Von wegen Apfel-Vollernte

Mitteilungen vom Landvolk Niedersachsen, 13.08.2018

L P D – Die Weltvereinigung für Äpfel und Birnen (WAPA) erwartet nach dem schlechten vergangenen Jahr für 2018 nun eine Vollernte. Ulrich Buchterkirch von der Fachgruppe Obstbau des Landvolks Niedersachsen prognostiziert für die niedersächsischen Obstbauer eine relativ normale, durchschnittliche Apfelernte. „Offizielle Zahlen gibt es noch nicht. Doch es wirkt sich extrem auf die Erntemenge aus, ob der Apfel fünf Millimeter kleiner oder größer ist. Aufgrund der Trockenheit werden die Äpfel dieses Jahr etwas kleiner sein“, erklärt Buchterkirch und ist damit zufrieden, wenn die Gesamterntemenge für Deutschland knapp unter einer Million Tonnen (t) liegen wird. 2017 sei ein Ausnahmejahr gewesen. „Die Ernte war dramatisch schlecht, so enttäuschend wie 2017 war noch kein Jahr“, führt Buchterkirch aus. Deutschlandweit hatte sich der langjährige Durchschnittsernteertrag von einer Million t fast halbiert. Die niedersächsischen Obstbauern ernteten gerade einmal 240.000 t, normalweise sind es gut 300.000 t. „Dieses Jahr werden wir die 300.000 t wohl nicht ganz schaffen, sodass es in der Menge eine normale Ernte mit qualitativ guten, schönen und sehr süßen Früchten wird“, schätzt Buchterkirch. Die angekündigten lokalen Unwetter mit Hagelschauern machen den Obstbauern allerdings zu schaffen. Sie wünschen sich leichten Regen sowie einstellige Temperaturen in der Nacht. „Jetzt muss Farbe an die Früchte. Große Temperaturunterschiede helfen dem Apfel, rot zu werden. Topp wären 25 Grad am Tag und neun in der Nacht“, erklärt Buchterkirch. Sorge macht ihm die große Ernteprognose für Polen von circa 4,5 Mio. t Äpfel. Diese enorme Menge drücke die Preise. Buchterkirch hofft, dass der Verbraucher weiterhin auf Qualität und vor allem auch auf Regionalität beim Apfelkauf setzt, damit deutsche Äpfel auf dem Markt weiter eine Chance haben.

Am 25. August wird die Apfelsaison in Niedersachsen bei der Marktgemeinschaft Altes Land in Jork mit einem Tag der offenen Tür von 11 bis 16 Uhr offiziell eröffnet. Während jetzt schon Gravensteiner und andere frühe Sorten gepflückt werden, beginnen die Obstbauern im Alten Land dann die Ernte der sogenannten Lagersorten Elstar und Holsteiner Cox. (LPD 60/2018)

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Bauernverband korrigiert Ernteerwartung deutlich nach unten

DBV- Pressemitteilung vom 01.08.2018

Rukwied: Bauern brauchen jetzt schnelle Unterstützung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) korrigiert seine Ernteprognose noch einmal deutlich nach unten. Statt der zuletzt geschätzten 41 Millionen Tonnen Getreide rechnet der DBV nur noch mit einer Erntemenge von rund 36 Millionen Tonnen. Die neuen Zahlen aus der zweiten Erntemeldung beziehen nun in großem Umfang die tatsächlichen Erntemengen mit ein und bestätigen die pessimistischen Einschätzungen aus den zurückliegenden Tagen. Angesichts dieser Entwicklung fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, die Bundesländer zum zügigen Handeln auf, der Bund müsse dann folgen. „Viele Bauern brauchen jetzt eine schnelle Unterstützung. Die aus unserer Sicht eindeutigen Zahlen lassen eine grundsätzliche Entscheidung über Dürrehilfen schon jetzt zu. Nach den uns vorliegenden Meldungen aus den Landesbauernverbänden sind die Voraussetzungen für Finanzhilfen durch die Länder in den besonders betroffenen Regionen klar erfüllt.“

