TRECKER-DEMO „ALTE SÜDERELBE“

PRESSEMITTEILUNG BVHH

Mit mehr als 50 Traktoren haben Obstbauern sowie andere Betroffene am vergangenen Mittwoch gegen eine mögliche Öffnung der Alten Süderelbe zur Tideelbe demonstriert. Aufgerufen hat dazu das „Aktionsbündnis Alte Süderelbe“. Auch der BVHH Bauernverband Hamburg e.V. hat seine Mitglieder dazu aufgefordert, sich an der Aktion zu beteiligen – mit Erfolg.

Die Route der Trecker-Demo führte von Neuenfelde über die Köhlbrandbrücke und die Hafencity bis zum Jungfernstieg.  An der Abschlusskundgebung vor dem Hamburger Rathaus nahmen etwa 80 Personen teil, darunter Ulrich Harms und Rolf Meyer, beide alteingesessene Hamburger Obstbauern und Vorstände des Bauernverbandes Hamburg e.V.. Anlass der Demonstration sind die Überlegungen der Stadt Hamburg, die Alte Süderelbe wieder für den normalen Tidehub zu öffnen. Im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) trifft sich dazu seit 2016 das „Forum Tideelbe“, in dem mehr als 50 Institutionen der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie des Bundes eine Lösung für die zunehmende Verschlickung des Hamburger Hafens suchen. Der BVHH ist als Interessenvertreter der Hamburger Landwirte und Obstbauern ebenfalls Mitglied dieses Forums. Bereits im September 2020 hat der BVHH der BUKEA eine eindeutige Stellungnahme gegen die Öffnung der „Alten Süderelbe“ überreicht.

Die Obstbauern aber auch viele Anwohner rechnen damit, dass der Wasserspiegel südlich der Elbe steigt. „Über viele Jahre ist es uns endlich gelungen, gemeinsam mit der Stadt Hamburg eine funktionierende und umweltschonende Bewässerung unserer Obstanlagen im Alten Land zu etablieren,“ berichtet Ulrich Harms, Vorstand des BVHH. „Durch die Öffnung der Süderelbe könnte unser Beregnungswasser mit Sedimenten und Schadstoffen so verseucht werden, dass ein Obstbau in den betroffenen Flächen nur noch schwer möglich wäre“. Auch Umweltschützer und Umweltschützerinnen befürchten, dass mehr als 100 Hektar Natur zerstört werden Das Aktionsbündnis Alte Süderelbe sammelte in den vergangenen Monaten rund 28.000 Unterschriften und übergab sie am Mittwoch dem Vizepräsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft, André Trepoll (CDU). Am Tag der Demonstration scheiterte die CDU in der Bürgerschaft allerdings mit dem Antrag, alle Überlegungen zu einer möglichen Öffnung der Alten Süderelbe sofort zu stoppen. Er wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Trepoll hatte ihn zuvor mit der drohenden Zerstörung eines Naturparadieses in dem alten, seit Jahrzehnten vom Strom abgetrennten Flussarm, dem Hochwasserschutz und den Auswirkungen für die Obstbauern bei der Bewässerung im Alten Land begründet.

Nach Übergabe der Petition wurde eine kleine Delegation der Demonstranten, darunter BVHH-Vorstand Rolf Meyer, von SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf sowie Vertretern der Grünen zu einem Gespräch in das Hamburger Rathaus geladen. Darin betonte Kienscherf, dass alle Maßnahmen derzeit noch untersucht werden. Er warf Trepoll vor, ein Problem an die Wand zu malen, dass es derzeit gar nicht gebe. „Der Senat plant keine Öffnung der Alten Süderelbe“, sagte er. „Wenn überhaupt könnten nur zwei der geprüften Maßnahmen theoretisch einen positiven Einfluss haben: Die Öffnung der Alten Süderelbe und der Haseldorfer Marsch. Um diese Maßnahmen verlässlich bewerten zu können, seien aber weitere Prüfungen erforderlich. Es gebe ganz viele offene Fragen, die noch mit allen Beteiligten zu klären seien“ sagte Kienscherf. Die Delegation machte im Namen der Demonstranten deutlich, dass sie den Aussagen wenig Vertrauen schenkt. Viel wird ein sofortiges „Aus“ der Pläne zur Öffnung der Alten Süderelbe gefordert.

