Bauernverband zur Tierhaltungskennzeichnung

Rukwied: Lücken im Konzept schnell schließen!

Pressemitteilung

Bauernverband zur Tierhaltungskennzeichnung
Foto: Adobe Stock_cineberg

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, sieht im Konzept des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Tierhaltungskennzeichnung einen ersten wichtigen Schritt, aber auch noch erhebliche Lücken: „Dieses Konzept erfordert noch deutliche Nachbesserungen. Ausdrücklich begrüßen wir die zusätzliche Kennzeichnungsstufe für einen ‚strukturierten Stall‘, mit der höhere Standards für die Stallhaltung in die Fläche gebracht werden können. Trotzdem müssen die Lücken zügig und verbindlich geschlossen werden.“ Ein Risiko für das Gelingen der Haltungskennzeichnung sieht Rukwied vor allem in der Begrenzung auf frisches Schweinefleisch. „Wenn für verarbeitete Fleischprodukte, für andere Absatzkanäle als den LEH oder für die Bereiche Rind und Geflügel kein verbindlicher Zeitplan vorgegeben ist, dann wird es keinerlei Lenkungswirkung geben und das Konzept droht im Markt unterlaufen zu werden“, so der Bauernpräsident. Darüber hinaus ist ausgerechnet der am stärksten von der Schweinepreiskrise betroffene Bereich der Ferkelerzeugung nicht mit einbezogen. „Betäubungslos kastrierte Ferkel aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit höheren Haltungsstufen auszuzeichnen, geht gar nicht!“

„Wir dürfen mit der Schließung der Lücken und der Einführung einer wirklich flächendeckend verbindlichen Herkunftskennzeichnung nicht bis zum Ende der Legislaturperiode warten“, so Rukwied. „Schließlich muss die Kennzeichnung mit Änderungen im Baurecht und mit einem tragfähigen, langfristigen Finanzierungskonzept flankiert werden.“

Veröffentlicht unter News

Bauernverband zur Verabschiedung Mindestlohnerhöhung im Deutschen Bundestag

Rukwied: Mindestlohn wird bei Obst und Gemüse Marktverwerfungen auslösen

Pressemitteilung

Bauernverband zur Verabschiedung Mindestlohnerhöhung im Deutschen Bundestag
Foto:DBV

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, kritisiert die heutige Verabschiedung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag und fordert ein sofortiges Einfrieren des derzeitigen Gesetzgebungsprozesses: „Diese Erhöhung kommt zur Unzeit. Wenn man die sogenannte Zeitenwende wirklich ernst nehmen würde, dann müsste diese Erhöhung des Mindestlohns spätestens jetzt ausgesetzt werden. Die deutliche Steigerung auf 12 Euro wird vor allem die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Sonderkulturbetriebe vor besondere Herausforderungen stellen. Damit wir Landwirte überhaupt weiter wirtschaften können, müssen wir diese Kosten auch an die Verbraucher weitergeben. Sollten Preiserhöhungen marktbedingt nicht möglich sein, wird die Produktion ins Ausland abwandern. Der jetzt schon niedrige Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse würde weiter sinken und die Importabhängigkeit weiter zunehmen.“

Hintergrund: Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen.

Veröffentlicht unter News

R+V: AgrarPolice den Baustein „D&O-Versicherung (Directors & Officers)“


www.istockphoto.com, Jevtic“ Quellangabe




„Sie tragen die Verantwortung dafür!“

Auf Entscheidungsträgern in der Landwirtschaft lastet eine hohe Verantwortung. Je größer das Unternehmen, desto teurer können Fehler werden. Was viele nicht wissen: Manager haften dafür mit ihrem privaten Vermögen.

Manager in der Landwirtschaft stehen aktuell unter doppeltem Druck: Durch wachsende Betriebe werden die Folgen ihrer Beschlüsse immer weitreichender. Gleichzeitig erschwert die internationale politische Lage die wirtschaftliche Situation und erhöht die Unsicherheit bei unternehmerischen Entscheidungen. Vor Irrtümern und Fehlentscheidungen schützen selbst jahrelange Erfahrung und ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein nicht.

Speziell für Personen in leitenden Positionen hat die R+V hat in der AgrarPolice den Baustein „D&O-Versicherung (Directors & Officers)“ geschaffen: Dieser schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die wegen Pflichtverletzungen aller Art auftreten – vom Schichtleiter bis zum Geschäftsführer. Sie greift auch bei Fehlern von Kollegen und Mitarbeitern, für die der Versicherte verantwortlich gemacht wird.

Was soll schon schiefgehen? Zwei Beispiele aus der Praxis

  • Bei einer Stalldesinfektion dosiert ein Mitarbeiter das Mittel falsch und bekommt ätzende Dämpfe in Augen und Atemwege, weil Schutzkleidung fehlt. Wegen einer langwierigen Behandlung und Reha fällt er für die Erntearbeiten aus, die ein Lohnunternehmer übernimmt. Die Eigentümer fordern vom Betriebsleiter, der die Desinfektion beauftragt hat, die Kosten von 27.000 EUR zurück.
  • Der Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Betriebs überweist einem Landmaschinenhersteller die Anzahlung für einen neuen Traktor. Dieser geht wegen Korruptionsvorwürfen in der Presse insolvent. Der Betrieb verlangt von seinem Geschäftsführer die gesamte Anzahlungssumme von 95.000 Euro zurück.

In beiden Fällen trägt die R+V die Kosten für Anwalt und Sachverständige und übernimmt die Verfahrenskosten sowie bei Bedarf die Schadenersatzsumme.

Darum lohnt sich der D&O-Baustein in der R+V-Agrarpolice

  • Doppelte Versicherungssumme: Abwehr- bzw. Verteidigungskosten und Schadenersatzleistungen
  • Schutz sowohl bei unberechtigten als auch bei begründeten Schadenersatzansprüchen und bei Vorwürfen von Vorsatz
  • Versicherung von Schadensersatzansprüche von außen und des eigenen Unternehmens

per E-Mail unter: AgrarKompetenzCenter@ruv.de oder telefonisch unter: 0611 533 98751. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundv.de/do-versicherung.

Veröffentlicht unter News | Verschlagwortet mit