CERES AWARD 2024 – Bewerbungsfrist verlängert

Die Bewerbungsphase für den CERES AWARD 2024 wird nun einmalig um zwei Wochen verlängert und endet somit am Sonntag, 14. April 2024.

Alle Landwirtinnen und Landwirte haben somit jetzt noch länger die Chance sich um den Titel Landwirtin / Landwirt des Jahres 2024 zu bewerben.

Bewerbungsunterlagen sind in der Geschäftstelle des BVHH für unsere Mitglieder erhältlich.

Umfrage aller Landwirtinnen und Landwirte – „Vereinfachung – Standpunkt der Landwirtinnen und Landwirte“

Bis zum 08.APRIL 2024  können aller Landwirtinnen und  Landwirte an der Befragung  „Vereinfachung – Standpunkt der Landwirtinnen und Landwirte“ unter dem Link

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Public_Consultation_EU_Simplification_2024rs_point_of_view_2024.

teilnehmen.

 

Die Teilnahme ist in deutscher Sprache möglich.

Das Ausfüllen dieser Umfrage sollte höchstens 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Ziel dieser Umfrage ist es zu verstehen, inwieweit die Verfahren und Vorschriften im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft in der EU eine Belastung für die Landwirtinnen und Landwirte darstellen.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Herbst 2024 als Teil einer detaillierten Analyse veröffentlicht.

Aus dieser sollen Schlussfolgerungen für die zukünftige Ausgestaltung der GAP gezogen werden.

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Beginn der Antragstellung Agrarförderung und AUKM 2024

Achtung: Anträge müssen bis zum 15. Mai gestellt werden!

Am 14. März beginnt die Antragstellung Agrarförderung und AUKM 2024. Die Anträge müssen bis zum 15. Mai gestellt werden!

Das konkrete Angebot zu den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2024 (die angebotenen Fördermaßnahmen) sowie detaillierte fachliche Informationen zu den AUKM finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis: Vorbehaltlich der Genehmigung der EU-Kommission wird bei der Erstantragstellung aller AUKM in 2024 (außer bei BV1) eine Verpflichtungsdauer von vier Jahren angeboten (voraussichtliches Ende der Förderperiode KLARA).

Zur Antragstellung 2024 kann unter Vorbehalt der Genehmigung der EU-Kommission einmalig die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragt werden.

Die Anträge können bis spätestens zum 15. Mai 2024 über die Webanwendung ANDI 2024 gestellt werden. Sie starten die Anwendung unter: https://sla.niedersachsen.de/andi-web/#/start

Aktuelle Informationen zu ANDI, Formulare und Hilfen finden Sie auch unter https://www.sla.niedersachsen.de/andi/. Die Hinweise und FAQ werden regelmäßig aktualisiert.

 

Haben Sie Fragen?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer, die auch für die Bearbeitung der Flächenprämien zuständig sind (hier geht es zur LWK)

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Anliegen des Bauernverbandes zur Agrarministerkonferenz

Rukwied: Bürokratieabbau entschlossen angehen

Anlässlich der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz 2024 im thüringischen Erfurt fordert der Deutsche Bauernverband in einem Anliegenpapier die Agrarminister der Länder und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auf, kurz- und langfristige Maßnahmen zum Erhalt der heimischen Landwirtschaft und zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung in Deutschland auf den Weg zu bringen. Entscheidend ist aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, jetzt den angekündigten Bürokratieabbau entschlossen anzugehen: „Unsere Betriebe werden von der Bürokratie erdrückt. Dieser Aufwand kostet immens viel Zeit und damit Geld. Ein deutlicher Abbau der Bürokratie würde unseren Betrieben tatsächlich helfen.“

Dazu gehört aus Sicht des Verbandes, Dokumentations- und Meldepflichten zu reduzieren und zu vereinfachen, Bürokratie in der GAP-Förderung und im Steuerrecht abzubauen, Hemmnisse beim Tierwohlstall-Umbau zu beseitigen, düngerechtliche Vorgaben und Verfahren zu vereinfachen und die Pflanzenschutzanwendung europaweit gleich zu gestalten.

Der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, Dr. Klaus Wagner, fordert beim Bürokratieabbau ein zügiges und deutliches Entgegenkommen der Politik. „Wir brauchen jetzt ein eindeutiges Signal, dass die Politik den angekündigten Bürokratieabbau wirklich ernst meint. Bürokratieabbau bedeutet weniger Belastung und weniger Büroarbeit für unsere Betriebe – ein Flächenregister, wie es in Thüringen geplant ist, bewirkt jedoch genau das Gegenteil. Es würde noch mehr Bürokratie schaffen.“

Das Anliegenpapier des DBV zur Frühjahrs-AMK finden Sie hier.

