Rukwied: Mehr Geld für den Umbau der Tierhaltung notwendig / Pressemitteilung
Anlässlich der Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die Regierungsparteien auf, mehr Mittel für den Umbau der Tierhaltung zur Verfügung zu stellen: „Es kann nicht sein, dass wir jahrelang über mehr Tierwohl in den Ställen sprechen und dann unsere Tierhalter im Regen stehen gelassen werden. Speziell die FDP fordere ich auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und sich endlich zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland zu bekennen. Ohne zusätzliches Geld wird das nicht gelingen. Entscheidend ist zudem eine Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts.“
Der Bauernverband Hamburg lud auch in diesem Jahr seine Mitglieder wieder zu einem Sommerausflug ein.
In diesem Jahr wurde das schöne Pinneberger Umland erkundet. Bei schönstem Sommerwetter startete der Sommerausflug am 23.06.2022 um 10 Uhr am Brennerhof in Hamburg. Präsident Martin Lüdeke begrüßte die Teilnehmer und dann ging es mit dem Reisebus in Richtung Pinneberg. Das erste Ziel war der elterliche Betrieb von der neuen Geschäftsführerin Alica Huckfeldt in Heede. Der Betrieb von Bernd Huckfeldt wurde im Jahr 2013 von Milchviehhaltung auf Mutterkuhhaltung umgestellt. Seit 2 Jahren ist der Betrieb auf eine biologische Wirtschaftsweise umgestellt. Herr Huckfeldt begrüßte die Reisegruppe herzlich und berichtete davon, was in den letzten 320 Jahren auf dem Hof der Huckfeldt’s passiert war, denn so lang befindet sich dieser bereits in Familienbesitz. Nach einer ersten Gesprächsrunde wurde ein kleiner Snack um „Melkhus“ der Familie Huckfeldt eingenommen. Dies ist ein kleines Fahrradcafé, welches die Familie seit gut 10 Jahren im Zuge der Einkommensdiversifizierung betreibt.
Danach ging es mit dem Reisebus in die anliegenden Heeder Tannen. Denn dort befinden sich die meisten Flächen vom Hof. Herr Huckfeldt berichtete von der Geschichte der Heeder Tannen und des naheliegenden Moores. Anschließend wurde der „Heeder Damm“ besucht. Die kleine Gemeinde Heede verfügt bis heute über einen eigenen Gasthof. Dort wurde ein reichhaltiges Schnitzel- Roastbeef- und Matjesbuffet angeboten.
Wenig später wurde der nur 10 Kilometer entfernte Betrieb von Björn Bonnhoff besucht. Familie Bonnhoff betreibt eine Biogasanlage und macht Ackerbau. Björn Bonnhoff berichtete von der Geschichte des Hofes und der Umstellung von Milchviehwirtschaft auf Ackerbau und Biogas. Herr Bonnhoff erzählte, dass es auch in diesen Bereichen enorme Personalmängel gibt und die Auflagen gerade im Biogasbereich extrem verschärft werden. Die Reisegruppe durfte sich die komplette Biogasanlage anschauen, was für alle sehr interessant war, da Herr Bonnhoff alle Prozesse gut und verständlich erklärt hat.
Am Schluss wurde noch der „Almthof“ in Appen besucht. Dieser wird von der Familie Pein bewirtschaftet. Es werden dort 220 Milchkühe gehalten. Der Almthof verfügt ebenfalls über ein Hofcafé. An 200 Tagen im Jahr können sich Verbraucher dort anschauen, wie konventionelle Landwirtschaft funktioniert. Im Jahr besuchen über 50.000 Leute den Almthof. Dieses Konzept ist deutschlandweit einzigartig. Hauke Pein gab Einblicke in die positiven und negativen Aspekte dieses Konzeptes. Der Besuch endete mit einem Besuch im Hofcafé bei Kaffee und Kuchen.
Gegen 18 Uhr traf die Reisegruppe wieder am Brennerhof ein. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass es ein schöner und informativer Ausflug war.
