GLÖZ 7 und 8

Fragen und Antworten zum Aussetzen von GLÖZ 7 und 8

Nachfolgend geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, insbesondere zum Aussetzen von Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und Flächenstilllegung (GLÖZ 8).

Was verbirgt sich hinter GLÖZ?

Die sogenannten Cross-Compliance-Vorschriften der laufenden Förderperiode umfassen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GaB) gemäß Unionsrecht und die auf nationaler Ebene aufgestellten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ). Sie betreffen die folgenden Bereiche:

a) Umweltschutz, Klimawandel und guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen,
b) Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen,
c) Tierschutz.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik legen die GaB und GLÖZ die Grundvoraussetzungen („Baseline“) fest, die die Landwirtinnen und Landwirte erfüllen müssen, wenn sie Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogene Zahlungen der 2. Säule beantragen. Die „Baseline“ definiert, wo eine Förderung zusätzlicher, freiwilliger Maßnahmen erst beginnen kann.

Mit der neuen Förderperiode ab dem Jahr 2023 gilt die erweiterte Konditionalität, u. a. mit zusätzlichen einzuhaltenden GLÖZ-Standards. Besonders wichtige GLÖZ-Standards betreffen u.a. den Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), den Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2), die Einrichtung von Pufferstreifen entlang von Gewässern (GLÖZ 4) und die Bereitstellung von nichtproduktiven Flächen sowie den Erhalt von Landschaftselementen (GLÖZ 8).

Was beinhalten GLÖZ 7 und GLÖZ 8? Was ist daran jeweils neu?

GLÖZ 7 beinhaltet den Standard „Fruchtwechsel auf Ackerland“. Die Ausgestaltung dieser Regelung, wie der Anteil der Flächen, auf denen jedes Jahr ein Wechsel der Hauptkultur erforderlich ist, ist noch Gegenstand von Diskussionen mit der EU-Kommission. Die Unionsregelung eröffnet Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Betriebe, wie z.B. Betriebe, die überwiegend Gras oder Grünfutter erzeugen oder einen hohen Dauergrünlandanteil haben sowie Öko-Betriebe.

GLÖZ 8 sieht die Verpflichtung zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche – mit dem Ziel des Erhalts und der Steigerung der Biodiversitätsleistungen – vor. Auch gibt es weiterhin ein umfassendes Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, die in den genannten vier Prozent enthalten sind und ein Schnittverbot von Hecken und Bäumen während der Brutzeiten von Vögeln. Dem Vogelschutz dient zusätzlich ein Schutzzeitraum, in dem das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses auf Brachflächen untersagt ist.

https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-gloez/FAQ-gloez_List.html

Quelle: bmel.de

Agrarministerkonferenz
– Umlaufbeschluss –
gemäß Ziffer 7 der GO der AMK
Nr. 06/2022
Gegenstand: GLÖZ 7 und GLÖZ 8 im Jahr 2023
Berichterstatter: Bund
Bezug: ./.
Beschlussvorschlag
1. Die Agrarministerkonferenz nimmt die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1317
der EU-Kommission vom 27. Juli 2022 zur Kenntnis. Sie betont, dass die einmalige
Ausnahme bei GLÖZ 8 ausdrücklich dem Anbau von Kulturen für die menschliche
Ernährung dienen soll und nicht zu einem Verlust von Flächen führen darf, die bereits
in den letzten Jahren stillgelegt wurden und daher bereits dem Arten- und Klima-
schutz dienen.
2. Im Zuge dessen soll folgende Regelung zur Anwendung kommen:
Zusätzlich zu den Anrechnungsmöglichkeiten nach § 20 Abs. 1 GAP-Konditionalitä-
ten-Verordnung kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche angerechnet wer-
den, die für die Erzeugung von Getreide, Sonnenblumen und Leguminosen genutzt
wird, soweit der Betriebsinhaber für das Jahr 2023 nicht die Öko-Regelung nach den
Buchstaben a oder b des § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Geset-
zes beantragt.
Satz 1 gilt nicht für Mais, Sojabohnen oder Niederwald mit Kurzumtrieb.
Satz 1 gilt ferner nicht für Flächen, die sowohl in einem Sammelantrag für das Jahr
2021 als auch in einem Sammelantrag für das Jahr 2022 nach § 10 Absatz 2
Nummer 6 der InVeKoS-Verordnung als nicht für die Erzeugung genutzte Flächen
oder nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der InVeKoS-Verordnung in Bezug auf die Flächen-
nutzung im Umweltinteresse als brachliegende Fläche angegeben wurden.Beschlussvorschlag3. § 18 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GLÖZ 7) wird für das Antragsjahr 2023 nicht
angewendet.
4. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Län-
der werden diesen Beschluss der Beschlussfassung im Agrarausschuss des Bun-
desrates zugrunde legen. Sie stimmen ausdrücklich zu, dass der Europäischen Kom-
mission fristgerecht vor Abschluss des Verordnungsverfahrens die in Nummer 1 auf-
geführte Regelung als gefasster Beschluss gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Durchfüh-
rungsverordnung (EU) 2022/1317 mitgeteilt wird.
Sie stimmen weiterhin ausdrücklich zu, dass der GAP-Strategieplan mit den in die-
sem Beschluss aufgeführten und ggf. weiteren notwendigen Anpassungen, die mit
den Ländern abgestimmt sind, vor Abschluss des Änderungsverfahrens der Verord-
nung der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht wird.

