Rukwied: Marktchancen höherer Tierwohlstandards ausloten

DBV – Pressemitteilung vom 14.11.16

Nutzen für Landwirte und Verbraucher schaffen

(DBV) „Die Initiative Tierwohl und ein staatliches Tierschutzlabel können Absatz- und Wertschöpfungspotenziale erschließen. Neue Wege in der Nutztierhaltung brauchen aber Bodenhaftung am Markt, um erfolgreich zu sein.“ Diese Einschätzung traf der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied, anlässlich der EuroTier in Hannover. „Dies wird vor allem dann gelingen, wenn beide Plattformen Synergien nutzen und sich gegenseitig ergänzen. Wir müssen nicht nur Verbraucher und Lebensmittelhandel, sondern auch die Landwirte für diese Wege gewinnen. Ohne eine wirtschaftliche Perspektive für die Tierhalter wird es schwierig durchsetzbar“, so Rukwied. Das Label könne aus logistischen Gründen vor allem in Kombination mit der Initiative Tierwohl zum Erfolg in der Fläche werden und aus der Marktnische ausbrechen.

„Die Landwirtschaft hat fundamentales Interesse am Gelingen der Initiative Tierwohl und des Labels. Deshalb müssen wir die Synergien nutzen. Wir akzeptieren es keinesfalls, wenn Marktpartner die eine Plattform als Vorwand nehmen, sich aus der anderen zurückzuziehen. Das wäre dem gemeinsamen Ziel nicht dienlich“, stellte Rukwied klar.

 

EU-Mindeststandards gegen unfaire Handelspraktiken

DBV Pressemitteilung vom 14.11.16

EU-Agrarmarkt-Task-Force gibt Empfehlungen zur Stärkung der Landwirte im Markt

 

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält das Eingreifen des Gesetzgebers zur Verhinderung unfairer Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette für notwendig. Insofern begrüßt der DBV die Empfehlungen der sogenannten „Agricultural Markets Task Force“ unter Leitung des früheren niederländischen Agrarministers Veerman, die heute (14. November) an EU-Agrarkommissar Hogan übergeben wurden. Auf der Grundlage einer zutreffenden Analyse der Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette wird von den Marktexperten eine EU-Gesetzesinitiative mit Mindeststandards für sachgerecht erachtet. Der DBV unterstützt dies. Mit einer EU-Rahmenvorschrift könnten konkrete unfaire Handelspraktiken direkt verboten werden. Die Durchsetzung dieses Verbotes soll durch die Möglichkeit von anonymen Beschwerdeverfahren bei öffentlichen und unabhängigen Schiedsstellen erfolgen. Bei Zuwiderhandlung soll dann ein Sanktionsmechanismus greifen. Die EU-Mindeststandards sollen in allen EU-Mitgliedstaaten unter Beachtung bereits bestehender wettbewerbsrechtlicher Regelungen und Institutionen umgesetzt werden.

Mit diesen Empfehlungen werden langjährige Forderungen des Europäischen Bauernverbandes COPA und des Deutschen Bauernverbandes aufgegriffen. Der DBV sieht hierin auch eine Unterstützung für die aktuelle Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland. Die darin vorgesehene Verschärfung des sogenannten Anzapfverbotes sowie der Entfristung und Ausgestaltung des Verbots des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis sind für den DBV wichtige Schritte gegen eine missbräuchliche Ausnutzung konzentrierter Nachfragemacht. Ergänzend wird der DBV weiterhin daran mitwirken, mit außergerichtlichen Streitbeilegungsinstrumenten die Durchsetzung der Prinzipien guter Geschäftspraktiken in der Lebensmittellieferkette zu befördern.

