Eine Übersicht über die Änderungen für die LandwirtschaftRechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 zusammengestellt:

GAP-Förderung
Erstmals geänderter GAP-Strategieplan

Ende November genehmigte die EU-Kommission den 1. Änderungsantrag Deutschlands zum GAP-Strategieplan 2023-2027. Die neue Version des deutschen GAP-Strategieplans beinhaltet insgesamt 147 Änderungen (online unter https://t.ly/C4Zk6). Die ab dem GAP-Antragsjahr 2024 wirksamen Änderungen beinhalten neben redaktionellen und technischen Korrekturen auch punktuelle Nachbesserungen bei einzelnen Fördermaßnahmen. Dies betrifft in der 1. Säule bundesweit im Wesentlichen die Ökoregelungen und in der 2. Säule je nach Bundesland teils verschiedene Fördermöglichkeiten in den Länderprogrammen (Überblick online unter https://t.ly/u0Wc5).

Ökolandbauförderung auf GLÖZ 8 Flächen
Bei den geänderten Förderbedingungen einzelner Maßnahmen in der 2. Säule appelliert der DBV an die zuständigen Behörden der Länder, die Landwirte frühzeitig und hinreichend zu informieren. Ab 2024 sind bei den länderspezifischen Programmen zur Förderung des Ökolandbaus auf Drängen des Berufsstandes auch diejenigen Landwirtschaftsflächen uneingeschränkt und ohne Prämienkürzungen förderfähig, die von Ökolandbaubetrieben im Zuge der Konditionalität stillgelegt werden müssen (4 % nach GLÖZ 8). Der DBV fordert von den Ländern, dass diese positive Änderung des GAP-Strategieplans 1:1 in die Förderpraxis umgesetzt wird.

Zaghafte Verbesserungen bei den Ökoregelungen
Bei den bundesweit einheitlich umzusetzenden Ökoregelungen greifen ab 2024 die im GAP-Strategieplan genehmigten Anpassungen und Prämienerhöhungen durch die bereits in Kraft getretene Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (online unter https://t.ly/mXwZp). Demnach gilt die 2023 genutzte 130-Prozent-Regelung zur möglichen Anhebung der Prämien bei Unterbeantragung auch im Jahr 2024. Bei den Blühstreifen und -flächen auf Ackerflächen (ÖR 1b) und auf Dauerkulturflächen (ÖR 1c) wird die Prämie auf 200 Euro/ha angehoben. Die Prämie beim Anbau vielfältiger Kulturen (ÖR 2) liegt zur nächsten Antragstellung bei 60 Euro/ha. Die Förderung der Beibehaltung von Agroforstflächen (ÖR 3) beträgt ab 2024 200 Euro/ha. Der Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bei Acker- und Dauerkulturen (ÖR 6a) beträgt ab dem neuen Jahr 150 Euro/ha, bei Ackerfutterflächen (ÖR 6b) 50 Euro/ha (Überblick online unter https://t.ly/ZHYxC).

Kritik und Ausblick
Insgesamt sind die Prämienerhöhungen und Nachbesserungen bei den Ökoregelungen viel zu zaghaft, um im Jahr 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen zu erreichen. Leider ist das für 2024 anvisierte Förderangebot aus Sicht des DBV vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschließlich Tierhaltung und für Gemüse-, Obst- und Weinbau unzureichend. Viele Fördersätze und auch einzelne Maßnahmenkriterien sind weiterhin viel zu wenig attraktiv. Hier werden EU, Bund und Länder weiterhin nachbessern müssen (DBV-Anliegen online unter https://t.ly/-K0S4). Bei den anstehenden Änderungen von GAP-Gesetzen und GAP-Verordnungen einschließlich des 2. Änderungsantrags Deutschlands zum GAP-Strategieplan ab 2025 fordert der DBV Verlässlichkeit auf Basis der zwischen Bund und Ländern bis 2027 geeinten GAP-Umsetzung, weitere Verbesserungen bei den Ökoregelungen und praxistaugliche Vereinfachungen bei den Kriterien der Konditionalität.

