Regelung für osteuropäische Saisonarbeitskräfte bis zum 15. Juni 2020 verlängert.

Gestern hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass die bestehenden Regelungen für die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte bis zum 15. Juni 2020 fortgeführt werden. Die  gemeinsame Presseerklärung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vom 24.05.2020 finden Sie in der anliegenden pdf-Datei.

In gemeinsamen Gesprächen mit dem Deutschen Bauernverband, dem ZVG und anderen beruflichen Fachverbänden mit Bundeslandwirtschafts-ministerin Julia Klöckner, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesinnenminister Horst Seehofer konnte die Verlängerung und die Beibehaltung der bisherigen Hygiene-Regelungen erfolgreich durchgesetzt werden.

Eindimensionale Sichtweisen helfen der Artenvielfalt nicht

DBV-Präsident zum „Bericht zur Lage der Natur“

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht die Vorstellung des „Berichts zur Lage der Natur“ durch Bundesumwelt-ministerin Svenja Schulze und der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel, kritisch. „Viele Landwirte in Deutschland sind bereit, noch mehr im Vertragsnaturschutz zu tun. Allgemeine und vor allem eindimensionale Schuldzuweisungen aus dem Bundesumwelt-ministerium helfen der Artenvielfalt nicht. Der Bericht blendet wichtige Ursachen für den Verlust von Biodiversität aus. Vor allem bleibt er die Antwort schuldig, warum die zahlreichen, mit enormen Mittelaufwand von Bund und Ländern betriebenen Naturschutzprogramme, die dem Verlust an Artenvielfalt entgegenwirken sollen, offenbar wirkungslos bleiben. Auch die vielen freiwilligen Blühstreifen- und Umweltprojekte der deutschen Landwirte bleiben völlig unerwähnt. Es ist zu einfach und auch nicht hilfreich, mit dem Finger ausschließlich auf die Landwirtschaft zu zeigen. Eine effektive Verbesserung bei der Artenvielfalt wird nur mit den Bauern gelingen, nicht mit immer rigideren Bewirtschaftungsauflagen. Die Landwirte bleiben meist allein auf den Kosten des Naturschutzes sitzen, das muss sich endlich ändern.“

DBV-Pressemitteilung vom 20.05.2020

„Das ist ein Generalangriff auf die europäische Landwirtschaft“

DBV-Präsident Joachim Rukwied zur Vorlage von Farm-to-Fork Strategie und Biodiversitätsstrategie

DBV-Präsident Joachim Rukwied

Die von der EU-Kommission vorgelegten Strategiepapiere zur Farm-to-Fork- und Biodiversitätsstrategie im Rahmen des European Green Deal sieht der Präsident des Deutschen und Europäischen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, äußerst kritisch:

„Wir wollen den Weg hin zu einer umweltfreundlichen Landwirtschaft weitergehen und weiterentwickeln. Aber dieser Vorschlag ist der falsche Weg. Er ist ein Generalangriff auf die gesamte europäische Landwirtschaft.“

In den vorgelegten Strategiepapieren seien dringend notwendige Anpassungen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, nicht berücksichtigt worden. „Die Ernährungs- und Versorgungssicherheit der Menschen in Europa mit heimischen Nahrungsmitteln muss in den Mittelpunkt dieser Strategie gerückt werden.“ Um eine produktive, wettbewerbsfähige und ressourcenschonende Landwirtschaft zu erreichen, müsse statt auf neue Auflagen verstärkt auf Kooperation gesetzt werden.

Rukwied: „Die europäische und deutsche Landwirtschaft ist bereit, ihren Teil zu einem verbesserten Umwelt- und Biodiversitätsschutz beizutragen und eine Transformation der Lebensmittelerzeugung hin zu noch mehr Nachhaltigkeit mitzugestalten.“

Nur in Kooperation mit dem Sektor und unter Beteiligung der Verbraucher seien die ambitionierten Ziele des Green Deals erreichbar. Allgemeine politische Reduktionsziele für Pflanzenschutzmittel und andere Betriebsmittel seien dabei kontraproduktiv und verlassen die Grundlage der guten fachlichen Praxis. „Die Bäuerinnen und Bauern dürfen mit den Kosten für mehr Umwelt- und Klimaschutz nicht allein gelassen werden. Die Konsequenz wäre eine zunehmende Abwanderung der europäischen Lebensmittelproduktion in Drittstaaten und vor allem die Aufgabe einer großen Zahl an landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union“, so Bauernpräsident Rukwied.

