„Düngeverordnung darf Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht gefährden“
DBV-Umweltbeauftragter Hartelt lehnt Länderöffnungsklauseln ab
„Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung dürfen nicht sämtliche Betriebe in Deutschland schärferen Auflagen unterworfen werden, unabhängig von der Gewässerqualität und den Nährstoffbilanzen der Betriebe. Stattdessen sind an die strukturellen und einzelbetrieblichen Besonderheiten angepasste Regelungen innerhalb einer bundeseinheitlichen Düngeverordnung erforderlich. Zusätzliche Länderöffnungsklauseln auf Basis einer insgesamt verschärften Düngeverordnung sind nicht die Lösung und werden vom Bauernverband abgelehnt“, betonte Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd im Rahmen der Sitzung des DBV-Fachausschusses Umweltschutz. Es widerspricht auch den Forderungen der EU-Kommission, wenn generell für alle Betriebe Verschärfungen vorgenommen werden und zusätzlich in bestimmten Gebieten noch eins draufgesattelt wird, kritisierte Hartelt in einer Diskussion mit Dr. Werner Kloos, Unterabteilungsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium, im Rahmen der Fachausschuss-Sitzung. Zudem würde die weitere Verschärfung des Fachrechts in bestimmten Gebieten die Grundlage für anerkannte und politisch gewünschte Wasserkooperationen und Agrarumweltprogramme entziehen.