Tomaten und Brokkoli sind nicht patentierbar
DBV zur anstehenden Verhandlung am Europäischen Patentamt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt im Vorfeld der Verhandlung des Europäischen Patentamtes zum sogenannten Tomaten- und Brokkolipatent nochmals seine deutliche Ablehnung von Patenten in der Tier- und Pflanzenzüchtung. Die bereits im Jahr 2010 ergangene Entscheidung des Europäischen Patentamtes, klassische Züchtungsverfahren vom Patentrecht auszunehmen, darf nicht ausgehöhlt werden. Es wäre vollkommen widersprüchlich, wenn ein Patent auf Tomaten und Brokkoli erteilt werden könnte, obwohl das zugrundeliegende Züchtungsverfahren selbst nicht die erforderliche Erfindungshöhe aufweist. Dies würde auch dem Willen des deutschen Gesetzgebers widersprechen, der bereits im deutschen Patentgesetz geregelt hat, dass die durch herkömmliche Züchtungsverfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind.
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