Leistungen der Landwirtschaft stärker berücksichtigen
Feld und Wald sind ein Schatz für den Klimaschutz: 5.000 Millionen
Tonnen reiner Kohlenstoff sind darin gespeichert. Das entspricht mehr
als dem Zwanzigfachen der jährlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands
(2020: ca. 772 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent).
Die komplette Stellungnahme befindet sich im Bereich Downloads auf der Seite des DBV https://www.bauernverband.de/topartikel/stellungnahme-des-dbv-zum-klimaschutzgesetz
Bundestag beschließt Baulandmobilisierungsgesetz ohne Tierwohlverbesserungsgenehmigung
Pressemitteilung
Während das Kompetenznetzwerk
Nutztierhaltung mit Hochdruck an der Weiterentwicklung der Tierhaltung
in Deutschland arbeitet, beschließt der Deutsche Bundestag nun eine
Änderung des Baugesetzbuchs ohne Genehmigungsmöglichkeit für den Umbau
der Ställe für mehr Tierwohl. „Dieses Versäumnis ist ein politisches
Armutszeugnis. Es ist der Beleg, dass es an einem echten politischen
Willen für mehr Tierwohl in den Ställen fehlt. Mit der neuen
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden Vorgaben beschlossen, die
durch die aktuelle Gesetzeslage baurechtlich nicht umsetzbar sind. Es
wurde ein finanzielles Förderpaket aufgelegt, das mangels Baurecht nicht
in Anspruch genommen werden kann“, kritisiert der Präsident des
Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Dabei wäre es bei dem
aktuellen Vorschlag, den die Borchert-Kommission mitsamt
Machbarkeitsstudie und der Bundesrat unterstützen, noch nicht einmal um
eine Ausweitung des Tierbestandes gegangen. „Die Landwirte sind bereit,
viel Geld in die Hand zu nehmen, um bei bestehendem Tierbestand mehr
Platz, Freiläufe nach außen und andere Tierwohlmaßnahmen umzusetzen. Die
Politik lässt das schlichtweg nicht zu“, so Rukwied weiter.
Das
Baugesetzbuch war durch die Beratungen zum Baulandmobilisierungsgesetz
in dieser Legislaturperiode offengestellt. Obwohl bereits in der
Koalitionsvereinbarung die Notwendigkeit der Schaffung einer
baurechtlichen Tierwohlverbesserungsgenehmigung gesehen worden war,
droht die Umsetzung in dieser Woche an parteiübergreifenden
Streitigkeiten zu scheitern. „In der Schule gäbe es dafür die Note
ungenügend“, bewertet Rukwied das Vorgehen.
Weiterer Kritikpunkt
der Landwirtschaft ist die Wiedereinführung des Ende 2019 ausgelaufenen §
13 b Baugesetzbuch. Der Bauernverband bewertet diese erleichterte
Baulandausweisung am Stadt-/Ortsrand für ordnungspolitisch höchst
verfehlt. Studien haben die DBV-Position bestätigt, dass damit die
Ortskerne veröden und der immer noch weitgehend ungebremste Flächenfraß
zusätzlich angetrieben wird.
Sie können zumindest
online „Live“ dabei sein. Per
Livestream können Sie sich am 11. Mai 2021 zwischen 10.00 und 11.00 Uhr über
die Website der Fachgruppe Obstbau http://www.obstbau.org
zu der Veranstaltung zuschalten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) stellt
seine Zukunftsagenda für das Grünland vor. Aus Sicht der Landwirtschaft
müssen sowohl der Stellenwert des Wirtschaftsgrünlands als Grundlage
einer regional ausgerichteten und flächengebundenen Tierhaltung als auch
die Leistungen des Grünlands für Umwelt, Biodiversität und
Kohlenstoff-Bindung in gleichem Maße berücksichtigt werden. Ziel ist es,
nachhaltiges Wirtschaftsgrünland durch eine flächendeckende,
tierbezogene und standortangepasste Bewirtschaftung zu erhalten und zu
sichern. Dafür setzt der DBV sechs Ziele und 18 konkrete Maßnahmen und
Forderungen auf.
