Hochwasserschutz mit Augenmaß betreiben

DBV-Pressemitteilung vom 22.03.17

Bauernverband kritisiert neue Gebietskategorien im Hochwasserschutzgesetz

(DBV) „Verbesserter Hochwasserschutz ist auch für die Landwirtschaft als unmittelbar Betroffene wichtig. Dieser darf aber nicht nur zu Lasten der Landwirtschaft umgesetzt werden.“ Das betonte Steffen Pingen, Leiter des Fachbereichs Umwelt und ländlicher Raum des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im Rahmen der Anhörung zum Hochwasserschutzgesetz im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages. Kommunen sollten stärker verpflichtet werden, geeignete technische Maßnahmen zu einem schadlosen Rückhalt anfallenden Niederschlagswassers von versiegelten Flächen zu verbessern, wie Pingen verdeutlichte. Die Landwirtschaft unterstütze Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn hiermit gezielt Hochwasserschutz betrieben wird und nicht Ziele des Naturschutzes im Vordergrund stehen, so Pingen. Voraussetzung ist nach Aussage des DBV-Fachbereichsleiters aber, dass die Landwirte in alle Planungen einbezogen und entschädigt werden sowie beispielsweise Flächen in Hochwasserschutzpoldern weiter uneingeschränkt nutzbar bleiben.

Innerhalb der einzelnen Regelungen des Hochwasserschutzgesetzes beurteilte Pingen die neue Kategorie Hochwasserentstehungsgebiete kritisch. Die neue Kategorie für Hochwasserschutz sei kein geeignetes Instrument, um das angestrebte Ziel der Hochwasservermeidung zu erreichen. Starkregenereignisse lassen sich, wie Pingen klarstellte, nicht auf eine Gebietskategorie reduzieren und nicht mit Maßnahmen zur Steigerung der Versickerungsfähigkeit maßgeblich begegnen. Der Bundesrat habe bereits in seiner Stellungnahme die Streichung der Kategorie gefordert und ausgeführt, dass Vorbeugung vor Hochwasser bei Starkregen besser durch Regenwasserrückhaltmaßnahmen in Kommunen zu erreichen sei. Besonders problematisch sei zudem die geplante Gebietskategorie „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, die von den Ländern auf Basis eines hundert- oder zweihundertjährigen Hochwassers ohne Berücksichtigung beispielsweise von Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deichen festzulegen sind. Für die Landwirtschaft ist es nach Einschätzung von Pingen nicht hinnehmbar, auch in von Deichen geschützten Bereichen hochwassersicher zu bauen. Es sei weder möglich noch verhältnismäßig, hier Fahrsilos und Ställe hochwassersicher auszugestalten. Ferner sei das vorgesehene Vorkaufsrecht etwa für Gewässerränder und Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes zu weitreichend. Zielführender ist nach Aussage von Pingen indes, kooperativ mit den Landwirten an Gewässern freiwillig Randstreifen zu bewirtschaften. Nachvollziehbar sei für den DBV zwar, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Unbegreiflich sei jedoch, vorhandene bauliche Anlagen wie zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe in diesen Gebieten nicht erweitern zu dürfen. Denn die Zukunftsfähigkeit der Betriebe hänge auch davon ab, sich weiterentwickeln und Anforderungen des Tierwohls oder des Emissionsschutzes umsetzen zu können, gab Pingen zu bedenken.

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Rukwied kritisiert massiven Vertrauensbruch einiger Länder bei Düngeverordnung

Bauernverband missbilligt gestriges Votum des Umweltausschusses im Bundesrat

(DBV) Mit dem gestrigen Votum weicht der Umweltausschuss substantiell von dem gemeinsam zwischen Bundesländern, Bundestag und Bundesregierung ausgehandelten Kompromiss ab. „Das ist ein massiver Vertrauensbruch und offenbart die fehlende Verlässlichkeit einiger Umweltministerien als Verhandlungspartner bei wichtigen Fragen von Landwirtschaft und Umwelt“, kritisierte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die Ergebnisse des Umweltausschusses des Bundesrates zur Novelle der Düngeverordnung.