Als Präsident des europäischen Bauernverbandes COPA vertritt Joachim Rukwied rund 60 europäische Bauernverbände und damit mehr als 10 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der Europäischen Union.

Erste Reaktion in 16 Punkten zur Farm-to-Fork-Strategie und zur Biodiversitätsstrategie der
EU-Kommission im Rahmen des European Green Deal.

Preesemitteilung des DBV vom 20.05.2020

Die Webseite https://saisonarbeit2020. bauernverband.de ist freigeschaltet

Dort finden Sie auch alle wichtigen Dokumente und Vordrucke


Auf dem Portal  https://saisonarbeit2020.bauernverband.de müssen landwirtschaftliche Betriebe die Registrierung und Anmeldung ihrer Saisonarbeitskräfte für die Monate April und Mai 2020 vornehmen. Dieses Portal und das mit der Bundesregierung vereinbarte Anmeldeverfahren sind ausschließlich für Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie für deren Saisonarbeitskräfte vorgesehen.

Zunächst muss sich der Betrieb online auf dem Portal registrieren und kann dann seine Saisonarbeitskräfte mit konkreten Einreisedaten anmelden. Diese Daten werden der Bundespolizei für die Einreise gemeldet. Zuvor müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Unterstützung erhalten sie von den Landesbauernverbänden. Eine Zuteilung oder Quotierung von Seiten des Deutschen Bauernverbandes ist explizit nicht vorgesehen.

Entscheidend ist, dass die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums bei der Einreise und auf den Höfen eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitscheck der Mitarbeiterinne und Mitarbeiter bei ihrer Einreise und eine Trennung von anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den ersten 14 Tagen.

Informationen, Merkblätter und Checklisten für Betriebe sind auf dem Portal als Download hinterlegt. Ebenso Informationen für die Saisonarbeiter in den Sprachen Deutsch, Bulgarisch, Ungarisch, Russisch und Rumänisch.

Die Webseite wurde in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien und der Bundespolizei erstellt und entspricht den strengen Vorgaben der DSGVO.

Alle wichtigen Infos finden Sie unter https://www.bauernverband.de/

Mitteilung DBV, 06.04.2020

Verfahrensgrundsätze zur Einreise ausländischer Saisonkräfte mit dem Flugzeug – Anmeldeportal des DBV

Verfahren und Anforderungen

Seit dem 06.04.2020 ist das Einreiseverbot für ausländische Saisonarbeitskräfte unter strengen Auflagen aufgehoben. Für die Betriebe ist das Antragsverfahren sehr aufwendig, die Hygieneanforderungen im Betreib dürften zu erheblichen Mehrkosten führen.

Wesentliche Verfahrensneuerung ist, dass die betroffene Saisonkraft zwingend mit dem Flugzeug einreisen muss und dass die Betriebe ihre Saisonarbeitskräfte über ein Onlineportal für die Einreise anmelden müssen.

Das Portal ist vom Deutschen Bauernverband nach den Vorgaben vom BMEL und BMI erstellt und unter https://saisonarbeit2020.Bauernverband.de erreichbar. In diesem müssen die Betriebe die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen. Der DBV wird diese Daten dann an die Bundespolizei weiterleiten, so dass die Einreise am Flughafen erfolgen kann.

Die Anreise mit dem Flugzeug ist verpflichtend für Saisonarbeitskräfte, die aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) sowie aus Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden (z.B. Frankreich, Österreich und die Schweiz), einreisen.

Keine Binnengrenzkontrollen wurden bislang für Grenzübertritte u.a. aus Polen und Tschechien eingeführt, so dass Saisonkräfte aus diesen Staaten bislang weiterhin auch mit dem PKW einreisen können. Allerdings plant das Bundesinnenministerium auch für diese Staaten Einreise-beschränkungen. Sobald wir hierzu Näheres wissen, werden wir Sie informieren.

Das bedeutet, dass zurzeit im Wesentlichen Arbeitskräfte aus Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Slowakei und Slowenien sowie aus Drittstaaten zwingend mit dem Flugzeug anreisen müssen. Bei Drittstaatsangehörigen ist zu beachten, dass diese in der Regel ein Arbeitsvisum für eine Beschäftigung in Deutschland benötigen. Ein solches wird für Hilfstätigkeiten in der Regel nicht erteilt. Eine Ausnahme hiervon besteht für Studenten, die eine Ferienbeschäftigung für bis zu drei Monate in Deutschland ausüben (§ 14 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung).