 

Der Bericht der EU-Agrarmarktexperten enthält auch Empfehlungen für neue Risikomanagementinstrumente. Generell solle die EU eine harmonisierte Risikomanagementpolitik implementieren, um nicht mehr auf ad-hoc-Lösungen wie jüngst zur Unterstützung der Milchbauern angewiesen zu sein. Der DBV steht einer Stärkung und Weiterentwicklung eines Sicherheitsnetzes für starke Agrarpreiskrisen (Intervention) offen gegenüber. Hinsichtlich einer Erlösversicherung nach US-amerikanischem Vorbild bestehen aber für den DBV Zweifel, ob diese tatsächlich für die Landwirte praktikabel und hilfreich sein kann. Positiv bewertet der DBV die Empfehlung, Landwirte und Genossenschaften zur stärkeren Nutzung von Terminhandelsgeschäften anzuregen und zu schulen. Auch sollen schriftliche Verträge zwischen dem Landwirt und der abnehmenden Seite bei Verlangen des Landwirtes europaweit verbindlich eingeführt werden.

 

Die Agrarmarkt-Task-Force wurde 2015 auf Initiative von EU-Agrarkommissar Hogan eingerichtet, um Vorschläge zu erarbeiten, wie Landwirte zukünftig besser mit Marktkrisen und starken Preisschwankungen umgehen. Der Bericht gilt als Grundlage der zukünftige Politik-Agenda der EU-Kommission im Hinblick auf ihre Agrarmarktpolitik.

 

Aktueller Vogelgrippe-Ausbruch: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten unwahrscheinlich

 

th
Mitteilung Nr. 032/2016 des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vom 10. November 2016

Bei den aktuellen Ausbrüchen von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) bei
Wildgeflügel wurde ein Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf
den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden.Dabei gelten folgende allgemeine Hygienevorschriften:
 rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden
 Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen
 Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen
 Hände mit warmem Wasser und Seife waschen
 Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten
eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss.
 Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, d.h. je
nach Größe für mindestens 6 Minuten.
Weiterführende Informationen des BfR sind hier veröffentlicht:
http://www.bfr.bund.de/de/vogelgrippe-2407.html
Auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (www.fli.bund.de), des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.bund.de) finden sich weitere Hinweise zum Thema Vogelgrippe. Weitere Informationen zu aviären Influenzaviren hat das BfR bereits früher veröffentlicht:
Fragen und Antworten zur Lebensmittelhygiene in Zeiten der Vogelgrippe
Über den Umgang mit Geflügelfleisch in der Küche ist ein Videoclip mit dem Titel „Was tun mit dem Huhn?“ auf der BfR-Webseite verfügbar.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel- Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaftliche Krankenkasse

Landwirtschaftliche Krankenkasse: Neue Beiträge ab 2017

Der höchste Beitrag der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) wird auch weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen liegen.

Die Beitragstabelle der LKK für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige bleibt im kommenden Jahr erneut nahezu unverändert. Nur der Beitrag in Klasse 20 ist wegen gesetzlicher Vorgaben auf 598,76 Euro anzuheben. Bei gleichen Betriebsverhältnissen wird sich die Beitragsklasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige zum 1. Januar 2017 dennoch in einigen Fällen ändern. Dies ist auf angehobene Werte in der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft 2017 zurückzuführen.

Beim Beitragsmaßstab „korrigierter Flächenwert“ wird grundsätzlich die Flächengröße mit dem Hektarwert (= Flächenwert) und mit dem aktuellen Beziehungswert der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft vervielfältigt. Grundlage der Verordnung sind die Buchführungsergebnisse von über 11.000 Unternehmen und jeweils fünfjährige Durchschnittswerte. Der Flächenwert wird so in ein Ersatzeinkommen umgerechnet. Danach erfolgt eine Zuordnung zu den Beitragsklassen.

Die Beiträge für mitarbeitende Familienangehörige belaufen sich unverändert auf 50 Prozent des Unternehmerbeitrages. Sind sie unter 18 Jahre alt oder befinden sich in der Ausbildung, beträgt der Beitrag weiterhin 25 Prozent vom Unternehmerbeitrag.

Für fast 92 Prozent der Unternehmer und mitarbeitenden Familienangehörigen gelten 2017 letztmalig Übergangsregelungen. Hierzu wurden bereits mit der Beitragsrechnung für 2014 sogenannte Angleichungssätze gebildet. Sie stellen sicher, dass der Beitrag bis 2017 in gleichmäßigen Stufen an das zum 1. Januar 2014 vereinheitlichte Beitragsrecht herangeführt wird. Nur in den wenigen Fällen eines Mitgliedschaftsbeginns nach 2013 ist keine Angleichung zu beachten.