Tierhaltung
Fristende zum Betriebs- und Umbaukonzept in der Sauenhaltung

Bis zum 09.02.2024 müssen Sauen haltende Betriebe für Altbauten eine Erklärung zur Zukunft der Sauenhaltung für den Betrieb beim zuständigen Veterinäramt abgeben, um die Übergangsfrist für die Haltung von Sauen im Deckzentrum nutzen zu können. Das Datum ist das Fristende des in 2021 novellierten Absatz § 45 Absatz 11a, 11b und 15a der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aus der Meldung muss eindeutig hervor gehen, ob der Betrieb weitergeführt werden soll und mit welchem Umbaukonzept die Umstellung der vorhandenen Haltungseinrichtungen im Deckzentrum gewährleistet werden soll. In zwei Jahren, zum 09.02.2026, muss der Nachweis über einen entsprechend gestellten Bauantrag erfolgen, soweit erforderlich. Wird für den Betrieb kein Konzept vorgelegt, gilt das als Ausstieg aus der Sauenhaltung bis zum 09.02.2026.

Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 13. Tag
Ab dem 01.01.2024 tritt die Änderung im Verbot des Kükentötens in Kraft. Gemäß dieser Änderung sind Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens nun erst ab dem 13. Bebrütungstag untersagt. Die vorherige Regelung schloss derartige Eingriffe bis zum 7. Tag aus. Diese Änderung markiert die zweite Stufe des bereits seit 2022 geltenden grundsätzlichen Verbots. Entgegen den ursprünglichen Annahmen vor der im März 2023 verkündeten Entscheidung bleiben alle gängigen Selektionsverfahren auf dem Markt weiterhin erlaubt.

Verbot der Betonspalten ab 09.02.2024 für Kälber
Ab dem 09.02.2024 müssen Kälber im Alter von 15 Tagen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat einen trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Klarstellung der Liegeflächenanforderung durch die Bezeichnung „bequem“ fehlte bisher und wird über die Ausführungshinweise genauer definiert. Der Änderung in der Kälberhaltung durch den Bundesrats-Beschluss vom 03. Juli 2020 folgte eine Übergangsfrist von 3 Jahren. Die Regelung gilt für Alt- und Neubauten sowie bereits genehmigte Ställe.

Zusatzmodul QS-Sojaplus
Ab dem 01.01.2024 stammt jedes QS-zertifizierte Futter aus zertifizierter landwirtschaftlicher Primärproduktion, welche sicherstellt, dass die sojahaltigen Futterkomponenten nachhaltig und entwaldungsfrei angebaut wurden. Das QS-Prüfzeichen steht somit nicht nur für Lebensmittelsicherheit, sondern auch für eine nachhaltigere Eiweißpflanzenstrategie. Für die LandwirtInnen bedeutet das Zusatzmodul QS-Sojaplus einen bedeutenden Schritt für nachhaltigeres Futter im Betrieb.

QM-Milch: Neue Futtermittelvereinbarung
Wesentliche Änderungen in der QM-Futtermittelvereinbarung betreffen ab 1.1.2024 den verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja (z.B. nach QS Sojaplus) sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen. In Ereignisfällen, also beim Fund unerwünschter Stoffe in Futtermitteln, wird künftig ein detaillierterer Informationsfluss von Futtermittelunternehmen über QM-Milch direkt zu ggf. betroffenen Molkereiunternehmen gewährleistet. Es wurden außerdem ein Aktionsgrenzwert sowie ein Höchstgehalt für Aflatoxine eingeführt, die an die Stelle des bisherigen Aflatoxin-Richtwerts treten. Mit Einführung dieser Werte wird neben der Gewährleistung des Meldewesens insbesondere die Rücknahme betroffener und bereits ausgelieferter Ware geregelt.

Tierarzneimittelgesetz
Ab 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die aufgrund der TAMG-Novelle Änderungen in der Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit sich bringen. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ab dem 1. April 2024 fällig. Dies erfolgt nach einem Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den bis zum 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen. Die Gesetzesänderung dient dem Zeck, Daten über Verkaufsmengen und Anwendungen von Antibiotika bei Tieren in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erheben und diese Daten an die europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln. Dabei ist ein zeitlich gestaffelter Beginn der Meldung je nach Tierart vorgesehen. Die Daten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner müssen ab 2024, die für weitere lebensmittelliefernde Tiere wie Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische, Pferde und Kaninchen ab 2027 an die EMA gemeldet werden. Für Hunde, Katzen und Pelztiere zieht Deutschland die Meldepflicht auf 2026 vor. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den TierhalterInnen auf die Tierärzteschaft über und ist unabhängig von den Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie gegebenenfalls Nullmeldungen.

