Änderungen zum 1. Januar 2017 im arbeitsrechtlichen Bereich

DBV-Pressemitteilung vom 29.12.16

Mindestlohn und Sachbezüge steigen

(DBV) Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 8,84 Euro/Stunde (brutto), wie von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung beschlossen wurde. In der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau steigt das tarifliche Mindestentgelt ebenfalls. Es beträgt ab Januar 2017 bundeseinheitlich 8,60 Euro/Stunde (brutto), wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindestentgelt nochmals auf dann 9,10 Euro/Stunde (brutto).

Im Jahr 2017 werden ebenfalls die Sachbezugswerte für die Verpflegung steigen. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 236 Euro auf 241 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 51 Euro für Frühstück sowie jeweils 95 Euro für Mittagessen und Abendbrot. Die Werte für eine Unterkunft bleiben gegenüber 2016 unverändert.

 

Änderungen zum 1. Januar 2017 in der Renten- und Pflegeversicherung

DBV-Pressemitteilung vom 29.12.2016

DBV: Anpassungen werden auch auf Landwirtschaft übertragen

(DBV) Zum 1. Januar 2017 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Die Beiträge betragen dann in den alten Bundesländern 241 Euro/Monat (Vorjahr: 236 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 216 Euro/Monat (Vorjahr: 206 Euro). Sie steigen somit um 2,1 Prozent (West) bzw. 4,9 Prozent (Ost). Der Beitrag zur Alterssicherung ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes, vor allem in den neuen Bundesländern, steigt auch der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte trotz des konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 18,7 Prozent.

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt nur in der Beitragsklasse 20, alle anderen Beitragsklassen bleiben nahezu konstant. Der Anstieg in der Beitragsklasse 20 ist auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen.

Die Reform der Pflegeversicherung wird fortgesetzt und ab 1. Januar 2017 erstmals der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff angewendet. Damit verbunden sind auch Änderungen des Begutachtungssystems sowie eine Ausweitung von Leistungen der Pflegeversicherung. Der durch die Leistungsausweitung erhöhte Finanzierungsbedarf wird durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung abgedeckt. Der Beitragssatz beträgt im kommenden Jahr 2,55 Prozent (bisher: 2,35 Prozent). Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich aufgrund der Kopplung an den Beitragssatz ebenfalls höhere Beiträge, teilte der DBV mit. Der Zuschlag beträgt im Jahr 2017 16,2 Prozent (Vorjahr: 15,0 Prozent). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 17,79 Prozent (Vorjahr: 16,6 Prozent).

Durch die Reform der Pflegeversicherung werden aus bisher drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade erfolgt zum 1. Januar 2017 automatisch. Dabei werden Menschen mit körperlichen Einschränkungen in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet (z.B. Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2). Menschen mit zusätzlicher erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz werden in den übernächsten Pflegegrad eingestuft (z.B. Pflegestufe 2 wird Pflegegrad 4). Es erfolgt keine erneute Begutachtung, sofern nicht vom Pflegebedürftigen selbst dieser Antrag gestellt wird. Es besteht außerdem ein Bestandsschutz, so dass niemand schlechter gestellt wird als bisher.

Im Mittelpunkt der Begutachtung wird stehen, wie eine Person ihren Alltag selbständig bewältigen kann. Auch Personen, die selbst noch nicht pflegebedürftig sind, aber im Alltag Unterstützung benötigen, können dadurch erstmals Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Weihnachtsgruß unseres Präsidenten Martin Lüdeke

SAMSUNG CSCVerehrte Mitglieder, liebe Berufskollegen!

Die Weihnachtszeit hat ihren ganz besonderen Reiz, alles ist etwas ruhiger, die Familie rückt zusammen und nicht nur die Kinder freuen sich auf ein paar besinnliche Tage. Im modernen Sprachgebrauch wird diese schöne Zeit wohl als Entschleunigung beschrieben, die möglichst nachhaltig gefeiert werden sollte. Ich muss gestehen, dass ich derartige Begrifflichkeiten noch nicht komplett in meinen Sprachschatz übernommen habe. Den Juroren der Gesellschaft für deutsche Sprache möchte ich dennoch meine tiefste Anerkennung dafür aussprechen, dass sie den Begriff „postfaktisch“ als Wort des Jahres gewählt haben. Trifft es doch genau ein Phänomen, dem auch unser Berufsstand seit Jahren durch wüsteste Behauptungen bestimmter NGO’s sowie deren Medienvertretern ausgesetzt ist. Exemplarisch seien hier nur die unsachlichen Diskussionen über Nitrat oder die Debatte über Glyphosat genannt.

