Faktische Verschärfung der Cross Compliance-Sanktionsregelungen muss unterbleiben
DBV: EU-Kommission muss zum bisherigen Umgang mit geringfügigen Verstößen zurückkehren
Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert mit großem Unverständnis auf Änderungen des Kontroll- und Sanktionssystems bei Cross Compliance im Rahmen der EU-Flächenzahlungen. So wurden die Landwirte Ende 2015 durch die Agrarministerien des Bundes und der Länder über striktere Sanktionierungen von Cross Compliance-Verstößen in Wiederholungsfällen auch bei vorangegangenen geringfügigen Verstößen informiert. Bund und Länder berufen sich hierbei auf eine veränderte Auslegung der EU-Kommission, wonach auch im Rahmen des so genannten Frühwarnsystems nachverfolgt werden muss, dass in Zukunft kein erneuter Verstoß bei den gleichen Cross Compliance-Anforderungen festgestellt wird. Bei erneutem Verstoß soll der im Rahmen des Frühwarnsystems zunächst nicht sanktionierte Verstoß nachträglich sanktioniert werden und die Regelungen für Wiederholungsverstöße zur Anwendung gebracht werden. Diese Auslegung ist jedoch nach Auffassung des DBV völlig unverhältnismäßig und widerspricht auch den einschlägigen EU-Rechtstexten.