Darüber hinaus wird in bestimmten Fällen – wie bereits in den Vorjahren – der Beitrag durch den Einsatz von Sondermitteln ermäßigt.

Die Beitragstabelle für freiwillig Versicherte bleibt 2017 unverändert. Damit sind die Beiträge auch künftig im Vergleich zu allen anderen gesetzlichen Krankenkassen spürbar günstiger.

Zur Finanzierung der zum 1. Januar 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II verbesserten Leistungen erhöht sich der Beitrag zur Pflegekasse kraft Gesetzes. Der Beitragszuschlag für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige beträgt 16,2 Prozent (Kinderlose 17,79 Prozent). Für die übrigen versicherten Personen erhöht sich der Pflegeversicherungsbeitrag auf 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) der beitragspflichtigen Einnahmen.

Die Beitragsrechnungen werden Anfang Januar 2017 übersandt. Die freiwillig Versicherte erhalten voraussichtlich noch im Dezember 2016 ihre Beitragsrechnungen für das kommende Jahr. Fragen zum Thema werden per E-Mail unter versicherung@svlfg.de gern beantwortet.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
vom 11.11.16

 

„Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der Agrarpolitik bedeutend bleiben“

DBV Pressemitteilung vom 11.11.16

Stellvertretender Generalsekretär Hemmerling bei der Agrarsozialen Gesellschaft

(DBV) „Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen werden auch nach 2020 in der EU-Agrarpolitik bedeutend bleiben. Gleichzeitig wird die Förderung von Investitionen, Innovationen und ländlichen Infrastrukturen wichtig sein“, erklärte Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), bei der Herbsttagung der Agrarsozialen Gesellschaft in Göttingen. „Die Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft sind vielfältig und reichen vom Generationswechsel in den Betrieben über die Digitalisierung bis hin zur besseren Präsenz an außereuropäischen Absatzmärkten und zum Klimawandel“, schätzte Hemmerling ein. Insgesamt seien die EU und die Mitgliedstaaten gefordert, dem Gefühl des „Abgehängtseins“ in Teilen der ländlichen Räume und auch in Teilen der Landwirtschaft politisch etwas entgegenzusetzen.

Mit Blick auf die anstehenden „Brexit“-Verhandlungen forderte Hemmerling, den Binnenmarktzugang nach Großbritannien offen zu halten. Die deutsche Ernährungswirtschaft erziele mit Großbritannien einen bedeutenden Agrarexport von knapp 5 Milliarden Euro jährlich, vor allem bei Fleischwaren, Backwaren und Milchprodukten. „Es wäre ein großer Rückschlag, wenn wieder eine Zoll- und Veterinärbürokratie an den britischen Grenzen aufgebaut würde“, betonte Hemmerling. Bisher sei aber völlig unklar, welche Verhandlungsziele die britische Seite beim Austritt aus der EU tatsächlich habe.

Weltweit klimaeffiziente Landwirtschaft geboten

DBV Pressemitteilung vom 09.11.16

DBV-Umweltbeauftragter Hartelt zum Tag der Landwirtschaft auf Weltklimakonferenz

(DBV) „Bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens kommt es darauf an, Landwirte bei der Anpassung an den Klimawandel und bei Fortschritten zu einer besonders klimaschonenden Landwirtschaft zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft ist aufgerufen, das Pariser Abkommen mit Blick auf die besondere Rolle der Landwirtschaft zur Sicherung der Ernährung umzusetzen“, forderte Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) anlässlich des Landwirtschaftstages auf der Weltklimakonferenz in Marrakesch.

Auf der Klimakonferenz wurde erneut deutlich, dass besonders in Afrika der Anpassungsbedarf der Landwirtschaft an den Klimawandel groß ist. Doch auch in Deutschland würden Maßnahmen nicht nur zum Klimaschutz notwendig, sondern auch Anpassungen in Folge des Klimawandels mit steigenden Temperaturen und extremen Wetterlagen. „Die Auswirkungen des Klimawandels werden heute schon bei der Ausbreitung neuer Schädlinge deutlich, die im Zuge des Klimawandels bei uns heimisch werden. Dies erfordert beispielsweise ein breites Spektrum an Pflanzenschutzmitteln. Zudem zeigen zunehmende Extremwettereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen im Frühsommer dieses Jahres, dass intelligente Absicherungsmöglichkeiten für Ernteausfälle gefordert sind“, erklärte Hartelt.