Dennoch werden wir nicht darum herumkommen, den Endverbrauchern unser Tun und Handeln in verständlichen Worten erklären zu müssen. Dazu bedarf es einer modernen Kommunikation und der verstärkten Nutzung digitaler Netzwerke. Aber auch vor der direkten Ansprache sollten wir uns nicht scheuen und den Menschen erklären, wie gut moderne Landwirtschaft funktioniert. Klare Worte müssen wir aber auch gegenüber den (glücklicherweise wenigen) schwarzen Schafen unter den Berufskollegen finden, die sich eben nicht an die gute landwirtschaftliche Praxis halten und Schindluder mit unseren Ressourcen betreiben.

Zum Glück weiß die große Mehrheit der Bevölkerung unsere Arbeit zu schätzen und so steht der Beruf des Landwirtes weit oben in Beliebtheitsskale der deutschen Verbraucher. Immer mehr Menschen pochen zu dem darauf, gesunde Nahrungsmittel aus Ihrer Region zu bekommen. Um diese weiter in der Qualität und auch in den notwendigen Menge zu produzieren, braucht die Landwirtschaft die entsprechenden Rahmenbedingungen und vor allem den Grund und Boden dafür. Dafür werden wir uns weiterhin vehement einsetzen.

Da wir unser Weihnachtsrundschreiben erstmalig über unseren E-Mail-Verteiler an Sie versenden, haben wir den Situationsbericht der Landwirtschaft 2016 etwas ausführlicher dargestellt. Die Daten sind äußerst interessant und erst in der letzten Woche aktuell vom DBV zur Verfügung gestellt worden.

Liebe Landfrauen, liebe Berufskollegen, liebe Mitglieder. Ich hoffe auch zukünftig auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr 2017.

Ihr

Martin Lüdekechristmas-tree-today-tease-1-151201_dd6ec0167e769c87de32fd740c83f70a.today-inline-large

Hamburg, den 23.12.2016

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Das kleine „1×1“ kommt wieder groß raus

IMA-Pressemitteilung vom 21.12.16

Neue Zahlen, Daten, Fakten zur Landwirtschaft im Taschenformat
(Berlin, 21. Dezember 2016) Noch vor dem Jahreswechsel hat der i.m.a e.V. sein seit mehr als fünfzig Jahren erfolgreiches „1×1 der Landwirtschaft“ vorgelegt. Es ist eine der traditionellsten landwirtschaftlichen Publikationen, die jedes Jahr erneut mit aktuellen Zahlen, Daten und Fakten aufwartet und diese Informationen schneller als digitale Medien analog bereithält: Aufblättern, lesen, Bescheid wissen. Titelthema 2017 ist „Transparenz in der Tierhaltung“.
Das „1×1 der Landwirtschaft 2017“ regt dazu an, sich selbst davon zu überzeugen, dass moderne Tierhaltung nicht im Widerspruch zum Tierwohl steht. Vielerorts laden Landwirte ein, ihre Arbeit kennenzulernen. So öffnen sie z.B. Ställe für Besucher und bieten „EinSichten in die Tierhaltung“. Dem gleichnamigen vom i.m.a e.V. organisierten Transparenz‐Projekt schließen sich immer mehr Tierhalter an – vom Geflügelbetrieb bis zum Hof mit Schweine‐ oder Rinderhaltung.
Landwirte nutzen die Daten aus dem „1×1 der Landwirtschaft“ auch für den Verbraucher‐Dialog, können doch damit die eigenen Betriebskennzahlen schnell in eine Relation zu den Zahlen der Landwirtschaft in Deutschland und Europa gesetzt werden. Da lassen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und Erträge auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene vergleichen oder Bevölkerungszahlen mit Tierbeständen. Manch ein Ergebnis verblüfft und erheitert zugleich: So gibt
es z.B. in Frankreich, Spanien, den Niederlanden und Polen mehr Legehennen als Einwohner.
Wer die Angaben in den Ausgaben vom „1×1 der Landwirtschaft“ der vergangenen Jahre mit den Zahlen in der neuen Publikation vergleicht, kann sogar Trends erkennen. Etwa einen Rückgang beim Rinderbestand in Deutschland um 89.000 Tiere. Diese Vergleiche sind nicht nur für Tierhalter interessant. Jeder, der sich über die Entwicklung der Landwirtschaft informieren möchte, kann das „1×1 der Landwirtschaft“ im i.m.a‐Webshop kostenlos herunterladen und die Daten vergleichen. Dabei könnte z.B. auch auffallen, dass es die meisten Bauernhöfe unverändert in Bayern gibt
(aktuell 92.200 Betriebe). Der Grund dafür ist die dort vorherrschende familienbetriebene und kleiner strukturierte Landwirtschaft. In Flächenländern wie Niedersachsen sieht es dagegen anders aus. Dort gibt es weniger Betriebe, die aber größere Flächen bewirtschaften. Auch das lässt sich aus den Angaben im „1×1 der Landwirtschaft“ herauslesen.