Erneuerbare Energien
Baugesetzbuchänderung für Biogasanlagen

In das Baugesetzbuch wurden baurechtliche Erleichterungen für Biogasanlagen bzw. Biogasaufbereitungsanlagen im Außenbereich in §246 Absatz aufgenommen. Diese sollen die Weiterentwicklung von Biogasanlagen erleichtern und sind alle bis Ende 2028 befristet. § 246 d Abs. 3 neu: Bestehende Biogasanlagen, die privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, können künftig zu mehr als 49 Prozent Biomasse aus nicht privilegierten Betrieben einsetzen, sofern die Biomasse im Herkunftsbetrieb als Reststoff anfällt (z.B. Gülle aus gewerblicher Tierhaltung) und der Betrieb weniger als 50 km von der Biogasanlage entfernt ist. Damit wird der Kreis der möglichen Substratlieferanten für Reststoffe erweitert. § 246 d Abs. 4 neu: Biogasaufbereitungsanlagen, die das Gas mehrerer bestehender benachbarter Biogasanlagen bündeln, die privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, können künftig ebenfalls privilegiert im Außenbereich errichtet werden, sofern sie an einer dieser Biogasanlagen errichtet werden und dieser baulich untergeordnet sind. Gleiches gilt für Blockheizkraftwerke. Damit wird ein neuer baurechtlicher Privilegierungstatbestand geschaffen und die Errichtung von Biogasclustern zur gemeinsamen Gasaufbereitung genehmigungsrechtlich erheblich erleichtert.

Arbeits- und Sozialrecht
Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung steigen

Zum 1.1.2024 ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Bereits in den beiden Vorjahren waren die Beiträge aufgrund der positiven Lohnentwicklung in Deutschland deutlich gestiegen. Dieser Trend setzt sich 2024 fort. Der Beitrag in den alten Bundesländern steigt auf monatlich 301 Euro (Vorjahr: 286 Euro) und in den neuen Bundesländern zunächst auf 297 Euro (Vorjahr: 279 Euro) sowie mit dem Ende der Ost-West-Angleichung zum 1.7. 2024 auf 301 Euro. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge bundesweit einheitlich.

Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt in den alten Bundesländern ganzjährig und in den neuen Bundesländern ab 1.7.2024 bei 181 Euro (Vorjahr: 172 Euro). Bis 30.06.2024 beträgt der Höchstzuschuss in den neuen Bundesländern aufgrund des niedrigeren Beitrags zur AdL 178 Euro (Vorjahr: 167 Euro). Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der jeweiligen Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2024 bis zu einem jährlichen Einkommen von 12.672 Euro bzw. 25.344 Euro bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 25.344 Euro für Alleinstehende bzw. 50.688 Euro für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt. Für die neuen Bundesländer gelten bis zum 30.06.2024 folgende Werte: Höchstzuschuss bis zu einem Einkommen von 12.474 Euro (Ehepaare 24.948 Euro), kein Zuschuss ab einem Einkommen von 24.948 Euro (Ehepaare 49.896 Euro). Ab 1.7.2024 gelten dann einheitliche Werte.

Bezieher einer vorzeitigen und Regelaltersrente können weiterhin unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 1.555,40 Euro, bis zu der Einkommen nicht auf die Rente angerechnet werden. Für das 1. Halbjahr 2024 beträgt die Hinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern 1.552,71 Euro. Und bei Witwen/Witwern ist Einkommen mindestens bis zu einem Betrag von monatlich 1.488,96 Euro anrechnungsfrei (deutschlandweit).

Seit 1.10.2022 ist eine Befreiung aufgrund eines außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommens nur noch möglich, wenn das jährliche Einkommen „mehr als das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 SGB IV“ beträgt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG). Als Folge der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro/Arbeitsstunde erhöht sich zum 1.1.2024 die Geringfügigkeitsgrenze auf 538 Euro monatlich und die AdL-Befreiungsgrenze auf 538 Euro x 12 = 6.456 Euro p. a.

Aufgrund steigender Leistungskosten, dem Wegfall besonderer Bundesmittel und der Senkung des Einsatzes von Betriebsmitteln kommt es auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) zu deutlichen Beitragserhöhungen im Jahr 2024. Der Beitrag aktiver Landwirte steigt hier um durchschnittlich 8,1 Prozent, und in den Beitragsklassen 1 und 2 sowie 20 aufgrund gesetzlicher Vorgaben um lediglich 5,3 Prozent bzw. 5,1 Prozent. Um den gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2024 und einem damit verbundenen Wechsel in höhere Beitragsklasse für einen Großteil der Versicherten entgegenzuwirken, wurde die Beitragsklassenspanne von 5.600 Euro auf 6.000 Euro erhöht.

