Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank lädt der Deutsche
Bauernverband am 15. April 2021 zur digitalen Agrarfinanztagung ein. Die
Agrar- und Ernährungswirtschaft ist eine dynamische Branche und
unterliegt zahlreichen Einflussfaktoren. Das Agrarbanking ist starker
Partner der Unternehmen im Agribusiness und begleitet sie dabei,
Herausforderungen gerecht zu werden und Chancen zu nutzen. Wie sehen die
zukünftigen Rahmenbedingungen im Agrarkreditgeschäft aus? Welche
Entwicklungen der Märkte und Trends kommen auf uns zu? Diese Themen
werden in diesem Jahr bei unserer Agrarfinanztagung auf einer digitalen
Plattform diskutiert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), des Bundesverbandes Lohnunternehmen (BLU), des Bundesverbandes der Maschinenringe (BMR), des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und des Deutschen Jagdverbandes (DJV)
Auch in Corona-Zeiten kommt es beim Mähen von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen auf die Kitzrettung an.
Die Frühjahrsmahd fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher oder dem Mähbalken. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen. Tierschutz planen Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken, oder auch bei Bodenbrütern.
Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Maßnahmen bewährt, um Tierleben zu schützen. Dazu gehören auch in Corona-Zeiten mit dem gebotenen Sicherheitsabstand zu eventuellen Mitstreitern etwa das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv und kostengünstig: Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich im Praxiseinsatz bewährt. Bereits eine Maßnahme pro Hektar zur Vertreibung wirkt, haben Experten herausgefunden. Drohnen besonders für große Flächen Die Maßnahmen zum Wildtierschutz sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Abhängig von der Witterung können vor allem Drohnen helfen, die nach Ergebnissen des Konjunkturbarometer Agrar in fast jedem 10. landwirtschaftlichen Betrieb im Einsatz sind. In Kombination mit Infrarot-Technik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Die Verbände weisen darauf hin, dass Jagdausübende die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung gefördert bekommen können, siehe www.ble.de/rehkitzrettung.
Die Verbände fordern die Politik auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Besonders digitale Techniken und verbesserte Infrarottechnik haben das Potential, Rehkitze und Niederwild nachhaltig schützen zu können.
Autor: u. a. Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) Rückfragen an: Friederike Schulze Hülshorst, Geschäftsführerin BAGJE
Der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Ausweitung der Zeitgrenze
von 70 auf 102 Arbeitstage für kurzfristig Beschäftigte: „Das ist ein
wichtiges Signal für unsere Betriebe, um auch in Coronazeiten die
Versorgung der Bevölkerung mit frischen und hochwertigen Lebensmitteln
gewährleisten zu können.“
Ebenso begrüßt der Deutsche
Bauernverband die Rückmeldung der Knappschaft an die Betriebe, ob
bereits eine Vorbeschäftigung bei einem anderem Arbeitgeber vorliegt.
„Diese Regelung schafft zusätzliche Rechtsicherheit für unsere
Betriebe“, so Rukwied. Einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
hält man beim DBV für selbstverständlich. „Es ist in der Praxis üblich,
dass für versicherungsfrei beschäftigte ausländische Saisonkräfte ein
private Krankenversicherung abgeschlossen wird“, erklärt Bauernpräsident
Rukwied.
Der Bundesrat hat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum
Bundesnaturschutzgesetz als ersten Teil des Insektenschutzpakets vertan
und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt, erklärt der Deutsche
Bauernverband im Nachgang der heutigen Bundesratssitzung. Obwohl sowohl
der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine
grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel
an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und
ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist
das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt.
Kritisch zu sehen ist auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens
abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen
finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch
das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am
Insektenschutzpaket sind die erfolgreichen und kooperativen
Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der
kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit zu.
Umso mehr ist jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren
Verfahren die Webfehler des Insektenschutzpakets auszuräumen und die
Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz eindeutig vor die
rückwärtsgewandte Strategie von Verboten und Schutzgebietsausweisungen
zu stellen.