Damit ist das kleine Nachschlageheft im Leporello‐Format nicht nur eine von Landwirten sehr geschätzte Informationsquelle für den betrieblichen Alltag. Wer immer an Daten zur Landwirtschaft interessiert ist, kommt an dieser Faktensammlung nicht vorbei. Das „1×1 der Landwirtschaft“ steht jetzt kostenlos im Internet unter
www.ima‐shop.de zur Verfügung.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Neuer Alterskassenbeitrag

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2017 festgesetzt und bekannt gegeben. Ab dem 1. Januar ändert sich der Beitrag von 236 auf 241 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern von 206 auf 216 Euro.

Der Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages: 120,50 Euro monatlich (Vorjahr 118,00 Euro) und in den neuen Bundesländern 108,00 Euro (Vorjahr 103,00 Euro).

Die Beitragszuschüsse werden entsprechend angepasst. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen eines Beitragszuschusses stehen im Internet unter www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Beitrag Alterskasse.

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Rukwied: Eine stabile Landwirtschaft benötigt stabile Rahmenbedingungen

DBV-Pressemitteilung vom 13.12.16

Schlussfolgerungen aus der zurückliegenden Preiskrise

(DBV) „Die Preiskrise in 2016 hat mehr als deutlich gezeigt, dass die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland in Zeiten volatiler Märkte auf verlässliche agrarpolitische Rahmenbedingungen angewiesen sind.“ Diese Feststellung traf der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, anlässlich der Vorstellung des DBV-Situationsberichtes 2016/17. „Die gemeinsame Agrarpolitik ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor in dieser schwierigen Zeit. Umso wichtiger ist es, die GAP auch nach 2020 so auszurichten, dass sie eine wirtschaftlich stabile, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft ermöglicht. Das darf nicht nur ein Kriterium unter vielen, sondern muss ein vorrangiges Ziel sein“, forderte Rukwied. Besonders wichtig ist, dass die Direktzahlungen aus Gründen der Liquidität noch in diesem Jahr erfolgen und, dass die notwendigen und bereits intensiv diskutierten Schritte zur Entbürokratisierung endlich vollzogen werden.

Die einsetzende Erholung der Märkte belege außerdem den erheblichen Einfluss der internationalen Nachfrage auf die wirtschaftliche Situation der deutschen Landwirtschaft. „Die Agrarpolitik der zurückliegenden Jahre hat längst Fakten geschaffen. Es gibt kein Zurück zu kontrollierten und abgeschotteten nationalen Märkten. Deshalb brauchen wir Zugang zu wertschöpfungsstarken Absatzmärkten sowie vernünftige handelspolitische Rahmenbedingungen, die unsere Betriebe unterstützen und nicht ausgrenzen“, stellte Rukwied klar. Aber auch beim ordnungsrechtlichen Rahmen vermisst der Bauernpräsident Klarheit und Rechtssicherheit. „Wir diskutieren seit mehr als drei Jahren über eine neue Düngeverordnung. Das muss jetzt abgeschlossen und auf den Weg gebracht werden, die Betriebe brauchen Planungssicherheit.“