Freiwillig Versicherte müssen im nächsten Jahr um 14,1 Prozent mehr Beiträge zur LKV zahlen. Trotz der Beitragssteigerungen bleibt eine Krankenversicherung in der LKV im Vergleich mit außerlandwirtschaftlichen Krankenkassen weiterhin günstig. Die vollständigen Beitragstabellen können online bei https://www.svlfg.de/beitraege-lkkwww.svlfg.de > Versicherungen & Leistungen > Krankenkasse/Versicherung & Beitrag eingesehen werden.

Hinweis: Infolge der Grundsteuerreform wird zum 1. Januar 2025 ein neuer Beitragsmaßstab für die LKV eingeführt. Bemessungsgrundlage wird dann das sogenannte Standardeinkommen, das auf jährlich aktualisierten, betriebswirtschaftlichen Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie des Thünen-Institut (TI) beruht.

Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Pflegekasse wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Die Beiträge wurden zum 1.7.2023 entsprechend den Erhöhungen in den allgemeinen gesetzlichen Pflegeversicherungen angepasst.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1.10.2022 auf 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben wurde, steigt entsprechend dem Beschuss der Mindestlohnkommission zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1.1.2025 auf dann 12,82 Euro.

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten bestimmt sich die Entgeltgrenze seit 1.10.2022 nach einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze zum 1.1.2024 auf 538 Euro und zum 1.1.2025 auf 556 Euro. Das entspricht einem Jahresentgelt von maximal 6.456 Euro ab 1.1.2024 und 6.672 Euro ab 1.1.2025. Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei diesen Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.

Mit der Geringfügigkeitsgrenze steigt auch die Einstiegsgrenze für versicherungspflichtige Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midijob), in dem die Beschäftigten einen geringeren und die Arbeitgeber einen höheren Beitrag zur Sozialversicherung leisten müssen.
Dieser liegt
ab 1.1.2024 zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro und
ab 1.1.2025 zwischen 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro.

Die zum 1.1.2020 eingeführte Mindestausbildungsvergütung steigt ebenfalls zum Jahresbeginn 2024. Für im Jahr 2024 begonnene Ausbildungsverhältnisse beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im ersten Jahr einer Berufsausbildung 649 Euro (2023: 620 Euro). Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG auf 766 Euro (2023: 732 Euro) bzw. 876 Euro (2023: 837 Euro) an. Viele regionale Tarifverträge in der Land- und Forstwirtschaft sehen höhere Ausbildungsvergütungen vor. Diese sind insoweit auch für nicht tarifgebundene Ausbildende zu beachten, als sie um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten werden dürfen.

Änderungen gibt es auch bei den Sachbezugswerten für Unterkunft und Verpflegung. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 288 Euro auf 313 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 65 Euro für Frühstück sowie jeweils 124 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 265 Euro auf 278 Euro, bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt von 225,25 Euro auf 236,30 Euro.

In der gesetzlichen Sozialversicherung steigt zum 1.1.2024 lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,6 auf 1,7 Prozent. Viele gesetzliche Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind, mindestens in diesem Umfang erhöhen müssen. Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wurde bereits zum 1.7.2023 auf 3,4 Prozent erhöht. Kinderlose Versicherte unter 23 Jahren zahlen seitdem einen von ihnen allein zu tragenden Zuschlag von 0,6 Prozent. Versicherte mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren erhalten einen nach Anzahl der Kinder gestaffelten Abschlag.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der seit 1.1.2023 wieder 2,6 Prozent beträgt, bleibt ebenso unverändert wie der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung mit weiterhin 18,6 Prozent.

Hinweis:
Bei der Umsatzsteuerpauschalierung ist eine Absenkung des Pauschalsatzes in der Diskussion. Eine konkrete Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Veröffentlicht unter News

Aufruf zur Bauerndemo für Agrardiesel

Bauern protestieren gegen Haushaltskürzungen

Unter dem Motto: „Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!“ ruft der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit den Landesbauernverbänden zu einer Demonstration und Kundgebung in Berlin auf. Alle Landwirtinnen und Landwirte, alle Berufsvertretungen sowie die gesamte Agrarwirtschaft sind aufgerufen, sich am kommenden Montag, 18.12.2023 um 11:00 Uhr, am Brandenburger Tor (Westseite) einzufinden. Gemeinsam werden sie ihre Empörung über die Pläne der Bundesregierung, den Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft zu streichen, zum Ausdruck bringen. Die Bauern werden ihren Unmut auch mit einer großen Zahl an Traktoren in Berlin zeigen. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die Ampelregierung auf, die Pläne zur Streichung des Agrardiesels und der KFZ-Steuerbefreiung zurückzuziehen. „Zu viel ist zu viel! Wenn diese Pläne nicht zurückgenommen werden, wird es heftigen Widerstand geben.“

