Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden

Ziele und Inhalte der Förderrichtlinie Palu

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Förderungen für die Wiedervernässung von Moorbodenflächen an. Die Förderrichtlinie Palu ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung. Sie bietet ein umfassendes Förderangebot für die dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und die anschließende angepasste Bewirtschaftung dieser Flächen.

  • Die Förderung richtet sich an alle Akteure, die für eine erfolgreiche Wiedervernässung zusammenarbeiten: Eigentümer, Bewirtschafter, Wasser- und Bodenverbände, Gebietskörperschaften und gewerbliche Unternehmen.
  • Gefördert werden sowohl kleine Vorhaben ab 5 Hektar als auch großflächige, modellhafte Projekte für die Transformation ganzer Moorregionen (Leuchtturmregionen).


Die Förderung bietet:

  • finanzielle Unterstützung bei der Umstellung auf nasse Bewirtschaftung
  • neue Einkommensquellen durch innovative Paludikulturen und Produkte

Die Maßnahmen zur Wiedervernässung sind freiwillig.


Paludikulturen
sind landwirtschaftliche Nutzungen, die auf nassen Moorböden möglich sind. Folgende Nutzungen fallen z.B. unter Paludikulturen:

Wasserbüffel

Torfmoosrasen

 

 

Hinweis:

Nach aktueller Planung sind folgende Zeiträume für Interessensbekundungen vorgesehen:

  • Fördermodul 1 und 2.A (geschlossene Interessensbekundung): 29. Juni – 15. September 2026
  • Fördermodul 2.B und 3 (offene Interessensbekundung): 28. September – 31.Dezember 2026
  • Fördermodul 4 (offene Interessensbekundung): 2. November 2026 – 29. Januar 2027

Informationen zu weiteren Fristen folgen.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-palu

 

Nationaler Wiederherstellungsplan legt Grundlage für Spirale des Ordnungsrechts

Deutscher Bauernverband fordert dringend Nachbesserungen beim NWP

Der Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) ist höchst problematisch und – wie bereits die europäische Naturwiederherstellungsverordnung – vollkommen inakzeptabel.“ Das betont Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes (DBV), denn die 1.100 Seiten des Nationalen Wiederherstellungsplans sehen umfangreiche Maßnahmen und Gebietskulissen ohne eine verlässliche Finanzierungszusage vor. Vollkommen unverantwortlich und nicht hinnehmbar sei, so die Mahnung der DBV-Generalsekretärin, dass mit dem NWP und den umfangreichen Flächenkulissen der Grundstein für einen breit angelegten ordnungsrechtlichen Naturschutz mit Verboten und Auflagen in den nächsten Jahren gelegt werde. „Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in den letzten 20 Jahren mit anfänglichen Versprechungen einer freiwilligen Umsetzung, die Schritt für Schritt in Auflagen und Verboten für die Betriebe mündeten, sind für die Landwirtschaft mahnendes Beispiel fehlender Verlässlichkeit des Naturschutzes. Diese Fehler drohen jetzt mit der Naturwiederherstellungsverordnung wiederholt zu werden“, so Sabet wörtlich.

Bereits heute ist nach Ansicht von DBV-Generalsekretärin Sabet eine Spirale des Ordnungsrechts absehbar: „Die Pläne des Bundesumweltministeriums für ein Naturflächenbedarfsgesetz mit Vorkaufsrechten für den Naturschutz, neuen Schutzgebietskulissen und Vorranggebieten für den Naturschutz sowie der Einordnung der Flächen in ein „überragendes öffentliches Interesse“ machen deutlich, dass Naturschutz künftig auf ordnungsrechtlichem Weg umgesetzt werden soll. Dies macht die gleichzeitigen Erklärungen zu einer freiwilligen und kooperativen Umsetzung zu reinen Lippenbekenntnissen.“

Sabet fordert: „Der Konstruktionsfehler des EU-Rechts, wonach historische Zustände von Lebensräumen mit weitreichenden Flächenzielen wiederhergestellt und definierte Trends diverser Indikatoren erreicht werden müssen, muss in Brüssel durch eine Änderung der EU-Verordnung behoben werden.“ Der erfolgreiche Weg der Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werde mit dem neuen EU-Recht ohne Not aufgekündigt. Inakzeptabel sei zudem, wie Sabet kritisiert, dass der NWP ohne demokratische Legitimation durch die Parlamente von Bund und Ländern verabschiedet werden soll.