 

Landwirtschaft: Starke Einbußen und Einkommensrückgang im zweiten Jahr in Folge

DBV-Pressemitteilung vom 13.12.16

DBV-Präsident Rukwied stellt Situationsbericht zur wirtschaftlichen Entwicklung 2015/16 vor

(DBV) „Die deutschen Bauern blicken erneut auf ein sehr schwieriges Wirtschaftsjahr zurück. Milchbauern, Schweinehalter, Ferkelerzeuger sowie Ackerbauern haben stark unter den niedrigen Erzeugerpreisen gelitten. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe verzeichneten im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2015/16 – und damit im zweiten Jahr in Folge – erhebliche Gewinneinbußen und Einkommensrückgänge.“ Diese Bilanz zog der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, bei der Vorstellung des aktuellen DBV-Situationsberichtes. Im Durchschnitt seien die Unternehmensergebnisse der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe um 8 Prozent auf 39.700 Euro je Betrieb gesunken, nach einem Minus von 34 Prozent im Vorjahr.

Den Zahlen des Situationsberichts 2016/17 liegt die Auswertung von fast 13.000 Buchführungsergebnissen aus dem Wirtschaftsjahr 2015/16 (01.07.-30.06.) zugrunde. Das durchschnittliche Unternehmensergebnis in 2015/16 entspreche umgerechnet einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.300 Euro je Landwirt, von dem noch Sozialabgaben und Steuern bestritten werden müssten. „Neuinvestitionen konnten daraus nicht mehr finanziert werden“, stellte Rukwied fest. Die Landwirte hätten 2015/16 massiv auf die Kostenbremse getreten; sie reduzierten die Betriebsmittelkosten insgesamt um durchschnittlich 6 Prozent. Die Ausgaben für Pachten sind jedoch um 4 Prozent und für Löhne um 2 Prozent gestiegen. „Das Wirtschaftsjahr 2015/16 hat in unseren Bilanzen erneut tiefe Spuren hinterlassen“, stellte Rukwied fest. Die Liquidität war in vielen Betrieben stark angespannt, so dass mehr Fremdkapital aufgenommen (plus 5 Prozent auf 207.000 Euro) und das Investitionsvolumen gekürzt wurde (minus 16 Prozent auf 49.900 Euro). Dementsprechend war eine ausreichende Eigenkapitalbildung um betriebliche Existenz zu sichern in den meisten Fällen nicht möglich. Der gesamte Produktionswert der deutschen Landwirtschaft ist um 3 Prozent auf etwa 50 Milliarden Euro zurückgegangen. Die Erzeugerpreise sind in wichtigen Produktbereichen stark zurückgegangen.