DBV-Situationsbericht mit verbesserten Ergebnissen

Rukwied: Verbesserung nach wirtschaftlich schwachen Jahren, aber kaum Investitionen

Laut dem aktuellen Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes haben sich die Ergebnisse in der Landwirtschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022/23 weiter deutlich verbessert. Im Durchschnitt lag das Unternehmensergebnis der Haupterwerbsbetriebe bei 115.400 Euro je Betrieb. Nach vielen schwachen Jahren hat sich die wirtschaftliche Situation der Betriebe in den letzten beiden Jahren erheblich verbessert. Mit Ausnahme der Wein- und Obstbaubetriebe konnten von dieser Entwicklung nahezu alle Betriebsformen in unterschiedlichem Umfang profitieren.

Die wirtschaftliche und agrarpolitische Lage sowie die weitere Entwicklung sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, dennoch skeptisch: „Die Betriebsergebnisse haben sich nach wirtschaftlich schwachen Jahren weiter verbessert. Diese Erholung ist dringend notwendig, damit die Landwirte die gestiegenen Marktrisiken und auch die Klimarisiken bewältigen können. Die positive Entwicklung wird jedoch durch zwei Faktoren getrübt. Zum einen sind die Erzeugerpreise seit dem Jahreswechsel bei wichtigen pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen wieder im Sinkflug. Zum anderen haben die Betriebe trotz der erheblich verbesserten wirtschaftlichen Lage deutlich weniger investiert. Gerade in der Tierhaltung geht der starke Strukturwandel unvermindert weiter und führt zum Verlust von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung. Dass die Betriebe kaum in neue Ställe investieren, obwohl wichtige Zukunftsinvestitionen anstehen, ist alarmierend.“

Rukwied fordert angesichts dessen stabile politische Rahmenbedingungen: „Die aktuelle Haushaltskrise darf auf keinen Fall dazu führen, dass zusätzliche Sparmaßnahmen im Agrarsektor vorgenommen werden. Es muss jetzt alles dafür getan werden, den Strukturwandel abzubremsen und Investitionen in die Zukunft der Landwirtschaft zu fördern. Am angestoßenen Umbau der Tierhaltung muss weiter festgehalten werden und dieser muss auch finanziell entsprechend unterstützt werden. Die deutsche Umsetzung der GAP muss schnellstmöglich korrigiert und auf praktikable Füße gestellt werden.“

Die geplanten Investitionen in Stallbauten und andere Wirtschaftsgebäude für das zweite Halbjahr 2023 liegen mit 1,7 Milliarden Euro weiter auf niedrigem Niveau. Das meiste davon sind Erhaltungsinvestitionen. Gründe dafür sind vor allem unklare politische und gesetzgeberische Rahmenbedingungen und damit fehlende Planungssicherheit.

Den aktuellen Situationsbericht finden Sie online unter www.situationsbericht.de.

Eine Einschätzung von Präsident Rukwied finden Sie hier.

Veröffentlicht unter News

Startschuss für DBV-Mentoring-Programm erfolgt! Kompass das Mentoring-Programm für Unternehmerinnen

Foto:DBV_PRESSE

14.11.2023
Pressemitteilung DBV

„Bestätigend“ so lautet das Fazit der heutigen Auftaktveranstaltung des neuen Mentoring-Programms „Kompass“ des Deutschen Bauernverbandes für Unternehmerinnen. Unter dem Titel „Kompass“ wird Frauen der Einstieg in die Verbandsarbeit erleichtert und für Führungspositionen in der Landwirtschaft und im Verband begeistert. „Der Bewerbungsprozess, aber besonders die Auftaktveranstaltung, hat uns nochmal aufgezeigt, was für tolle Frauen in der Landwirtschaft unterwegs sind und Lust auf Ehrenamt haben“, sagt DBV-Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh. „Dieses Mentoring-Programm bestätigt: wenn man Frauen sucht, findet man sie“, so Schulze Bockeloh weiter. Derzeit werden elf Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland von Frauen geführt – Umfragen zufolge wird die Anzahl in den nächsten Jahren steigen.

Bis Mitte September lief die Bewerbungsphase. Aus bundesweit über 40 spannenden Bewerberinnen wählte die Jury die zehn Teilnehmerinnen des ersten DBV-Mentoring-Programms für Unternehmerinnen aus.