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Neuer Vorstand beim Bauernverband Hamburg gewählt

FOTO: S. Meyer / hinten im Bild – Anja Siemers, Ulrich Harms, Frederik Schmoldt, Heinz Cordes, Christian Maack, Matthias Steffens; vorne im Bild Jochen Quast, Martin Lüdeke, Jakob Wörmbke; Jannis Schröder abwesend

Heute wurde auf der Jahreshauptversammlung der Delegierten des Bauernverbandes Hamburg ein neuer Vorstand gewählt. Die Wahlleitung übernahm unser Ehrenpräsident Heinz Behrmann. Aus 13 Kandidaten wurden in geheimer Wahl, gemäß der Satzung, zehn Vorstandsmitglieder gewählt. Zu den zehn Vorstandsmitgliedern gehören Heinz Cordes, Ulrich Harms, Martin Lüdeke, Jochen Quast, Frederick Schmoldt, Anja Siemers und Matthias Steffens. Besonders freuen wir uns unter den neuen Vorstandsmitgliedern 3 Junglandwirte  begrüßen zu dürfen, Christian Maack, Jannis Schröder und Jakob Wörmbke. Im Anschluss an die Wahlen zog sich der neue Vorstand zurück um einen neuen Präsidenten und seine Stellvertreter zu wählen. Für weitere 4 Jahre begrüßen wir Martin Lüdeke als Präsidenten mit seinen beiden Vizepräsidenten Heinz Cordes und Jochen Quast.

Wir bedanken uns von Herzen bei unserem in den Ruhestand gehenden Vorstand Rolf Meyer für sein langjähriges Engagement, die stets sehr gute Zusammenarbeit und seinen zuverlässigen Einsatz für unseren Berufsstand.

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Online-Informationsrunden zur GAP

In Vorbereitung auf die GAP-Antragstellung 2024 richtet der DBV in Zusammenarbeit mit dem BMEL und Experten aus den Ländern zwei GAP-Online-In-formationsrunden für seine Mitglieder am 14. und 25. März aus. Schwerpunktmäßig wird es um die Themen Konditionalitätspflichten (u.a. GLÖZ8) und Öko-Regelungen 2024 gehen. Die GAP-Online-Informationsrunden fokussieren sich dabei jeweils auf bundesweit gültige Regelungen, Aussagen und Antworten. Entsprechende Informationen zur Teilnahme erhalten Mitglieder in der Geschäftsstelle Hamburg.

Zugangsdaten für BVHH-Mitlgieder in der BVHH Geschäftstelle erhältlich! Auch per Newsletter an alle Mitglieder per Mail verschickt!

Weiterbildung der FA Unternehmerinnen

Info-Runde im FA Unternehmerinnen

Am verganenen Montagabend fand die erste Fortbildung des Fachausschusses Unternehmerinnen statt. Das Thema EU-Agrarförderung wurde von Cristian Gaebel und Franziska Schmieg vorgestellt. Wichtige Inhalte waren der aktuelle politische Stand, wie es nach 2027 weitergeht und welche Baustellen es noch gibt. Jeden Monat wird dem Unternehmerinnen-Netzwerk eine Weiterbildung zu verschiedenen landwirtschaftlichen und agrarpolitischen Themen angeboten. Die nächste Weiterbildung findet am 26. März zum Thema CO2-Zertifikate statt.

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Reaktionen auf GLÖZ 8 -Entscheidung

Die Bundesregierung hat sich am Donnerstag, 29.02.2024 in letzter Minute und nach intensiven Diskussionen in der Ampel-Koalition darauf verständigt, die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ausnahme zu GLÖZ 8 (4 % nichtproduktive Flächen) umzusetzen. GLÖZ 8 gilt nun auch erfüllt, wenn auf mindestens vier Prozent der Flächen stickstoffbindende Pflanzen und/oder Zwischenfrüchte ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden. Beim Anbau von Zwischenfrüchten gilt die Frist vom 15. Oktober 2024 und für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen, davor und danach kann eine Hauptkultur angebaut werden. Sowohl bei Leguminosen als auch Zwischenfrüchten können Landwirte die Ökoregelung 1 in Anspruch nehmen, eine Kombination mit der Ökoregelung 6 (PSM-Verzicht) ist aber ausgeschlossen. Wie viele Landwirte diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen werden, wird neben den Aussaatbedingungen auch von der Verfügbarkeit von Saatgut abhängen. Um die vereinbarte höhere Biodiversitätsleistung der GAP 2023-2027 zu erreichen, will die Bundesregierung mit den berufsständischen Vertretungen und den umweltpolitischen Interessensvertretungen ein Gesamtpaket mit Anpassungen bei den Öko-Regelungen und neue Öko-Regelungen auf Grundlage der ZKL-Empfehlungen schnüren. Erste Vorschläge wurden am 29.02.2024 in der Sitzung des Begleitausschusses (BGA-NSP) diskutiert und sollen in den 2. Änderungsantrag zum GAP-SP einfließen. Die Änderungs-Verordnung (GAPDZV) bedarf der Zustimmung des Bundesrates; dies ist für den 22. März 2024 vorgesehen. Harte Kritik gab es von Seiten AbL, DVL, DNR, BUND und Deutschen Umwelthilfe, die auch in der gestrigen Sitzung des BGA-NSP vorgetragen wurde. In der Sitzung wurde auch der erste Leistungsbericht zur Umsetzung des GAP-Strategieplans für das EU-Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Nach Rückmeldung von COPA hat die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten die von der Europäischen Kommission am 13.02.24 vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, die Vorschläge der EU zu „GLÖZ 8“ auch in Deutschland 1:1 umzusetzen: „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden. Wir bewerten es positiv, dass die Bundesregierung und die Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben. Wir erwarten, dass die Wettbewerbsgleichheit auch bei zukünftig anstehenden politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.“

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