Wahlvorschlag des DBV-Präsidiums für neuen DBV-Vorstand

DBV-Präsident Rukwied zur Wiederwahl in der Mitgliederversammlung vorgeschlagen

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat der Mitgliederversammlung des DBV in geheimer Wahl vorgeschlagen, Joachim Rukwied als DBV-Präsidenten wiederzuwählen. Rukwied ist seit 2012 DBV-Präsident. Zur Wahl der Vizepräsidenten des DBV wurden Walter Heidl (Präsident des Bayerischen Bauernverbandes), Werner Hilse (Präsident des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverbandes), Werner Schwarz (Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein) und Wolfgang Vogel (Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes) vorgeschlagen. Das DBV-Präsidium bilden die 18 Landesbauernverbände als ordentliche Mitglieder.

Laut Satzung des DBV können von den Landesbauernverbänden bis zwei Wochen vor der Wahl der Mitgliederversammlung, die im Rahmen des Deutschen Bauerntages in Hannover am 29. Juni 2016 stattfinden wird, weitere Kandidaten für den DBV-Vorstand vorgeschlagen werden. Präsident und Vizepräsidenten des DBV dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Mitgliederversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme.

Pressemeldungen  | 03.05.2016

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„Pflanzenschutz sichert Ernten“

Deutscher Bauernverband veranstaltete Ackerbautagung in Berlin

„Wer im Ackerbau erfolgreich sein will, muss die Ackerkulturen pflanzengerecht düngen und schützen dürfen. Die derzeitige öffentliche und politische Diskussion in unserem Land verhindert aber eine Weiterentwicklung zu modernen Anbaumaßnahmen. Statt sachlich-fachliche Debatten über innovative Entwicklungen wird skandalisiert und der moderne Ackerbau als umweltgefährdend dargestellt. Dies findet in einer Zeit statt, in der sich auch im Ackerbau Stimmung und Investitionsbereitschaft infolge der aktuellen Markt- und Preiskrise erheblich verschlechtert hat.“ Mit diesen Aussagen eröffnete der Vorsitzende des Fachausschusses Getreide des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Wolfgang Vogel, die 4. Ackerbautagung des DBV, die mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Berlin stattfand. Vogel erläuterte ein 4-Punkte-Programm für eine verantwortliche, umweltschonende und nachhaltige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, auf die heute jede Art der Landwirtschaft angewiesen ist. Dieses Konzept hatte das DBV-Präsidium vor kurzem verabschiedet. Die Themen der Ackerbautagung, bei der Vertreter aus Landwirtschaft, Verbänden, Politik und Industrie unter fachkundiger Leitung des Journalisten Werner Prill diskutierten, waren so vielfältig wie der Ackerbau: Von den Herausforderungen der Ausgestaltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik über Entwicklungen bei Saatgut, Pflanzenschutz und Düngung bis zu den Trends der Märkte für die anstehende Ernte.

Im Hinblick auf die gesellschaftliche Debatte über die Lebensmittelpreise appellierte Vogel an die Verantwortung von Verarbeitern, Vermarktern und Lebensmitteleinzelhandel auch in Krisenzeiten. Die Wertschätzung für die hochwertigen heimischen Lebensmittel müsse wieder in den Vordergrund gestellt und den Urproduzenten, den Bauern, kostendeckende Preise gezahlt werden. Andernfalls gäbe es eine Entwicklung der Landwirtschaft zu von der Gesellschaft nicht gewünschten Strukturen. Neben ethischen Aspekten müssten Lebensmittel innerhalb der Verarbeitungs- und Vermarktungskette auch eine entsprechende finanzielle Wertschätzung erhalten.

DBV-Umweltbeauftragter Eberhard Hartelt verdeutlichte die Schwierigkeiten, die mit der zunehmenden „Emotionalisierung“ des Pflanzenschutzes in der Landwirtschaft einhergehen. Hartelt erläuterte, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz immer polemischer diskutiert werde. Zudem würden kaum noch die Vorteile eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes wahrgenommen. Doch gerade der Pflanzenschutz ist nach Aussage des DBV-Umweltbeauftragten ein entscheidendes Instrument, um quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Ernten abzusichern.