„Wir haben uns über das breite Interesse der Unternehmerinnen gefreut, die aus ganz unterschiedlichen landwirtschaftlichen Bereichen und Regionen kommen und als angehende oder bereits aktive Hofnachfolgerinnen Verantwortung für ihre Betriebe tragen“, betont die DBV-Vizepräsidentin. Ein Jahr lang werden die Teilnehmerinnen von einer erfahrenen Mentorin aus der Landwirtschaft begleitet. Dabei kann im engen Austausch eine Vielzahl an Themen adressiert werden – von der Organisation einer Hofübernahme über die Vereinbarkeit von Familie, Hof und Ehrenamt bis hin zur Zukunftsgestaltung der Landwirtschaft (Diversifizierung, Finanzierung, neue Positionen, Ausbildung). In einem zweiten Programm-Teil erhalten die Teilnehmerinnen in vier Modulen Hilfestellung und Rat zu Aspekten wie Netzwerken, Social Media, Zeitmanagement und Persönlichkeitsentwicklung. Die Seminare finden über ein Jahr verteilt in Zusammenarbeit mit der Andreas Hermes Akademie statt.

Darüber hinaus werden die Teilnehmerinnen auch an Fachausschusssitzungen und Parlamentarischen Abenden des Deutschen Bauernverbandes teilnehmen und sich so ein überregionales Netzwerk aufbauen. Ebenso profitieren Sie von dem bereits bestehenden Unternehmerinnen-Netzwerk mit über 80 Mitgliedern.

Hintergrund:
„Kompass“ ist eine Initiative des 2022 gegründeten Fachausschusses Unternehmerinnen im DBV, in dem sich Frauen aus allen Landesbauernverbänden beteiligen. Die Vorsitzende des Fachausschusses wird als Vizepräsidentin in den DBV-Vorstand kooptiert. Seit 2022 ist Susanne Schulze Bockeloh Vorsitzende des Fachausschusses und Vizepräsidentin des DBV. Der Fachausschuss setzt sich aus drei Pfeilern zusammen: Agrarpolitik, Netzwerk aufbauen und Stärkung der Frauen in der Landwirtschaft und im Verband.

Weitere Informationen zum Programm und zum Zeitplan finden Sie hier auf der Website.

Öffnen Sie hier die Pressemeldung in Ihrem Browser.

Hier finden Sie ausgewählte Berichte rund um das „Projekt #ZukunftsBauer“

 

Titel_ppt.jpg
#ZukunftsBauer

Das Projekt #ZukunftsBauer

 

Hier finden Sie eine allgemeine Projektbeschreibung in Form eines ppt-Vortrags

 

seek-1756278_1280_pixabay_loufre.jpg
#ZukunftsBauer

FAQ „Projekt #ZukunftsBauer“

 

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Projekt

 

Videos_TeaserbildIndex_c_czuba_artur_pixabay_iphone-1603478_1920.jpg
#ZukunftsBauer

Video/Audio

 

DBV-Vizepräsidentin Susanne Schulze Bockeloh erklärt das „Projekt #ZukunftsBauer“ in Wort und Bild

 

iStock-1240343961_kl.jpg
#ZukunftsBauer

Projekt-Beispiele

 

Hier finden Sie konkrete Formate, mit denen Aspekte des „Projekts #ZukunftsBauer“ bisher umgesetzt wurden. Die genannten Ansprechpartner stehen für…

 

checklist-1917547_1920_pixabay_wynpnt.jpg
#ZukunftsBauer

Checklisten #ZukunftsBauer

 

Sie möchten eigene Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Biodiversität auf die Beine stellen? Hier finden Sie einige Punkte, die…

 

meeting-1177454_1920_pixabay_Frantichek.jpg
#ZukunftsBauer

Schulungsangebote #ZukunftsBauer

 

Sie brauchen für die Entwicklung und Umsetzung eigener Formate professionelle Unterstützung? Hier finden Sie Ideen und Anbieter.

