Rechtliche Änderungen zum 1. Januar 2018 in der Landwirtschaft

DBV: Beiträge zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung steigen

(DBV) Zum Jahreswechsel treten eine Reihe von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft in Kraft. Auf folgende wichtige Punkte weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin:

Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Zum 1. Januar 2018 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Beiträge betragen dann in den alten Bundesländern 246 Euro/Monat (Vorjahr: 241 Euro) und in den neuen Bundesländern 219 Euro/Monat (Vorjahr: 216 Euro). Sie steigen somit um 2,1 Prozent (West) bzw. 1,4 Prozent (Ost). Der Beitrag zur AdL ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes steigt der Beitrag in der AdL trotz des sinkenden Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt im Jahr 2018 18,6 Prozent (Vorjahr: 18,7 Prozent) vom Bruttolohn.

Der Beitrag aktiver Landwirte zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt ebenfalls in allen Beitragsklassen um ca. 16 Euro/Monat. Auch für freiwillig in der LKV versicherte Mitglieder steigt der Beitrag um diesen Eurobetrag. Die vollständigen Beitragstabellen können auf der Internetseite der SVLFG eingesehen werden. (www.svlfg.de/50-vmb/vmb06/vmb0601/vmb060108/index.html)

Der Beitrag zur Landwirtschaftlichen Pflegekasse wird gleichfalls steigen. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen wird der Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Dieser errechnet sich aus dem Verhältnis von Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung. Bei sinkendem Gesamt-Beitragssatz zur GKV (2018: 15,6 Prozent; 2017: 15,7 Prozent) und konstantem Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2018 (2,55 Prozent), steigt der prozentuale Zuschlag zum LKV-Beitrag gegenüber dem Jahr 2017.

Der Zuschlag beträgt im Jahr 2018 16,3 Prozent (Vorjahr: 16,2 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 17,9 Prozent (Vorjahr: 17,79 Prozent). Die konkrete Höhe des Zuschlags ist ebenfalls unter www.svlfg.de einsehbar.

Stoffstrombilanzverordnung

Die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung tritt gerade noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018 in Kraft, um die bereits im Düngegesetz verankerte Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz für bestimmte Betriebe inhaltlich auszufüllen. Damit ist das im Jahr 2017 neu gefasste Düngerecht vollständig in Kraft.

Zukünftig müssen bestimmte viehhaltende Betriebe zusätzlich zu der nach Düngeverordnung vorgesehenen Feld-Stall-Bilanz auch auf Betriebsebene eine Stoffstrombilanz erstellen. Konkret betrifft dies viehhaltende Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) im Betrieb, wenn sie über einen höheren Viehbesatz als 2,5 GV/ha verfügen. Dabei werden alle dem Betrieb über Saatgut, Dünge- und Futtermittel, Tierkäufe etc. zugeführten Mengen an Stickstoff und Phosphor den Nährstoffmengen gegenübergestellt, die den Betrieb über die Produkte (Milch, Feldfrüchte, etc.) oder Verkaufstiere verlassen. Auch alle Biogasanlagen sind von der Verpflichtung erfasst, wenn sie mit einem tierhaltenden Betrieb im funktionalen Zusammenhang stehen und Wirtschaftsdünger von diesen übernehmen. Basis ist das vom Betrieb für die Feld-Stall-Bilanz nach Düngeverordnung gewählte Bezugsjahr, entweder das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr. Die Zufuhr oder Abgabe von Nährstoffmengen muss jeweils spätestens drei Monate später dokumentiert werden. Die Stoffstrombilanz selbst muss spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bezugsjahres (Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr) vorliegen. Die Regeln zur Erstellung und auch zur Bewertung des Ergebnisses der Stoffstrombilanz gelten zunächst bis zum Ende des Jahres 2022. Im Rahmen einer Evaluierung der Verordnung soll das System der Bewertung der Stoffstrombilanz für Stickstoff überprüft und für die Zeit ab 2023 festgelegt werden.

Kfz-Steuer

Selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h können ab 1. Januar 2018 von der Kfz-Steuer freigestellt werden, soweit sie als „selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ eingestuft sind.