Der DBV-Umweltbeauftragte erinnerte zudem daran, dass die Land- und Forstwirtschaft Teil der Lösung des Klimaproblems sei. „Durch den Anbau und die Bereitstellung von Biomasse ist die Landwirtschaft Grundlage der kohlenstoffarmen Bioökonomie. Dabei geht es nicht nur um Bioenergie für Wärme, Strom und Verkehr, sondern auch darum, mineralölbasierte Produkte – also beispielsweise Plastik, Lösungsmittel oder Fasern – durch nachwachsende Rohstoffe zu ersetzen. Der Landwirtschaft kommt eine strategische Rolle beim Kampf gegen den Klimawandel zu. Die Klimakonferenz sollte deshalb diese strategische Bedeutung der Landwirtschaft durch entsprechende Anrechnungsregeln für Biomasse sicherstellen,“ erklärte Hartelt.

„Überfällige Erleichterung bei Cross Compliance-Sanktionen erreicht“

Pressemitteilung des DBV vom 09.11.16

DBV: Umsetzung muss noch für 2016 bundeseinheitlich erfolgen

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Ende Oktober angekündigte Konzept zur Behandlung von „sanktionsfreien Fehlern“ als eine dringende und überfällige Erleichterung für die Landwirte. Erforderlich ist nunmehr von Bund und Ländern, dass im laufenden Jahr 2016 bereits festgestellte geringfügige Verstöße noch nach diesem neuen Konzept von allen Bundesländern ohne zu hohen Verwaltungsaufwand und einheitlich bewertet werden. „Die Geduld der Landwirte in dieser Frage wurde auf eine harte Belastungsprobe gestellt, sie brauchen zeitnah Klarheit und Rechtsicherheit“, bekräftigte DBV-Generalsekretär Krüsken.

Gemeinsam hatten der DBV und das BMEL seit Jahresbeginn gegenüber der EU-Kommission um eine Korrektur der strengen Auslegung zur Anwendung des Frühwarnsystems bei geringfügigen Verstößen gerungen, um eine unverhältnismäßige Sanktionierung in der Regel nicht zu vermeidender geringfügiger Verstöße zu erreichen. Dies betrifft insbesondere den Bereich von verspäteten Tiermeldungen und Tierkennzeichnungen.

Nach zähem Ringen hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten gewisse Spielräume bei der Bewertung geringfügiger Verstöße eingeräumt. Der Berufsstand wertet es deshalb als Erfolg, dass nach dem vom BMEL angekündigten Konzept „sanktionsfreien Fehlern“ bei kleinen Fehlern, die den Betriebsinhabern trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen, von Sanktionen außerhalb des Frühwarnsystems abgesehen werden kann. Zum Beispiel soll eine sanktionsfreie Einstufung von verspäteten Meldungen der Zu- oder Abgänge einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb nach einer Einzelfallprüfung möglich sein. Auch für den DBV ist es wichtig, dass gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessene hohe Sanktionen entmutigt werden, betonte Krüsken.

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DBV mit großem Beratungsangebot für Tierhalter auf der EuroTier

Pressemitteilung des DBV vom 08.11.16

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) wird auf der EuroTier in Hannover mit seinen Experten für Schweine-, Rinder-, Geflügel- und Schafhaltung sowie für Milcherzeugung und Tiergesundheit ein kompetenter Gesprächspartner für interessierte Tierhalter sein. Auf seinem Gemeinschaftsstand in Halle 26 wird der DBV mit elf Verbänden, Organisationen und Unternehmen über die Perspektiven und Entwicklungen der Nutztierhaltung und der Märkte informieren.