 

Die Getreide- und Rapsernte ist in den vergangenen Wochen zügig vorangeschritten. „Selbst in den norddeutschen Regionen ist die Ernte ungewöhnlich weit und zeigt das katastrophale Ausmaß der Dürreschäden. Die Erntemengen bleiben deutlich hinter unseren ohnehin geringen Erwartungen zurück“, betont Rukwied anlässlich des zweiten Ernteberichtes des DBV. „Die geringen Ertragserwartungen und die Sorge um eine ausreichende Futterversorgung hat einige Betriebe veranlasst, ihre Getreidebestände vorzeitig zu häckseln. Die Maisbestände bilden wegen der anhaltenden Trockenheit keine Kolben aus. Das wird die Körnermaisernte erheblich schmälern und hat auch bei der Verwendung als Silomais Auswirkungen auf die Qualität des Futters“ erklärt Rukwied mit Blick auf die Futterversorgung.

 

Die wichtigste in Deutschland angebaute Getreideart ist Winterweizen mit einer Anbaufläche von 2,96 Millionen Hektar. Die Weizenernte steht in den überwiegenden Regionen kurz vor dem Abschluss. Noch zu erntende Flächen finden sich in Höhenlagen und im Norden Deutschlands. Die Druschergebnisse lassen im Bundesdurchschnitt auf einen Ertrag von 6 Tonnen pro Hektar schließen. Damit liegt der Ertrag dieser für das gesamte Ernteergebnis so wichtigen Getreideart 20 Prozent unterhalb des Vorjahresertrages in Höhe von 7,7 Tonnen pro Hektar. Der Durchschnittsertrag der Jahre 2013 bis 2017 in Höhe von 8 Tonnen pro Hektar wird sogar um 25 Prozent verfehlt. Folglich ergibt sich eine Winterweizenernte in Höhe von knapp 18 Millionen Tonnen (Vorjahr: 24,1 Millionen Tonnen).

 

Eine für den von der Trockenheit besonders betroffenen Norden und Osten Deutschlands wichtige Getreideart ist Winterroggen. Hier stehen 448.000 Hektar der insgesamt zur Ernte 2018 angebauten 532.000 Hektar. Auch Roggen wird in Kürze vollständig eingebracht sein. Die Erträge fallen mit nur 3,7 Tonnen pro Hektar deutlich hinter den Vorjahreswert von 5,1 Tonnen pro Hektar zurück (minus 28 Prozent) und auch der Durchschnittsertrag der letzten fünf Jahre von 5,7 Tonnen pro Hektar wird um 35 Prozent unterschritten. Insgesamt ist in diesem Jahr von einer Roggenernte von knapp 2 Millionen Tonnen auszugehen (2017: 2,7 Millionen Tonnen).

 

Die Ernte von Winterraps, der wichtigsten Ölpflanze im deutschen Ackerbau, ist bis auf Restflächen abgeschlossen. Im Bundesdurchschnitt wird ein Ertrag von nur knapp 2,6 Tonnen pro Hektar erzielt. Das ist gegenüber dem Vorjahresertrag ein Rückgang um 21 Prozent; der Fünf-Jahresdurchschnitt wird sogar um 32 Prozent verfehlt. Unter Berücksichtigung der Anbaufläche von 1,26 Millionen Hektar beläuft sich die diesjährige Rapsernte auf knapp 3,3 Millionen Tonnen. Gegenüber der Vorjahresernte entspricht dies einem Rückgang von etwa 1 Million Tonnen Raps bzw. einem Minus von 24 Prozent. Im Mittel der vergangenen fünf Jahre ernteten die deutschen Bauern noch 5,2 Millionen Tonnen.

 

Dieser Erntebericht beruht auf Meldungen aus den 18 Landesbauernverbänden über die tatsächlich geernteten Flächen und erzielten Erträge.