Im Wirtschaftsjahr 2015/16 lag die Höhe der EU-Betriebsprämien bei durchschnittlich 24.300 Euro/Haupterwerbsbetrieb. „Die EU-Direktzahlungen werden in solchen Preistälern zur überlebenswichtigen Maßnahme, weil sie unmittelbar einkommenswirksam sind“, betonte Rukwied. Die Ackerbaubetriebe erzielten ein Unternehmensergebnis je Landwirt von 38.000 Euro (minus 9 Prozent gegenüber Vorjahr). Ursachen waren die niedrigere Ernte und die geringeren Preise bei Getreide. So erzielte ein Landwirt für Brotweizen im Schnitt 9 Prozent weniger. Dagegen konnten die Kartoffelerzeuger mehr als den doppelten Preis des Vorjahres am Markt erzielen. Die Milchbauern sahen sich mit einem durchschnittlichen Preisrückgang von 17 Prozent gegenüber dem ohnehin niedrigen Niveau des Vorjahres konfrontiert. Durch Kostenentlastungen bei Futtermitteln und vor allem aufgrund der hinfällig gewordenen Aufwendungen für Quotenpacht, Abschreibungen von Lieferrechten und weggefallener Superabgaben schlug der Preiseinbruch nicht voll auf die Ergebnisse durch, die auf 25.000 Euro Unternehmensgewinn je Landwirt zurückgingen. Ein noch niedrigeres Ergebnis erreichten die Rindermastbetriebe mit 22.500 Euro je Landwirt (minus 5 Prozent). In den auf Schweine- und Geflügelhaltung spezialisierten Veredlungsbetrieben verschlechterte sich das Unternehmensergebnis je Landwirt um 10 Prozent auf 29.200 Euro. Die Sauenhalter und Ferkelerzeuger mussten jedoch wesentlich höhere Einbußen verkraften als die Schweinemastbetriebe. Auch für die Weinbaubetriebe endete das Wirtschaftsjahr 2015/16 mit einem deutlichen Minus: ihr Unternehmensgewinn je Winzer verringerte sich um 6 Prozent auf nur noch 28.500 Euro. Die Agrargenossenschaften aus den neuen Bundesländern haben das Wirtschaftsjahr mit hohen Jahresfehlbeträgen von durchschnittlich 97.000 Euro abgeschlossen, hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Personalkosten darin enthalten sind. Die Ausnahme bei den Gewinnentwicklungen des Wirtschaftsjahres 2015/16 bilden die rund 25.000 Ökobetriebe. Im Durchschnitt erhielt ein Ökobetrieb 26.000 Euro zusätzliche Prämien zur Förderung des Ökolandbaus und für Agrarumweltmaßnahmen, konventionell bewirtschaftete Betriebe lagen bei 3.300 Euro. So konnten die Ökobetriebe ihr Unternehmensergebnis je Landwirt um 21 Prozent auf 48.800 Euro verbessern. Mit Erneuerbaren Energien erlösen die landwirtschaftlichen Betriebe geschätzt 5,7 Mrd. Euro, schwerpunktmäßig mit Biogas (4,1 Mrd. Euro).

Für das laufende Wirtschaftsjahr 2016/17 gibt es in Teilmärkten Anzeichen der Besserung: Die Marktentwicklungen lassen partiell etwas stabilere Einnahmen erwarten. In der 2. Hälfte 2016 setzte eine Erholung der Erzeugerpreise bei Milch und Schweinen ein. Wachsende Preise und stärkere Nachfrage auch auf den internationalen Märkten stützen den Markt. Vor allem die Exporte von Schweinefleisch und Milchprodukten nach China zeigen in 2016 eine starke Aufwärtsentwicklung. „Wir rechnen für das laufende Wirtschaftsjahr 2016/17 mit einer im Durchschnitt leichten Erholung der Unternehmensergebnisse auf niedrigem Niveau. Das gilt für Milchvieh- und Veredelungsbetriebe“, erklärte Rukwied

DBV: GAK-Erweiterung erfordert höheren Mitteleinsatz

DBV-Pressemitteilung vom 12.12.16

Erweiterung darf nicht zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen

(DBV) Die von den Agrarministern von Bund und Ländern beschlossene Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um weitere Maßnahmen im Rahmen der PLANAK-Sitzung am 8. Dezember bewertet der Deutsche Bauernverband (DBV) positiv. Der DBV betont jedoch erneut, dass für die zusätzlichen Maßnahmen mehr Mittel notwendig seien. Auf keinen Fall dürfe die in 2016 begonnene und in 2017 fortgesetzte Erweiterung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe zu Lasten bestehender Maßnahmen gehen. Die für neue Maßnahmen eingeplanten zusätzlichen Finanzmittel von 30 Millionen Euro (2016) und 10 Millionen Euro (2017) sind daher aus Sicht des DBV zwar ein wichtiger erster Schritt. Doch weitere Aufstockungen der Finanzmittel müssten folgen.