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2. DBV-Erntemeldung: Trockenheit bremst Rückkehr zu gewohnten Weizenerträgen

Witterung und reduzierte Düngung hinterlassen Spuren bei der Qualität (Pressemitteilung)

Gerste kurz vor der Ernte – Foto:S.Meyer

In den letzten Tagen wurde die Weizenernte in vielen Regionen Deutschlands weitgehend abgeschlossen. Während in einigen Trockengebieten die Erträge bis zu 15 % unter dem langjährigen Mittel blieben, wurden anderswo ansprechende Erntemengen eingefahren. Insgesamt rechnet der DBV beim Weizen nun mit einer Ernte von über 21 Mio. Tonnen. Das liegt zwar leicht über dem Niveau von 2021, bleibt aber immer noch um eine Größenordnung von 10 bis 12 % unter dem Mittel der zurückliegenden Jahre. Deutlich zu erkennen ist dabei, dass der Nordosten Deutschlands wesentlich stärker unter der Trockenheit gelitten hat als der Rest des Landes. Aber auch in den Regionen, in denen die Erntemengen positiv überraschten, gibt es durchwachsene Befunde. Insbesondere dort liegt der preisbestimmende Rohproteingehalt spürbar unter den Werten der zurückliegenden Jahre. Das ist den Witterungsbedingungen, aber auch den im Zuge der Düngeverordnung reduzierten Stickstoffgaben zuzuschreiben und dürfte dazu führen, dass weniger Weizen in Backqualität verfügbar sein wird.

Beim Roggen und der Triticale sieht es derzeit danach aus, dass die Mengen des letzten Jahres erreicht werden können. Über die Qualtäten kann hier noch keine gesicherte Aussage getroffen werden.

Der Raps hingegen überrascht positiv und liegt nach den derzeitigen Zahlen mit ca. 3,7 t über dem Wert von 2021 (3,5 t/ha). Die Ölgehalte sollen zufriedenstellend ausfallen.

Große Sorgen machen sich die Tierhalter in den Trockengebieten hinsichtlich der Versorgung mit Grünfutter. Hier ist der zweite Grünlandschnitt sehr dürftig oder vereinzelt auch komplett ausgefallen. Auch der Silomais hat unter der Witterung der letzten Wochen massiv gelitten, so dass die Futterknappheit nach DBV-Einschätzung größer zu werden droht.

In dieser Tabelle finden Sie die aktuelle Ernteschätzung für Deutschland, die sich aus den Meldungen der Landesbauernverbände zusammensetzt.