Unser Dankeschön gilt unserem Sponsor, der LVM – Versicherung, insbesondere unserem Ansprechpartner vor Ort, der LVM-Agentur Thomas Oelrich. Ohne deren Unterstützung wäre dieser gelungene Ausflug nicht möglich gewesen. Vielen Dank dafür.
Exklusiv für die Mitglieder der Bauern- und Winzerverbände bietet Kärcher Reinigungsgeräte für den landwirtschaftlichen Einsatz zu attraktiven Sonderkonditionen an.
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In den Aktions Unterlagen ist dieses Jahr das Winter-FIT Paket 1+2. Der Unterschied ist die Literleistung des Hochdruckreinigers pro Stunde. Mit diesem Winter-FIT Paket können die Landwirte ihren Maschinen-u. Fuhrpark winterfest machen. Dazu gibt es ein Anwendungsvideo. Der QR-Code mit dem Anwendungsvideo.
Unser Nachbarland hat einen neuen Präsidenten gewählt.
Am Dienstag, 16.August 2022 wurde vom Landeshauptausschuss Klaus-Peter Lucht als Nachfolger von Werner Schwarz gewählt. Auch der Posten des Vizepräsidenten wurde mit Ludwig Hirschberg vom Gremiuim des Verbandes neu besetzt.
Präsident Martin Lüdeke gratuliert recht herzlich im Namen des Vorstandes und der Geschäftsführung des BVHH und freut sich auf eine weitere angeregte und gute Zusammenarbeit der beiden DBV Landesverbände mit der neuen Besetzung des BVSH. Alles Gute und viel Erfolg!
Ebenso einen herzlichen Glückwunsch an das neue Vorstandsmitglied Sönke Holling.
Nach der vorläufigen Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) beläuft sich die Getreideernte im Jahr 2022 auf etwa 43 Millionen Tonnen. Damit wurden knapp 2 Prozent mehr geerntet als im vergangenen Jahr (42,0 Millionen Tonnen). Die aktuelle Erntemenge liegt allerdings immer noch sehr deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2014-2021 (ohne das extreme Trockenjahr 2018) in Höhe von 45,6 Millionen Tonnen. Ein großer Unsicherheitsfaktor ist in diesem Jahr die zu erwartende Erntemenge beim Körnermais. Dieser hat in vielen Regionen massiv unter der Trockenheit der letzten Wochen gelitten. Die Winterrapsernte beziffert der DBV auf gut 4 Millionen Tonnen.
„Die diesjährige Getreideernte fällt quantitativ gesehen im Gegensatz zum letzten Jahr etwas besser aus, die Qualitäten speziell beim Weizen lassen aber vielfach zu wünschen übrig. Die regionalen Unterschiede sind dabei noch stärker ausgeprägt als in den Vorjahren. Die in vielen Regionen des Landes lang anhaltende Trockenheit zeigt erneut, dass die Landwirte die Auswirkungen des Klimawandels sehr direkt zu spüren bekommen“, so der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. „Schaut man sich die Erträge in den letzten Jahren an, wird deutlich, dass es keinen Spielraum für weitere flächendeckende Einschränkungen bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln geben darf. Die von der EU-Kommission geplanten pauschalen Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln sind unverantwortlich und würden die Lebensmittelversorgung in Europa gefährden.“
Bis ins zeitige Frühjahr war die Entwicklung der Kulturen in fast allen Landesteilen zufriedenstellend. Ab März nahm die Niederschlagsmenge in einigen Regionen jedoch rapide ab, während andernorts normale Regenmengen zu verzeichnen waren. „Die Erträge und Qualitäten fallen dementsprechend je nach Niederschlagsverteilung sehr unterschiedlich aus“, erläutert Präsident Rukwied. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr, in dem die Getreideernte zum Wettlauf mit dem nächsten Schauer wurde, konnten die Mähdrescher dieses Jahr ungestört laufen, so dass vielerorts die Ernte bis zu drei Wochen früher als üblich beendet wurde. Nach wie vor leiden Herbstkulturen wie etwa Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben in den Dürregebieten inzwischen massiv, so dass auch hier regional mit erheblichen Ertragseinbußen gerechnet werden muss. Für die anstehende Raps- und Zwischenfrucht-Aussaat ist es mancherorts ebenfalls viel zu trocken. „Außerdem trifft die Dürre auch die Tierhalter. Zum Teil müssen bereits die Wintervorräte angebrochen werden, um die Futterversorgung sicherzustellen“, so Rukwied.