Marktexperten prognostizierten bei der Ackerbautagung des DBV wenige Wochen vor der Ernte steigende Weizenexporte. Dennoch sei auch in der Vermarktung 2016/17 mit hohen Endbeständen zu rechnen. Gute Chancen sehen die Experten indes für den Anbau und die Vermarktung von Ackerbohnen. Potenzial böte hier vor allem die Verarbeitung für die Heimtiernahrung, die Verfütterung in der Nutztierhaltung aber auch der Export.

Die nächste Ackerbautagung des DBV findet wieder kurz vor der Ernte im Jahr 2017 statt.

Pressemeldungen  | 11.05.2016

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Unterstützung für Landwirte in der Marktkrise gewähren

DBV erhofft politische Bewegung in Berlin

„Ein Unterstützungsprogramm für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Marktkrise ist dringend notwendig.“ Dies erklärte der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, gegenüber Medien im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen innerhalb der Regierungskoalition.

„Angesichts des Verfalls der Agrarpreise fordert der Bauernverband von der Bundesregierung neben einem Bürgschaftsprogramm eine für 2017 und 2018 fortgesetzte Anhebung der Bundeszuschüsse zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Zudem haben wir einen jährlichen Freibetrag zur betrieblichen Schuldentilgung vorgeschlagen. Auch Entlastungen bei der Besteuerung des Agrardiesels würden den landwirtschaftlichen Betrieben helfen. Nicht nur für Milchbauern und Schweinehalter wäre die DBV-Forderung nach einem strikteren Kartellrecht gegen die missbräuchliche Einkaufsmacht der Handelsketten und Initiativen zur Wiederöffnung des russischen Marktes sowie anderer kaufkräftiger Exportmärkte zur Überwindung der Wirtschaftskrise hilfreich“, hob Hemmerling hervor.

Liquiditätshilfen und Bürgschaften seien notwendig, da die wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe äußerst angespannt sei. Die Agrarpreise seien ähnlich wie bei anderen Rohstoffmärkten (z.B. Rohöl) auf breiter Front rapide gesunken. „Nach über einem Jahr Preisbaisse ist die Lage vor allem für Milchbauern und Schweinehalter kritisch“, betonte Hemmerling. Von den Handelsketten erwartet der DBV deshalb auch Verantwortung und die Einsicht, dass die bisherige Billigstrategie im Widerspruch zu Bekenntnissen für mehr Nachhaltigkeit und Regionalität steht. Der Handel müsse in seiner Einkaufspolitik „nachhaltig“ zeigen, dass er mit seinen Milchpreisen nicht die Existenz der Bauern zerstöre.

Auch die Molkereien seien gefordert und müssten gemeinsam mit ihren Lieferanten besser auf wechselnde Nachfragesituationen nach Milch reagieren. „Veränderungen der Lieferbeziehungen sind dringend anzugehen“, erklärte Hemmerling. Anders als zu Zeiten der Milchquote seien die Molkereien jetzt betriebsindividuell gefordert.

Pressemeldungen  | 11.05.2016

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Rukwied: „Europäische Standards bei TTIP durchsetzen“

DBV zum Verhandlungsstand bei den Handelsverhandlungen

„Unsere europäischen Standards zur Lebensmittelsicherheit, zu Tier- und Umweltschutz sowie zu den sozialen Standards dürfen durch TTIP nicht unterlaufen werden. Unsere über Jahre gewachsenen Regeln, die Akzeptanz in unserer Gesellschaft finden, müssen bei den Verhandlungen und anschließenden Verträgen zu TTIP uneingeschränkt akzeptiert werden. Dies haben Bundesregierung, EU-Kommission und EU-Parlament mehrfach auch öffentlich zugesagt.“ Diese Position vertrat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, gegenüber der Rheinischen Post nach der Veröffentlichung von amerikanischen und europäischen Positionspapieren über den Stand der TTIP-Verhandlungen.