Zum Verfahren:

Die Betriebe müssen zunächst selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Anreise mit Linienflügen ist ausdrücklich nicht gestattet. Für kleinere Betriebe bieten viele Charterunternehmen mittlerweile bereits auch Einzelbuchungen. Nach Buchung müssen die Betriebe dann die Einreisedaten ihrer Saisonkräfte in das Portal eingeben. Informationen, wie diese Eingabe zu erfolgen hat, können Sie der beigefügten Fragen-Antwortliste (FAQ) des DBV entnehmen.

Die Eingabe der Daten im Portal muss zeitnah nach der Buchung erfolgen. Dies ist vor dem Hintergrund der monatlichen Kontingente von je 40.000 Saisonkräften erforderlich. Wie der DBV gehen auch wir davon aus, dass das Gesamtkontingent nicht überschritten wird, da nicht wenige Saisonkräfte die Reise nach Deutschland zurzeit nicht antreten und einige Betriebe sich zwischenzeitlich bereits mit Arbeitskräften vom deutschen Arbeitsmarkt (i.d.R. Studenten) beholfen haben.

Bei Einreise muss ein vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck erfolgen. Eine bundesweite Abstimmung hierzu war bislang leider nicht möglich. Deshalb müssen die Erfordernisse bis auf Weiteres mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden. Viele Flugunternehmen bieten diesen Gesundheitscheck als Serviceleistung an. Darauf sollten die Betriebe bei Buchung achten. Viele bieten auch Einzelbuchungen an. Eine Übersicht der Fluganbieter werden wir in Kürze nachreichen.

Mit dem beigefügten Informationsblatt für Saisonarbeitskräfte sollen diese über die wichtigsten Regelungen zur Einreise und Beschäftigung in Deutschland informiert werden. Das Informationsblatt liegt derzeit in deutscher, rumänischer, bulgarischer, ungarischer und ukrainischer Sprache vor. Bei Bedarf wird dieses Informationsschreiben kurzfristig in andere Sprachen übersetzt.

Dem Informationsschreiben beigefügt ist ein Musteranschreiben der Saisonkraft an seinen Arbeitgeber, in dem er die für den Arbeitgeber für die Anmeldung erforderlichen Einreisedaten mitteilt sowie sein Einverständnis zur Datenverarbeitung im Portal erklärt. Dieses muss dem Arbeitgeber vor Eingabe der Daten im Portal vorliegen.

Zusätzlich zum Informationsschreiben muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Informationen zum Infektionsschutz und zur Afrikanischen Schweinepest zu kommen lassen. Mit dem BMEL abgestimmt ist, dass hierfür zunächst die Betriebsanweisungen der SVLFG ausreichen.

Das Portal wird am 06.04.2020 um 19.00 Uhr freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können Betriebe sich im Portal registrieren und – sofern sie bereits Flüge für ihre Saisonkräfte gebucht haben – die Einreisedaten im Portal eingeben.

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Einreiseverbot für osteuropäische Saisonarbeiter wieder aufgehoben

Vermittlung erfolgt über zentrale Internetplattform des DBV und der Landes-Bauernverbände

In einer gemeinsamen Aktion mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium ist es dem Deutschen Bauernverband DBV in nur 8 Tagen gelungen, die Entscheidung des Bundesinnenministers zum Einreisestopp von Saisonarbeitskräften wieder umzudrehen. Die ist in der jetzigen Situation ein Riesen-Erfolg, um den uns andere Branchen beneiden. Die Bundesregierung hat am 2. April 2020 beschlossen, den Einreisestopp für ausländische (Saison-)Arbeitskräfte insoweit aufzuheben, als das im April und Mai je 40.000 Saisonarbeiter unter kontrollierten Bedingungen einreisen dürfen. Der Deutsche Bauernverband hat auf eine entsprechende Regelung gedrängt und in den letzten Tagen an der Erarbeitung durch Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundesinnenministerium und Robert-Koch-Institut mitgewirkt. 

Anfang der Woche wird auf Bundesebene bekanntgegeben, wie die Anmeldung der Gruppen erfolgen kann. Dafür wir der DBV ein zentrales Meldeportal einrichten. Die Meldung der einzelbetrieblich benötigten Arbeitskräfte erfolgt über die Landes-Bauernverbände. Einen entsprechenden Vordruck werden Sie in Kürze erhalten. Bitte warten Sie bis dahin mit Ihren Anmeldungen!