„Für uns Landwirte ist das Grünland Wirtschafts-
und Futtergrundlage, und damit ein wichtiger Bestandteil des bäuerlichen
Einkommens. Mit unserer Agenda wollen wir das Angebot unterbreiten, in
einen gesamtgesellschaftlichen Austausch für eine nachhaltige
landwirtschaftliche Grünlandnutzung in Deutschland zu treten. Erst durch
eine „Inwertsetzung“ wird Grünland erhalten und nur so können die
vielfältigen Umweltleistungen des Grünlands gehoben werden“, sagt der
Vize-Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Karsten Schmal. Auch das
Grünland befindet sich inzwischen in einem Spannungsverhältnis zwischen
bäuerlicher Einkommenssicherung und gesellschaftlichen Erwartungen für
den Naturschutz. „Der Gesetzgeber entscheidet durch die Ausgestaltung
des Ordnungsrechts über die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung
von Grünland und somit, in welchem Umfang Umweltschutz durch Grünland
erfolgen kann. Naturschutzleistungen müssen in Kooperation umgesetzt und
honoriert werden, gesetzliche Auflagen und Verbote gefährden den Erhalt
des Grünlandes und seines Wertes für den Naturschutz und die
Kulturlandschaft “, hebt der Umweltbeauftragte des DBV und Präsident des
Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt,
hervor. Eine ausgewogene Politik in Abstimmung mit den
grünlandbewirtschaftenden Betrieben sei daher wichtig, um
Bewirtschaftungsaufgaben aufgrund zu geringer Wertschöpfung und damit
bspw. den Verlust einer grünlandspezifischen Biodiversität zu vermeiden.
Grünlandbewirtschaftung und Grünlanderhalt gehen Hand in Hand und
brauchen daher politisches Augenmaß.
In Deutschland gibt es knapp
fünf Millionen Hektar Grünland, die rund ein Drittel der gesamten
landwirtschaftlichen Fläche ausmachen. Die Grünlandaufwüchse dienen
heimischen Nutztieren, wie Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Gehegewild
als Futtergrundlage und werden zu Milch, Fleisch und Wolle veredelt.
Darüberhinausgehend ist das Grünland ein wichtiger Klimaschutzfaktor,
trägt zum Natur- und Artenschutz bei und schützt vor Bodenerosion sowie
Hochwasser. Zudem zählen Grünlandregionen zu den wertvollen
Kulturlandschaften und bieten einen hohen Erholungswert für die
heimische Bevölkerung.
Die deutsche
Landwirtschaft erzeugt heute hochwertige und sichere Nahrungsmittel. Die
Landwirte stellen sich dem Markt und der Verbrauchernachfrage. Sie
sehen sich zunehmend zerrieben durch den Kostendruck seitens der
Lebensmittelkette, durch staatliche Auflagen und durch schrumpfenden
Außenschutz der Agrarmärkte. Die Widersprüche dieser verschiedenen
Anforderungen wachsen zusehends. Viele Landwirte stoßen an die
Belastungsgrenzen – wirtschaftlich, ökologisch und auch emotional.
Von
der deutschen Landwirtschaft wird zusätzlich erwartet, im großen Umfang
weitere Leistungen beim Klimaschutz, bei der Pflege der
Kulturlandschaft, beim Ressourcenschutz, für die Artenvielfalt und für
das Tierwohl zu erbringen. Die Landwirte erbringen bereits auf 30
Prozent der Flächen Agrarumweltmaßnahmen. Mit der Bioenergie werden
ebenso viele Klimagase vermieden wie bei der Lebensmittelerzeugung
ausgestoßen werden. Diese Leistungen sind nicht marktfähig. Sie müssen
daher dauerhaft von Staat und Gesellschaft anerkannt und honoriert
werden.
Viele Bürger und
Verbraucher halten die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft
dennoch für unzureichend und erwarten „Mehr“. Preisgünstige Lebensmittel
werden dabei als selbstverständlich vorausgesetzt. In Verbindung mit
dem Oligopol der Handelsketten und deren Billigpreisstrategie führt dies
zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit mit heimischen und
nachhaltigen Nahrungsmitteln.
