sabet neue Generalsekretärin beim Deutschen Bauernverband

Stefanie Sabet neue Generalsekretärin im DBV, Foto: Gero Breloer für DBV

Rukwied: profilierte Persönlichkeit mit fundierter Erfahrung in der Agrar- und Ernährungspolitik

Stefanie Sabet übernimmt am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe und darauf, gemeinsam mit den Landesbauernverbänden und unserem Präsidenten die Interessen der deutschen Landwirtschaft kraftvoll zu vertreten. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen ertragreich wirtschaften und investieren können. Nur dann können sie sich den großen Herausforderungen von Versorgungssicherheit, Klimawandel, Umbau der Tierhaltung und auch dem Generationenübergang erfolgreich stellen. Ich bin überzeugt, dass wir als Verband die starke Stimme für die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland bleiben und unbürokratische Lösungen aufzeigen werden“, so die neue Generalsekretärin.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, freut sich auf die Zusammenarbeit mit der neuen Generalsekretärin: „Mit Stefanie Sabet gewinnen wir eine profilierte Persönlichkeit mit fundierter Erfahrung in der Agrar- und Ernährungspolitik. Sie bringt nicht nur ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen der Branche mit, sondern auch die kommunikative Stärke, um unsere Anliegen in Politik, Medien und Gesellschaft wirkungsvoll zu vertreten.“

Die Diplomvolkswirtin gehörte seit 2017 der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie an und war dort verantwortlich für Europapolitik und Nachhaltigkeit. Zudem leitete Stefanie Sabet seit 2018 die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss. Sie tritt die Nachfolge von Bernhard Krüsken an, der zu diesem Zeitpunkt nach zwölf erfolgreichen Jahren ausscheidet.

Krüsken hatte 2013 das Amt übernommen und den Verband seither maßgeblich geprägt. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, würdigt seine langjährige Tätigkeit und hebt seine Verdienste für die Landwirtschaft hervor: „Wir danken Bernhard Krüsken für sein großartiges Engagement für uns deutsche Bauernfamilien und unsere Unternehmen. Was er über viele Jahre geleistet hat, war herausragend.“