Hamburger Agrarwirtschaft in Bildern
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Krüsken: Vorschläge berücksichtigen positive Entwicklung unzureichend
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt noch erheblichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf. „Der Vorschlag berücksichtigt Entwicklungen der biologischen Vielfalt der letzten Jahre unzureichend und fokussiert lediglich auf negative Trends und Situationen. Zudem ignoriert er die Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft fast gänzlich und setzt schwerpunktmäßig auf die Ausdehnung von Flächen für den Naturschutz statt auf die Stärkung der Kooperation mit den Landnutzern auf Basis von produktionsintegrierten Maßnahmen, Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen.“
In einer Stellungnahme macht der DBV Vorschläge, wie die weitere Verbesserung der biologischen Vielfalt gelingen kann. Die Stellungnahme des DBV finden Sie hier.
In vielen Teilen Deutschlands haben die reichlichen Niederschläge der zurückliegenden 14 Tage dafür gesorgt, dass die Mähdrescher oft auf dem Hof stehen bleiben mussten. Während die Ernte der Wintergerste weitestgehend abgeschlossen werden konnte, wurden bei Weizen, Roggen und Triticale erst ein knappes Fünftel der Anbauflächen gedroschen. Für diese Flächen deutet sich ein allenfalls durchschnittliches Ernteergebnis an. Für die nächsten Wochen braucht es dringend eine stabilere und vor allem trockene Wetterlage. Auch der Winterraps steht noch auf rund 50 Prozent der Anbaufläche auf dem Halm; die bisher vorliegenden Zahlen deuten nach wie vor auf eine leicht unterdurchschnittliche Rapsernte hin.
Der DBV-Erntebericht basiert auf Meldungen aus den 18 Landesbauernverbänden über die tatsächlich geernteten Flächen und erzielten Erträge sowie aktuellen Ertragsschätzungen. Der abschließende DBV-Erntebericht folgt im Rahmen einer Pressekonferenz am 22. August 2023.
Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 in Berlin
ihren Vorschlag für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
Sie schlägt eine Erhöhung in zwei Stufen vor und empfiehlt, den mindestens zu zahlenden Stundenlohn von heute 12 Euro
auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und
auf 12,82 Euro zum 1. Januar 2025
anzuheben.
Dies entspricht einer Erhöhung von 3,4 Prozent im ersten und 3,3 Prozent im zweiten Jahr.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat im Rahmen der Entscheidung die Tarifentwicklung seit der letzten Mindestlohnanpassung der Kommission auf 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Für die Arbeitgeberseite der Mindestlohnkommission war es wichtig, dass der Mindestlohn nach dem politischen Eingriff mit der Anhebung auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 nicht innerhalb kurzer Zeit erneut außerordentlich steigt. Aus Sicht der Arbeitgeber hätte die derzeit bestehende Mindestlohnhöhe auch im Jahr 2024 weiter Bestand haben sollen. Dies war mit der Gewerkschaftsseite in der Mindestlohnkommission nicht vereinbar. Die Vorsitzende hat daher einen Vermittlungsvorschlag entworfen, bei dem sie die Möglichkeit der Zustimmung beider Seiten angenommen hat. Die Arbeitgeber haben dem Vermittlungsvorschlag zugestimmt.
Die Bundesregierung kann nunmehr die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates für alle Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich machen. Dabei ist sie an den Vorschlag der Mindestlohnkommission insoweit gebunden, als sie den Vorschlag entweder übernehmen kann oder aber
den Mindestlohn nicht erhöht. Sie kann keinen anderen, höheren Mindestlohn festlegen.
Im Vorfeld hat die Mindestlohnkommission eine Vielzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Wohlfahrtsverbänden etc. um schriftliche Stellungnahmen gebeten. Die
Mindestlohnkommission hat neben ihrem Beschluss auch einen Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung veröffentlicht. Sie können unter folgendem Link abgerufen werden:
Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung
Ergänzungsband zum Dritten Bericht der Mindestlohnkommission
Quelle:
Erstmalig war es im elektronischen Sammelantrag 2023 notwendig, den aktuellen Beitragsbescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft im Agrarantrag hochzuladen.
Dieser Bescheid dient dem Nachweis der Eigenschaft als „aktiver Landwirt“ und war zwingend notwendig, um den Antrag stellen zu können.
Häufig war nicht bei allen Antragstellern dieser BG-Bescheid zur Hand, da er beim Steuerberater abgegeben wurde oder in den Akten nicht auffindbar war.Im Juli und August kommt der neue BG-Beitragsbescheid.
Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen schon jetzt bei Ihren
Antragsunterlagen abzulegen oder eine Fotokopie anzufertigen, bevor Sie den Bescheid aus der Hand geben.