Die Ministerpräsidenten sind jetzt Ende März im Plenum des Bundesrates gefordert, am Kompromiss vom Januar 2017 zum Düngepaket festzuhalten und diesen nicht aufzukündigen. Sollte der Bundesrat im Plenum den Forderungen des Umweltausschusses des Bundesrates folgen, sei die gesamte Einigung zur Novelle der Düngeverordnung in Frage gestellt. Die Verantwortung für eine Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen hätten dann alleine die Länder zu tragen, betonte Rukwied.

Radikale Vereinfachung bei EU-Fördermaßnahmen gefordert

DBV-Pressemitteilung vom 17.03.17

DBV-Präsidium verabschiedet Positionspapier zum „Neustart“ der ELER-Förderung

(DBV) Die Umsetzung der EU-Förderung hat bei vielen Maßnahmen in der zweiten Säule ein bürokratisches Ausmaß erreicht, das auf Fördernehmer abschreckend wirkt und die eigentlichen Förderziele in den Hintergrund treten lässt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert daher grundlegende Vereinfachungen bei der Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum. In einem Positionspapier betont das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes die Bedeutung einer effizienten und ergebnisorientierten europäischen Förderpolitik für die ländlichen Räume, die die Ziele der EU für die ländliche Entwicklung wirksam stützt und zugleich den Mitgliedstaaten und Regionen einen möglichst großen, ausreichend dezentralen Gestaltungspielraum gewährt. Dazu ist dringend ein Kurswechsel erforderlich.

Die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit müssen gestärkt werden, indem die EU nur wesentliche Ziele (Kernziele) vorgibt und mit den Mitgliedstaaten/Regionen Vereinbarungen auf der Ebene von Zielen trifft. EU-Vorgaben zu Verfahren, Antrag, Bewilligung, Kontrolle, Sanktionierung, Publizität sowie Details zu Bewirtschaftung, Zeiträumen/Zeitpunkten oder Flächenpauschalen würden entfallen.

In seinem Positionspapier fordert der DBV vor allem eine Abkehr von der bestehenden „Misstrauens- und Kontrollkultur“. Anstatt eines vielschichtigen Prüf- und Kontrollsystems, in dem die Europäische Kommission und der Europäische Rechnungshof die Kontrolle der Kontrolle ausüben, wird ein einziges Kontrollsystem (Single Audit-System) gefordert, und das sowohl in der zweiten als auch in der ersten Säule der GAP. Ein solches Single Audit-System, wie es bei den anderen Strukturfonds bereits heute gang und gäbe ist, würde vor allem den Anlastungsdruck nehmen und damit den Mechanismus der extremen Fehlervermeidung durchbrechen helfen.

Schließlich müssen die Verwaltungsvorgaben praxisgerecht und der Kontrollrahmen angemessen sein. Sanktionsfähige Fehler müssen von ihren Auswirkungen her bedeutend und vorsätzlich sein. Geringfügige Abweichungen oder Fehler formaler Natur müssen durch angemessene Bagatellgrenzen und Pauschalierungsmöglichkeiten von der Qualifizierung als Fehler ausgenommen werden. Auch in der ersten Säule der GAP müssen Bagatell- und Toleranzgrenzen genauso auf ein „vernünftiges Maß“ angehoben werden.

Das Positionspapier finden Sie unter www.bauernverband.de/neustart-eler zum Download.