Die landwirtschaftliche Tierhaltung steht nicht nur im Fokus der Öffentlichkeit, sondern ist ein Rückgrat der deutschen Landwirtschaft. Sie verändert sich derzeit beständig durch innovative Entwicklungen. Als Chance zur Stärkung im Wettbewerb und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz werden die Möglichkeiten der digitalen Technik mit intelligenten Vernetzungen, die veränderten Ziele in der modernen Tierzucht, tiergerechtere Haltungsbedingungen oder neue Entwicklungen bei der Behandlung erkrankter Tiere gesehen. Diese Veränderungen mit ihren notwendigen Investitionen verlangen aber Planbarkeit und Verlässlichkeit durch die politischen Rahmenbedingungen.

Auf dem DBV-Stand können die Tierhalter mit Experten und Berufskollegen ihre Einschätzungen und Erwartungen diskutieren. In individuellen Gesprächen erhalten sie für ihre unternehmerischen Entscheidungen Informationen über Entwicklungen auf den Märkten, in der Agrar- und Umweltpolitik oder bei Verbesserungen der Haltungsbedingungen. So können sich die Schweinehalter bei den DBV-Experten über die Initiative Tierwohl, über Pläne eines freiwilligen staatlichen Tierwohllabels oder  praxisorientierte Themen wie den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration, die Haltung von Sauen im Deckzentrum etc. informieren. Der Bauernverband zeigt zudem Wege einer offensiven Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zur Nutztierhaltung auf.

Die EuroTier findet vom 15. bis 18. November 2016 auf dem Messegelände in Hannover statt. Am Gemeinschaftsstand des DBV in Halle 26, A09, beteiligen sich die Andreas-Hermes-Akademie, der AID, DBV-Service mit den Unternehmen Telekom, Nissan, Opel und Suzuki, der Verein für Schulkommunikation i.m.a., die Niedersächsische Landjugend, die Vereinigung des Emsländischen Landvolkes mit der Imagekampagne „Echt Grün“ und die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP).

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Bund und Länder müssen Düngeverordnung jetzt zügig verabschieden

Pressemitteilung des DBV vom 07.11.16

DBV zur Klage der EU-Kommission

 

(DBV) Die Klage der EU-Kommission zur Nitratrichtlinie vor dem EuGH verdeutlicht mit Nachdruck, dass Bund und Länder die Novelle der Düngeverordnung jetzt zügig zum Abschluss bringen müssen. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) zur Einreichung der Klage, die die EU-Kommission bereits im April als nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt hatte.

 

Der DBV weist darauf hin, dass die Klage auf der alten Düngeverordnung basiert und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle der Düngeverordnung nicht berücksichtigt wurden. Der Verband forderte die Bundesländer auf, im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vorzunehmen, um den Prozess der Verabschiedung nicht zu verzögern. Die Klageeinreichung vor dem EuGH dürfe nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen draufzusatteln oder den Grundsatz aufzugeben, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss, erklärt der DBV.

 

Der aktuelle Nitratbericht 2016 weist nach Aussagen des Umweltbundesamtes bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit halten hiernach im Zeitraum 2012/2014 genauso wie im Zeitraum 2008/2011 rund 82 % der Messstellen des bundesweit repräsentativen EUA-Nitratmessnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ein.

Keine Patente für konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere

DBV – Pressemitteilung vom 04.11.16

DBV begrüßt Klarstellung der EU-Kommission

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Auffassung der EU-Kommission, dass Produkte, die im Wesentlichen durch biologische Züchtungsverfahren entstanden sind, nicht patentiert werden dürfen. Dies zeigt, dass die Entscheidungen des Europäischen Patentamts der letzten Jahre nicht im Einklang mit der Absicht stehen, Biopatente restriktiv zu erteilen.

Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab. Der Verband bekräftigt aus Anlass dieser Aussagen der EU-Kommission, dass das Verbot der Patentierbarkeit konsequenterweise auch die verarbeiteten Erzeugnisse umfassen müsse. „Patente auf Pflanzen führen zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten für die Züchter und damit zu weniger neuen und guten Sorten, auf die unsere Bauern angewiesen sind“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Es bestehe ein breiter gesellschaftlicher Konsens, Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung von der Anwendbarkeit der Biopatentrichtlinie auszunehmen. Da die Auffassung der EU-Kommission jedoch nicht rechtlich bindend ist, ist eine Klarstellung in der Biopatentrichtlinie aus Sicht des DBV notwendig.