GAP-Direktzahlungen / Änderungen beim Greening

Für das Antragsjahr 2018 wird es einige Änderungen bei den Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben. Die Mitgliedstaaten können die Junglandwirteprämie anheben und die bürokratischen Nachweispflichten für den „Aktiven Landwirt“ abschaffen. Eine Anwendung dieser Änderungen in Deutschland ist wahrscheinlich und wird Anfang 2018 entschieden. Die Bundesländer können entscheiden, die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete um ein weiteres Jahr auf 2019 zu verschieben.

Ebenso gibt es eine Änderung der förderrechtlichen Definition von Dauergrünland, bei der künftig das Pflügen einer Fläche als maßgeblicher Indikator herangezogen wird. Demnach wird eine Fläche als Dauergrünland angesehen, wenn sie zum Gras- oder Grünfutterpflanzenanbau genutzt wird sowie fünf oder mehr Jahre nicht der Fruchtfolge eines Betriebs angehört und in dieser Zeit nicht gepflügt wird. Allein der Wechsel von Grünfutterpflanzen wäre damit noch keine Fruchtfolge im Sinne der Dauergrünlanddefinition.

Bei den Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Greening gibt es ab 2018 neue Optionen. Dazu zählen Miscanthus (Faktor 0,7); Durchwachsene Silphie (Faktor 0,7) und brachliegende Flächen mit Bienenweiden (Faktor 1,5). Außerdem wird bei Leguminosen der ÖVF- Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben. Allerdings wird dort wiederum das generelle Verbot des Einsatzes synthetischer Pflanzenschutzmittel auf Ökologischen Vorrangflächen wirksam. Deswegen befürchtet der DBV einen wieder rückläufigen Trend beim Anbau von Leguminosen. Angehoben wird ferner der ökologische Gewichtungsfaktor für Kurzumtriebsplantagen (KUP), von 0,3 auf 0,5.

Beim Greening-Kriterium der Fruchtartendiversifizierung wird der Befreiungstatbestand für Betriebe mit mehr als 75 Prozent Gras-/Brachen-/Leguminosen-Flächen u.a. bezogen auf die Ackerfläche erweitert: Die bisherige Begrenzung dieser Klausel auf 30 Hektar entfällt.

Agrarbürgschaften mit AFP-Investitionsförderung kombinierbar

Nach Abschluss des PLANAK-Umlaufverfahrens Anfang Januar 2018 können Landwirte COSME-Agrarbürgschaften mit der AFP-Förderung kombinieren. Anträge auf Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsbanken der Länder entgegen. Nähere Informationen zu Agrarbürgschaften unter www.agrar-bürgschaft.de

Biokraftstoffzertifizierung: Flächennachweis aus dem Jahr 2008 aufbewahren!

Seit 2010 gelten für die Erzeugung von Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, Nachhaltigkeitskriterien. Deren Einhaltung bestätigt der Erzeuger gegenüber seinem Abnehmer durch die sogenannte „Selbsterklärung“. Dazu gehört auch die EU-Vorgabe, dass die Biomasse von Flächen stammt, die bereits zum Referenzstichtag 1. Januar 2008 den Status einer Ackerfläche hatten. Damit soll eine ggf. klimaschädliche Landnutzungsänderung überprüft werden können. Der Nachweis über den Ackerstatus zum 1. Januar 2008 erfolgt in aller Regel durch das Bestandsverzeichnis des GAP-Direktzahlungsantrages aus dem Jahr 2008.

Der DBV empfiehlt, das Bestandsverzeichnis aus dem Jahr 2008 dauerhaft aufzubewahren, obwohl die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren demnächst abläuft. Ohne einen belastbaren Nachweis über den Ackerstatus der Fläche zum Referenzstichtag gilt die Biomasse als nicht nachhaltig, wodurch wirtschaftliche Nachteile bei der Vermarktung der Biomasse drohen. Weiterführende Informationen sind dem „Merkblatt zum Nachweis des Flächenstatus“ unter www.redcert.org zu entnehmen.