 

 

Wort-Bild-Marke_symbolisch.jpg
#ZukunftsBauer

Wort-Bild-Marke

 

Die Formate zur Umsetzung des „Projekt #ZukunftsBauer“ sollen durch eine eigene Wort-Bild-Marke kenntlich gemacht werden

 

 

 

press-2499853_1920_pixabay_Ehrecke.jpg
#ZukunftsBauer

Medienberichte #ZukunftsBauer

 

 

 

Veröffentlicht unter News

#ZukunftsBauer Zukunftsbild der Landwirtschaft #ZukunftsBauer

Das Projekt #ZukunftsBauer – Hintergründe und Ansätze für ein neues Zukunftsbild der Landwirtschaft

Die Frage, wie Ökonomie und Ökologie in Übereinklang gebracht werden können, bestimmt seit Jahrzehnten die Debatten zwischen den Vertretungen der Landwirtschaft und des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Medien und Parlamenten. Durch sich verändernde Ernährungsgewohnheiten und immer höhere Ansprüche an die Nachhaltigkeit auch landwirtschaftlicher Produktionsprozesse bei eingeschränkter Zahlungsbereitschaft vieler Verbraucher gewinnt dieses Thema immer stärker an Brisanz. Seit kurzem gibt es jedoch Bewegung in dieser Debatte.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft – ein Hoffnungsschimmer aus der Politik
Im Sommer 2021 legte die „Zukunftskommission Landwirtschaft“ (ZKL), in der auch der Deutsche Bauernverband (DBV) vertreten war, der damaligen Bundesregierung einen Bericht mit Vorschlägen zum Umbau der Landwirtschaft vor (Link ZKL-Bericht). Dieser Bericht enthielt zwar keine konkreten Lösungen für die vielen Zielkonflikte in der Landwirtschaft, definierte aber Leitplanken für einen verträglichen Umbau der Landwirtschaft und wurde von der großen Mehrheit der Vertretungen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes wie auch vom DBV als geeignete Grundlage für politisches Handeln positiv bewertet (Link Bewertung des DBV vom 06.07.2021).

Die Studie „Zukunfts-Bauer“ – ein Hoffnungsschimmer aus der Wissenschaft
Ebenfalls 2021 veröffentlichte die Kölner Marktforschungsagentur Rheingold Salon eine im Auftrag des DBV und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) erstellte Studie über Möglichkeiten, wie die deutsche Landwirtschaft neues Vertrauen in der Gesellschaft gewinnen könnte. Diese Studie erhielt den Titel „Zukunfts-Bauer“ und belegte, dass sich Landwirtschaft und der Rest der Gesellschaft weitgehend voneinander entfremdet haben. Sie zeigte aber auch Wege auf, wie dieser Zustand überwunden und neue Wertschätzung für die Branche erzielt werden könnte (Link).

Die AG #ZukunftsBauer – die Zukunft der Landwirtschaft neu denken
Der DBV und seine Landesbauernverbände haben die Empfehlungen der ZKL und die Studie des Rheingold Salon zum Anlass genommen, auch verbandlich neue Wege einzuschlagen. Im Herbst 2021 riefen sie eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Landesbauernverbänden ins Leben, die den Auftrag erhielt, aufbauend auf den genannten Empfehlungen die Zukunft der deutschen Landwirtschaft „mit Beinfreiheit neu zu denken“. Das Ergebnis ihrer Arbeit präsentierte die Arbeitsgruppe auf dem Deutschen Bauerntag 2022 in Lübeck (Dokumente vom Mai und Juni 2022).

Die Empfehlungen der AG #ZukunftsBauer – ein echter Paradigmenwechsel
Im Kern empfiehlt die Arbeitsgruppe den Bauernfamilien und ihren Interessenvertretungen nicht weniger als ein neues Selbst- und Rollenverständnis sowie eine neue Kommunikation zu entwickeln, Veränderungen dabei nicht als Bedrohung, sondern als Chancen für eine höhere Wertschätzung und Wertschöpfung der Branche zu nutzen.

Durch den Überfall Russlands auf die Ukraine ist vielen Menschen in unserer Gesellschaft erstmals oder neu bewusst geworden, dass die heimische Landwirtschaft von strategischer Bedeutung für unser Land ist. Dies gilt für die Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln, aber z. B. auch bei erneuerbaren Energien. Sofern Politik die richtigen Rahmenbedingungen setzt, kann Landwirtschaft zu einem wichtigen Teil der Lösung für viele gesellschaftliche Herausforderungen werden. Warum sollten Landwirtinnen und Landwirte künftig nicht auch immer stärker z. B. als „Biodiversitäts-Manager“ unternehmerisch tätig werden?

Die deutschen Bauernfamilien – Teil der Lösung in vielen Bereichen
Damit die Landwirtschaft ihre Lösungskompetenzen zum Wohle der Branche wie der gesamten Gesellschaft zum Tragen bringen kann, braucht es Anreize aus der Politik, aber auch einen Wandel des traditionellen Selbst- und Rollenverständnisses in der Landwirtschaft, die sich bisher weitgehend als „Ernährer“ sieht. Das Projekt #ZukunftsBauer will Anstöße geben darüber nachzudenken, wie sich die Zukunft der Landwirtschaft mit neuem Denken und neuen wirtschaftlichen Aktivitäten gestalten lassen könnte. Dabei ist klar: Letztlich entscheidet auch künftig jede Betriebsleiterfamilie für sich, was für sie der richtige Weg in die Zukunft ist.