Nach Abschluss der Demonstration waren sich alle Teilnehmer einig darüber, dass die Aktion sehr erfolgreich war. Gemeinsam mit dem „Aktionsbündnis Alte Süderelbe“ werden sie weiter gegen die geplanten Öffnungspläne angehen.

Nähere Infos unter:

www.aktionsbuendnis-alte-suederelbe.de

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Trecker-Demo-in-Hamburg-gegen-Oeffnung-der-Alten-Suederelbe,tideelbe108.html

https://www.hamburg1.de/news/20856

DBV-Veranstaltungen Agrarfinanztagung 2021 digital

Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank lädt der Deutsche Bauernverband am 15. April 2021 zur digitalen Agrarfinanztagung ein. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist eine dynamische Branche und unterliegt zahlreichen Einflussfaktoren. Das Agrarbanking ist starker Partner der Unternehmen im Agribusiness und begleitet sie dabei, Herausforderungen gerecht zu werden und Chancen zu nutzen. Wie sehen die zukünftigen Rahmenbedingungen im Agrarkreditgeschäft aus? Welche Entwicklungen der Märkte und Trends kommen auf uns zu? Diese Themen werden in diesem Jahr bei unserer Agrarfinanztagung auf einer digitalen Plattform diskutiert.

Das Programm finden Sie im Downloadbereich. 

Veröffentlicht unter News

Rehkitze und Niederwild bei der Frühjahrsmahd schützen Grünland immer von innen nach außen mähen

Pressemitteilung 01.04.2021

Rehkitze und Niederwild bei der Frühjahrsmahd schützen

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), des Bundesverbandes Lohnunternehmen (BLU), des Bundesverbandes der Maschinenringe (BMR), des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Deutschen Jagdverbandes (DJV)

Auch in Corona-Zeiten kommt es beim Mähen von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen auf die Kitzrettung an.

Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher oder dem Mähbalken. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen. Tierschutz planen Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.

Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Maßnahmen bewährt, um Tierleben zu schützen. Dazu gehören auch in Corona-Zeiten mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zu eventuellen Mitstreitern etwa das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv und kostengünstig: Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich im Praxiseinsatz bewährt. Bereits eine Maßnahme pro Hektar zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden. Drohnen besonders für große Flächen Die Maßnahmen zum Wildtierschutz sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Abhängig von der Witterung können vor allem Drohnen helfen, die nach Ergebnissen des Konjunkturbarometer Agrar in fast jedem 10. landwirtschaftlichen Betrieb im Einsatz sind. In Kombination mit Infrarot-Technik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Die Verbände weisen darauf hin, dass Jagdausübende die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung gefördert bekommen können, siehe www.ble.de/rehkitzrettung.

Die Verbände fordern die Politik auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Besonders digitale Techniken und verbesserte Infrarottechnik haben das Potential, Rehkitze und Niederwild nachhaltig schützen zu können.

Autor: u. a. Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) Rückfragen an: Friederike Schulze Hülshorst, Geschäftsführerin BAGJE

Veröffentlicht unter News

DBV begrüßt Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung

Rukwied: Wichtiges Signal für die Betriebe

Pressemitteilung

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Ausweitung der Zeitgrenze von 70 auf 102 Arbeitstage für kurzfristig Beschäftigte: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe, um auch in Coronazeiten die Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten zu können.“

Ebenso begrüßt der Deutsche Bauernverband die Rückmeldung der Knappschaft an die Betriebe, ob bereits eine Vorbeschäftigung bei einem anderem Arbeitgeber vorliegt. „Diese Regelung schafft zusätzliche Rechtsicherheit für unsere Betriebe“, so Rukwied. Einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hält man beim DBV für selbstverständlich. „Es ist in der Praxis üblich, dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte ein private Krankenversicherung abgeschlossen wird“, erklärt Bauernpräsident Rukwied.

Veröffentlicht unter News

Bundesrat hat Chance beim Insektenschutzpaket vertan

Antrag Niedersachsens abgelehnt

Bundesrat hat Chance beim Insektenschutzpaket vertan

Pressemitteilung

Der Bundesrat hat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt, erklärt der Deutsche Bauernverband im Nachgang der heutigen Bundesratssitzung. Obwohl sowohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt. Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu. Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen zu stellen.