Der DBV hat seit Beginn der TTIP-Verhandlungen herausgestellt, dass auch im Agrarbereich ein faires Abkommen mit den USA von Nutzen für die Europäische Union sein kann. Dazu müssen allerdings die hohen EU-Standards im Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz gesichert werden. Außerdem werde es im Agrarbereich keine schrankenlose Liberalisierung durch so genannte „sensible Produkte“ geben, so der DBV. Bei einer Reihe von deutschen und europäischen Agrarprodukten sieht der DBV zugleich Exportchancen nach den USA, Kanada und Mexiko.

Der DBV weist darauf hin, dass einem möglichen Verhandlungsergebnis von Europäischer Kommission und US-Administration, der EU-Ministerrat, das Europäische Parlament und die Parlamente zahlreicher EU-Mitgliedsländer wie der Deutsche Bundestag zustimmen müssen.

Pressemeldungen  | 03.05.2016

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Großer Wechsel an der Verbandsspitze des BDL

Vorstand BDLBDL-Bundesmitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

(BDL) Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) e.V. hat am Sonntag gewählt. Sebastian Schaller und Nina Sehnke haben als Vorsitzende die Verantwortung für den größten Jugendverband im ländlichen Raum übernommen. Sie werden von Barbara Bißbort, Christoph Daun, Kathrin Muus und Daniel Kopperschmidt unterstützt, die von den Delegierten ebenfalls in den Bundesvorstand gewählt wurden.

Das ist einer der größten Wechsel an der BDL-Spitze. Fünf der sechs jungen Männer und Frauen, die jetzt die Interessen von rund 100.000 Landjugendlichen vertreten, sind neu. Sie folgen auf Kathrin Funk, Matthias Daun, Katrin Fischer, Henrik Schweder und Julia Müller, die bei der Bundesmitgliederversammlung in Baden-Württemberg nicht mehr für den Bundesvorstand kandidierten.

Sebastian Schaller tritt in die Fußstapfen von Matthias Daun. Nach drei Jahren als Stellvertreter wählten die Delegierten aus den BDL-Landesverbänden den Konstrukteur (30) aus Bayern gestern zu ihrem Bundesvorsitzenden. An seiner Seite wird Nina Sehnke den Jugendverband führen, die Kathrin Funk ablöst. Die 31-Jährige studiert in Soest Agrarwirtschaft und steht auch dem Ring der Landjugend Westfalen-Lippe vor. Gemeinsam wollen sie den ländlichen Raum voranbringen.

Mit Barbara Bißbort (23) aus Rheinland-Pfalz haben sie eine anpackende Bankkaufrau an der Seite, die zuvor fünf Jahre lang den Landesverband RheinhessenPfalz geführt hat. Unterstützt werden die beiden neuen Vorsitzenden auch von Christoph Daun, der mit Bruder und Vater einen Milchviehbetrieb in der Eifel bewirtschaftet. Der 27-Jährige qualifiziert sich gerade zum Wirtschafter im Landbau und setzte sich in einer Stichwahl durch.

Spannend auch die Wahlduelle der anderen beiden Stellvertreter für das paritätisch besetzte BDL-Gremium: Kathrin Muus (21) aus Schleswig-Holstein, die in Kiel Agrarwissenschaften studiert, setzte sich am Ende genauso durch wie Daniel Kopperschmidt aus Brandenburg. Der 31-jährige Wirtschaftsassistent schult gegenwärtig zum Erzieher um.

Gemeinsam möchten die sechs jungen Leute den Jugendverband voranbringen und sich dafür stark machen, dass junge Menschen auch in Zukunft auf dem Land leben können und wollen, versprachen sie den Delegierten der Bundesmitglieder-versammlung in Baden-Württemberg.

Weitere Informationen folgen.