Impressionen zu den Bezirksversammlungen des BVHH 2017

Präsident Martin Lüdeke, Vorstand und Geschäftsführung präsentieren sich als gut eingespieltes Kompetenzteam

Auf den 5 Bezirksversammlungen des BVHH im Januar und Februar 2017 haben sich Präsident Martin Lüdeke, Vertreter des Vorstandes und Geschäftsführer Dr. Carsten Bargmann den Mitgliedern vor Ort vorgestellt und vielfältige Informationen aus der Verbandsarbeit 2016 geliefert. Präsident Lüdeke berichtete über die erfolgreiche Neustrukturierung des Vorstandes und die Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern. Von der Kompetenz der einzelnen Vorstandsmitglieder konnten sich die Teilnehmer bei den verschiedenen Kurzvorträgen  aus den Bereichen Pacht- und Flächenmanagement (Heinz Cordes), Öffentlichkeitsarbeit/Mitgliederpflege (Mathias Peters, Anja Siemers), Tierseuchenkasse, Kooperation Wasserschutz (Jochen Quast),
Obstbau, Wildtierstiftung (Reinhard Quast), Fachgruppe Obstbau (Ullrich Harms, Rolf Meyer), Fachgruppe Gemüsebau (Dirk Beckedorf), Pferdehaltung (Alexander Ramcke),
Matthias Steffens (Milch, Rinderhaltung) überzeugen.

Präsident Martin Lüdeke ging in seinem Bericht zur agrarpolitischen Lage vor allem auf die Schwerpunkthemen der monatlichen Verbandssitzungen des DBV in Berlin ein. Neben Themen wie der Milchkrise oder dem Tierwohl sieht Martin Lüdeke das Thema „Veränderungen gestalten“ als zentralen Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Präsident des BVHH an.

Dr. Carsten Bargmann berichtete über die Tätigkeiten aus der Geschäftsstelle und wies insbesondere auf  Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Vordruck von Pacht- und Arbeitsverträgen sowie günstigen Konditionen beim Kauf eines Neuwagens hin. Darüber hinaus  stellte Dr. Bargmann das neue Projekt des BVHH zur Förderung einzelbetrieblicher Homepages und der Erstellung einer zentralen Homepage für die Hamburger Agrarwirtschaft vor.

Der Auftakt der diesjährigen Versammlungen fand im Bezirk Walddörfer im kleinen Kreis in der Kochschule des Wohldorfer Hofes statt. In einer äußerst angenehmen Atmosphäre wurden die anwesenden Mitglieder so ganz nebenbei durch das Ehepaar Cordes mit einem leckeren, frisch zu bereiteten Apfel im Schlafrock verwöhnt. Das war sehr lecker und Vielen Dank dafür.

Im Bezirk Harburg trafen wir uns am 25.01.2107 auf dem Anwesen unseres Ehren-präsidenten Wilhelm Grimm. Die Versammlung war sehr gut besucht und neben den Vorträgen zeugten die anschließenden Gespräche für einen sehr informativen  aber auch unterhalsamen Abend. Ganz wesentlich hat dazu auch Wilhelms Ehefrau beigetragen, die uns mit einem gemeinsamen Abendbrot auch kulinarisch verwöhnt hat. Dafür noch einmal Herzlichen Dank!

Zur Versammlung im Bezirk Vier- Marschlande fanden sich am 31.01.17 erfreulich viele Mitglieder im Fährhaus Tatenberg ein. Von den zahlreichen Gästen bereicherten Bernd Capeletti (CDU) und Gert Kekstadt (SPD) den Abend mit agrarpolitischen Beiträgen.

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Auf der Versammlung im Bezirk Neuenfelde platzte der Saal in Bundt’s Gartenrestaurant aus allen Nähten. Kein Wunder, denn unsere Vorstände Reinhard Quast, Ullrich Harms und Rolf Meyer haben für diesen Abend ein hochkarätiges Programm zusammengestellt. Als Referentin konnten sie Frau Nina Berger (ReGe Hamburg) gewinnen, die über den neuesten Stand zur Wasserwirtschaft/Süderelbe berichtete. Herr Manuel Pützstück berichtet in einem interessante Vortrag über die „Deutsche Wildtierstiftung“. Höhepunkt des Abends war aber der Besuch des Umweltsenators Jens Kerstan, mit dem ein intensive aber immer sachliche Diskussion zu Thema Landwirtschaft /Naturschutz und Flächenverfügbarkeit geführt wurde.