Zur Entscheidung der Länder-Agrarministerkonferenz über die
Agrarförderung bis 2027 stellt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen
Bauernverbandes, fest: „Der Kompromiss bringt schmerzhafte Einschnitte
in der Agrarförderung mit sich. Kritisch ist die massive
Mittelumschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule ohne wirkliche
Garantie, dass diese Gelder tatsächlich vollständig an die Landwirte
fließen. Außerdem verringert sich die Einkommenswirkung der
Direktzahlungen drastisch um eine geschätzte Größenordnung von 40
Prozent. Diese harten Einschnitte können allenfalls dadurch abgemildert
werden, wenn durch die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der
Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule sichergestellt wird, dass die
umgewidmeten Mittel auch tatsächlich in der Landwirtschaft ankommen.
Dafür hat der DBV Vorschläge für einfach umsetzbare, attraktive und
wirksame Umweltmaßnahmen mit wirtschaftlichen Anreizen vorgelegt. Dann
können die Landwirte für rund 1,8 Milliarden Euro zusätzliche
Umweltleistungen erbringen. Positiv ist der Verzicht auf Kappung und
Degression der Direktzahlungen, zugleich gibt es einen maßvollen
Zuschlag für die ersten Hektare. Unter dem Strich bleibt ein
schmerzhafter Kompromiss, der zwar erste Rahmenbedingungen bis 2027
setzt, aber den Strukturwandel weiter beschleunigen wird.“
Bauernverband zum Bundesnaturschutzgesetz im Bundesrat
Pressemitteilung
Vor der ersten Befassung des Bundesrats
mit dem Insektenschutzpaket fordert der Präsident des Deutschen
Bauernverbandes, Joachim Rukwied, eine grundlegende Überarbeitung des
Insektenschutzpakets und eine Ausrichtung auf Kooperation mit der
Landwirtschaft. „Dieses Insektenschutzpaket setzt nach wie vor die
falschen Schwerpunkte. Moderner Natur- und Insektenschutz kann nur in
Kooperation mit uns Landwirten gelingen und nicht gegen uns. Pauschale
Verbote oder Schutzgebietsausweisungen sind der völlig falsche Weg“,
betont Rukwied vor der ersten Beratung des ersten Teils des
Insektenschutzpakets am morgigen Freitag im Bundesrat.
Die
Bundesländer seien jetzt gefordert, den Empfehlungen der Ausschüsse des
Bundesrates zu folgen und eine grundlegende Überarbeitung des
Insektenschutzpakets einzuleiten. „Dazu gehört vor allem die
Eins-zu-eins-Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung wie
auch ein von den Ausschüssen des Bundesrates gefordertes Förderprogramm
für freiwillige, kooperative Biodiversitätsmaßnahmen insbesondere in
FFH-Gebieten. Die bereits in den Ländern auf den Weg gebrachten
kooperativen Initiativen im Natur- und Insektenschutz wie in
Baden-Württemberg oder Niedersachsen müssen einen rechtssicheren Vorrang
haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für
die geplanten Regelungen ist zwingend notwendig. Die Umsetzung dieser
Protokollerklärung ist für die Landwirtschaft der Maßstab für die
weitere Umsetzung des Insektenschutzpakets“, betont Bauernpräsident
Rukwied. In diesem Sinne sollte auch ein Plenarantrag des Landes
Niedersachsen Unterstützung finden, der eine gesetzliche Verankerung
eines finanziellen Ausgleichs der Länder für die Landwirte im
Pflanzenschutzgesetz fordert.
Am Freitag steht das
Bundesnaturschutzgesetz im ersten Durchgang im Bundesrat zur Abstimmung,
bevor sich im Anschluss der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz
beschäftigt. Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird das
Bundesnaturschutzgesetz im Mai zusammen mit dem zweiten Teil des
Insektenschutzpakets, der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, erneut im
Bundesrat beraten und verabschiedet.
DBV-Kernforderungen und Übersicht Umwelt & Artenschutz
Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben
elementare Bedeutung für Landwirte und alle Landnutzer. Die
erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen
gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden, um eine gute Balance
zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen. Landwirte
und Landnutzer wollen dem Artenschutz einen höheren Stellenwert geben.
In einem fairen Ausgleich müssen ihre Leistungen angemessen bezahlt
werden. Das geplante Paket aus den Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes
hilft dem Insektenschutz nicht, wird aber die Landwirtschaft massiv
belasten. Die pauschalen Auflagen und Verbote zerstören
Fördermöglichkeiten und erfolgreiche bereits bestehende
Biodiversitätskonzepte in den Bundesländern. Die Kosten werden auf
Landwirte und Landnutzer abgewälzt. Große Wertverluste beim
Grundeigentum sind die Folge. Ackerkulturen, Grünland, Dauerkulturen und
Forsten können nicht mehr verlässlich gegen Schaderreger geschützt
werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung (Kernforderungen des DBV) im Geist der Kooperation zwischen Land- & Forstwirtschaft und Naturschutz.
Kernforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum Insektenschutzpaket
Vorrang
für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur-
und Artenschutz. Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
Vorrang für kooperative Länderkonsense nach den Vorbildern Niedersachsen, Baden-Württemberg und anderer Länder.
Sicherstellung
der vollen Förderfähigkeit der Flächen (EU-Agrarförderung,
Agrarumweltmaßnahmen, Ökolandbauprämie, Wasserkooperationen,
Vertragsnaturschutz etc.)
Vertrauensschutz und Einhaltung der
Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die
Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über
Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
Wie geht es weiter?
Das Insektenschutzpaket geht jetzt seinen gesetzgeberischen Gang in Bundesrat und Bundestag. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde bereits in den Bundesrat eingebracht und die Länder können im ersten Durchgang im Bundesratsplenum am 26. März 2021 ihre Änderungsvorschläge einbringen – im Anschluss wird es im Bundestag beraten. Im Bundestag ist eine Einbringung in erster Lesung für Mitte April vorgesehen. Wenn sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD untereinander geeinigt haben, soll eine Verabschiedung im Bundestag im Plenum in zweiter und dritter Lesung im Mai stattfinden. Dann kann der Bundesrat am 28. Mai entweder zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet. Es ist geplant, diese auch im Mai im Bundesrat einzubringen und parallel mit der Änderung des Naturschutzgesetzes zur Entscheidung zu stellen (28. Mai). Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung braucht die aktive Zustimmung mit mindestens 35 von 69 Stimmen im Bundesrat. Die Enthaltung einer Landesregierung, etwa wegen einer Koalitionsregierung, wirkt dabei genauso stark wie eine ablehnende Stimmabgabe.
Krüsken: Landwirtschaft erfüllt Klimaziele für 2020
Pressemitteilung
Laut neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes
zu den Treibhausgasemissionen Deutschlands hat die Landwirtschaft im
Jahr 2020 das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2020 (70
Mio. t) erfüllt. „Das Ziel wurde nicht nur erreicht, sondern deutlich
unterschritten. Auch im Jahr 2020 konnten die Treibhausgasemissionen der
deutschen Landwirtschaft weiter gesenkt werden“, betont der
Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. „Die
aktuellen Klimadaten unterstreichen das Engagement der Landwirte im
Klima- und Ressourcenschutz. Die Landwirte konnten die Emissionen auch
im letzten Jahr wieder beispielsweise durch einen verminderten und
effizienteren Einsatz von Mineraldünger deutlich senken.“ Krüsken sieht
die Landwirte in Deutschland auf dem richtigen Weg.
Während ein
großer Teil der gesamtdeutschen Emissionsminderungen auf coronabedingte
Produktionsrückgänge zurückzuführen sind, konnte die deutsche
Landwirtschaft bei ähnlich hoher Produktion ihr Sektorziel nicht nur
erreichen, sondern auch unterschreiten. Dies bestätige die Anstrengungen
der Landwirte zur Vermeidung von Emissionen und zur Steigerung der
Effizienz der Produktion, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Gleichzeitig zeige die Pandemie die Wichtigkeit einer heimischen und
qualitativ hochwertigen Lebensmittelproduktion auf. Aus Sicht des DBV
muss die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch eine Optimierung der
Produktionsprozesse erfolgen, sodass die Klimaeffizienz in der
Lebensmittelerzeugung auch weiterhin verbessert werden kann.
Ordnungsrechtliche Maßnahmen ohne Einbeziehung der Landwirte führen zu
tiefen Einschnitten in landwirtschaftliche Strukturen,
Produktionsrückgängen oder sogar Verlagerungseffekten, welche den
CO2-Fußabdruck Deutschlands im Zweifelsfall erhöhen.
Die seitens
des Umweltbundesamtes veröffentlichte Vorjahresschätzung der deutschen
Treibhausgasemissionen beziffert den Rückgang der Treibhausgasemissionen
des landwirtschaftlichen Sektors für das Jahr 2020 auf 2,2 % bzw. über
1,5 Mio. t. Seit 1990 konnten die Emissionen des Sektors Landwirtschaft
somit von 87 Mio. t. auf 66,4 Mio. t reduziert werden. Dies entspricht
einem Rückgang von knapp 24 %.
