Kennzeichnung der Herkunft von frischem Fleisch ab dem 1. April
Schweinehalter müssen Herkunft auf Lieferscheinen dokumentieren
Zum 1. April 2015 tritt eine neue Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft. Darauf macht der Deutsche Bauernverband (DBV) aufmerksam. Für die Wertschöpfungsstufen Landwirtschaft, Schlachtung und Zerlegung besteht die Verpflichtung zu ergänzenden Angaben über die Herkunft des Fleisches. Landwirte sind verpflichtet, zu den bestehenden Informationspflichten auch Angaben zur Herkunft der Tiere zu machen.