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Lehren aus der Preiskrise: Veränderungen im Milchmarkt voranbringen

DBV-Pressemitteilung vom 16.03.17

Berliner Milchforum im Zeichen der vergangenen Preiskrise

(DBV) Das 8. Berliner Milchforum wurde heute durch den Milchbauernpräsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Karsten Schmal, eröffnet. Im Zentrum der Veranstaltung, die gemeinsam von DBV und Milchindustrie-Verband in Kooperation mit dem Deutschen Raiffeisenverband und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft organisiert wird, steht die Frage, wie ein verlässlicher Weg für die deutschen Molkereien und Milcherzeuger gefunden werden kann. In der Marktpolitik sowie beim Umgang mit den steigenden gesellschaftlichen Anforderungen zeichnen sich Debatten insbesondere in Krisenzeiten durch kurzfristigen Aktionismus aus, der eine nachhaltige Weiterentwicklung des deutschen Milchsektors nicht befördert.

Der traditionelle Treff der deutschen Milchbranche ist in diesem Jahr gekennzeichnet durch die Diskussion um die Lehren aus der Preiskrise. Die gesamte Milchwirtschaft hatte es im vergangenen Jahr nicht leicht, dementsprechend ist großer Diskussionsbedarf zum Umgang der Marktakteure und der politischen Institutionen mit Preiskrisen vorhanden. Gleichzeitig verlangen die Marktpartner des Milchsektors Antworten auf die sich ändernden gesellschaftlichen Erwartungen. Doch nicht nur Politik und die Partner in der Kette sind gefordert, sachgerecht die verschiedenen Themen anzugehen, auch der Milchsektor selbst steht in der Verantwortung, Lösungen zu erarbeiten und in die Umsetzung zu bringen.

Dies gilt auch für die strukturellen Herausforderungen, die während der vergangenen Monate nochmals offen zutage getreten sind. Vermarktungsstrukturen, das Besetzen von attraktiven Absatzmärkten sowie die Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien sind aus dem Sektor heraus und nicht von übergeordneten politischen Institutionen weiterzuentwickeln. Das Berliner Milchforum bietet mit über 500 Teilnehmern die Plattform, um sich innerhalb des deutschen Milchsektors darüber auszutauschen.

Daneben stehen die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Landwirtschaft im Fokus der Veranstaltung. Die Haltung von Tieren wird sich wie in der Vergangenheit den gesellschaftlichen Erwartungen anpassen müssen, damit sie zukunftsfähig bleibt. Es gilt, auch beim Setzen von Produktionsstandards einen verlässlichen Weg für die Milchbauern aufzuzeigen.

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Bauernverband verabschiedet Forderungen zur Bundestagswahl 2017

DBV Pressemitteilung 16.03.17

Rukwied: Weiterentwicklung braucht Unterstützung der Politik und Verlässlichkeit

(DBV) „Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Verbrauchern sowie Bereitschaft zu Veränderung und Weiterentwicklung sind Kernpunkte unseres Leitbildes. Damit Weiterentwicklung leistbar ist, brauchen die Landwirte jedoch die Unterstützung der Politik – und vor allem Verlässlichkeit und einen fairen Dialog auf Augenhöhe.“ Das betonte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, anlässlich des gestern vom DBV-Präsidium verabschiedeten Forderungskatalogs zur Bundestagswahl 2017. „Für eine erfolgreiche EU-Agrarpolitik nach 2020 brauchen wir auch weiterhin das bewährte Modell mit zwei starken Säulen“, präzisierte Rukwied das erste von insgesamt 10 Kernanliegen des DBV. Überdies sei eine moderne und vielfältige Landwirtschaft in Deutschland auf eine „Substanz fördernde statt belastende“ Steuer-, Sozial- und Eigentumspolitik angewiesen, wie Rukwied weiter verdeutlichte. Entscheidend sei auch, wie es im DBV-Papier heißt, die Markt- und Wettbewerbsposition der Landwirte zu stärken und Lebensmittel mehr wertzuschätzen.