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SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“ ohne Antrag

Pressemitteilung

Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen
die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen
des Ukraine-Krieges betroffen sind (Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums
vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ sollen
von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag
geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden.
Nach dem Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe
für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ soll die SVLFG der Anspruchsprüfung
die bei ihr zum 22. März 2022 erfassten Unternehmensverhältnisse der betroffenen Unternehmen
(Unternehmerstatus, Flächen- und Tierzahlen) zugrunde legen. Die zusätzliche Prüfung
der „Greening-Prämie in 2021“ soll über einen Datenaustausch mit den Stellen der Bundesländer,
die für die EU-Agrarförderung zuständig sind, durchgeführt werden. Eine Antragstellung
für die „Anpassungsbeihilfe“ wird nicht erforderlich sein. In der verbleibenden Zeit
wäre ein antragsbasiertes Verfahren nicht zu realisieren.
Bis Ende Juli 2022 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“
geschaffen. Aktuelle Informationen wird die SVLFG laufend unter www.svlfg.de anbieten.
SVLFG

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Bauernverband startet Prozess „Zukunftsbauer“

Rukwied: Brauchen starke Beteiligung auf allen Ebenen

Bauernverband startet Prozess „Zukunftsbauer“
Foto:DBV

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes hat in Lübeck mit überwältigender Mehrheit den Vorschlägen und Empfehlungen der AG Zukunftsbauern zugestimmt und gibt damit den Startschuss für den vorgeschlagenen Prozess „Zukunftsbauer“.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht in dieser Graswurzelbewegung den richtigen Weg: „Diese Vorschläge kommen von Bäuerinnen und Bauern, die sich in der AG Zukunftsbauer eingebracht haben. Das sind Ideen von Bauern für Bauern, für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Betriebe und sich selbst weiterentwickeln wollen. Ziel ist es, mehr Wertschätzung, aber auch mehr Wertschöpfung auf die Höfe zu bringen. Dafür brauchen wir jetzt eine starke Beteiligung auf allen Ebenen.“

Der Deutsche Bauernverband wurde beauftragt, zusammen mit den Landesverbänden die weitere Umsetzung und neue Ideen auf den Weg zu bringen, die ein gewandeltes Selbst- und Rollenverständnis zum Ausdruck bringen. Die Projektvorschläge der AG Zukunftsbauern werden dafür genutzt. Dieses neue Selbst- und Rollenverständnis soll auch zur Grundlage für die politische Arbeit und Kommunikation des Verbandes gemacht werden. Es ist vorgesehen, dafür auch personelle und organisatorische Ressourcen bereitzustellen. Für Landes- und Kreisverbände soll ein Werkzeugkasten entwickelt werden, mit dem die Idee Zukunftsbauer verbreitet und vor Ort mit den Mitgliedern diskutiert und umgesetzt werden kann.

Weitere Informationen zu den Ergebnissen der AG „Zukunftsbauern“ finden Sie hier.

Zügige Genehmigung und Planungssicherheit sind das A und O

DBV-Anliegen anlässlich des Observation Letters zum GAP-Strategieplan

Zügige Genehmigung und Planungssicherheit sind das A und O
Zügige Genehmigung und Planungssicherheit sind das A und O
Foto: pixabay_Matthias_Boeckel

Die Bäuerinnen und Bauern brauchen zeitnah Gewissheit und Planungssicherheit über die GAP-Regeln ab 2023. Dafür ist eine möglichst zügige Annahme des GAP-Strategieplans zwingend. Gleichzeitig sieht der DBV angesichts der aktuellen Pläne der Bundesregierung und der Rückmeldung der EU-Kommission anstatt weiterer Verschärfungen bei der Konditionalität noch Handlungsbedarf für mehr Praktikabilität und Zielorientierung im GAP-Strategieplan. In einem aktuellen Positionspapier vom 2. Juni 2022 (Download hier) erneuert der DBV daher die Anliegen des Berufsstandes mit dem Schwerpunkt auf:

a. wirtschaftlich attraktive Eco Schemes,
b. eine machbare Konditionalität mit Augenmaß,
c. Versorgungssicherung in den nächsten Erntejahren sowie
d. Vereinfachungen und Erleichterungen für die Landwirte.

Im Prüfungs- und Genehmigungsprozess zwischen EU, Bund und Ländern müssen identifizierte Unzulänglichkeiten im Sinne einer praxistauglichen und einkommenswirksamen GAP-Förderung ab 2023 zügig ausgeräumt werden, um einen Fehlstart der Reform zu vermeiden. Beispielsweise müssen sich Eco Schemes für die Betriebe wirtschaftlich lohnen, auch in agrarischen Gunstregionen. Dazu gehören insbesondere höhere Prämien und eine machbare Konditionalität mit Augenmaß.