Quelle: Bund der Deutschen Landjugend e.V., 25.04.2016

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DBV: Agrarministerkonferenz muss Entlastungspaket auf den Weg bringen

Pressemeldungen  | 14.04.2016

DBV: Agrarministerkonferenz muss Entlastungspaket auf den Weg bringen

Sofortprogramm zur Unterstützung der Betriebe

Die anhaltende Krise in den Agrarmärkten mit ruinösen Erzeugerpreisen und deutlich eingebrochenen Erlösen verlangt eine sofort wirksame finanzielle Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Liquidität in vielen Betrieben. Deshalb appelliert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, an die Agrarminister von Bund und Ländern, in der aktuellen Marktkrise ein breit angelegtes Entlastungsprogramm zur nationalen Flankierung der europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Die Agrarministerkonferenz, die am 14. und 15. April 2016 in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet, wird sich der schwierigen Situation in den Agrarmärkten annehmen.

Der Verbandsrat des DBV hat angesichts der akuten finanziellen Probleme und der für viele Betriebe existenzbedrohenden Situation ein 5-Punkte-Programm mit einer Reihe von sofort wirksamen Maßnahmen gefordert, um die Liquidität der Betriebe als „das Gebot der Stunde“ zu sichern. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht sei, müsse diese „Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme“, fordert der DBV in dem den Agrarministern übermittelten Programm.

Zudem sind auch Entlastungen bei den Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich notwendig. So fordert der Bauernverband, die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung in den Jahren 2017 und 2018 fortzuführen und auf 200 Mio. Euro anzuheben. Auch sei ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich, das aus Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag und der befristeten Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen besteht. Vorgeschlagen wird weiterhin eine Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Damit soll den landwirtschaftstypischen Markt- und Ernteschwankungen begegnet werden. Darüber hinaus fordert der DBV-Verbandsrat Bund und Länder auf, sicherzustellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

Zur Stärkung des Wettbewerbsrechts fordert der DBV, die Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland wirksamer durch das Kartell- und Wettbewerbsrecht zu begrenzen. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind nach einem kartellrechtlichen Gutachten, das der DBV in Auftrag gegeben hatte, im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen. Dazu gehört, das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln unbefristet zu verlängern.

Zur Stärkung der Betriebe im Wettbewerb schlägt der DBV-Verbandsrat ein Moratorium bei Bürokratie und Auflagen vor und fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Konkret angesprochen werden eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NEC-Richtlinie, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft. Um die Absatzförderung zu verbessern, sieht der Verbandsrat die Bundesregierung in der Pflicht, die Markterschließung und den Export zu forcieren. Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte seien zu nutzen. Dazu zählt für den DBV insbesondere die Bereitstellung von Hermes-Bürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Erklärung des Deutschen Bauernverbandes: Pflanzenschutzzulassung wissenschaftlich begründen

Berlin, 05.04.2016

Durch den gezielten und verantwortungsbewussten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
werden die Qualität von Lebensmitteln gesichert und Ernteverluste vermieden. Strenge
gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden. Mit Sorge stellt der Deutsche Bauernverband fest, dass in der öffentlichen Diskussion vom Grundsatz der wissenschaftlichen Risikobewertung zunehmend abgewichen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Grundsatz in Frage gestellt und gleichzeitig der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verkannt werden. Die Landwirte in Deutschland unterstützen strenge Maßstäbe für Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln, erwarten aber, dass diese wissenschaftlich fundiert und nicht von
Ängsten gesteuert festgelegt werden. Politik und Medien haben eine große Verantwortung, eine sachliche Diskussion über Zulassung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie deren Nutzen und Alternativen zu führen und nicht zur Verunsicherung der Verbraucher beizutragen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bauernverband:

1. Zulassung nach wissenschaftlichen Maßstäben
Die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe sind
umfänglich in der EU–Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung geregelt; Deutschland hat
diese Standards maßgeblich mit gestaltet. Die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln nach diesen Kriterien stellt sicher, dass keine unvertretbaren Auswirkungen für Umwelt, Anwender und Verbraucher zu befürchten sind. Vor dem Hintergrund dieser strengen Maßstäbe und dem weltweit vorbildlichen Zulassungsverfahren ist es nicht hinnehmbar, die Neutralität der an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Bewertungsbehörden in Zweifel zu ziehen und eine Abkehr von einem risikoorientierten Bewertungsansatz bei der Pflanzenschutzzulassung zu fordern.