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Bauernverband zum Urteil zu neuen Züchtungsmethoden

Rukwied: „Europa verpasst den Anschluss“

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kritisch: „Europa läuft Gefahr, den Anschluss an andere Weltregionen zu verpassen. Dieses Urteil verbaut uns die notwendigen Möglichkeiten, mit Hilfe der Pflanzenzüchtung die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern. Die derzeitige Dürre zeigt uns exemplarisch, dass wir zukünftig beispielsweise trockenheitstolerantere Sorten brauchen. Das EU-Gentechnikrecht muss jetzt auf seine Zukunftsfähigkeit überprüft werden, um die Chancen der neuen Züchtungsmethoden nutzen zu können.“

 

Genome Editing stellt nach derzeitigem Stand der Wissenschaft eine deutliche Verbesserung in Präzision, Effizienz und Kontrollierbarkeit gegenüber bisherigen klassischen Züchtungsverfahren und auch der Gentechnik dar. Die neuen Verfahren können dazu beitragen, dass Krankheitsresistenz und Toleranz gegenüber widrigen Umweltbedingungen gefördert wird. Der Deutsche Bauernverband erachtet eine einheitliche europäische Regelung für zwingend notwendig. Dabei muss weiterhin der Sortenschutz die Basis bleiben, Biopatente werden abgelehnt.

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EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie basiert auf alter Rechtsgrundlage

Bauernverband: Neue Düngeverordnung wird ignoriert

Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie ist der Abschluss eines alten und mittlerweile in der Sache überholten Verfahrens und bestätigt damit die Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV). „Das Urteil ist eine – wenn auch detaillierte – Bewertung einer längst überholten Rechtsgrundlage, nämlich der düngerechtlichen Vorschriften mit dem Stand von 2006. Es leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung“, betont DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Der EuGH bestätigt wörtlich, dass nach der Frist der mit Gründen versehenen Stellungnahme der EU-Kommission im Jahr 2014 „später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt“ worden sind.

 

Krüsken wörtlich: „Deutschland hat gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass die EU-Kommission das neue Düngerecht mit den weitreichenden Änderungen im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren wird.“

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DBV, BLU und BMR setzen sich gegen „Bauernmaut“ zur Wehr

Landwirte und Lohnunternehmer verspüren großen Unmut

Landwirte, Lohnunternehmen und Maschinenringe nutzen die Straßen mit ihren land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (lof-Fahrzeuge) nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Deswegen waren sie bislang von der Mautpflicht grundsätzlich ausgenommen. Das gilt ab dem 1. Juli aber nur noch bedingt, wenn neben den Bundesautobahnen alle Bundesstraßen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mautpflichtig werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert zusammen mit dem Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) vom Gesetzgeber, wie bisher landwirtschaftliche Transporte von der Mautpflicht zu befreien.

 

Nach einer Reihe von OVG-Urteilen sind Landwirte nicht mehr von der Maut befreit, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen für eigene Zwecke oder im Maschinenring nutzen. Um den bisherigen Ausnahmetatbestand wiederherzustellen, dass Landwirte auch dann von der Maut befreit sind, wenn sie mit lof-Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h die mautpflichtigen Straßen nutzen, fordert der DBV zusammen mit dem BLU und dem BMR eine entsprechende Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Gelegenheit dazu bietet das Fünfte Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßenmautgesetz. Da ein Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes erst zum 1. Januar 2019 geplant ist, fordern die Agrarverbände bis dahin eine Kulanzfrist. Einzelbetrieblich gesehen kommt notfalls ein Drosseln der lof-Fahrzeuge auf maximal 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in Betracht.

 

Nach dem bestehenden Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ nicht mautpflichtig. Sofern aber ein Entgelt fließt, will das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) diesen Mautbefreiungstatbestand nicht mehr gelten lassen. Auch soll die Mautbefreiung nach BAG-Auffassung an die Befreiung von der Kfz-Steuer gebunden sein. Die Agrarverbände halten hier Korrekturen für zwingend erforderlich, um dem Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.