Hintergrund: Angesichts der nun für den 6./7. Juli 2022 anberaumten Sonder-Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern zur Wiedereinreichung des GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission bekräftigt der DBV erneut die Anliegen der landwirtschaftlichen Betriebe auf dem Weg zu einer praktikablen und wirtschaftlich tragfähigen „Grünen Architektur“ unter Berücksichtigung einer stabilen Versorgung mit Nahrungsmitteln:

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Bauernverband zur Tierhaltungskennzeichnung

Rukwied: Lücken im Konzept schnell schließen!

Pressemitteilung

Bauernverband zur Tierhaltungskennzeichnung
Foto: Adobe Stock_cineberg

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht im Konzept des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Tierhaltungskennzeichnung einen ersten wichtigen Schritt, aber auch noch erhebliche Lücken: „Dieses Konzept erfordert noch deutliche Nachbesserungen. Ausdrücklich begrüßen wir die zusätzliche Kennzeichnungsstufe für einen ‚strukturierten Stall‘, mit der höhere Standards für die Stallhaltung in die Fläche gebracht werden können. Trotzdem müssen die Lücken zügig und verbindlich geschlossen werden.“ Ein Risiko für das Gelingen der Haltungskennzeichnung sieht Rukwied vor allem in der Begrenzung auf frisches Schweinefleisch. „Wenn für verarbeitete Fleischprodukte, für andere Absatzkanäle als den LEH oder für die Bereiche Rind und Geflügel kein verbindlicher Zeitplan vorgegeben ist, dann wird es keinerlei Lenkungswirkung geben und das Konzept droht im Markt unterlaufen zu werden“, so der Bauernpräsident. Darüber hinaus ist ausgerechnet der am stärksten von der Schweinepreiskrise betroffene Bereich der Ferkelerzeugung nicht mit einbezogen. „Betäubungslos kastrierte Ferkel aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit höheren Haltungsstufen auszuzeichnen, geht gar nicht!“

„Wir dürfen mit der Schließung der Lücken und der Einführung einer wirklich flächendeckend verbindlichen Herkunftskennzeichnung nicht bis zum Ende der Legislaturperiode warten“, so Rukwied. „Schließlich muss die Kennzeichnung mit Änderungen im Baurecht und mit einem tragfähigen, langfristigen Finanzierungskonzept flankiert werden.“

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Bauernverband zur Verabschiedung Mindestlohnerhöhung im Deutschen Bundestag

Rukwied: Mindestlohn wird bei Obst und Gemüse Marktverwerfungen auslösen

Pressemitteilung

Bauernverband zur Verabschiedung Mindestlohnerhöhung im Deutschen Bundestag
Foto:DBV

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisiert die heutige Verabschiedung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag und fordert ein sofortiges Einfrieren des derzeitigen Gesetzgebungsprozesses: „Diese Erhöhung kommt zur Unzeit. Wenn man die sogenannte Zeitenwende wirklich ernst nehmen würde, dann müsste diese Erhöhung des Mindestlohns spätestens jetzt ausgesetzt werden. Die deutliche Steigerung auf 12 Euro wird vor allem die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Sonderkulturbetriebe vor besondere Herausforderungen stellen. Damit wir Landwirte überhaupt weiter wirtschaften können, müssen wir diese Kosten auch an die Verbraucher weitergeben. Sollten Preiserhöhungen marktbedingt nicht möglich sein, wird die Produktion ins Ausland abwandern. Der jetzt schon niedrige Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse würde weiter sinken und die Importabhängigkeit weiter zunehmen.“

Hintergrund: Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen.

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R+V: AgrarPolice den Baustein „D&O-Versicherung (Directors & Officers)“


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„Sie tragen die Verantwortung dafür!“

Auf Entscheidungsträgern in der Landwirtschaft lastet eine hohe Verantwortung. Je größer das Unternehmen, desto teurer können Fehler werden. Was viele nicht wissen: Manager haften dafür mit ihrem privaten Vermögen.

Manager in der Landwirtschaft stehen aktuell unter doppeltem Druck: Durch wachsende Betriebe werden die Folgen ihrer Beschlüsse immer weitreichender. Gleichzeitig erschwert die internationale politische Lage die wirtschaftliche Situation und erhöht die Unsicherheit bei unternehmerischen Entscheidungen. Vor Irrtümern und Fehlentscheidungen schützen selbst jahrelange Erfahrung und ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein nicht.