Für die einzelnen Kulturen legt der DBV die folgende Bilanz vor:
Winterweizen ist nach wie vor die bedeutendste Getreideart im deutschen Ackerbau mit einer Fläche von rund 2,9 Millionen Hektar. Im Bundesdurchschnitt wurde ein Ertrag von 7,5 Tonnen pro Hektar erzielt. Auf Basis der aktualisierten Anbaufläche ergibt sich eine Erntemenge von 21,8 Millionen Tonnen (Vorjahr: 21,0 Millionen Tonnen). Das ist nach wie vor aber deutlich weniger als im Mittel der Jahre 2014-2021 mit einer durchschnittlichen Erntemenge von knapp 24 Millionen Tonnen.
Der Anbau von Wintergerste erfolgte auf einer Fläche von rund 1,21 Millionen Hektar. Der Ertrag liegt im Bundesdurchschnitt bei 7,7 Tonnen pro Hektar, damit schneidet die Wintergerste besser ab als im langjährigen Mittel (7,2 t pro Hektar). In Summe wurden in 2022 ca. 9,3 Millionen Tonnen geerntet, was einer Steigerung von 5 Prozent oder etwa 475.000 Tonnen zum vergangenen Jahr entspricht.
Der Winterroggen fällt mit 590.000 Hektar Fläche unter das Niveau des Vorjahres. Auch die Erntemenge ging auf rund 3,16 Millionen Tonnen zurück.
Der Anbau von Sommergetreide wurde ausgeweitet: bei Sommerweizen auf gut 510.000 Hektar, bei Sommergerste auf rund 370.000 Hektar. Auf Grund des Flächenzuwachses sind die Erntemengen deutlich gestiegen: beim Sommerweizen auf 282.000 Tonnen und bei Sommergerste auf gut 2 Millionen Tonnen.
Die wichtigste Ölpflanze im deutschen Anbau ist Winterraps. Zur Ernte 2022 wurde Raps auf einer Fläche von 1.082 Millionen Hektar angebaut, was einem Anstieg von knapp 9 Prozent entspricht. Die Rapserträge liegen mit 3,7 Tonnen pro Hektar leicht über dem Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2021 (3,6 Tonnen pro Hektar). Insgesamt wurden 4 Millionen Tonnen geerntet.
Fragen und Antworten zum Aussetzen von GLÖZ 7 und 8
Nachfolgend geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, insbesondere zum Aussetzen von Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Flächenstilllegung (GLÖZ 8).
Was verbirgt sich hinter GLÖZ?
Die sogenannten Cross-Compliance-Vorschriften der laufenden Förderperiode umfassen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GaB) gemäß Unionsrecht und die auf nationaler Ebene aufgestellten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ). Sie betreffen die folgenden Bereiche:
a) Umweltschutz, Klimawandel und guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, b) Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, c) Tierschutz.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik legen die GaB und GLÖZ die Grundvoraussetzungen („Baseline“) fest, die die Landwirtinnen und Landwirte erfüllen müssen, wenn sie Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule beantragen. Die „Baseline“ definiert, wo eine Förderung zusätzlicher, freiwilliger Maßnahmen erst beginnen kann.
Mit der neuen Förderperiode ab dem Jahr 2023 gilt die erweiterte Konditionalität, u. a. mit zusätzlichen einzuhaltenden GLÖZ-Standards. Besonders wichtige GLÖZ-Standards betreffen u.a. den Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2), die Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Gewässern (GLÖZ 4) und die Bereitstellung von nichtproduktiven Flächen sowie den Erhalt von Landschaftselementen (GLÖZ 8).
Was beinhalten GLÖZ 7 und GLÖZ 8? Was ist daran jeweils neu?