Der Deutsche Bauernverband fordert, dass die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch in Zukunft wissenschaftlichen Standards genügen muss und so den größtmöglichen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt sichert. Demgegenüber wäre es unverantwortlich, wenn die Zulassung von Stoffen nach
„gefühlten“ Risiken oder politisch motiviert erfolgen würde.

2. Pflanzenschutzmittelzulassung nicht für agrarpolitische Ziele instrumentalisieren
Über das zweistufige Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden strenge Maßstäbe an Wirkstoffe und ihre Anwendung gestellt. Zu letzterem zählen Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel in Form von Abstandsauflagen zum Schutz von Gewässern oder Nicht-Zielbiotopen. Hiermit wird sichergestellt, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine direkten Auswirkungen auf Gewässer, Biotope, Nachbarflächen, Anwender und Verbraucher hat. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit agrar- oder umweltpolitischen Zielsetzungen vermischt werden. Es kann nicht Aufgabe der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sein, ökologische Vorrangflächen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar sind daher Forderungen des Umweltbundesamtes, mit der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmitteln die Auflage zu verbinden, im Betrieb an anderer Stelle
Kompensationsflächen unbehandelt zu lassen. Der Deutsche Bauernverband stellt fest, dass die Forderung des UBA jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt und das Mandat im Rahmen des Zulassungsverfahrens überschreitet.

Unabhängig davon ist es aus Sicht des Deutsche Bauernverbandes sinnvoll, das Greening für die Anlage von Puffer- und Randstreifen zu nutzen. Damit dies gelingt, sind Bundesregierung, Bundesländer und die EU-Kommission gefordert, die vorhandenen Hemmnisse für die Anlage von Puffer- und Randstreifen auszuräumen.

3. Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung endlich umsetzen
Sieben Jahren nach Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzzulassungsverordnung 1107/2009 sind weder die Kriterien für die Zulassung europaweit festgelegt noch die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert. Auch der Harmonisierungs-bericht der Bundesregierung (Drucksache 18/1591) beschreibt die uneinheitliche Bewertung zwischen den Mitgliedsstaaten. Der Deutsche Bauernverband fordert die Bundesregierung auf, den Zielen der europäischen EU-Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung Rechnung zu tragen und auf allen Ebenen die Anstrengungen zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas zu intensivieren. Angesichts hoher europäischer Standards für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist kein Platz mehr für nationale Sonderwege. Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer europäischer Mitgliedsstaaten, die stellvertretend für eine gesamte Zone Europas die Prüfung und Zulassung eines Pflanzenschutzmittels vorgenommen haben, müssen Anerkennung finden. Wenn die Harmonisierung nicht zu der von der EU-Kommission angestrebten Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln führt, werden Anbau und Qualität einiger Kulturen in Deutschland zunehmend gefährdet und die Abhängigkeit von Importen beispielsweise bei Obst und Gemüse weiter gesteigert.

4. Integrierter Pflanzenschutz beinhaltet Beschränkung auf das notwendige Maß
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Maßstäben des Integrierten
Pflanzenschutzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Bestandteil ist die Beschränkung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Auch der Nationale
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fordert eine Senkung der Anwendungen von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Die Landwirtschaft steht zu dem Prinzip der Risikominimierung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Umwelt und Verbraucher. Der Berufsstand lehnt aber Forderungen nach einer pauschalen Mengenreduzierung oder einer Abkehr vom Begriff des „notwendigen Maßes“ beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab. Zum einen könnten die Qualität und die Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht mehr gesichert werden. Zum anderen würde eine pauschale Mengenreduzierung die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Frage stellen und Resistenzen hervorrufen.

