GAP: Flächen in EU-Agrarumweltmaßnahmen werden nicht Dauergrünland
DBV weist auf Klarstellung des BMEL hin, fordert aber dringend weitere Schritte
Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf die Klarstellung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hin, wonach Flächen, die im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen oder Agrarumwelt-Klima-Maßnahmen nach den entsprechenden EU-Verordnungen stillgelegt wurden, nicht zu Dauergrünland werden. Diese Klarstellung hält der DBV jedoch für unzureichend, da die Aussagen nicht für freiwillige Maßnahmen außerhalb der von der EU genehmigten ländlichen Entwicklungsprogramme gelten.