GLÖZ 7 beinhaltet den Standard „Fruchtwechsel auf Ackerland“. Die Ausgestaltung dieser Regelung, wie der Anteil der Flächen, auf denen jedes Jahr ein Wechsel der Hauptkultur erforderlich ist, ist noch Gegenstand von Diskussionen mit der EU-Kommission. Die Unionsregelung eröffnet Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Betriebe, wie z.B. Betriebe, die überwiegend Gras oder Grünfutter erzeugen oder einen hohen Dauergrünlandanteil haben sowie Öko-Betriebe.
GLÖZ 8 sieht die Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Auch gibt es weiterhin ein umfassendes Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, die in den genannten vier Prozent enthalten sind und ein Schnittverbot von Hecken und Bäumen während der Brutzeiten von Vögeln. Dem Vogelschutz dient zusätzlich ein Schutzzeitraum, in dem das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf Brachflächen untersagt ist.
Agrarministerkonferenz – Umlaufbeschluss – gemäß Ziffer 7 der GO der AMK Nr. 06/2022 Gegenstand: GLÖZ 7 und GLÖZ 8 im Jahr 2023 Berichterstatter: Bund Bezug: ./. Beschlussvorschlag 1. Die Agrarministerkonferenz nimmt die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1317 der EU-Kommission vom 27. Juli 2022 zur Kenntnis. Sie betont, dass die einmalige Ausnahme bei GLÖZ 8 ausdrücklich dem Anbau von Kulturen für die menschliche Ernährung dienen soll und nicht zu einem Verlust von Flächen führen darf, die bereits in den letzten Jahren stillgelegt wurden und daher bereits dem Arten- und Klima- schutz dienen. 2. Im Zuge dessen soll folgende Regelung zur Anwendung kommen: Zusätzlich zu den Anrechnungsmöglichkeiten nach § 20 Abs. 1 GAP-Konditionalitä- ten-Verordnung kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche angerechnet wer- den, die für die Erzeugung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen genutzt wird, soweit der Betriebsinhaber für das Jahr 2023 nicht die Öko-Regelung nach den Buchstaben a oder b des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Geset- zes beantragt. Satz 1 gilt nicht für Mais, Sojabohnen oder Niederwald mit Kurzumtrieb. Satz 1 gilt ferner nicht für Flächen, die sowohl in einem Sammelantrag für das Jahr 2021 als auch in einem Sammelantrag für das Jahr 2022 nach § 10 Absatz 2 Nummer 6 der InVeKoS-Verordnung als nicht für die Erzeugung genutzte Flächen oder nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der InVeKoS-Verordnung in Bezug auf die Flächen- nutzung im Umweltinteresse als brachliegende Fläche angegeben wurden.Beschlussvorschlag3. § 18 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GLÖZ 7) wird für das Antragsjahr 2023 nicht angewendet. 4. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Län- der werden diesen Beschluss der Beschlussfassung im Agrarausschuss des Bun- desrates zugrunde legen. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass der Europäischen Kom- mission fristgerecht vor Abschluss des Verordnungsverfahrens die in Nummer 1 auf- geführte Regelung als gefasster Beschluss gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Durchfüh- rungsverordnung (EU) 2022/1317 mitgeteilt wird. Sie stimmen weiterhin ausdrücklich zu, dass der GAP-Strategieplan mit den in die- sem Beschluss aufgeführten und ggf. weiteren notwendigen Anpassungen, die mit den Ländern abgestimmt sind, vor Abschluss des Änderungsverfahrens der Verord- nung der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht wird.
Witterung und reduzierte Düngung hinterlassen Spuren bei der Qualität (Pressemitteilung)
In den letzten Tagen wurde die Weizenernte in vielen Regionen Deutschlands weitgehend abgeschlossen. Während in einigen Trockengebieten die Erträge bis zu 15 % unter dem langjährigen Mittel blieben, wurden anderswo ansprechende Erntemengen eingefahren. Insgesamt rechnet der DBV beim Weizen nun mit einer Ernte von über 21 Mio. Tonnen. Das liegt zwar leicht über dem Niveau von 2021, bleibt aber immer noch um eine Größenordnung von 10 bis 12 % unter dem Mittel der zurückliegenden Jahre. Deutlich zu erkennen ist dabei, dass der Nordosten Deutschlands wesentlich stärker unter der Trockenheit gelitten hat als der Rest des Landes. Aber auch in den Regionen, in denen die Erntemengen positiv überraschten, gibt es durchwachsene Befunde. Insbesondere dort liegt der preisbestimmende Rohproteingehalt spürbar unter den Werten der zurückliegenden Jahre. Das ist den Witterungsbedingungen, aber auch den im Zuge der Düngeverordnung reduzierten Stickstoffgaben zuzuschreiben und dürfte dazu führen, dass weniger Weizen in Backqualität verfügbar sein wird.