Zudem fordert DBV-Präsident Rukwied, die „Nutztierhaltung am Standort Deutschland mit einer nachhaltigen und wissensbasierten Nutztierstrategie in die Zukunft zu führen“. Unverzichtbar sei für die notwendigen Investitionen und Innovationen ein Sonder-Investitionsprogramm. Überdies gelte es in der Wahlperiode 2017 bis 2021, die „ländlichen Räume gezielt zu fördern“, die „Potenziale der Land- und Forstwirtschaft für Klimaschutz und erneuerbare Energien zu heben“ und vor allem auch „umweltpolitische Herausforderungen der Landwirtschaft mit Augenmaß“ anzugehen.

Weitere Kernanliegen des DBV sind laut Bauernpräsident Rukwied die Förderung von Bildung und Innovation sowie eine konzertierte Branchenstrategie zur Digitalisierung der Landwirtschaft.

Das vollständige DBV-Papier „Bundestagswahl 2017 – Wahlperiode 2017 bis 2021 – Kernanliegen des Deutschen Bauernverbandes für eine moderne und vielfältige Landwirtschaft in Deutschland“ steht online unter

www.bauernverband.de/wahlpruefsteine2017

Agrardiesel – Anträge 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zollverwaltung hat, wie angekündigt, die anliegende so genannte „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“, die auch im Rahmen des Agrardieselsteuererstattungsverfahrens relevant ist (Formular 1139) sowie das dazugehörige anliegende Merkblatt (Formular 1139a) überarbeitet, an einigen Stellen präzisiert und etwas gekürzt. Die Formulare sind auch abrufbar unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/Antragsverfahren/antragsverfahren.html

So ist beispielsweise die Angabe, ob der Antragsteller als Unternehmen gilt (ursprgl. Feld 3) entfallen, zudem muss nunmehr das Formular nur noch einmal am Ende unterzeichnet werden. Sämtliche steuerlichen Tatbestände werden in Feld 4 jetzt erläutert.

Weiterhin unverändert gilt, dass im Rahmen des Erstattungsverfahrens die „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ stets abzugeben ist. Ohne diese Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt.

Die Anträge finden Sie auch im Download-Bereich unserer Homepage.

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Bis zum 2. Mai 2017 mitmachen und mitgestalten!

DBV-Pressemitteilung vom 03.03.17

DBV zur Online-Befragung der EU zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft Landwirte und Landwirtinnen dazu auf, sich in den kommenden Wochen aktiv an der öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission zur „Modernisierung und Vereinfachung“ der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zu beteiligen. Bis zum 2. Mai 2017 kann der Fragebogen ausgefüllt werden. Im Herbst will die EU-Kommission dann Vorschläge zur GAP nach 2020 vorlegen.

Nach Einschätzung des DBV haben die vergangenen beiden wirtschaftlichen Krisenjahre gezeigt, wie wichtig eine solide, verlässliche und starke Agrarpolitik ist. Diese Tatsache sollte im Rahmen der Online-Konsultation hervorgehoben werden.

Die Online-Konsultation bietet eine Chance zur Beteiligung für alle Landwirte, andere Betroffene und landwirtschaftliche Organisationen. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes ist ganz besonders die Erfahrung aus der täglichen landwirtschaftlichen Praxis gefragt. Landwirte und Landwirtinnen sollten sich daher zahlreich mit ihren Beiträgen an der Online-Befragung beteiligen. Es sind die Landwirtschaftsbetriebe, die wissen, was eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gemeinsame EU-Agrarpolitik leisten muss. Für die Teilnahme geht es hier zum Fragebogen: http://bit.ly/2jK50H4.

Wie der Deutsche Bauernverband sich an der öffentlichen Konsultation beteiligt hat und weitere Hintergrundinformationen sind auf www.bauernverband.de/gap-konsultation-2020 zu finden.

Das Memorandum des Deutschen Bauernverbandes zur Gestaltung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik bis 2020 und nach 2020 ist über www.bauernverband.de/gap-memorandum-2020 abrufbar.