Ein Werkzeugkasten für die weitere Arbeit – Anregungen sind willkommen!
Mit den folgenden Materialien wollen wir all jenen, die sich in den Orts-, Kreis- und Landesbauernverbänden intensiver mit dem Projekt #ZukunftsBauer befassen wollen, konkrete Hilfestellungen an die Hand geben. Bitte verstehen Sie diese Materialien als Angebot und kommen Sie gerne mit eigenen Anregungen auf uns zu. Wir werden diesen „Werkzeugkasten“ kontinuierlich weiterentwickeln.

Kontakt:
Hans-Heinrich Berghorn
Koordinator Projekt #ZukunftsBauer
Deutscher Bauernverband
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
E-Mail: h.berghorn@bauernverband.net

„Verzögerungen bei der GAP-Auszahlung nicht akzeptabel“

Rukwied fordert vollständige Auszahlung zum Jahresende

 

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert eine vollständige Auszahlung der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zum Jahresende und betont, dass die teils angekündigten Verzögerungen nicht akzeptabel sind. „Unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind zum Jahreswechsel wegen anstehender Zahlungen dringend auf Liquidität angewiesen. Daher ist die vollständige Auszahlung spätestens zum Jahresende zwingend erforderlich. Die Behörden und die Zahlstellen von Bund und Ländern sind daher gefordert, eine Auszahlung aller Prämien aus der GAP-Förderung in diesem Jahr zu gewährleisten. Die Verzögerungen gehen auf zusätzlich geschaffene Bürokratie sowie unausgereifte IT-Systeme für die Flächenerfassung zurück. Jetzt braucht es dringend Vereinfachungen bei der Konditionalität, einen deutlichen Bürokratieabbau und schnelle Verbesserungen bei der App.“

Bundesweit haben sich in diesem Jahr rund 295.500 landwirtschaftliche Antragsteller mit einer Förderfläche von etwa 16,7 Mio. Hektar dem komplexen Antrag der neuen „Grünen Architektur“ nach der GAP-Reform 2023 gestellt. Diese Betriebe erfüllen die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Auflagen zum Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen im guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und setzen zusätzlich freiwillig Agrarumweltmaßnahmen im Zuge der Ökoregelungen (1. Säule) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule) um.

Veröffentlicht unter News

Erntedankerklärung zum Umgang mit Ressourcen

Rukwied: Gute Ernten sind keine Selbstverständlichkeit

In einer gemeinsamen Erklärung zum Erntedank 2023 nehmen der Deutsche LandFrauenverband (dlv), der Evangelische Dienst auf dem Lande in der EKD (EDL), die Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB) und der Deutsche Bauernverband (DBV) in diesem Jahr den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen in den Fokus.

„In Freude und Dankbarkeit begehen wir auch in diesem Jahr das Erntedankfest. Die diesjährige Ernte war für uns Bauern wegen des wechselhaften Wetters eine große Herausforderung. Auf Grund des Klimawandels sind gute Ernten längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Sicherung unserer Ernährung erfordert einen bewussten Umgang mit unseren Ressourcen. Um eine zuverlässige Versorgung mit hochwertigen, heimischen Lebensmitteln auch zukünftig zu gewährleisten, müssen etwa Anpassungen an den Klimawandel getroffen und der immer noch viel zu starke Flächenverbrauch gestoppt werden“, so Bauernpräsident Joachim Rukwied.

In der Erklärung betonen die Verbände, wie wichtig es sei, den Reichtum der Schöpfung für zukünftige Generationen zu erhalten. Auch die Dringlichkeit, sich den Herausforderungen des Flächenverbrauchs und des Klimawandels zu stellen, sowie die Notwendigkeit, internationale Lieferketten für landwirtschaftliche Produkte zu reduzieren, werden in der Erklärung ausdrücklich hervorgehoben. Ferner appellieren die Verbände an die gesamte Gesellschaft, sich zu beteiligen. Mit der Erklärung rufen sie dazu auf, gemeinsam zu handeln, um die Bedürfnisse der aktuellen und zukünftigen Generationen zu berücksichtigen und die Umwelt zu schützen.

Die gemeinsame Erklärung zum Erntedank finden Sie hier.

Veröffentlicht unter News