Forderungen des Berufsstandes an die nationale Politik: Entlastungsprogramm für die Landwirtschaft

Die europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft in der aktuellen
Marktkrise bedürfen der nationalen Flankierung. Der Deutsche Bauernverband fordert ein breit angelegtes Entlastungsprogramm:

1. Unterstützung der Betriebe in der akuten Krisensituation
Die Preiskrise bringt viele Betriebe in akute finanzielle Probleme und in eine
existenzbedrohende Situation. Sofort wirksame Maßnahmen, die die Liquidität der Betriebe sichern, sind das Gebot der Stunde. Solange eine europäische Lösung nicht in Sicht ist, muss diese Unterstützung aus nationalen Mitteln bestritten werden. Dazu gehören unmittelbare und unbürokratisch zugängliche Liquiditätshilfen und unbedingt auch Bürgschaftsprogramme.

2. Entlastungen für die Sozialversicherungen und im steuerlichen Bereich
2.1 Die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung müssen in den
Jahren 2017 und 2018 auf 200 Mio. Euro angehoben werden.
2.2 Der DBV fordert ein steuerliches Paket zur strukturellen Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe, bestehend aus:

a) Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG): Ein in Vorjahren gebildeter Abzugsbetrag sollte wie im Rahmen der bis 2007 geltenden Ansparabschreibung im Falle unterbliebener geplanter Investitionen nicht rückwirkend aufgelöst werden müssen, sondern erst nach Ablauf der Investitionsfrist und ohne Gewinnzuschlag. Landwirte, die unerwartet in die Krisensituation geraten sind und ursprünglich beabsichtigte Investitionen jetzt nicht mehr leisten können, werden von steuerlichen Zusatzlasten befreit.

b) Befristete Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Liquiditätshilfedarlehen.
Vorgeschlagen wird ein jährlicher Freibetrag für die betriebliche Schuldentilgung von
insgesamt 150.000 Euro je land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in den Jahren 2017
bis 2020. Die Freibetragsregelung sollte sich am ausgelaufenen § 14a EStG
orientieren und für Gewinne aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus dem
Verkauf betrieblicher Grundstücke gelten.
Dies würde eine wesentliche steuerliche Erleichterung der zur Bewältigung der
aktuellen Situation aufgenommenen und in den kommenden Jahren zu tilgenden
Darlehen darstellen.

c) Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, um dem für die gesamte Primärerzeugung geltenden besonderen Wirkmechanismus zwischen Marktschwankungen und Witterungs- und
Ernteschwankungen zu begegnen. Die bilanzielle Rücklage sollte im Vergleich zum
Forstschäden-Ausgleichsgesetz flexibler gestaltet sein (keine Befristung, keine direkte
Bindung an einen Ausgleichsfonds).

2.3 Seit Jahren weist die Landwirtschaft darauf hin, dass die Besteuerung von Agrardiesel in Deutschland deutlich über dem Niveau anderer europäischer Länder liegt. Der Rückerstattungsbetrag für die Agrardieselsteuer muss verdoppelt werden. Die
Rückerstattung muss beschleunigt werden, so dass die Auszahlung spätestens nach 3
Monaten erfolgt. Aus Personalmangel der Zollverwaltung dauert die Erstattung häufig 1
Jahr und länger.

2.4 Bund und Länder müssen sicherstellen, dass die EU Direktzahlungen bis spätestens Dezember des betreffenden Jahres vollständig ausgezahlt werden.

3. Stärkung des Wettbewerbsrechts
Der Nachfragemacht des hochkonzentrierten Lebensmitteleinzelhandels (LEH) in
Deutschland müssen wirksamere Grenzen im Kartell- und Wettbewerbsrecht gesetzt
werden. Entsprechende Klarstellungen und Ergänzungen sind im Zuge der anstehenden 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzunehmen:

3.1 Weitere Übernahmen durch die vier größten Lebensmitteleinzelhandels-unternehmen sind im Rahmen der Fusionskontrolle zu untersagen. Eine zunehmende Erhöhung der Konzentration der Nachfragemacht des LEH würde zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen in der Lebensmittellieferkette zu Lasten der Landwirtschaft führen. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes auf den Beschaffungsmärkten des LEH besteht ein Zusammenhang zwischen Einkaufsvolumen, Konditionengestaltung und der Gefahr missbräuchlicher Ausnutzung der Marktposition.