Die
Handelspolitik der EU führt dazu, dass höhere nationale und europäische
Umwelt-, Sozial- und Tierwohl-Standards durch Lebensmittelimporte
unterlaufen werden.
Die
deutsche Landwirtschaft will das ausgesprochen hohe Erwartungsniveau
seitens Markt, Politik und Gesellschaft einlösen. Dies ist unter den
derzeitigen Rahmenbedingungen aber nicht in befriedigender Weise
möglich. Weder die Lebensmittelkette noch die staatlichen
Fördersysteme honorieren die gewünschten gesellschaftlichen Leistungen
in genügender Weise. Die Handelspolitik sichert hohe Standards
unzureichend ab. Damit besteht die Gefahr des Verlustes großer Teile der
heimischen Lebensmittelerzeugung. Es droht eine Verödung der ländlichen
Wirtschaft und der über Generationen von Landwirten geschaffenen
Kulturlandschaften.
Vorschlag für eine neue Partnerschaft
Die Landwirtschaft ist
bereit und in der Lage, weitere Nachhaltigkeitsleistungen zu erbringen
und dies mit qualitativ hochwertiger Nahrungsmittelerzeugung zu
verbinden.
Dazu ist Folgendes notwendig:
I.
EIN GESELLSCHAFTLICHER KONSENS, DASS EINE STARKE HEIMISCHE
LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNGSSICHERUNG UND NACHHALTIGKEIT ZUSAMMENGEHÖREN.
Vorgeschlagen wird, das Grundgesetz in Art. 20a (Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen und der Tiere) um die Ziele Ernährungssicherung und
Klimaschutz zu ergänzen.
Formulierungsvorschlag: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen, die Grundlagen der menschlichen Ernährung, die Tiere und das Klima
im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und
nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung.“
II. EINE DEUTLICH ERWEITERTE UND FÜR LANDWIRTE VERLÄSSLICHE HONORIERUNG VON NACHHALTIGKEITSLEISTUNGEN AUS NATIONALEN MITTELN.
Vorgeschlagen wird eine grundlegende Erweiterung der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz um neue
Förderbereiche Ressourcenpflege und Ernährungssicherung. Die
Gemeinschaftsaufgabe ist dazu finanziell erheblich aufzustocken.
III.
EINE WEITERE STÄRKUNG DER LANDWIRTE IN DER LEBENSMITTELKETTE UND DIE
BEZAHLUNG HÖHERER NACHHALTIGKEITSSTANDARDS FÜR LEBENSMITTEL AUS
DEUTSCHLAND. Vorgeschlagen wird ein rechtlicher Rahmen für
eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung von nachhaltig
erzeugten Produkten aus Deutschland. Handel und Verarbeiter sind
aufgefordert, für diese Produkte einen Bonus zu etablieren, der
vollständig bei den Landwirten ankommt. Ergänzend ist das Kartellrecht
stärker auf den Schutz von landwirtschaftlichen Erzeugern und ihrer
Zusammenschlüsse auszurichten.
IV.
EINE BELASTBARE ZUSICHERUNG AN DIE LANDWIRTE UND FLÄCHENEIGENTÜMER,
DASS DIE KOOPERATION IM NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ VORFAHRT HAT UND
GRUNDEIGENTUM RESPEKTIERT WIRD. Vorgeschlagen wird eine
gesetzliche Festlegung, dass zusätzliche flächenbezogene Anforderungen
an mehr Biodiversität in der land- und forstwirtschaftlichen
Bewirtschaftung prioritär freiwillig umgesetzt und dauerhaft honoriert
werden.
Der Deutsche
Bauernverband ist überzeugt: Mit diesen Vorschlägen können Landwirte,
Bürger und Verbraucher neues Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der
Landwirtschaft und sicherer Lebensmittelerzeugung in Deutschland
gewinnen. Die deutsche Landwirtschaft kann führend in punkto
Nachhaltigkeit, Tierwohl und Klimaschutz werden. Dieser Vorschlag
für einen neuen Weg ist zugleich eine Einladung an Gesellschaft, Politik
und Verbraucher zu einer offenen Diskussion über die Zukunft von
Landwirtschaft und Ernährung „Made in Germany“.