Bundesweites Brennen

Ab dem 1. Januar 2018 dürfen alkoholsteuerbegünstigte Abfindungsbrennereien, die ab diesem Zeitpunkt über eine einheitliche staatliche Brennerlaubnis von jährlich 300 Liter reinen Alkohols verfügen, von Landwirten und Obstbauern in ganz Deutschland betrieben werden. Gleiches gilt für Stoffbesitzer, die jetzt ebenfalls bundesweit im Rahmen eines eigenen Brennkontingentes von jährlich 50 Liter reinen Alkohols in einer Abfindungsbrennerei, ggf. ausnahmsweise auch in einer Verschlussbrennerei, brennen lassen können. Anträge dafür sind beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen unter www.zoll.de

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Stallbau im Visier des Berliner Forums

DBV Pressemitteilung vom 06.09.17

Rechtspolitische Diskussion zur Nutztierhaltung am 17. Oktober in Berlin

(DBV) Als elementarer Bestandteil der Land- und Ernährungswirtschaft benötigt die Nutztierhaltung Ställe, die den Anforderungen der Arbeitskräfte, der Nutztiere und der Umwelt gerecht werden. Aktuelle Entscheidungen in Politik und Recht sind indes häufig einseitig auf einzelne Schutzgüter ausgerichtet und führen zu Widersprüchen und Rechtsunsicherheit. Daher nimmt das diesjährige Berliner Forum des Deutschen Bauernverbandes (DBV), der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht und der Edmund Rehwinkel-Stiftung am 17. Oktober 2017 das Stallbaurecht in Berlin unter die Lupe. Das Berliner Forum 2017 wird Defizite benennen, die sinnvolle Investitionen in moderne und tiergerechte Haltungsverfahren verhindern. Zudem werden Möglichkeiten einer integrierten Nutztierhaltungspolitik durch eine stärkere Verzahnung der unterschiedlichen Rechtsgebiete rund um den Stallbau erörtert.

Das Berliner Forum findet zum 9. Mal statt. Zu dieser rechtspolitischen Diskussion sind Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Um Anmeldung bis spätestens 10. Oktober 2017 unter https://veranstaltungen.bauernverband.net/events/public/berlinerforum2017 wird gebeten.

 

„Pflanzenkäse“ darf nicht als Käse vermarktet werden

Pressemitteilung DBV vom 14.06.17

DBV begrüßt EuGH-Urteil

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündete Urteil, wonach vegane Produkte nicht unter dem Namen „Käse“ oder „Butter“ verkauft werden dürfen. Die EU-Richter verwiesen nach Medienberichten auf Regelungen im europäischen Recht. Danach genießen natürliche Milchprodukte einen eindeutigen Bezeichnungsschutz.

Der EuGH hat die Entscheidung des Landgerichts Trier vom 24. März 2016 bestätigt, wonach vegane bzw. bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse“ oder „Cheese“ bezeichnet werden dürfen. Der DBV kritisierte in der Vergangenheit die Praxis einiger Lebensmittelverarbeiter, ein nicht auf Milch basierendes Lebensmittel als „Käse“ zu bezeichnen, obwohl der gesetzliche Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte eindeutig ist, aufs Schärfste und forderte die Lebensmittelverarbeiter zu einer geänderten Bezeichnung ihrer Produkte auf. Der EuGH bestätigt die Rechtsauffassung des DBV.

Da es für Fleisch- und Wurstprodukte bisher an einem vergleichbaren Bezeichnungsschutz fehlt und zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen, fordert der DBV vom Gesetzgeber hier eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original.

Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen NDR/Panorama

Bilder vom Hof Röring dürfen nicht weiter verbreitet werden

(DBV) Wie der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) gestern mitteilte, hat das Landgericht Hamburg am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb von Johannes Röring, WLV-Präsident, gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf.

Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September 2016 Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.

„Das Landgericht Hamburg hat bestätigt, dass die Tiere auf unserem Hof ordnungsgemäß gehalten werden. In jedem Tierbestand kann es zu Verletzungen und auch zu Todesfällen kommen. Wichtig ist, dass wir Tierhalter uns dann um die Tiere kümmern und sie tierärztlich versorgen. Das ist auf unserem Hof selbstverständlich der Fall“, macht Johannes Röring im Nachgang zum Beschluss des Landgerichtes deutlich.