3.2. Bessere Kontrolle von Marktmissbrauch: Zur Wiederherstellung von Verhandlungs- und Vertragsparität sind klare Maßstäbe zur kartellrechtlichen Überprüfung des
Äquivalenzverhältnisses zwischen der Leistung und der Gegenleistung zu entwickeln.
Die Nachfragemacht des LEH darf nicht dazu ausgenutzt werden, um gegenüber
Lieferanten Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund durchzusetzen. Es müssen
klarere rechtliche Grenzen zwischen harten Verhandlungen und der missbräuchlichen
Ausnutzung von Nachfragemacht gezogen werden.

3.3 Das bis 2017 befristete Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln ist unbefristet zu verlängern. Es ist so auszugestalten, dass eine gerichtsfeste Bestimmung des Bezugspreises unter Ausschluss der Anrechnung von Werbekostenzuschüssen oder vergleichbarer Zahlungen durch die Kartellbehörden vorgenommen werden kann. Dem von Dumpingpreisangeboten bei Lebensmitteln ausgehenden Preisdruck auf die Erzeugerpreise müssen wirksamere Grenzen gesetzt werden. Die bestehende Regelung des auch gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln hat eine präventive Wirkung. Sie kann bisher von den Kartellbehörden nicht konkret angewendet werden, weil der Unter-Einstandspreis nicht gerichtsfest ermittelt werden kann.

4. Markterschließung und Export forcieren
Alle Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Erschließung neuer Absatz- und Exportmärkte sind zu nutzen. Dazu zählt insbesondere die Bereitstellung von Hermesbürgschaften für Exporte der Agrar- und Ernährungswirtschaft.

5. Moratorium bei Bürokratie und Auflagen
Der DBV fordert erneut wesentliche Nachbesserungen bei aktuellen Gesetzesvorhaben. Dazu zählt insbesondere eine praxistaugliche Düngeverordnung, Korrekturen bei der NECRichtlinie im Trilogverfahren, Bestandsschutz für alle bestehenden JGS-Anlagen sowie eine praxistaugliche Ausgestaltung der TA Luft.

Hamburger Bauernverband e.V. protestiert in Hamburger Innenstadt gegen niedrige Erzeugerpreise

Der Hamburger Bauernverband e.V. ist zum bundesweiten Aktionstag „Preise“ auf die Straße gegangen, um gegen die katastrophalen Erzeugerpreise vieler land- wirtschaftlicher Erzeugnisse zu protestieren. Zusammen mit dem schleswig-holsteinischen Kreisbauernverbänden Pinneberg und Segeberg sowie Vertreterinnen der Landfrauenverbände haben wir kurzfristig ein Osterfrühstück in der Hamburger Innenstadt in der Spitaler Strasse arrangiert. Auf dem reichlich gedeckten Tisch präsentierten wir ein Vielfalt leckerster Erzeugnisse aus unseren landwirtschaftlichen Betrieben. Auf Schautafeln konnten die Passanten erkennen, wie wenig Erlöse den Bauern für ihre Podukte übrig blieben.

Frühstück

 

 

 
Osterfrühstück in der Spitaler Str.

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Gespräche mit den Passanten

Preis
Katastrophale Erzeugerpreise

Maike Beckmann
Peer Jensen-Nissen, Kreisbauernverband Pinneberg
Meike Behrmann, Landfrauen Hamburg

Maike und Steffens

Meike Behrmann, Landfrauen Hamburg
Matthias Steffens, Bauernverband Hamburg

Matthais Steffens

Matthias Steffens im Interview mit NDR 90,3

Peters

Mathias Peters, Bauernverband Hamburg

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Stand in der Spitaler Str.