Fotos: pixabay: Philippe Ramakers, silviarita, RitaE, Gerhard Gellinger
Mit mehr als 50 Traktoren haben Obstbauern sowie andere Betroffene am vergangenen Mittwoch gegen eine mögliche Öffnung der Alten Süderelbe zur Tideelbe demonstriert. Aufgerufen hat dazu das „Aktionsbündnis Alte Süderelbe“. Auch der BVHH Bauernverband Hamburg e.V. hat seine Mitglieder dazu aufgefordert, sich an der Aktion zu beteiligen – mit Erfolg.
Die Route der Trecker-Demo führte von Neuenfelde über die Köhlbrandbrücke und die Hafencity bis zum Jungfernstieg. An der Abschlusskundgebung vor dem Hamburger Rathaus nahmen etwa 80 Personen teil, darunter Ulrich Harms und Rolf Meyer, beide alteingesessene Hamburger Obstbauern und Vorstände des Bauernverbandes Hamburg e.V.. Anlass der Demonstration sind die Überlegungen der Stadt Hamburg, die Alte Süderelbe wieder für den normalen Tidehub zu öffnen. Im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) trifft sich dazu seit 2016 das „Forum Tideelbe“, in dem mehr als 50 Institutionen der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie des Bundes eine Lösung für die zunehmende Verschlickung des Hamburger Hafens suchen. Der BVHH ist als Interessenvertreter der Hamburger Landwirte und Obstbauern ebenfalls Mitglied dieses Forums. Bereits im September 2020 hat der BVHH der BUKEA eine eindeutige Stellungnahme gegen die Öffnung der „Alten Süderelbe“ überreicht.
Die Obstbauern aber auch
viele Anwohner rechnen damit, dass der Wasserspiegel südlich der Elbe steigt.
„Über viele Jahre ist es uns endlich gelungen, gemeinsam mit der Stadt Hamburg
eine funktionierende und umweltschonende Bewässerung unserer Obstanlagen im
Alten Land zu etablieren,“ berichtet Ulrich Harms, Vorstand des BVHH. „Durch
die Öffnung der Süderelbe könnte unser Beregnungswasser mit Sedimenten und
Schadstoffen so verseucht werden, dass ein Obstbau in den betroffenen Flächen
nur noch schwer möglich wäre“. Auch Umweltschützer und Umweltschützerinnen
befürchten, dass mehr als 100 Hektar Natur zerstört werden Das Aktionsbündnis
Alte Süderelbe sammelte in den vergangenen Monaten rund 28.000 Unterschriften
und übergab sie am Mittwoch dem Vizepräsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft,
André Trepoll (CDU). Am Tag der Demonstration scheiterte die CDU in der
Bürgerschaft allerdings mit dem Antrag, alle Überlegungen zu einer möglichen
Öffnung der Alten Süderelbe sofort zu stoppen. Er wurde mit großer Mehrheit
abgelehnt. Trepoll hatte ihn zuvor mit der drohenden Zerstörung eines
Naturparadieses in dem alten, seit Jahrzehnten vom Strom abgetrennten Flussarm,
dem Hochwasserschutz und den Auswirkungen für die Obstbauern bei der
Bewässerung im Alten Land begründet.
Nach Übergabe der Petition wurde eine kleine Delegation der Demonstranten, darunter BVHH-Vorstand Rolf Meyer, von SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf sowie Vertretern der Grünen zu einem Gespräch in das Hamburger Rathaus geladen. Darin betonte Kienscherf, dass alle Maßnahmen derzeit noch untersucht werden. Er warf Trepoll vor, ein Problem an die Wand zu malen, dass es derzeit gar nicht gebe. „Der Senat plant keine Öffnung der Alten Süderelbe“, sagte er. „Wenn überhaupt könnten nur zwei der geprüften Maßnahmen theoretisch einen positiven Einfluss haben: Die Öffnung der Alten Süderelbe und der Haseldorfer Marsch. Um diese Maßnahmen verlässlich bewerten zu können, seien aber weitere Prüfungen erforderlich. Es gebe ganz viele offene Fragen, die noch mit allen Beteiligten zu klären seien“ sagte Kienscherf. Die Delegation machte im Namen der Demonstranten deutlich, dass sie den Aussagen wenig Vertrauen schenkt. Viel wird ein sofortiges „Aus“ der Pläne zur Öffnung der Alten Süderelbe gefordert.
