Bundeskartellamt zur „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“
DBV: Wettbewerbs- und Kartellrecht müssen missbräuchliches Verhalten verhindern
Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt die Schlussfolgerungen des vom Bundeskartellamt veröffentlichten Berichtes zur Sektoruntersuchung „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“. Dieser verdeutlicht, dass ein Entgegenwirken gegen eine Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse in diesem Bereich erforderlich ist. Für die Landwirtschaft als Primärproduzent von Lebensmitteln sind faire Wettbewerbsbedingungen in der Vermarktungs- und Lieferkette unverzichtbar. Eine hochkonzentrierte Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels birgt die Gefahr ungleicher Machtpositionen innerhalb der Lebensmittelkette sowie von Beschränkungen der Mechanismen von Angebot und Nachfrage.
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