Glyphosat-Zulassung: Minimallösung erhält die Unsicherheit

Rukwied zur Entscheidung des EU-Berufungsausschusses

(DBV) „Die heute erfolgte Verlängerung der Glyphosat-Zulassung ist ein überfälliger und folgerichtiger Schritt, den die unabhängige und fachlich-wissenschaftliche Risikobewertung vorgezeichnet hat. Insbesondere die Zustimmung Deutschlands hat nun klare Verhältnisse geschaffen und den geltenden rechtlichen Vorgaben für die Zulassung wieder Geltung verschafft.“  So kommentiert Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), die heutige Entscheidung des EU-Berufungsausschusses, dem eine lange Historie von Vertagungen und ergebnislosen Abstimmungen vorausgegangen war. „Die Begrenzung der Zulassung auf 5 Jahre ist jedoch nur eine Minimallösung, die der Blockadehaltung anderer Ressorts geschuldet war. Damit werden die Diskussionen um diesen Wirkstoff lediglich aufgeschoben. Der zwingenden Notwendigkeit, die zukünftigen Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf wissenschaftliche Grundlagen und Risikobewertungen zu stellen, muss sich die Politik aber über den Fall Glyphosat hinaus stellen“, erklärte Rukwied.

Der DBV unterstrich, dass die deutschen und europäischen Landwirte Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll und mit nachgewiesener Sachkunde, möglichst effektiv und sparsam einsetzten. Auf die nach wissenschaftlichen Prüfungen basierenden Zulassungsverfahren müssten sich die Landwirte im Hinblick auf Wirksamkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Erhaltung der Biodiversität verlassen können. Für ein effektives Resistenzmanagement sei eine breite Wirkstoffpalette erforderlich, so der DBV. Der Wirkstoff Glyphosat ermögliche darüber hinaus bodenschonende, pfluglose Anbauverfahren, die den Humusaufbau stärker fördern und die CO2-Bilanz im Ackerbau verbessern.

 

Hängepartie bei Glyphosat wird zur Grundsatzfrage

DBV fordert eine Entscheidung zur Zulassung

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass sich die europäischen Gremien beim Thema Glyphosat gestern (9.11.2017) erneut nicht einigen konnten. Die andauernde Verschiebung einer Entscheidung beschleunige die politische Demontage des europäischen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel. Wenn ein wissenschaftlich ausgerichtetes Bewertungs- und Zulassungsverfahren durch politisches Taktieren der Mitgliedstaaten gelähmt und durch aggressive Angstkampagnen verleumdet werde, gehe es nicht mehr nur um einen Wirkstoff, sondern um die Funktionsfähigkeit europäischer Institutionen und Regelungen sowie um die Rechtssicherheit, betonte der DBV.

Deutschland zeichne als berichterstattender EU-Mitgliedsstaat für die positive wissenschaftliche Risikobewertung des Wirkstoffs maßgeblich verantwortlich, enthalte sich aber trotzdem zum wiederholten Male bei EU-Abstimmungen. Dies lasse den Eindruck entstehen, es gäbe innerhalb der Bundesregierung keine Richtlinienkompetenz. Bekanntlich waren sämtliche mit der Risikobewertung betrauten Behörden innerhalb und außerhalb der EU, darunter EFSA, ECHA und das BfR zum Schluss gekommen, dass von Glyphosat bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Eine Verlängerung der Zulassung wäre demnach aufgrund der Risikobewertung eigentlich geboten, so der DBV.

Ende November 2017 erfolgt voraussichtlich die nächste Abstimmung im EU-Berufungsausschuss. Bei gleichem unentschiedenem Ergebnis muss die EU-Kommission entscheiden, die Zulassung für Glyphosat im Dezember auslaufen zu lassen oder ihren Vorschlag für eine fünfjährige Wiederzulassung allein durchzusetzen. Mit Blick auf beide EU-Instanzen appellierte der DBV an die Verantwortung aller Beteiligten, die wissenschaftliche Risikobewertung vor ungerechtfertigter Kritik zu schützen und den Wirkstoff Glyphosat erneut zuzulassen.

Der DBV unterstrich, dass die deutschen und europäischen Landwirte Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll und mit nachgewiesener Sachkunde, möglichst effektiv und sparsam einsetzten. Für ein effektives Resistenzmanagement sei jedoch eine breite Wirkstoffpalette erforderlich. Der Wirkstoff Glyphosat ermögliche darüber hinaus bodenschonende, pfluglose Anbauverfahren, die den Humusaufbau stärker fördern und die CO2-Bilanz im Ackerbau verbessern würden.