Speziell für Personen in leitenden Positionen hat die R+V hat in der AgrarPolice den Baustein „D&O-Versicherung (Directors & Officers)“ geschaffen: Dieser schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die wegen Pflichtverletzungen aller Art auftreten – vom Schichtleiter bis zum Geschäftsführer. Sie greift auch bei Fehlern von Kollegen und Mitarbeitern, für die der Versicherte verantwortlich gemacht wird.

Was soll schon schiefgehen? Zwei Beispiele aus der Praxis

  • Bei einer Stalldesinfektion dosiert ein Mitarbeiter das Mittel falsch und bekommt ätzende Dämpfe in Augen und Atemwege, weil Schutzkleidung fehlt. Wegen einer langwierigen Behandlung und Reha fällt er für die Erntearbeiten aus, die ein Lohnunternehmer übernimmt. Die Eigentümer fordern vom Betriebsleiter, der die Desinfektion beauftragt hat, die Kosten von 27.000 EUR zurück.
  • Der Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Betriebs überweist einem Landmaschinenhersteller die Anzahlung für einen neuen Traktor. Dieser geht wegen Korruptionsvorwürfen in der Presse insolvent. Der Betrieb verlangt von seinem Geschäftsführer die gesamte Anzahlungssumme von 95.000 Euro zurück.

In beiden Fällen trägt die R+V die Kosten für Anwalt und Sachverständige und übernimmt die Verfahrenskosten sowie bei Bedarf die Schadenersatzsumme.

Darum lohnt sich der D&O-Baustein in der R+V-Agrarpolice

  • Doppelte Versicherungssumme: Abwehr- bzw. Verteidigungskosten und Schadenersatzleistungen
  • Schutz sowohl bei unberechtigten als auch bei begründeten Schadenersatzansprüchen und bei Vorwürfen von Vorsatz
  • Versicherung von Schadensersatzansprüche von außen und des eigenen Unternehmens

per E-Mail unter: AgrarKompetenzCenter@ruv.de oder telefonisch unter: 0611 533 98751. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundv.de/do-versicherung.

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Bundesweit echte Landwirtschaft erleben

Tag des offenen Hofes“ am 11. und 12. Juni

Bundesweit echte Landwirtschaft erleben
Foto: pixabay_NadineDoerle

Landwirtschaft anfassen, entdecken und mit allen Sinnen erleben – all das bietet der „Tag des offenen Hofes“. Nach pandemiebedingter Pause ist es 2022 endlich wieder soweit: Landwirtinnen und Landwirte, LandFrauen und Landjugend laden am kommenden Wochenende ein, die heimische Landwirtschaft und die Menschen dahinter persönlich kennenzulernen.

Egal ob Groß oder Klein, Alt oder Jung, Familie oder Single – beim Besuch können sie sich ein eigenes Bild von den Betrieben machen – unbeeinflusst von Werbeversprechen oder zugespitzten medialen Debatten. Besser lässt sich Landwirtschaft nicht begreifen. Ob im Stall bei den Kühen oder vor Maschinen, deren Radgröße alle überragt – beim „Tag des offenen Hofes“ geht das Erleben einher mit Begegnungen auf Augenhöhe zwischen denen, die essen, und denen, die fürs Essen sorgen.

Optimal für den persönlichen Austausch – auch über das, was Landwirte und Landwirtinnen konkret für mehr Klimaschutz oder Tierwohl tun. Welche digitalen Tools dafür auf den Höfen genutzt werden? Oder wie Verbraucher und Verbraucherinnen selbst Verantwortung übernehmen und die regionale Erzeugung unterstützen können? All das lässt sich beim „Tag des offenen Hofes“ im direkten Gespräch vor Ort klären.

Die Eindrücke werden dabei so unterschiedlich sein, wie die heutige Landwirtschaft selbst. So unterschiedlich wie die Palette der teilnehmenden Höfe – von tierhaltenden über Ackerbaubetriebe bis hin zu Wein-, Obst- und Gemüsebaubetrieben. Sie öffnen ihre Türen, um Einblicke in ihre vielfältige und innovative Arbeit zu bieten. Viele der teilnehmenden Höfe sind im digitalen Höfefinder aufgelistet.

Der „Tag des offenen Hofes“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), des Deutschen LandFrauenverbandes (dlv) und ihrer Landesverbände. Er wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gefördert.

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