DBV unterstützt restriktiven Einsatz von Reserveantibiotika
Grundsätzliches Verbot für die Tierhaltung droht zu Lasten des Tierschutzes zu gehen
„Der Einsatz von Reserveantibiotika muss in der Veterinär- wie in der Humanmedizin weiter möglich bleiben, aber eine Einzelfallentscheidung sein“, betonte Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im Hinblick auf den Beschluss der Agrarminister von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz am vergangenen Freitag in Bad Homburg. „Deshalb unterstützen wir den Ansatz, die Verwendung von bestimmten Reserveantibiotika an besondere Voraussetzungen, etwa die vorherige Erstellung eines Antibiogramms, zu knüpfen. Nach sorgfältiger Abwägung und in Ausnahmefällen, bei denen keine andere therapeutische Behandlung möglich ist, muss jedoch die Behandlung von erkrankten Tieren mit Reserveantibiotika weiterhin möglich sein, um tierschutzwidrige Situationen zu vermeiden.“ Die Agrarminister hatten die Bundesregierung aufgefordert, eine Liste vorzulegen, welche antimikrobiell wirksame Stoffe oder Stoffgruppen enthält, die Gegenstand von Anwendungsbeschränkungen in der Veterinärmedizin werden sollen. Das Problem der Antibiotikaresistenzen würde durch ein grundsätzliches Verbot nicht gelöst, sondern eher verschärft, da sich die Zahl zugelassener Wirkstoffe noch weiter verringern würde.