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Frauen in der Landwirtschaft mit Laura Stegemann

Wer bist du?
Hi, ich bin Laura Stegemann, 28 Jahre jung und komme aus dem schönen Münsterland
(Steinfurt). Aufgewachsen bin ich auf einem landwirtschatllichen Betrieb mit Schweinemast,
Ackerbau, Weihnachtsbäumen und Direktvermarktung. Nach dem Abitur habe ich an der FH
Osnabrück Wirtschaftsingenieurswesen im Agri- & Hortibusiness studiert – eine Mischung aus Landwirtschaft mit BWL. Während dieser Zeit habe ich auch meinen Freund kennengelernt, der ebenfalls vom Hof kommt, allerdings aus Hamburg.

In meiner Freizeit bin ich sehr aktiv: ich gehe joggen, treffe mich mit Freunden oder meiner
Familie, engagiere mich in der Landjugend und liebe kreative DIY-Projekte. Ich würde mich
selbst als positiven und lebensfrohen Menschen bezeichnen. Wenn ich für ein Projekt brenne, gebe ich nicht nur 80, sondern immer 100 % – eine kleine Perfektionistin steckt also auch in mir.

Laura Stegemann in der eigenen Weihnachtsbaumschonung, Foto:privat

Wie heißt dein Betrieb und wo liegt er? Was macht Ihn für dich besonders?
Da wir in der Sommerzeit bei meinem Freund auf dem Hof arbeiten und in der Winterzeit bei
mir auf dem Hof, beschreibe ich an dieser Stelle beide Betriebe.
Der elterliche Betrieb liegt in Steinfurt, NRW und dort betreiben wir neben der
Landwirtschaft auch Direktvermarktung, wofür mein Herz – vor allem in der Weihnachtszeit –
schlägt. Während unseres Weihnachtsbaumverkaufs haben wir intensiven Kontakt zu
unseren Kunden, bieten einen Weihnachtsmarkt an und schaffen mit Glühwein, Punsch und
Waffeln am Münsterländer Herdfeuer auf unserer Tenne eine ganz besondere Atmosphäre.
Ergänzt wird das Angebot durch Familienaktionen, Firmenfeiern sowie
bauernhofpädagogische Angebote. Diese Zeit ist für mich jedes Jahr aufs Neue etwas
Besonderes. Es begeistert mich, neue Ideen und Events zu entwickeln und dabei so nah am
Menschen zu sein. Die direkte Wertschätzung für unsere Produkte ist dabei besonders
motivierend.


Der Betrieb meines Freundes heißt Beckedorf Frischgemüse und liegt in Reinbek, östlich von Hamburg. Hier bauen wir verschiedenste Salatsorten in Freiland an und vermarkten diese an den LEH. Vor allem fasziniert mich der hohe Grad an Technologisierung. Zu sehen, wie moderne Technik und künstliche Intelligenz unsere Arbeitsabläufe unterstützen und
optimieren, ist beeindruckend. Gleichzeitig erfüllt es mich mit Stolz, mitzuerleben, wie auf
den Feldern hochwertige, regionale Lebensmibel wachsen. Es ist schon ein cooles Gefühl,
wenn man am Ende im Supermarkt unsere Salate liegen sieht.

Tietje Beckedorf und Laura Stegemann in Ihrer Salatschmiede, Foto:Privat

War Dein Weg vorgezeichnet oder selbst gewählt?
Aufgewachsen auf unserem landwirtschaftlichen Betrieb war ich schon früh mit dabei und
habe gerne mitgeholfen. Das familiäre Arbeitsumfeld & die abwechslungsreichen Arbeiten zu jeder Jahreszeit haben mich immer begeistert. Schon mit sechs Jahren habe ich in der
Weihnachtszeit mit meinen Freundinnen Waffeln verkauft – dabei habe ich meine Freude am direkten Kundenkontakt entdeckt. Mit der Zeit wurde mir klar, dass ich genau diesen Bereich weiter ausbauen möchte, vor allem die Direktvermarktung unserer eigenen
Weihnachtsbäume.