Agrarministerkonferenz einig zur Verteilung der EU-Agrarförderung

Rukwied: „Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte“

Pressemitteilung

Agrarministerkonferenz einig zur Verteilung der EU-Agrarförderung

Zur Entscheidung der Länder-Agrarministerkonferenz über die Agrarförderung bis 2027 stellt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, fest: „Der Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte in der Agrarförderung mit sich. Kritisch ist die massive Mittelumschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule ohne wirkliche Garantie, dass diese Gelder tatsächlich vollständig an die Landwirte fließen. Außerdem verringert sich die Einkommenswirkung der Direktzahlungen drastisch um eine geschätzte Größenordnung von 40 Prozent. Diese harten Einschnitte können allenfalls dadurch abgemildert werden, wenn durch die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule sichergestellt wird, dass die umgewidmeten Mittel auch tatsächlich in der Landwirtschaft ankommen. Dafür hat der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und wirksame Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt. Dann können die Landwirte für rund 1,8 Milliarden Euro zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Positiv ist der Verzicht auf Kappung und Degression der Direktzahlungen, zugleich gibt es einen maßvollen Zuschlag für die ersten Hektare. Unter dem Strich bleibt ein schmerzhafter Kompromiss, der zwar erste Rahmenbedingungen bis 2027 setzt, aber den Strukturwandel weiter beschleunigen wird.“

Veröffentlicht unter News

Bundesrat muss Insektenschutzpaket grundsätzlich überarbeiten

Bundesrat muss Insektenschutzpaket grundsätzlich überarbeiten

Bauernverband zum Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat

Pressemitteilung

Vor der ersten Befassung des Bundesrats mit dem Insektenschutzpaket fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, eine grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpakets und eine Ausrichtung auf Kooperation mit der Landwirtschaft. „Dieses Insektenschutzpaket setzt nach wie vor die falschen Schwerpunkte. Moderner Natur- und Insektenschutz kann nur in Kooperation mit uns Landwirten gelingen und nicht gegen uns. Pauschale Verbote oder Schutzgebietsausweisungen sind der völlig falsche Weg“, betont Rukwied vor der ersten Beratung des ersten Teils des Insektenschutzpakets am morgigen Freitag im Bundesrat.

Die Bundesländer seien jetzt gefordert, den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zu folgen und eine grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpakets einzuleiten. „Dazu gehört vor allem die Eins-zu-eins-Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung wie auch ein von den Ausschüssen des Bundesrates gefordertes Förderprogramm für freiwillige, kooperative Biodiversitätsmaßnahmen insbesondere in FFH-Gebieten. Die bereits in den Ländern auf den Weg gebrachten kooperativen Initiativen im Natur- und Insektenschutz wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen müssen einen rechtssicheren Vorrang haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die geplanten Regelungen ist zwingend notwendig. Die Umsetzung dieser Protokollerklärung ist für die Landwirtschaft der Maßstab für die weitere Umsetzung des Insektenschutzpakets“, betont Bauernpräsident Rukwied. In diesem Sinne sollte auch ein Plenarantrag des Landes Niedersachsen Unterstützung finden, der eine gesetzliche Verankerung eines finanziellen Ausgleichs der Länder für die Landwirte im Pflanzenschutzgesetz fordert.

Am Freitag steht das Bundesnaturschutzgesetz im ersten Durchgang im Bundesrat zur Abstimmung, bevor sich im Anschluss der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz beschäftigt. Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird das Bundesnaturschutzgesetz im Mai zusammen mit dem zweiten Teil des Insektenschutzpakets, der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, erneut im Bundesrat beraten und verabschiedet.

Veröffentlicht unter News

Insektenschutzpaket

DBV-Kernforderungen und Übersicht
Umwelt & Artenschutz




Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer. Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben. In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt werden. Das geplante Paket aus den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes hilft dem Insektenschutz nicht, wird aber die Landwirtschaft massiv belasten. Die pauschalen Auflagen und Verbote zerstören Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende Biodiversitätskonzepte in den Bundesländern. Die Kosten werden auf Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung (Kernforderungen des DBV) im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.

Kernforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Insektenschutzpaket

  • Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
  • Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
  • Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen, Vertragsnaturschutz etc.)
  • Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.

Wie geht es weiter?

Das Insektenschutzpaket geht jetzt seinen gesetzgeberischen Gang in Bundesrat und Bundestag. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde bereits in den Bundesrat eingebracht und die Länder können im ersten Durchgang im Bundesratsplenum am 26. März 2021 ihre Änderungsvorschläge einbringen – im Anschluss wird es im Bundestag beraten. Im Bundestag ist eine Einbringung in erster Lesung für Mitte April vorgesehen. Wenn sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD untereinander geeinigt haben, soll eine Verabschiedung im Bundestag im Plenum in zweiter und dritter Lesung im Mai stattfinden. Dann kann der Bundesrat am 28. Mai entweder zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet. Es ist geplant, diese auch im Mai im Bundesrat einzubringen und parallel mit der Änderung des Naturschutzgesetzes zur Entscheidung zu stellen (28. Mai). Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung braucht die aktive Zustimmung mit mindestens 35 von 69 Stimmen im Bundesrat. Die Enthaltung einer Landesregierung, etwa wegen einer Koalitionsregierung, wirkt dabei genauso stark wie eine ablehnende Stimmabgabe.

https://www.bauernverband.de/fileadmin/user_upload/dbv/themendossiers/Umwelt_Artenschutz/Insektenschutzpaket/005_Vermerk_UEbersicht_AEnderungen_PflSchAnwV___BNatschG_.pdf

Entwurf zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungs-Verordnung:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/5-aenderung-pflanzenschutz-anwendungs-vo.html

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes:

https://www.bmu.de/gesetz/gesetzentwurf-eines-dritten-gesetzes-zur-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes/

Veröffentlicht unter News

UBA-Veröffentlichung bestätigt Klimaerwartungen des DBV

Krüsken: Landwirtschaft erfüllt Klimaziele für 2020

Pressemitteilung

Logo Deutscher Bauernverband e.V.

Laut neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen Deutschlands hat die Landwirtschaft im Jahr 2020 das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2020 (70 Mio. t) erfüllt. „Das Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern deutlich unterschritten. Auch im Jahr 2020 konnten die Treibhausgasemissionen der deutschen Landwirtschaft weiter gesenkt werden“, betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. „Die aktuellen Klimadaten unterstreichen das Engagement der Landwirte im Klima- und Ressourcenschutz. Die Landwirte konnten die Emissionen auch im letzten Jahr wieder beispielsweise durch einen verminderten und effizienteren Einsatz von Mineraldünger deutlich senken.“ Krüsken sieht die Landwirte in Deutschland auf dem richtigen Weg.

Während ein großer Teil der gesamtdeutschen Emissionsminderungen auf coronabedingte Produktionsrückgänge zurückzuführen sind, konnte die deutsche Landwirtschaft bei ähnlich hoher Produktion ihr Sektorziel nicht nur erreichen, sondern auch unterschreiten. Dies bestätige die Anstrengungen der Landwirte zur Vermeidung von Emissionen und zur Steigerung der Effizienz der Produktion, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Gleichzeitig zeige die Pandemie die Wichtigkeit einer heimischen und qualitativ hochwertigen Lebensmittelproduktion auf. Aus Sicht des DBV muss die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch eine Optimierung der Produktionsprozesse erfolgen, sodass die Klimaeffizienz in der Lebensmittelerzeugung auch weiterhin verbessert werden kann. Ordnungsrechtliche Maßnahmen ohne Einbeziehung der Landwirte führen zu tiefen Einschnitten in landwirtschaftliche Strukturen, Produktionsrückgängen oder sogar Verlagerungseffekten, welche den CO2-Fußabdruck Deutschlands im Zweifelsfall erhöhen.

Die seitens des Umweltbundesamtes veröffentlichte Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen beziffert den Rückgang der Treibhausgasemissionen des landwirtschaftlichen Sektors für das Jahr 2020 auf 2,2 % bzw. über 1,5 Mio. t. Seit 1990 konnten die Emissionen des Sektors Landwirtschaft somit von 87 Mio. t. auf 66,4 Mio. t reduziert werden. Dies entspricht einem Rückgang von knapp 24 %.

Veröffentlicht unter News