Bundesrat verabschiedet Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Praktikable Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft gefunden

(DBV) Nach der heute vom Bundesrat verabschiedeten Novellierung des Bundesfernstraßen­mautgesetzes werden landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h über die bestehenden Ausnahmetatbestände hinaus von der Mautpflicht ausgenommen. Mit der Gesetzesnovellierung gilt die Mautpflicht ab Mitte 2018 für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse auf allen Bundes­straßen. Bislang besteht die Mautpflicht für derartige Fahrzeuge nur auf rund 12.800 km Bundesautobahnen sowie rund 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Damit folgt der Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages und damit einer Initiative der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, die der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) gemeinsam angestoßen hatten. Die Verbände konnten in ihrer Argumentation überzeugen, zwischen gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen und Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft zu unterscheiden.

Zu den land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (lof-Fahrzeuge), die bislang von der Mautpflicht befreit sind, gehören Ackerschlepper mit der Schlüsselnummer 891000 bzw. 871000 und die Geräteträger mit der Schlüsselnummer 892000 bzw. 872000 von der Mautpflicht befreit, auch wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h beträgt, sofern sie für eigene Zwecke unterwegs sind und keinen gewerblichen Güterverkehr betreiben. Mit der jetzt beschlossenen Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden nun auch lof-Fahrzeuge bei gewerblichen bzw. geschäftsmäßigen Beförderungen von der Maut befreit, allerdings – um nicht in den Wettbewerb mit dem Güterverkehr zu treten – bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Der zusätzliche Ausnahmentatbestand lautet im Gesetz „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“. In der Begründung dazu wird darauf verwiesen, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe hauptsächlich Land- und Forstwirtschaft betreiben und der Transport von Gütern nur eine untergeordnete Tätigkeit darstellt. Bei dieser untergeordneten Tätigkeit falle der mit der Mauterhebung verbundene bürokratische Aufwand dann auch verhältnismäßig stärker ins Gewicht als bei gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen. Mit der Neuregelung werde unverhältnismäßige Bürokratie verhindert.

Rukwied „Die EU mit einer starken Agrarpolitik ist unverzichtbar“

DBV – Pressemitteilung vom 10.02.17

Agrarpolitischer Abend des DBV in Brüssel

(DBV) „Die Europäische Union ist für Frieden, Freiheit und eine positive wirtschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Sie muss in ihren Strukturen und Politikbereichen weiterentwickelt und darf nicht in Frage gestellt werden. Denn gerade in politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, wird die EU zu einem nationalen und internationalen Stabilitätsfaktor. Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik verfügen wir über einen starken Grundpfeiler dieser EU.“ Dies erklärte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem agrarpolitischen Abend des DBV in Brüssel. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde der bisherige Leiter des Brüsseler DBV-Büros, Willi Kampmann, in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger, Dr. Simon W. Schlüter, offiziell eingeführt.

Rukwied betonte, dass die EU-Agrarpolitik ab 2020 auf der Basis der heutigen Leistungen weiterentwickelt werden muss. „Wir benötigen eine Evolution der Gemeinsamen Agrarpolitik, keine Revolution und keine Schwächung. Vielmehr ist eine starke EU-Agrarpolitik mit der Erhaltung und Stärkung des Zwei-Säulenmodells unser Ziel“, so der Bauernpräsident. Für die Landwirte in der EU sei eine starke erste Säule Grundvoraussetzung für ihr wirtschaftliches Überleben. Die zweite Säule müsse wegen zusätzlich neuer Herausforderungen wie den Klimawandel, Innovationen und Investitionen in nachhaltige Technologien für Umweltschutz und Tierwohl aufgewertet werden.

„Ein wichtiger Teil der Evolution ist auch die Vereinfachung der EU-Agrarpolitik. An der Bürokratie verzweifeln nicht nur unsere Landwirte, sondern ersticken auch die staatlichen Verwaltungen. Nicht nur die Regelungen müssen einfacher werden, wir müssen auch die Last der Kontrollen reduzieren“, betonte Rukwied.