ACHTUNG: Das Verfahren gilt nicht für die Einreise aus Polen oder Tschechien. Aus diesen Ländern ist nach wie vor eine Einreise von deutscher Seite erlaubt. Gleich wohl sollte auch bei diesen Gruppen auf die Hygienevorschriften und Regeln für die Unterbringung und die Arbeitsabläufe geachtet werden.

Für die Einreise aus Ländern wie Rumänien oder Bulgarien gelten ab sofort folgende Bedingungen (Quelle BVSH):

  • Nur Gruppeneinreisen per Flugzeug
  • Anmeldung der Einreisenden mit deren Einverständnis über Listen zur Identifizierung und Rückverfolgung im Infektionsfall
  • Einreiseort (Flughafen) muss mit der Bundespolizei abgestimmt sein
  • Einreisekontrolle
    • Gesundheitscheck durch medizinisches Fachpersonal, Zuleitung der dabei entstandenen, unterzeichneten Liste an das örtliche Gesundheitsamt
    • Es dürfen auch sonst keine Anhaltspunkte für eine Infektion bestehen etwaige Rücktransportkosten sind durch den anfordernden Betrieb zu tragen
  • Ausreise ebenfalls aufgrund Ankündigungsliste und festgelegtem Ausreiseort (Flughafen)
  • Sicherstellung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes
    • Vor der Einreise Übersendung einer schriftlichen Hygieneunterweisung in der Landessprache
    • Abholung der Arbeitnehmer am Flughafen (keine Einzelreise)
    • 14 Tage strikte Trennung der neu angekommenen Arbeitskräfte von den sonstigen Beschäftigten, kein Verlassen des Betriebsgeländes („faktische Quarantäne“)
    • Bildung von Unterkunfts- und Arbeitsteams von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen
    • Zimmerbelegung mit halber Kapazität (Ausnahme: Familien)
    • In den Unterkünften:
      • Ausreichend Desinfektionsmittel (mindestens je 1 Spender je Zimmer, Bad, Toilette und Küche) und Einmalhandtücher in Bad, Toilette und Küche
      • Engmaschige Reinigungspläne für Gemeinschafts-einrichtungen (Bäder, Toiletten u.a.), mehrfaches tägliches Desinfizieren von Türgriffen, Wasserhähnen, Toiletten u.ä.
      • Nutzung gemeinsamer Bereiche (Küche, Sanitärräume etc.) durch verschiedene Teams nacheinander möglich; dazwischen aber jeweils lüften und reinigen
      • Wäschewaschewaschen und Geschirrspülen bei mindestens 60º C
      • Keine Besuche auf dem Betriebsgelände
    • Bei der Arbeit:
      • Arbeitsbesprechungen in ausreichend großen Räumen oder im Freien (zur Wahrung des Mindestabstands)
      • Transporte zwischen Unterkunft und Einsatzort nur in den jeweiligen Teams oder stets nur mit halber Auslastung (Mindestabstand) oder nur mit Mundschutz /Handschuhen
      • Arbeiten mit Mindestabstand von 2 m, bei weniger als 1,5 m (außerhalb der festen Teams) Verwendung von Mundschutz und Handschuhen oder Schutzscheiben/-folien
    • Verpflegung/Einkauf
      • Während der ersten 14 Tage (faktische Quarantäne): Übernahme der Einkäufe für die Saisonkräfte oder Gestellung der Verpflegung durch den Betrieb
      • Danach vorrangig Verpflegungsgestellung; Bei Selbstversorgung enge Begrenzung der Personen
    • Im Krankheitsfall/Verdachtsfall:
      • Ausreichend getrennte Unterbringungsmöglichkeiten für Verdachts- und Krankheitsfälle
      • Umgehende Isolierung eines Verdachts-/Erkrankungsfalls und Kontaktieren eines Arztes für Testung
      • Zusätzlich sollte das gesamte Team isoliert und ebenfalls getestet werden
    • Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Arbeitsrechtsbestimmungen

Parallel sollen durch intensive, gezielte Vermittlungsaktivitäten im April und Mai jeweils mindestens 10.000 Personen vom inländischen Arbeitsmarkt gewonnen werden (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter). In Hamburg wird diese Aufgabe ab Montag, 06.04.2020 von der LWK Hamburg aktiv begleitet werden.