Was motiviert Dich jeden Tag aufzustehen und weiterzumachen? Was möchtest Du in der Landwirtschaft verändern? Was bedeutet es für Dich als Frau in der Landwirtschaft zu arbeiten?
Die Landwirtschaft ist für mich mehr als ein Beruf ist – sie ist eine echte
Herzensangelegenheit. Gemeinsam mit der Familie und dem gesamten Team zu arbeiten und sich die Zeit flexibel einteilen zu können, dass schätze ich sehr. Besonders die Erntezeit hat ihren ganz eigenen Zauber – ein Gefühl, das man kaum beschreiben kann.
Da die Landwirtschaft oft in der Kritik steht, ist es mir wichtig, Verbraucher mitzunehmen,
transparent Einblicke zu geben und zu zeigen, wie unsere Salate und Weihnachtsbäume
angebaut werden. So möchte ich zu mehr Wertschätzung beitragen. Auf meinen Instagram-
Account landlotti_ teile ich zudem Einblicke aus meinem Alltag und erhalte viel positives Feedback.
Frauen in der Landwirtschaft sind längst keine Ausnahme mehr. Mit Blick auf die Zukunft
frage ich mich dennoch, wie sich Familie, Betrieb & Ehrenamt gut miteinander vereinbaren
lassen – hier würde ich mir mehr Unterstützung für selbstständige Frauen wünschen.

Laura Stegemann und Tietje Beckedorf, Foto:Copyright topagrar

Deine Botschaft an die Medien?
Landwirtschaft ist bunt und vielseitig. Wir Frauen geben den Höfen oft ein ganz anderes
Gesicht. Wir verbinden Familie, Ehrenamt und Job und setzen uns dafür ein, moderne
Landwirtschaft transparent zu zeigen.
Umso mehr beschäftigt es mich, dass in den Medien häufig ein negatives Bild dominiert.
Warum werden erfolgreich geführte Familienbetriebe so selten gezeigt? Und warum wächst
die Bürokratie ständig weiter und raubt uns unsere kostbare Zeit für das, was wirklich zählt?
Trotzdem gilt für mich: Ich liebe die Landwirtschaft & das Landleben – und kann mir keinen
schöneren Beruf vorstellen.

Wer mehr über Laura und die Betriebe wissen möchte schut hier vorbei:

Hof Stegemann

Startseite

Beckedorf Frischgemüse

https://www.beckedorf-frischgemuese.de/

 

Landwirtschaft entdecken

https://www.ima-agrar.de/

Landwirtschaft entdecken im i.m.a. WEBSHOP

https://www.ima-agrar.de/

 

Projekte und Aktionen

Landwirtschaft als Antriebskraft

Der Bevölkerung Zugang zur Landwirtschaft zu verschaffen, ist eines der Kernanliegen der i.m.a-Arbeit. Neben der theoretischen Wissensvermittlung ist vor allem der reale Bezug zur Arbeit der Bauern und Bäuerinnen unverzichtbar. Darum sind Besuche auf den Höfen und Feldern sowie in den Ställen der mitunter entscheidende Aspekt, um einer Entfremdung der Menschen von der Landwirtschaft zu begegnen.

Mit seinen Projekten befördert der i.m.a e.V. den Dialog sowie die Entstehung bzw. Verstärkung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Landwirten und Verbrauchern. Dabei stehen besonders Kinder und Jugendliche im Fokus. Ihnen wird bei den realen Begegnungen mit den Bauern und Bäuerinnen nicht nur Wissen vermittelt. Das Sammeln praktischer Erfahrungen auf den Betrieben trägt auch zur Persönlichkeitsentwicklung bei.

Die i.m.a-Projekte sind als eigenständige Angebote konzipiert. Sie werden durch die Geschäftsstelle betreut und gefördert. Zum Leben erwecken sie aber erst die Menschen in der Landwirtschaft, die auf individuelle Art zur Vielfalt jedes einzelnen Projekts beitragen. Darum lassen sich nicht durch die Partizipation an einem Projekt, auf einem Betrieb, auf das gesamte Angebot Rückschlüsse ziehen. So bunt und unterschiedlich die Menschen sind, so vielseitig sind auch die Erlebnisse, die unsere Projekte bieten.

DBV fordert sicheres Agrarbudget, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen

Rukwied: Eine zukunftsfähige GAP braucht ein starkes, verlässliches Agrarbudget

Anlässlich der Frühjahrs Agrarministerkonferenz 2026 im bayerischen Bad Reichenhall fordert der Deutsche Bauernverband in einem Anliegenpapier die Agrarminister der Länder und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer auf, sich für ein eigenständiges und praxisgerechtes System der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 einzusetzen. Die laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zur künftigen Ausgestaltung der GAP sind von zentraler Bedeutung für die Einkommenssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors. „Eine zukunftsfähige GAP braucht ein starkes, verlässliches Agrarbudget und klare Zuständigkeiten. Einkommenswirksame Direktzahlungen müssen auch künftig eine tragende Säule der landwirtschaftlichen Einkommen bleiben. Deshalb müssen alle agrarischen Regelungen wieder vollständig in der GAP gebündelt werden – ohne Kappung, Degression und zusätzliche Bürokratie“, betont der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Darüber hinaus spricht sich der DBV erneut für einen konsequenten Bürokratieabbau aus. EU Vereinfachungen müssen ohne nationale Zusatzauflagen umgesetzt werden. Ziel muss eine spürbare Entlastung der Betriebe durch weniger Kontrollen, praxistaugliche Regelungen und mehr Planungssicherheit sein. Die geplante EU Naturwiederherstellungsverordnung bewertet der DBV kritisch. Hier drohe eine Verschärfung der Flächenkonkurrenz und eine Belastung des Verhältnisses zwischen Landwirtschaft und Naturschutz. Der Verband fordert die klare Ausrichtung auf Freiwilligkeit, Kooperation und ausreichende Finanzierung außerhalb der GAP.

Mit Blick auf die ausgeprägte Volatilität in den Märkten ist die zügige Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage notwendig, um Preisschwankungen abzufedern und das betriebliche Risikomanagement zu stärken. Auf nationaler Ebene sieht der DBV dringenden Handlungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die Agrarwirtschaft. Dazu zählen eine grundlegende Überarbeitung des Düngerechts mit stärkerer Verursachergerechtigkeit, eine verlässliche Verfügbarkeit mit wirksamen Pflanzenschutzmitteln sowie deutliche Erleichterungen im Genehmigungsrecht für die Nutztierhaltung. Bei dem Thema Bioenergie ist ein praxisgerechtes EEG Design essentiell, um den Fortbestand landwirtschaftlicher Biogasanlagen zu sichern und deren Potenzial für eine flexible, erneuerbare Energieversorgung zu nutzen.

Nicht zuletzt weist der DBV auf die besondere Situation der Sonderkulturbetriebe hin. Angesichts des hohen Wettbewerbsdrucks seien rechtssichere Regelungen zur kurzfristigen Beschäftigung und tragfähige Lösungen beim Mindestlohn notwendig, um den Obst , Gemüse und Weinbau in Deutschland zu erhalten. Eine Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte beim Mindestlohn in einem eng gesteckten Bereich ist möglich und essentiell für die Erzeugung von Lebensmitteln in Deutschland sowie den Erhalt der Selbstversorgung. Hierbei setzt der DBV auf die Bundesländer, um auch Impulse in Richtung des Bundes und der Europäischen Union zu geben.

Das Anliegenpapier des Deutschen Bauernverbandes finden Sie hier.

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Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rechtlich zulässig

Gemeinsame Pressemitteilung des Verbändebündnisses aus DBV, GLFA, BVEO, DRV, FabLF, UNIKA, DWV und ZVG

Ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist rechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein 140-seitiges Rechtsgutachten des renommierten Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen. Das Gutachten wurde im Auftrag eines Bündnisses von acht Verbänden der grünen Branche erstellt.

Der Gutachter stellt fest, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Im Gegenteil: Für besonders mindestlohnbetroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau könne eine solche Sonderregelung verfassungsrechtlich nicht nur zulässig, sondern unter Umständen sogar geboten sein.

Ziel des Mindestlohngesetzes sei es, durch eine marktgerechte Lohnuntergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Diese Ziele würden jedoch verfehlt – und teilweise ins Gegenteil verkehrt –, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

Ein moderater Mindestlohnabschlag stelle nach Auffassung des Gutachters das mildeste und zugleich wirksamste Korrektiv dar: Negative Beschäftigungseffekte würden vermieden, Saisonarbeitskräfte blieben weiterhin durch eine verbindliche Lohnuntergrenze geschützt und die nationale Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Wein würde gestärkt.

Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bestehen nach Ansicht Prof. Dr. Pickers keine Bedenken: Ein Mindestlohnabschlag für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und den betroffenen Arbeitskräften weiterhin ein angemessener Mindestschutz verbleibe.

Ebenso sieht Prof. Dr. Picker keine Verstöße gegen das EU-Recht. Geprüft wurden unter anderem mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Mindestlohnrichtlinie, die Saisonarbeiterrichtlinie sowie die Befristungsrichtlinie. Eine mögliche mittelbare Ungleichbehandlung der überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonarbeitskräfte sei durch legitime Ziele gerechtfertigt und verhältnismäßig.

Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument ist, um Arbeitsplätze in den Sonderkulturen zu sichern, Lohndumping zu verhindern und die Selbstversorgung zu stärken.

Vor diesem Hintergrund fordert das Verbändebündnis die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Sonderregelung für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte im Mindestlohngesetz zu verankern, um einen weiteren Rückgang der heimischen Produktion von Obst, Gemüse und Wein zu verhindern.

Das Verbändebündnis besteht aus dem Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), dem Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA), der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV), den Familienbetrieben Land und Forst e.V. (FabLF), der Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA), dem Deutschen Weinbauverband e.V. (DWV) sowie dem Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG).

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Steffen Pingen und Benjamin Walker wechseln in die Geschäftsleitung beim Deutschen Bauernverband

DBV-Präsident Rukwied gibt personelle Veränderung in der Geschäftsführung bekannt

Foto: Gero Breloer DBV

Der Deutsche Bauernverband (DBV) bestellt zum 1. Mai Steffen Pingen und Benjamin Walker als neue stellvertretende Generalsekretäre. Steffen Pingen und Benjamin Walker werden Teil der Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes und gemeinsam mit Generalsekretärin Stefanie Sabet an der Spitze den Verband führen.

Bauernpräsident Joachim Rukwied freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit den langjährigen Mitarbeitern in der neuen Funktion: „Wir sind überzeugt, dass die beiden das Führungsteam um Generalsekretärin Sabet perfekt ergänzen. Sie bringen neben ihrer herausragenden Fachkompetenz und einem großen politischen Netzwerk auch eine starke Leidenschaft für die Landwirtschaft ein. Wir sind sicher, dass die zukünftige Geschäftsführung unseren Verband erfolgreich in die Zukunft führen wird.“

Steffen Pingen studierte Agrarwissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Nach zwei Stationen an der Universität und in einem Unternehmen in der Lebensmittelwirtschaft ist er seit 1999 für den Deutschen Bauernverband tätig, zuletzt leitet er den Fachbereich Umwelt und Nachhaltigkeit. Ehrenamtlich tätig ist er als stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Kulturlandschaft und betreibt im Nebenerwerb einen Ackerbaubetrieb.

Benjamin Walker ist Agrarökonom und seit 2016 beim Deutschen Bauernverband tätig. Nach beruflichen Stationen im politischen Berlin – darunter im Deutschen Bundestag, dem Landwirtschaftsministerium sowie in der Wirtschaft – prägt die politische Interessenvertretung für den landwirtschaftlichen Berufsstand seinen Werdegang. Zuletzt verantwortet er den Fachbereich Parlament, Politik und Gesellschaft beim DBV.

Steffen Pingen und Benjamin Walker folgen auf Gerald Dohme, der den Verband auf eigenen Wunsch nach zehn Jahren in Richtung Wirtschaft verlassen wird. Präsident Rukwied würdigt seine erfolgreiche Arbeit im Verband: „Wir danken Gerald Dohme für sein großartiges Engagement für uns deutsche Bauernfamilien und unsere Unternehmen. Was er über viele Jahre geleistet hat, war herausragend. Für seine zukünftigen beruflichen Aufgaben wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg.“

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Deutscher Bauernverband startet DBVexklusiv

Pressemitteilung

Deutscher Bauernverband startet DBVexklusiv

Foto: Alenka Aust | KI-generiertes Bild mit Adobe Firefly | Lizenz: Adobe Firefly Terms

Die neue Online-Plattform DBVexklusiv ist live. Unter www.exklusiv.bauernverband.de bringt der Deutsche Bauernverband (DBV) seine digitale Kommunikation auf ein neues Level: modern, effizient und jederzeit verfügbar. Bauernverbandsmitglieder finden hier künftig Verbandsnachrichten, Fach- und Hintergrundartikel sowie gemeinsame Positionen und Forderungen des DBV optimiert für alle Endgeräte – vom Desktop bis zum Smartphone.

Die Anmeldung erfolgt mit der persönlichen Bauernverbandsmitgliedsnummer. Mitarbeiter in Landes-, Kreis- und Ortsverbänden und andere berechtigte Nutzer melden sich mit ihrem Freischaltcode an, den sie vom DBV erhalten haben.

Sie sind interessiert oder haben Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine Mail an dbvexklusiv@bauernverband.net.