Pressemitteilung des DBV vom 13.10.16

Womit Land- und Forstwirte in 2016 steuerlich rechnen können

Kurzmitteilung

Womit Land- und Forstwirte in 2016 steuerlich rechnen können

Bauernverband informiert über Steueränderungen zum Jahresbeginn

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde nicht zum Jahresende 2015 reformiert, wie von der Politik in Aussicht gestellt, sondern soll erst im ersten Halbjahr 2016 politisch entschieden werden, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) berichtet. Das vergangene Jahr hat nach Aussage des DBV jedoch andere Steueränderungen mit sich gebracht, die auch die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen betreffen:

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Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltet

Kurzmitteilung

Die Hofabgaberegelung wird neu gestaltet

DBV sieht intensiven Beratungsbedarf der Praxis

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte die Verabschiedung der Neugestaltung der Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte durch den Deutschen Bundestag (12.11.2015). Die Regierungsparteien setzen damit ihre Festlegung aus dem Koalitionsvertrag um, die Hofabgaberegelung neu zu gestalten. Danach bleibt die Hofabgaberegelung in der Alterssicherung der Landwirte grundsätzlich erhalten, was der DBV positiv bewertete. Vor allem die Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD in den Bundestagsausschüssen für Ernährung und Landwirtschaft sowie Arbeit und Soziales hatten sich dafür eingesetzt. Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die neugestaltete Hofabgaberegelung auf jeden Fall eine intensive Beratung der Praxis verlangt, damit keine steuerlichen und sozialrechtlichen Nachteile entstehen.

Rentenbank: Förderkredite im ersten Halbjahr auf Rekordniveau

Kurzmitteilung

Rentenbank: Förderkredite im ersten Halbjahr auf Rekordniveau

Für zweites Halbjahr wird Rückgang erwartet

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ihr Kreditgeschäft für die Landwirtschaft ausbauen können. Im ersten Halbjahr verzeichnete sie eine unerwartet hohe Nachfrage nach ihren Förderkrediten für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Trotz schwächerer Entwicklungen auf den Agrarmärkten erreichte das Neugeschäft mit zinsgünstigen Programmkrediten ein „neues Allzeithoch“. Mit 3,6 Mrd. Euro wurde der Wert des Vorjahreszeitraums um 15 % übertroffen. „Die im zweiten Quartal 2015 gestiegenen Zinsen veranlassten Kreditnehmer, Finanzierungen vorzuziehen“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung

Kurzmitteilung

DBV: Verordnung zur Mindestlohndokumentation bringt keine Erleichterung

Anliegen der Landwirtschaft nicht berücksichtigt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohns vorgelegt, mit dem die Entgeltgrenze, ab der die Dokumentationspflichten entfallen, abgesenkt werden soll. Der Deutsche Bauernverband (DBV) beanstandet, dass diese Lockerung nicht für Landwirtschaft und Gartenbau gelten soll, die nach Auffassung des BMAS nicht dem Mindestlohngesetz, sondern weiterhin dem Arbeitnehmerentsendegesetz unterliegen sollen. Das Hauptanliegen der landwirtschaftlichen Familienbetriebe sei damit im Verordnungsentwurf nicht berücksichtigt worden. Weiterlesen

Reform der Erbschaftsteuer: DBV begrüßt grundsätzliche Einigung

Kurzmitteilung

Reform der Erbschaftsteuer: DBV begrüßt grundsätzliche Einigung

Nachbesserungsbedarf bei Lohnsummenprüfung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über eine Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Grundsatz begrüßt. Damit hätten die familiengeführten bäuerlichen Betriebe jetzt ein wenig mehr Planungssicherheit für die Generationennachfolge, erklärte der DBV.

„Mindestlohn und Bürokratie gefährden Zukunftsfähigkeit des Sonderkulturanbaus“

Kurzmitteilung

„Mindestlohn und Bürokratie gefährden Zukunftsfähigkeit des Sonderkulturanbaus“

Bauernpräsident Rukwied demonstriert mit Obst- und Gemüsebauern

„Wir brauchen Korrekturen und Erleichterungen bei den Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten zum Mindestlohn sofort – nicht erst nach sechs Monaten Überprüfungszeit!“ Dies forderte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf einer Demonstration süddeutscher Obst- und Gemüsebauern, Winzer und Hopfenanbauer im baden-württembergischen Tettnang. Aus allen süddeutschen Anbauregionen waren über 1.500 Bäuerinnen und Bauern mit rund 300 Traktoren nach Tettnang gekommen, um unter dem Motto „Mit dem Rücken zur Wand – für die Zukunft unserer Betriebe“ gegen die existenzgefährdenden Folgen des Mindestlohngesetztes für den deutschen Sonderkulturanbau zu demonstrieren.