Anregungen für die landwirtschaftliche Kommunikationsarbeit
(Berlin, 10. März2021)Erstmals gibt es jetzt eine i.m.a-Medienliste fürLandwirte und deren spezielle Bedürfnissein der Öffentlichkeitsarbeit. Die neue Liste hilft Landwirten dabei, unterdenmehr als 180 Infomaterialien des i.m.a e.V. die passenden Produktezu entdecken, mit denen Hofbesucher informiert werden können, aber auch Bildungsarbeit auf dem Betrieb unterstützt werden kann. Die Medienliste für Landwirte ergänzt die bereits eingeführte Medienliste für Lehrkräfte, die in einem neuen Design erscheintund in der die Lehr-und Lernmaterialien entsprechend ihrer Eignung für die unterschiedlichen Einsatzgebiete im Schulbetrieb geordnet sind.
„Die Fülle an i.m.a-Materialien hat es immer schwieriger gemacht, diese Vielfalt innureiner Medienliste darzustellen, ohne daraus einen Katalog zu machen“, erläutert i.m.a-Geschäftsführer PatrikSimon die Entscheidung für die Produktionvon zwei unterschiedlichen Medienlisten. Gerade bei Landwirten habe der Bedarf an geeigneten Info-Materialien für die Information von Verbrauchern stetig zugenommen. Darauf habe der Verein mit der Produktiongeeigneter Materialien reagiert. „Nun war es Zeit, den Landwirten eine Orientierungshilfe zu geben, wie sie diese Materialien am besten einsetzen können“, so Simon.Die neuen Medienlisten vermitteln anschaulich den Nutz-und Mehrwert einzelner Produkte. Sie beschreiben deren Anwendungsbereiche und motivieren dazu, sich an den verschiedenen i.m.a-Projekten wie der Transparenz-Initiative„EinSichten in die Tierhaltung“, der Kampagne „Gesichter Landwirtschaft“ oder demBildungsangebot„Lernort Bauernhof“ zu beteiligen. Der i.m.a-Geschäftsführer betont, dass den Landwirten „natürlich auch die Medienliste für Lehrkräfte zur Verfügungsteht“.Gerade Landwirte, dieauf ihren Betriebenz.B. als „Lernort Bauernhof“Bildungsarbeit betreiben, finden darin wertvolle Anregungen.Sie könnten die Liste auch Hofbesuchern mit Schulkindern übergeben, damit die Medienliste auf diese Weise den Weg zu den Lehrkräften in den Schulen findet. Simon: „Am Ende geht es immer darum, auf möglichst vielen Wegen über die Arbeit in der Landwirtschaft zu informieren. Wir unterstützen dabei den bäuerlichen Berufsstand und vertrauen darauf, dass er künftig noch intensiver unsere zumeist kostenlosen Produkte nutzt.“Simon erinnert daran, dass es bundesweit kaum noch Anbieter unterstützender Materialien für die landwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit gibt, der Bedarf und das Engagement des Berufsstandes jedoch weiter zunehmen.Neben den Landwirtennutzen auchVerbände die i.m.a-Materialien.In den Schulen setzen bereits tausende Lehrkräfte die Angebote des gemeinnützigen Vereins ein, die online bestellt werden können (www.ima-shop.de).Wie alle Produkte, die der i.m.a e.V. seit vergangenem Jahr neu produziert bzw.nachdruckt, so wurden auch die Medienlisten klimaneutral auf zertifiziertem FSC-Papier hergestellt.Damit werde man dem Anspruch auf Ressourcenschutz nachhaltig gerecht.
Über den i.m.a e.V.:Als gemeinnütziger Verein informieren wir über die Arbeits-und Lebensbedingungen der Menschen, die in der Landwirtschaft tätig sind, und über die Bedeutung der Landwirtschaft für dieGesellschaft. Weil immer mehr Menschen immer seltener Gelegenheit haben, sich selbst ein reales Bild von der Landwirtschaft zu machen, kommt es insbesondere darauf an, bereits Kindern undJugendlichen durch die Bereitstellung vonLehrmaterialien und mit Hilfe von Pädagogen Einblicke in die heutigeWelt der Landwirtschaft zu vermitteln. Die i.m.a-Arbeit wird von den deutschen Bäuerinnen und Bauern getragen und von der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziell gefördert.