Zu den zusätzlichen Maßnahmen gehören Projekte wie „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“, die 2016 durch einen Umlaufbeschluss des PLANAK zur nachträglichen Ergänzung des Rahmenplans 2016 bereits förderfähig wurden. Dazu kommen nunmehr ab 2017 die „Umnutzung dörflicher Bausubstanz“ sowie „Nichtproduktiver investiver Naturschutz“, wozu die Förderung von Investitionen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Feuchtbiotopen, Hecken, Feldgehölzen, Biotopverbund und Ähnlichem zählen. Ausdrücklich begrüßt der DBV den Beschluss des PLANAK, die Förderung gemeinschaftlicher Beregnungsanlagen fortzusetzen

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau: Arbeitswertnachweis 2016

Pressemitteilung der SVLFG vom 12.12.16

Daten an LBG bis 11. Februar melden!

Ab Mitte Dezember versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird.

Mit diesem Formular bittet die LBG wie jedes Jahr um Übermittlung der zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten:

  • Anzahl der vom Unternehmer, Mitunternehmer und Gesellschafter im Jahr 2016 geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der vom Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner im Jahr 2016 geleisteten Arbeitstage,
  • Anzahl der Beschäftigten und Aushilfen mit den geleisteten Arbeitsstunden und dem in 2016 gezahlten Bruttoarbeitsentgelt.

Nachzuweisen sind ferner die Arbeitstage der unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen, die Arbeitsstunden der Praktikanten und der 1-Euro-Jobber mit dem errechneten Mindestentgelt sowie die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen des Jahres 2016.

Nebenunternehmen – Änderung zum Vorjahr

Ab dem Jahr 2016 werden die Daten für Nebenunternehmen nicht mehr mit einem separaten Fragebogen erhoben. Sofern die Zuständigkeit der LBG ebenfalls für einen gewerblichen Nebenbetrieb, zum Beispiel Einzelhandel oder Tiefbau, gegeben ist, sind die Arbeitstage aller dort tätigen Personen in einer Summe in dem dafür vorgesehenen Meldeblock im Arbeitswertnachweis einzutragen. Sofern Pferdehaltung als Nebenunternehmen betrieben wird, ist als Berechnungsgrundlage die Anzahl (durchschnittlicher Jahresbestand) der Tiere anzugeben.

Extranet – die schnelle, sichere und portosparende Übermittlung

Wie bisher haben Produktions- und Dienstleistungsbetriebe der ehemaligen BG für den Gartenbau unverändert die Möglichkeit, die Arbeitswerte bequem über das Internet an die LBG zu übermitteln. Für alle anderen Mitglieder wird diese Möglichkeit aktuell geprüft.

In dem kennwortgeschützten Bereich können die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten online gemeldet werden. Die einfache und bedienerfreundliche Anwendung enthält sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen und ist unter www.svlfg.de > Extranet zu erreichen.

Sofern noch keine Zugangsdaten vorhanden sind, können diese dort direkt bei der SVLFG angefordert werden.

Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Umsetzung des nationalen Hilfsprogramms für Milchbauern erkennbar

DBV-Pressemitteilung vom 09.12.16

DBV informiert über Milchsonderbeihilfe

(DBV) Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen für Milchbauern zur Verfügung gestellt, mit denen die derzeit erkennbaren Details für die nationale Milchsonderbeihilfe beschrieben werden. Diese wird voraussichtlich von Februar bis April 2017 in die Umsetzung kommen, wenn der Bundesrat am 16. Dezember 2016 die dafür nötigen Beschlüsse fasst. Auf Grund des vorgesehenen äußerst ambitionierten Zeitplans informiert der DBV schon heute über die derzeit erkennbaren Details des Programmes, um interessierten Landwirten eine fristgerechte Antragstellung zu erleichtern.

Ab Beginn des neuen Jahres werden Landwirte voraussichtlich bis zum 16. Januar 2017 die Möglichkeit erhalten, einen Beihilfeantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu stellen. Milchbauern, die im Zeitraum von Februar bis April 2017 ihre Milchanlieferung im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nicht steigern, erhalten vollen Zugang zur Beihilfe.

Der DBV begrüßt, dass die Europäische Union und der Bund insgesamt 116 Millionen für ein Programm zur Unterstützung der deutschen Milchproduzenten zur Verfügung gestellt haben.

Die Informationen zum Programm sind abrufbar unter: www.bauernverband.de/nationale-massnahmen-milch.