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Internationales Jahr der Frauen in der Landwirtschaft: Sichbarkeit, Anerkennung und Perspektiven

Im Rahmen des internationalen Jahres der Frauen in der Landwirtschaft, ausgerufen von den Vereinten Nationen (UN), rückt weltweit die bedeutende Rolle von Frauen in landwirtschaftlichen Systemen in den Mittelpunkt. Frauen tragen entscheidend zur Ernährungssicherung, zur nachaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und zur wirtschaftlichen Stabilität ländlicher wie urbaner Räume bei. Sie sind in allen Bereichen der Landwirtschaft aktiv; von der Produktion über die Verarbeitung bis hin zu Betriebsführung, Vermarktung und Innovation! Gleichzeitig stehen Frauen in der Landwirtschaft nach wie vor vor strukturellen Herausforderungen, etwa beim Zugang zu Land, Kapital, Bildung oder Führungspositionen. Das internationale Jahr setzt daher ein wichtiges Zeichen für Anerkennung, Gleichstellung und die STärkung weiblicher Perspektiven in der Landwirtschaft.

Diese globalen Themen sind auch in der Freien und Hansestadt Hamburg von großer Bedeutung. In der Hansestadt zeigt sich die Vielfalt weiblichen Engagements in der Landwirtschaft in besonderer Weise. Frauen prägen landwirtschaftliche Betriebe, den Gartenbau, die urbane Landwirtschaft sowie nachhaltige Ernährungs- und Vermarktungsinitiativen. In einem stark urban geprägten Umfeld verbinden sie traditionelle landwirtschaftliche Arbeit mit neuen Ansätzen in den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität, Regionalität und Verbraucherbildung und Absatzförderung. Frauen inder Hamburger Landwirtschaft stehen exemplarisch für die Verbindung globaler Ziele mit lokalen Lösungen: INNOVATIV, VERANTWORTUNGSVOLL und ZUKUNFTSORIENTIERT!

Ein besonderes Beispiel für weibliche Innovationskraft in der Landwirtschaft der Region Hamburg ist Theresa Thiele (Obstbäuerin, Mutter und Betriebsleiterin im Alten Land). Gemeinsam mit Ihrem Ehemann Cord hat sie die Obstbaubetriebe ihrer Eltern übernommen, die insgesamt rund 150 000 Obstbäume und Beerenstrücher umfassen. Dabei führt Theresa den Betrieb in achter Generation wieter und verbindet traditionelle Obstbaukultur mit modernen, zukunftsorientierten Ansätzen.

Theresa Thiele mit Ihrem Vater Rolf Meyer und Ihrer Mutter Beke Meyer. Foto: Ackern für Hamburg

Ein zentrales Anliegen von Ihr ist es, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu reduzieren, indem sie moderne Wetterstationen und Prognoseprogramme nutzt und verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte der Bäume ausprobiert. Gleichzeitig setzt sie auf Technik und Präzision, um Bewässerung, Ernte und Pflege der OBstplantage effizeint und ressourcenschonend zu steuern.

DIeses Engagement steht stellvertretend für die Vielfalt und Leistungsfähigkeit von Frauen in der Landwirtschaft!!!

Bianka Heine mit einem Ihrer Hühner in der Legehennenhaltung. Foto.S. Meyer

Generalsekretärin des DBV Frau Sabet in Hamburg zu Besuch
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Termine Bezirksversammlungen und TÜV 2026

TÜV – Termine

19. Januar 2026 – Gebiet Walddörfer und Lemsahl, Prüfstelle Gaststätte Offen, 8.30 – 13.00Uhr

20. Januar 2026 – Gebiet Kirchwerder, kirchwerder-Seefeld, Warwisch, Zollenspieker, Prüfstelle Kücken´s Gasthof, 8.30 – 14.00 Uhr

29. Januar 2026 – Gebiet Ochsenwerder, Tatenberg, Spadenland, Prüfstelle Landhaus Voigt, 8.30 – 13.00 Uhr

02. Februar 2026 – Gebiet Rissen, Blankenese, Osdorf, Sülldorf, Prüfstelle Alexander Ramcke, 8.00 – 13.00 Uhr

03. Februar 2026, Gebiet Altengamme, Neuengamme, Krauel, Prüfstelle Hof Schmoldt, 8.30 – 14.00 Uhr

10. Februar 2026, Gebiet Billwerder, Moorfleet, Reitbrook, Allermöhe, Prüfstelle Dirk und Lars Eggers GbR, 8.30 – 14.00 Uhr

Bezirksversammlung 2026

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