Beim Roggen und der Triticale sieht es derzeit danach aus, dass die Mengen des letzten Jahres erreicht werden können. Über die Qualtäten kann hier noch keine gesicherte Aussage getroffen werden.
Der Raps hingegen überrascht positiv und liegt nach den derzeitigen Zahlen mit ca. 3,7 t über dem Wert von 2021 (3,5 t/ha). Die Ölgehalte sollen zufriedenstellend ausfallen.
Große Sorgen machen sich die Tierhalter in den Trockengebieten hinsichtlich der Versorgung mit Grünfutter. Hier ist der zweite Grünlandschnitt sehr dürftig oder vereinzelt auch komplett ausgefallen. Auch der Silomais hat unter der Witterung der letzten Wochen massiv gelitten, so dass die Futterknappheit nach DBV-Einschätzung größer zu werden droht.
In dieser Tabelle finden Sie die aktuelle Ernteschätzung für Deutschland, die sich aus den Meldungen der Landesbauernverbände zusammensetzt.
Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind (Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ sollen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden. Nach dem Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ soll die SVLFG der Anspruchsprüfung die bei ihr zum 22. März 2022 erfassten Unternehmensverhältnisse der betroffenen Unternehmen (Unternehmerstatus, Flächen- und Tierzahlen) zugrunde legen. Die zusätzliche Prüfung der „Greening-Prämie in 2021“ soll über einen Datenaustausch mit den Stellen der Bundesländer, die für die EU-Agrarförderung zuständig sind, durchgeführt werden. Eine Antragstellung für die „Anpassungsbeihilfe“ wird nicht erforderlich sein. In der verbleibenden Zeit wäre ein antragsbasiertes Verfahren nicht zu realisieren. Bis Ende Juli 2022 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ geschaffen. Aktuelle Informationen wird die SVLFG laufend unter www.svlfg.de anbieten. SVLFG
Rukwied: Brauchen starke Beteiligung auf allen Ebenen
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes hat in Lübeck mit überwältigender Mehrheit den Vorschlägen und Empfehlungen der AG Zukunftsbauern zugestimmt und gibt damit den Startschuss für den vorgeschlagenen Prozess „Zukunftsbauer“.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht in dieser Graswurzelbewegung den richtigen Weg: „Diese Vorschläge kommen von Bäuerinnen und Bauern, die sich in der AG Zukunftsbauer eingebracht haben. Das sind Ideen von Bauern für Bauern, für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Betriebe und sich selbst weiterentwickeln wollen. Ziel ist es, mehr Wertschätzung, aber auch mehr Wertschöpfung auf die Höfe zu bringen. Dafür brauchen wir jetzt eine starke Beteiligung auf allen Ebenen.“
Der Deutsche Bauernverband wurde beauftragt, zusammen mit den Landesverbänden die weitere Umsetzung und neue Ideen auf den Weg zu bringen, die ein gewandeltes Selbst- und Rollenverständnis zum Ausdruck bringen. Die Projektvorschläge der AG Zukunftsbauern werden dafür genutzt. Dieses neue Selbst- und Rollenverständnis soll auch zur Grundlage für die politische Arbeit und Kommunikation des Verbandes gemacht werden. Es ist vorgesehen, dafür auch personelle und organisatorische Ressourcen bereitzustellen. Für Landes- und Kreisverbände soll ein Werkzeugkasten entwickelt werden, mit dem die Idee Zukunftsbauer verbreitet und vor Ort mit den Mitgliedern diskutiert und umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen der AG „Zukunftsbauern“ finden Sie hier.