Sachgerechter Pflanzenschutz braucht mehr als Parolen und Populismus

DBV-Pressemitteilung vom 23.05.17

DBV-Vizepräsident Vogel fordert Innovation und Forschung im Pflanzenschutz

(DBV) „Pauschale Feindbilder und platte Vergiftungsvorwürfe bringen die Diskussion um einen sachgerechten und nachhaltigen Pflanzenschutz nicht weiter“, betonte Wolfgang Vogel, Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), am Rande der DBV-Ackerbautagung. Vogel wies die Kritiker darauf hin, dass gesunde Pflanzen nicht allein durch chemischen Pflanzenschutz erhalten werden, sondern durch eine intelligente Kombination von Pflanzenschutzmitteln, Anbauverfahren, Pflanzenzüchtung, Sortenwahl und der richtigen Bestandsführung. „Hierzu brauchen wir Innovation und Forschung und die Entwicklung neuer Pflanzenschutzmittel ebenso wie alternative Verfahren. Mit dem Aufwärmen von uralten, immer widerlegten Vorschlägen und dem Transportieren von Ressentiments werde aber keinem Ackerbauern geholfen“, kritisierte Vogel.

„Der häufig gemachte Vorschlag, auf Pflanzenschutzmittel eine Abgabe zu erheben, widerspricht den Erfahrungen aus anderen Ländern. Dort hatte eine Steuer oder Abgabe auf Pflanzenschutzmittel zwar zur deutlichen Verteuerung der Betriebsmittel und damit der Produktion von Lebensmitteln geführt, die angestrebte Lenkungswirkung und Mengenreduzierung blieb aber aus“, stellte Vogel klar. Wer eine Steuer oder Abgabe auf Pflanzenschutzmittel befürworte, mache den Denkfehler, dass Landwirte Pflanzenschutzmittel unbegründet oder wegen günstiger Preise einsetzen würden. Pflanzenschutzmittel würden aber nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ zur Gesunderhaltung der Pflanzen sowie zur Sicherung von Ernten und deren Qualität eingesetzt. Deshalb würde sich eine Verringerung der Wirkstoffe aufgrund staatlicher Lenkung auch kontraproduktiv auf die Umwelt auswirken: Erhöhter Mengenverbrauch an verbleibenden Pflanzenschutzmitteln mit stärkerer Bildung von Resistenzen wären die Folge, stellte Vogel fest.

In der politischen und öffentlichen Diskussion über den Pflanzenschutz werde immer ausgeblendet, dass der Landwirt sachkundig sein muss, wenn er Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Anwendungsbestimmungen anwendet, die zuvor von staatlichen Behörden nach einem strengen, langjährigen Prüfungsverfahren auf wissenschaftlicher Grundlage zugelassen wurden. Auch die Landwirtschaft steht zu einem strengen Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf wissenschaftlicher Basis zum Schutz von Umwelt, Verbrauchern und Anwendern. Es sei unverantwortliche Angstmacherei, wenn dies verleugnet werde und vom „Vergiften der Gesundheit der Verbraucher und der Lebensgrundlage“ durch den chemischen Pflanzenschutz gesprochen werde. Richtig sei vielmehr, dass die staatlichen Kontrollen den Lebensmitteln aus heimischer Herkunft eine hervorragende Qualität attestierten. Es sei zudem eine unehrliche Diskussion, den Einsatz von „chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ zu verdammen, gleichzeitig aber den Einsatz von Schwermetallen als Pflanzenschutzmittel zu befürworten.

Vogel betonte zudem, dass die vielfältigen Aktivitäten der Bauern, einen positiven Beitrag zur Biodiversität wie über das Greening der europäischen Agrarpolitik zu leisten, nicht ignoriert werden dürften. Über freiwillige Agrarumweltprogramme, Vertragsnaturschutz und darüber hinaus gehende Initiativen unter anderem über Blüh- und Pufferstreifen, Brachen, Zwischenfrüchte, Lerchenfenster und Nisthilfen werde die Biodiversität in Agrarlandschaften verbessert“, betonte Vogel.

Erklärung des Deutschen Bauernverbandes: Pflanzenschutzzulassung wissenschaftlich begründen

Berlin, 05.04.2016

Durch den gezielten und verantwortungsbewussten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
werden die Qualität von Lebensmitteln gesichert und Ernteverluste vermieden. Strenge
gesetzliche Regelungen für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stellen sicher, dass negative Auswirkungen für die Umwelt sowie die Anwender- und Lebensmittelsicherheit vermieden werden. Mit Sorge stellt der Deutsche Bauernverband fest, dass in der öffentlichen Diskussion vom Grundsatz der wissenschaftlichen Risikobewertung zunehmend abgewichen, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Grundsatz in Frage gestellt und gleichzeitig der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verkannt werden. Die Landwirte in Deutschland unterstützen strenge Maßstäbe für Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln, erwarten aber, dass diese wissenschaftlich fundiert und nicht von
Ängsten gesteuert festgelegt werden. Politik und Medien haben eine große Verantwortung, eine sachliche Diskussion über Zulassung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie deren Nutzen und Alternativen zu führen und nicht zur Verunsicherung der Verbraucher beizutragen.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bauernverband:

1. Zulassung nach wissenschaftlichen Maßstäben
Die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe sind
umfänglich in der EU–Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung geregelt; Deutschland hat
diese Standards maßgeblich mit gestaltet. Die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln nach diesen Kriterien stellt sicher, dass keine unvertretbaren Auswirkungen für Umwelt, Anwender und Verbraucher zu befürchten sind. Vor dem Hintergrund dieser strengen Maßstäbe und dem weltweit vorbildlichen Zulassungsverfahren ist es nicht hinnehmbar, die Neutralität der an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Bewertungsbehörden in Zweifel zu ziehen und eine Abkehr von einem risikoorientierten Bewertungsansatz bei der Pflanzenschutzzulassung zu fordern.

Der Deutsche Bauernverband fordert, dass die Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln auch in Zukunft wissenschaftlichen Standards genügen muss und so den größtmöglichen Schutz für Mensch, Tier und Umwelt sichert. Demgegenüber wäre es unverantwortlich, wenn die Zulassung von Stoffen nach
„gefühlten“ Risiken oder politisch motiviert erfolgen würde.

2. Pflanzenschutzmittelzulassung nicht für agrarpolitische Ziele instrumentalisieren
Über das zweistufige Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden strenge Maßstäbe an Wirkstoffe und ihre Anwendung gestellt. Zu letzterem zählen Anwendungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel in Form von Abstandsauflagen zum Schutz von Gewässern oder Nicht-Zielbiotopen. Hiermit wird sichergestellt, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine direkten Auswirkungen auf Gewässer, Biotope, Nachbarflächen, Anwender und Verbraucher hat. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht mit agrar- oder umweltpolitischen Zielsetzungen vermischt werden. Es kann nicht Aufgabe der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sein, ökologische Vorrangflächen zu schaffen. Nicht nachvollziehbar sind daher Forderungen des Umweltbundesamtes, mit der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmitteln die Auflage zu verbinden, im Betrieb an anderer Stelle
Kompensationsflächen unbehandelt zu lassen. Der Deutsche Bauernverband stellt fest, dass die Forderung des UBA jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt und das Mandat im Rahmen des Zulassungsverfahrens überschreitet.

Unabhängig davon ist es aus Sicht des Deutsche Bauernverbandes sinnvoll, das Greening für die Anlage von Puffer- und Randstreifen zu nutzen. Damit dies gelingt, sind Bundesregierung, Bundesländer und die EU-Kommission gefordert, die vorhandenen Hemmnisse für die Anlage von Puffer- und Randstreifen auszuräumen.

3. Harmonisierung der Pflanzenschutzzulassung endlich umsetzen
Sieben Jahren nach Inkrafttreten der EU-Pflanzenschutzzulassungsverordnung 1107/2009 sind weder die Kriterien für die Zulassung europaweit festgelegt noch die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln harmonisiert. Auch der Harmonisierungs-bericht der Bundesregierung (Drucksache 18/1591) beschreibt die uneinheitliche Bewertung zwischen den Mitgliedsstaaten. Der Deutsche Bauernverband fordert die Bundesregierung auf, den Zielen der europäischen EU-Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung Rechnung zu tragen und auf allen Ebenen die Anstrengungen zur Harmonisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas zu intensivieren. Angesichts hoher europäischer Standards für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist kein Platz mehr für nationale Sonderwege. Entscheidungen und Bewertungen von Zulassungsbehörden anderer europäischer Mitgliedsstaaten, die stellvertretend für eine gesamte Zone Europas die Prüfung und Zulassung eines Pflanzenschutzmittels vorgenommen haben, müssen Anerkennung finden. Wenn die Harmonisierung nicht zu der von der EU-Kommission angestrebten Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln führt, werden Anbau und Qualität einiger Kulturen in Deutschland zunehmend gefährdet und die Abhängigkeit von Importen beispielsweise bei Obst und Gemüse weiter gesteigert.

4. Integrierter Pflanzenschutz beinhaltet Beschränkung auf das notwendige Maß
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Maßstäben des Integrierten
Pflanzenschutzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Bestandteil ist die Beschränkung des
Einsatzes von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Auch der Nationale
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln fordert eine Senkung der Anwendungen von Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß. Die Landwirtschaft steht zu dem Prinzip der Risikominimierung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Umwelt und Verbraucher. Der Berufsstand lehnt aber Forderungen nach einer pauschalen Mengenreduzierung oder einer Abkehr vom Begriff des „notwendigen Maßes“ beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab. Zum einen könnten die Qualität und die Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht mehr gesichert werden. Zum anderen würde eine pauschale Mengenreduzierung die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln in Frage stellen und Resistenzen hervorrufen.