Mentoring-Programm „Kompass“ startet
Wanted: Mehr Frauen in Führungspositionen in der Landwirtschaft und Verband. Doch wie geht das? Das neue Mentoring-Programm „Kompass“, eine Initiative des Fachausschusses Unternehmerinnen vom Deutschen Bauernverband (DBV), erleichtert den Einstieg in die Verbandsarbeit für Frauen. „Das Mentoringprogramm wird Frauen stärken und ihnen Mut machen, sich in die Verbandsarbeit einzubringen und so deutliche Impulse der Frauen in die Landwirtschaft geben“, so Susanne Schulze Bockeloh, Vorsitzende des Unternehmerinnen-Fachausschusses des DBV.
Das Programm besteht aus zwei Teilen: Ein Jahr lang werden die Teilnehmerinnen von einer Mentorin aus der Landwirtschaft begleitet. Gemeinsam mit der Mentorin können Themen wie Hofübernahme, Vereinbarkeit von Familie, Hof und Ehrenamt, aber auch mögliche Zukunftspläne in der Landwirtschaft (Diversifizierung, Finanzierung, neue Positionen, Ausbildung) begleitet werden. Der zweite Teil des Programms besteht aus vier Coaching-Modulen, die über ein Jahr verteilt, in Zusammenarbeit mit der Andreas Hermes Akademie durchgeführt werden. In diesen Modulen werden die Themen Zeitmanagement, Persönlichkeitsentwicklung, Medienarbeit (z. B. Social Media, Kameratraining) und vor allem die Netzwerkarbeit im Vordergrund stehen. Die Teilnehmerinnen werden auch an Fachausschusssitzungen und Parlamentarischen Abenden des Deutschen Bauernverbandes teilnehmen und sich so ein überregionales Netzwerk aufbauen. Ebenso profitieren Sie von dem bereits bestehenden Unternehmerinnen-Netzwerk mit über 70 Mitgliedern.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. August bis zum 15. September 2023. Bei einer erfolgreichen Aufnahme in das Programm ist eine einmalige Aufwandsgebühr von 59 Euro zu entrichten. Das Programm startet am 13. November 2023 in Berlin. Weitere Informationen zum Programm und zum Zeitplan finden Sie hier auf der Website. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie Theresa Kärtner unter t.kaertner@bauernverband.net.
Der DBV-Fachausschuss Unternehmerinnen wurde 2022 gegründet und besteht aus Unternehmerinnen aus allen Landesbauernverbänden. Die jeweilige Vorsitzende des Fachausschusses wird als Vizepräsidentin in den DBV-Vorstand kooptiert. Seit 2022 ist Susanne Schulze Bockeloh Vorsitzende des Fachausschusses und Vizepräsidentin des DBV. Der Fachausschuss setzt sich aus drei Pfeilern zusammen: Agrarpolitik, Netzwerk aufbauen und Stärkung der Frauen in der Landwirtschaft und im Verband.
Beim Deutschen Bauerntag 2023 verabschieden die Delegierten des Deutschen Bauernverbandes mit großer Mehrheit die Münsteraner Erklärung. Darin bekräftigen die Landwirtinnen und Landwirte ihre Bereitschaft, sich den wichtigen Herausforderungen des Klimaschutzes und dem Erhalt der Biodiversität in der Kulturlandschaft zu stellen. Aber ohne eine vielfältige, wettbewerbs- und zukunftsfähige sowie gleichzeitig wirtschaftlich nachhaltige heimische Landwirtschaft sei das nicht zu bewältigen. „Umso wichtiger ist es, auch in der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik endlich die richtigen Weichen zu stellen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dieses Potenzial genutzt werden kann“, heißt es in der Erklärung. Unter anderem fordern die Delegierten die Politik auf, die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen als Zukunftsaufgabe konsequent anzugehen, die Potenziale nachhaltiger Bioenergie und Biomasse zu erschließen sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Bauern als auch der Natur Nutzen bringen. Die Delegierten aus den Landesbauernverbänden vertreten die Mitglieder beim Deutschen Bauerntag.
Die Münsteraner Erklärung finden Sie hier.
Ein Jahr nach dem offiziellen Startschuss diskutierten die Delegierten des Deutschen Bauerntags den
ersten Zwischenbericht zur Umsetzung des Projektes #Zukunftsbauer. DBV-Vizepräsidentin Susanne
Schulze Bockeloh berichtete von Ihren fast durchweg positiven Erfahrungen in vielen unterschiedli-
chen Veranstaltungsformaten der Landesbauernverbände der letzten 12 Monate und machte den
Delegierten Mut, das Thema weiter in die Fläche zu tragen. Auf der Bühne präsentiert wurden zwei Zu-
kunftsbauer-Projekte aus Bayern („BBV Next Generation“) und aus Baden („BLHV-Zukunftsbauer“).
Die Diskussion dieser Projekte wie auch des Gesamtprojekts zeigte die wachsende Bereitschaft im
Berufsstand, sich auch neuen Formaten zu öffnen.
Die Delegierten forderten den DBV und seine LBV auf, in den kommenden Monaten im Rahmen des
Projekts vor allem nach Antworten zu suchen, wie es gelingen kann, die eigene Kommunikation zu
stärken und die heimische Landwirtschaft stärker als Lösungsanbieter und Brückenbauer in unserer
Gesellschaft zu profilieren.