 

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Erwartetes Urteil des EU-Gerichtshofs zur Nitratrichtlinie basiert nur auf alter Rechtsgrundlage

Verurteilung Deutschlands bezieht sich auf längst abgeschlossenes Kapitel

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist eine Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Woche wegen unzureichender Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie keine Überraschung, weil sie sich auf das alte, nicht mehr aktuelle Düngerecht bezieht. „Dieses Urteil ist nur ein formaler Verfahrensabschluss und für die aktuelle Diskussion nicht relevant“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, mit Blick auf die erwartete Verkündung am 21. Juni 2018. „Da sich das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und die Klage des EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen, handelt es sich bei dem Urteil um Vergangenheitsbewältigung, die ein altes Kapitel abschließt“, betont Krüsken. Deutschland habe gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt würden. Krüsken warnt davor, das Urteil als Kritik an der neuen Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 zu nutzen. „Diese Weiterentwicklung des nationalen Düngerechts und das völlig neue Anforderungsniveau bei der Düngung finden in dem EuGH-Verfahren keine Würdigung. Wer tatsächlich Interesse am Gewässerschutz hat, sollte die Betriebe bei der Umsetzung des neuen Düngerechts unterstützen“, fordert der DBV-Generalsekretär.

 

Es ist nicht zu erwarten, dass der EuGH mit dem Urteil eine Bewertung zur neuen Düngeverordnung abgibt, die die Anforderungen der Nitratrichtlinie erfüllt und mit der Deutschland im Sinne des Gewässerschutzes gut aufgestellt ist. Die Landwirte in Deutschland setzen seit einem Jahr ein umfassend novelliertes Düngerecht um, das erhebliche Kostensteigerungen sowie Strukturveränderungen zur Folge haben wird.

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Rukwied: EU-Direktzahlungen müssen weiter landwirtschaftliche Einkommen stützen

Erste Bewertung zu den GAP-Vorschlägen der EU-Kommission

Berlin, 01.06.2018

(DBV) Zu den Vorschlägen der EU-Kommission für die Agrarförderung nach 2020 zeigt sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, besorgt: „Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der in wichtigen Punkten in eine falsche Richtung geht. Die Umweltauflagen für die Direktzahlungen sollen deutlich erhöht werden, zugleich wird das Agrarbudget gekürzt. Insgesamt sollen die Direktzahlungen ihre bisherige Funktion der Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen weitgehend verlieren. Zudem erhalten die Mitgliedstaaten mehr Freiräume für ihre Agrarförderung, was neue Verzerrungen zwischen den EU-Staaten hervorrufen kann. Eine verpflichtende betriebliche Kappung von Direktzahlungen ist der falsche Weg. Und ein durchgreifender Bürokratieabbau ist nicht erkennbar.“

Bauernverbandspräsident Rukwied erwartet in den weiteren politischen Verhandlungen noch wichtige Veränderungen: „Die Direktzahlungen müssen weiter einkommensstützend wirken. Die erste Säule der GAP darf nicht umweltpolitisch überfrachtet werden. Wir erwarten zumindest ein stabiles Agrarbudget, eine behutsame Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und eine wirkliche Vereinfachung. Statt Kappung und Degression halten wir einzig den Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße für geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen.“

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„Kürzung des EU-Agrarhaushaltes unverständlich angesichts eines Haushaltsplus von 25 Prozent“

Stellungnahme des DBV-Präsidiums zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet die vorgeschlagenen Kürzungen des Agrarhaushaltes im EU-Finanzrahmen 2021-27 sehr kritisch. Die geplanten schmerzhaften Einschnitte in die Gemeinsame Agrarpolitik sind angesichts einer Anhebung des EU-Gesamthaushaltes um etwa 25 Prozent unverständlich und werden der Bedeutung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Europa nicht gerecht. In einer Stellungnahme fordert daher das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes, das Budget für beide Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stabil zu halten. Die Anhebung der EU-Haushaltsgrenze auf 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) ist positiv, aber nicht ausreichend. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gemäß Koalitionsvertrag mit Nachdruck für ein stabiles Agrarbudget in beiden Säulen der GAP einzusetzen.

Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier: www.bauernverband.de/gap-budget-2018.