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Eindeutiges Ergebnis unserer Marktanalyse

In den vielen Gesprächen zeigten die Passanten durchweg Verständnis für das Anliegen der deutschen Landwirtschaft. In einer Umfrage durfte mit farbigen Bällen abgestimmt werden. Die große Mehrheit der Verbraucher bevorzugt beim Einkauf Lebensmittel aus der Region und ist bereit, mehr Geld für unsere Erzeugnisse auszugeben. Als kleines Dankeschön und Giveaway wurden knackige Äpfel und leckere Hamburger Ostereier an die Passanten verteilt.

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Bessere Preise für Bauern

Bundesweiter Aktionstag

Bauern erhalten immer weniger vom dem, was die Verbraucher an der Ladenkasse zahlen
Die Situation der Bauernfamilien ist seit über einem Jahr äußerst angespannt. Die Erzeugerpreise für Milch und Fleisch sind drastisch gefallen: Ein Bauer bekommt heute gerade einmal noch 25 Cent für einen Liter Milch und 1,30 Euro für ein Kilogramm Schweinefleisch. Dabei zahlen wir im Supermarkt bereits 1,29 Euro für eine 80g Packung Salami oder 2,29 Euro für 150g Schnittkäse. Landwirte, die unsere Lebensmittel eigentlich herstellen, erhalten heute im Durschnitt nur noch 22 Prozent von dem, was Verbraucher an der Ladenkasse ausgeben. Bei Brot & Co sind es sogar nur noch 5 Prozent. Wie kann das sein?
Ein Grund ist sicherlich, dass der Lebensmitteleinzelhandel großen Preisdruck beim Einkaufen ausüben kann. Vier Unternehmen teilen sich 85 % des Marktes auf. Aber das kommt nicht etwa den Verbrauchern zugute – die Lebensmittelpreise sind in den letzten Jahren sicher nicht gefallen. Vielmehr steigen die Margen in der Verarbeitung, Vermarktung und im Handel. Auf Kosten der Bauern.
 
Die deutschen Bauern wollen nachhaltig produzieren
Umfragen zufolge geben 77 Prozent der Verbraucher an, großes Vertrauen in deutsche Lebensmittel zu haben. Aber ohne wirtschaftlichen Erfolg lässt sich das auf Dauer nicht machen. 2014/2015 haben Landwirte durchschnittlich 35 Prozent weniger verdient als im Jahr zuvor. Für das laufende Jahr könnten es noch einmal Einbußen von 50 Prozent sein. Wöchentlich müssen Bauernhöfe aufgeben.
Dabei machen Bauern mehr als nur „satt“. Sie produzieren heimische Lebensmittel, die zum guten Leben gehören. Ihre Erzeugung ist auf das Engste mit der Pflege der Kulturlandschaft, natürlichen Abläufen, Nachhaltigkeit und Verantwortung verbunden. Die Ernte muss stimmen – und zwar über Generationen hinweg. Als Landwirt seine Tiere zu versorgen, bedeutet Arbeit. Jeden Tag. Unsere Tiere kennen kein Wochenende, keine Ferien und keinen Urlaub. Wir sorgen uns um die Gesundheit unserer Tiere, kennen jedes Tier, seine Vorlieben und seine Macken. Egal ob 50 oder 500 Kühe im Stall stehen. Und weil wir so oft mit unseren Tieren zusammen sind, wissen wir, was ihnen gut tut. Denn nur gesunde Tiere geben gute Milch und haben Fleisch mit hoher Qualität.
Die Bauern sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Dafür brauchen sie aber auch einen höheren Anteil vom Verkaufspreis der von ihnen produzierten Lebensmittel.

Bundesweiter Aktionstag am 23. März

Ob Berlin oder Bayreuth, Hamburg oder Herford, Leipzig oder Lippe: In rund 100 Orten gibt es Aktionen, bei denen die Bauern mit Bürgern „am Frühstückstisch“ ins Gespräch kommen wollen. Unter dem Motto „“Wir machen dein Frühstück – Aber dein Geld kommt nicht bei uns an““ ins Gespräch gekommen.
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