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Covid 19: Infos und Regeln für Pferdehalter und Betreibern von Reitanlagen

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In Zeiten der Corona-Krise fällt es nicht leicht, den Überblick zu behalten. So ergeht es auch vielen Mitgliedern, die Pferde halten und einen Reistall bestreiben. Deshalb möchten wir Sie heute über den aktuellen Sachstand für Pferdehalter und Besitzern von Reitanlagen informieren. Nach Rücksprache mit der Agrarabteilung der BWVI, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Bezirksamt Altona, Abt. Verbraucher-schutz und Veterinärwesen gelten in Hamburg derzeit folgende Regeln:

Die rechtliche Grundlage während der Corona-Krise stellen die Allgemein-verfügung der Stadt Hamburg vom 16.03.2020 sowie den dazugehörigen Auslegungsregeln. Diese finden Sie unter
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
https://www.hamburg.de/corona-geschaefte-auslegungshilfe/

Des Weiteren müssen sich Betreiber von Reitanlagen an die Allgemein-verfügung zu Kontaktbeschränkungen vom 22. März halten. (Abstandsregelungen, keine Gruppenbildung etc.). Diese finden Sie unter folgendem Link:
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/13746326/2020-03-22-voruebergehende-kontaktbeschraenkungen/

Eine konkrete Anweisung für Reitanlagen finden Sie auf der Homepage der Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz https://www.hamburg.de/faq-corona/13748460/tiere-und-coronavirus/.

Darin steht:

Grundsätzlich sind Reitställe von der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 erfasst. Damit müssen Reitunterricht, Schulbetrieb und Zusammenkünfte aller Art in allen Pferdesportanlagen eingestellt werden. Auch Reiterferien müssen abgesagt werden. Gleichzeitig ist es aus Gründen des Tierschutzes erforderlich, die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde sicher zu stellen. Mit Blick auf das Wohl der Tiere können Anträge auf Ausnahmegenehmigungen für Reitanlagen beim Landes-sportamt der Behörde für Inneres und Sport gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Auslegungstabelle der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation unter Hundetrainer.

Hier finden Sie die Auslegungstabelle:
https://www.hamburg.de/corona-geschaefte-auslegungshilfe/

Zur weiteren Orientierung lohnt sich auch ein Blick nach Schleswig-Holstein. Aus der Seite des Bauernverbandes Schleswig-Holstein https://www.bauern.sh/themen/corona-virus.html finden Sie folgende Hinweise für Pferdehalter:

Betriebe mit Einstellpferden und Reiterhöfe
Es war zunächst unklar, ob die Eigentümer von Einstellpferden diese auf dem Einstellbetrieb weiterhin pflegen dürfen. Weil der Einstellbetrieb die Pferdeversorgung in der Regel nicht leisten kann, hat sich der Bauernverband Schleswig-Holstein für eine Klarstellung eingesetzt. Nunmehr teilt die Landesregierung auf ihrer Internetseite Folgendes mit:

„Inwieweit dürfen die Pferdebesitzer ihre Tiere pflegen und bewegen, wenn diese in Gemeinschafts-/Pensionsställen untergebracht sind?
Die Versorgung und die Pflege der Tiere müssen sichergestellt werden. Dabei sollten Kontakte der Menschen im Stall auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Sie sollten vorher mit dem Betreiber der Pferdepension telefonieren: Bei Bedarf erstellt er einen Anwesenheitsplan mit Zeiten für die notwendigen Personen, die für die Versorgung und Pflege ihrer Pferde Zutritt zum Stall benötigen.

Dürfen Reiterhöfe geöffnet bleiben?
Auf Reitbetrieben in Schleswig-Holstein gelten bislang keine anderen Beschränkungen als die allgemein geltenden. Derzeit sind Stallbesitzer aufgefordert, selbst zu entscheiden, ob sie ihren Betrieb für den Publikumsverkehr schließen möchten bzw. wie die sicherzustellende Versorgung und Pflege der Tiere gewährleistet werden kann. Doch die Versorgung und Pflege der Tiere sollten sichergestellt sein.“

Darf ich meine Pferde, die im Nachbarort auf einer Weide oder in einem Stall stehen, versorgen?
Die Versorgung von Tieren ist weiterhin möglich. Dabei sind der Kontakt zu anderen Personen zu meiden und entsprechende Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen.