Nach Abschluss der
Demonstration waren sich alle Teilnehmer einig darüber, dass die Aktion sehr
erfolgreich war. Gemeinsam mit dem „Aktionsbündnis Alte Süderelbe“ werden sie
weiter gegen die geplanten Öffnungspläne angehen.
Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank lädt der Deutsche
Bauernverband am 15. April 2021 zur digitalen Agrarfinanztagung ein. Die
Agrar- und Ernährungswirtschaft ist eine dynamische Branche und
unterliegt zahlreichen Einflussfaktoren. Das Agrarbanking ist starker
Partner der Unternehmen im Agribusiness und begleitet sie dabei,
Herausforderungen gerecht zu werden und Chancen zu nutzen. Wie sehen die
zukünftigen Rahmenbedingungen im Agrarkreditgeschäft aus? Welche
Entwicklungen der Märkte und Trends kommen auf uns zu? Diese Themen
werden in diesem Jahr bei unserer Agrarfinanztagung auf einer digitalen
Plattform diskutiert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), des Bundesverbandes Lohnunternehmen (BLU), des Bundesverbandes der Maschinenringe (BMR), des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Deutschen Jagdverbandes (DJV)
Auch in Corona-Zeiten kommt es beim Mähen von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen auf die Kitzrettung an.
Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher oder dem Mähbalken. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen. Tierschutz planen Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.
Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Maßnahmen bewährt, um Tierleben zu schützen. Dazu gehören auch in Corona-Zeiten mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zu eventuellen Mitstreitern etwa das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv und kostengünstig: Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich im Praxiseinsatz bewährt. Bereits eine Maßnahme pro Hektar zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden. Drohnen besonders für große Flächen Die Maßnahmen zum Wildtierschutz sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Abhängig von der Witterung können vor allem Drohnen helfen, die nach Ergebnissen des Konjunkturbarometer Agrar in fast jedem 10. landwirtschaftlichen Betrieb im Einsatz sind. In Kombination mit Infrarot-Technik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Die Verbände weisen darauf hin, dass Jagdausübende die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung gefördert bekommen können, siehe www.ble.de/rehkitzrettung.
Die Verbände fordern die Politik auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Besonders digitale Techniken und verbesserte Infrarottechnik haben das Potential, Rehkitze und Niederwild nachhaltig schützen zu können.
Autor: u. a. Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) Rückfragen an: Friederike Schulze Hülshorst, Geschäftsführerin BAGJE
Der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Ausweitung der Zeitgrenze
von 70 auf 102 Arbeitstage für kurzfristig Beschäftigte: „Das ist ein
wichtiges Signal für unsere Betriebe, um auch in Coronazeiten die
Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln
gewährleisten zu können.“
Ebenso begrüßt der Deutsche
Bauernverband die Rückmeldung der Knappschaft an die Betriebe, ob
bereits eine Vorbeschäftigung bei einem anderem Arbeitgeber vorliegt.
„Diese Regelung schafft zusätzliche Rechtsicherheit für unsere
Betriebe“, so Rukwied. Einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
hält man beim DBV für selbstverständlich. „Es ist in der Praxis üblich,
dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte ein
private Krankenversicherung abgeschlossen wird“, erklärt Bauernpräsident
Rukwied.
Der Bundesrat hat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum
Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan
und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt, erklärt der Deutsche
Bauernverband im Nachgang der heutigen Bundesratssitzung. Obwohl sowohl
der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine
grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel
an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und
ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist
das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt.
Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens
abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen
finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch
das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am
Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen
Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der
kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu.
Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren
Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die
Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die
rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen
zu stellen.