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Bauernverband zum Weltbienentag

Rukwied: Bienen haben für uns Bauern enorme Bedeutung

(DBV) Bei einer Veranstaltung zum Weltbienentag gemeinsam mit der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, macht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, deutlich, dass auch die Imkerei Teil der Landwirtschaft ist und Bienen essentiell für alle Bereiche sind: „Bienen und andere Bestäuber haben für uns Bauern eine enorme Bedeutung. Wir sind uns unserer Verantwortung für die Natur sehr wohl bewusst.“ In einer aktuell vorgestellten Ackerbaustrategie bekennen sich die führenden Verbände der deutschen Landwirtschaft dazu, verstärkt dazu beizutragen, die Artenvielfalt wieder zu erhöhen. „Schon jetzt legen die Landwirte zahlreiche Blühflächen und Bienenweiden an, damit die Insekten Nahrung finden. Das soll noch mehr werden“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied. Den Dialog mit den Imkern werde man weiter ausbauen und die Möglichkeiten des Greening der Europäischen Agrarpolitik verstärkt nutzen. Man habe mit den Imkern das gemeinsame Interesse, dass zukünftig Hemmnisse für mehr bienenfreundliche Maßnahmen in der Europäischen Agrarpolitik ausgeräumt und Landwirte nicht durch Bürokratie und starre Auflagen ausgebremst werden.

Bundesweit wurden bereits im Jahr 2017 auf rund 260.000 Hektar Puffer-, Wald- und Feldrandstreifen, brachliegende Flächen und Landschaftselemente angelegt, was über 350.000 Fußballfelder oder 1 x der Fläche des Saarlands entspricht. Zusätzlich werden auf etwa 930.000 Hektar Zwischenfrüchte und Untersaaten angebaut, was über 1,25 Mio. Fußballfelder oder 0,5 x der Fläche Sachsens entspricht und auf 175.000 Hektar Leguminosen, was über 235.000 Fußballfeldern oder Fläche von Berlin, Hamburg und Bremen zusammen gleichkommt.

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DBV fordert Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette

EU-Vorschlag ist erster Schritt, weitere müssen folgen

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert zeitnah weitergehende Regelungen, die die Position der Landwirte gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel spürbar stärken. Der DBV warnt vor dem Missbrauch von Nachfragemacht vor allem durch den hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandel. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat deshalb am 15. Mai 2018 eine Erklärung verabschiedet, mit der Maßnahmen gegen unlautere Handelspraktiken und zur Stärkung der Verhandlungspositionen der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette gefordert werden.

Über den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken hinaus müssen auch die kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Bündelung auf Erzeugerebene auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen – einschließlich der Genossenschaften – erweitert werden. „Wir müssen noch deutlich weitergehen als die EU-Kommission, um die landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken, mit dem Ziel, deren Anteil in der Wertschöpfungskette zu erhöhen“, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Zum Hintergrund:

Der Vorschlag der EU-Kommission für EU-weite Mindestregeln gegen unfaire Handelspraktiken wird in den kommenden Monaten vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament beraten. Mit einer Verbotsliste sollen konkret definierte unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verhindert werden, z.B. Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen und Verbot nachträglicher einseitiger und rückwirkender Änderungen von Liefervereinbarungen. Die Durchsetzung der Mindeststandards soll für die Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben werden. Nach Einschätzung des DBV muss im weiteren Verfahren kritisch geprüft werden, ob die vorgenannte Verbotsliste für unlautere Handelspraktiken ausreichend ist. Nicht nachvollziehbar ist für den DBV die vorgesehene Beschränkung auf kleinere und mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz und 250 Mitarbeiter). Nach Einschätzung des DBV steht grundsätzlich die gesamte Lebensmittelwirtschaft unter dem erheblichen Verhandlungsdruck der hochkonzentrierten Handelsketten, der in die vorgelagerten Stufen durchgereicht wird und letztendlich zu Lasten der Erzeuger geht. Der DBV wird sich daher im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses nachdrücklich für entsprechende Korrekturen einsetzen.

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