Einen lesenswerten Beitrag sowie hilfreiche Vordrucke finden Sie auf der Homepage Pferd-Aktuell https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus

Corona-Krise: Informationen für Hamburger Landwirte und Gartenbaubetriebe

Eine Übersicht der wichtigsten links und Webseiten zu Corona

Bildergebnis für Corona

Täglich erhalten Sie neue Informationen und Nachrichten zur Coronakrise. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine Übersicht der wichtigsten links und Webseiten zum Thema „Corona“ zur Verfügung stellen.

Grundlagen:
https://www.hamburg.de/grundlagen/
https://www.hamburg.de/faq-corona-beratung/

Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/054-coronapaket-der-bundesregierung.html
https://www.bmel.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Freie und Hansestadt Hamburg:
https://www.hamburg.de/coronavirus/
https://www.hamburg.de/faq-corona-beratung/
https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020-03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/
Unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de

BV Schleswig-Holstein:
https://www.bauern.sh/themen/corona-virus.html

Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/3/nav/693/article/35397.html

Arbeitskräfte, Arbeitsrecht:
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/GesBevS/Handbuch-Betriebl_Pandemieplanung_2_Auflage.html
https://www.svlfg.de/betriebsanweisungen
https://www.bauern.sh/fileadmin/download/Themen/Corona/2020-03-19_Allgemeinverfuegung_ArbZG.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hamburg/faq-kug
https://www.bauern.sh/fileadmin/download/Themen/Corona/2020-03-23_PM_BMEL_Corona-Paket_LW.pdf

Vermittlung Saison-Arbeitskräfte:
https://www.daslandhilft.de/
https://www.saisonarbeit-in-deutschland.de/index.php

Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen:

Unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de
https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/
https://www.rentenbank.de/
https://www.hk24.de/produktmarken/startseite-alt/coronavirus/finanzielle-soforthilfen-4737170
https://www.bg-hamburg.de/aktuell/corona-virus-infos-fuer-unternehmen/

Krisenhotline, Telefonseelsorge:
http://Krisen-Hotline für Notfallsituationen und Telefonseelsorge
https://www.telefonseelsorge.de/






Delegiertenversammlung des BVHH am 17.03.2020 abgesagt

Absage aufgund der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) hat der Vorstand des BVHH beschlossen, dass die für den 17. März 2020 geplante Delegiertenversammlung abgesagt und bis auf Weiteres verschoben wird.

Die behördlichen Aufforderungen und erwarteten Anordnungen, aber auch unsere gesellschaftliche Gesamtverantwortung lassen es unmöglich erscheinen, derzeit eine Versammlung in dieser Form durchzuführen.

Im Namen von Präsident Martin Lüdeke sowie des gesamten Vorstands wünschen wir Ihnen, dass Sie alle diese Zeiten gesund und wohlbehalten überstehen.


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2019 erneut weniger Treibhausgase aus der Landwirtschaft

DBV erwartet verbesserte Klimabilanz

Nach ersten Schätzungen geht der Deutsche Bauernverband für 2019 von einer weiteren Verbesserung der Klimabilanz der Landwirtschaft in Deutschland aus: „Wir erwarten erneut einen Rückgang der Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft um rund 2 Prozent auf rund 62 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent. Damit summiert sich die Emissionsreduktion des Sektors gegenüber 1990 auf etwa 22 Prozent. Damit ist die Landwirtschaft auf einem guten Weg und trägt ihren Teil zur Eindämmung des Klimawandels bei. Die Zahlen belegen, dass die bereits vor zwei Jahren überarbeitete Düngeverordnung erhebliche Wirkung entfaltet und auch die Trockenheit des letzten Jahres deutliche Spuren auf den Betrieben hinterlassen hat.“ Die Berechnungen basieren auf Daten zur Entwicklung der Tierbestände und dem Düngemittelabsatz.

Weitere Treibhausgasreduzierungen gelte es laut DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken ohne Produktionsrückgänge und Einschnitte in die Agrarstruktur zu erreichen, wie sie die Düngeverordnung zum Beispiel verursache. Stattdessen setzt der Verband auf eine Steigerung der Klimaeffizienz in die Lebensmittelerzeugung, und den Ausbau der Bioenergie und den Humusaufbau in Böden zur CO2-Speicherung. Mit dem Rückgang der Emissionen im Jahr 2019 ist die Landwirtschaft auf dem Weg, die Klimaziele für die nächsten Jahre zu erreichen.

DBV-Pressmitteilung vom 13.03.2020